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H-Zulassung

Themenstarteram 30. März 2013 um 13:30

Hallo,

wenn ich vom TÜV eine H-Gutachten nach §23 bekommen habe, muß dass meine zuständige Zulassungstelle eintragen, oder kann das auch eine Zulassungsstelle eines anderen Landkreises oder gar eines anderen Bundeslandes machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Zitat:

Da wäre ein Grund z.B. ein Oldtimer mit gewerblichen Hintergund und Nutzung oder der Verdacht dazu.

Die gewerbliche Nutzung ist nicht ausgeschlossen.

Ein "Verdacht" reicht für garnix. Das geht schon Grundgesetzmäßig nicht.

Aha!

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß man den Oldtimer in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel einsetzt. 

Außerdem sagt der Gesetzgeber:

Diese Einschränkungen (30 Jahre, Eingangsuntersuchung) dienen der Abgrenzung zu nur 'alten' Kraftfahrzeugen, die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden.

Nachzulesen im Verkehrsblatt 1997 s.537

Das hat sich nicht geändert.

Der Verdacht besteht wenn der Oldtimer, z.B. ein VW-Bus, als Firmenwagen einer Malerfirma zugelassen wird und auch als einzigste Fahrzeug der Person zugelassen ist; heißt er steht im Verdacht das Fahrzeug gewerblich zu nutzen.

Alles Klar!??

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Interessant ist auch was der DEUVET dazu sagt:

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Zitat:

derzeit sorgt ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgericht vom

08.02.2011 AZ: 4 A 254/10 für etwas Aufregung. Aus diesem Urteil soll

hervorgehen, dass die gewerbliche Nutzung eines Fahrzeuges mit HKennzeichen

nun doch unzulässig sein soll.

Nach Lektüre des Urteils – siehe Anlage und zum Download auf unserer

Webseite im Bereich offene Briefe – bestätigt sich dies nicht.

Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden,

bei welchem eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz einer

Person erteilt werden sollte, die u. a. einen Oldtimer für Personenbeförderung

einsetzen wollte.

Dieser Klage des Oldtimerliebhabers gab das sächsische Oberverwaltungsgericht

statt mit der Begründung, die Frage, ob ein Oldtimer für eine

Personenbeförderung eingesetzt werden dürfe spiele bei der Frage der

Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Rolle.

Irgendwelche Andeutungen dazu, ob ein H-Kennzeichen und eine gewerbliche

Nutzung ein Widerspruch seien, enthält das Urteil nicht, auch nicht indizielle.

 

 

-------------------------------------------

Es ist gleiches Urteil wie in meinem Link.;) Nur die Anmoderation dieses DEUVETbeitrages ist falsch: '...nun doch unzulässig sei' Im Gegenteil. Dem Kläger wurde das H-kennzeichen wg. dem gewerblichen Betrieb verweigert und nach 6 Jahren per dem o.g. Gerichtsbeschluss nun doch erteilt.

Aber bitte lest selbst  hier nochmal    http://openjur.de/u/86560.html#

Also eins ist mir noch nicht so schlüssig. Warum wird das bei dir nicht anerkannt?

Mit welcher Begründung?

Bei mir war es so, dass ich beim Tüv Eintragungen eingetragen bekommen hab. Hierfür werden die Daten aber direkt vom Tüv an die Zulassungsstelle übermittelt. Bei der Zulassung wird dies dann direkt in den Fahrzeugbrief (Zulassungsbesch. xy) eingetragen wenn dies bei der Zulassung neu ausgedruckt wird.

So, da stellt sich jetzt mir die Frage ob dies nicht übermittelt wurde und du deswegen die Eintragung des H's verweigert bekommen oder gab es eine andere Begründung?

Früher wars so, dass man in den Brief direkt die Eintragung vom Tüv bekommen hat und bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein mit den neuen Eintragungen ausgedruckt bekommen hat.

gruß woita

@ TE : ist das Fahrzeug, das du mit H zulassen möchtest denn dein einziges Fahrzeug?

Oder hast du noch ein Alltagsfahrzeug??

Weil wie schon beschrieben wurde, könnte das die Hürde sein. Ein H-Auto darf quasi nicht tagtäglich für Fahrten z.B. in die Arbeit usw verwendet werden.

 

Themenstarteram 1. April 2013 um 16:13

Jeder hier will wissen, warum die Zulassungsstelle das Gutachten nicht anerkennt, aber keiner beantwortet meine Frage (stöhn).

Also, das H-Gutachten ist zwei Jahre alt und der Vorbesitzer versäumte es, es von der Zulassungsstelle eintragen zu lassen.

Blöd, ist aber so. Na ja, dass Auto stand eben im Verkaufsraum und wurde nur 2-3 x im Jahr mit einer 06er-Nummer bewegt.

Umgebaut ist die Karre natürlich auch - ja ne, is klar.

Jetzt sagt das Amt, das Gutachten wäre zu alt und das sei auch kein zeitgenössischer Umbau und es unerklärlich warum man dafür überhaupt jemals ein H-Gutachten bekommen hat!

... und jetzt möchte ich noch mal meine Frage wiederholen :-)

Kann auch die Zulassungsstelle eines anderen Landkreises oder gar eines anderen Bundeslandes die Eintragung machen und hat so was schon mal jemand probiert - vielleicht sogar mit Erfolg?

 

 

am 1. April 2013 um 16:27

Das Alter eines Gutachtens kann eine Rolle spielen, wenn zwischen Gutachten und Zulassung mehr als 18 Moante liegen.

Also das hättest du sofort sagen sollen, 2 Jahre alt, man. Da darfste dich nicht wundern.:rolleyes:

Heute kriegste doch schon keine Ummeldung mehr zustande, wenn noch 2 Monate zum fälligen TÜVtermin anliegen. Erst TÜV, dann Ummeldung.

Ob die das woanders machen...... da musste da auch wohnen.

Oder du hast da einen GUTEN Freund,dem du den Wagen überlässt und der das dann anmeldet; aber da reicht auch die telf. Anfrage:"..ich könnte einen Wagen kaufen aber das H-GA ist 2 Jahre alt. Macht ihr das noch?" 

Zitat:

Original geschrieben von alfaschlumpf

 

... und jetzt möchte ich noch mal meine Frage wiederholen :-)

Kann auch die Zulassungsstelle eines anderen Landkreises oder gar eines anderen Bundeslandes die Eintragung machen und hat so was schon mal jemand probiert - vielleicht sogar mit Erfolg?

Nein, örtlich zuständig ist die Zulassungsstelle Deines Landkreis/Stadt. Andere Zulassungsstelle ist nur zuständig wenn Du "umziehst"

Das H-Gutachten kannst du aber auch woanders machen.

Halt eben neu. Dann sollts auch kein Problem mit dem Zulassen geben, denn da sehen die das Auto ja nicht mal.

Hi,

versetz dich mal in die Lage des Mitarbeiters der Zulassungsstelle! Woher soll er wissen das der Wagen noch dem Zustand entspricht wie vor 2 Jahren?

Inzwischen könnte der Wagen nicht mehr den Anforderungen des H-Kennzeichens entsprechen.

Wobei ich auch nicht weiß wie das läuft wenn der Zustand eines Fahrzeugs mit H sich im laufe der Zeit rapide verschlechtert. Wie und wann wird das H entzogen?

Aber egal wenn dein Fahrzeug in gutem Zustand ist und den H Anforderungen entspricht laß einfach ein neues H Gutachten erstellen und fertig.

Gruß Tobias

am 2. April 2013 um 6:43

Da ändert sich dann nur,

Zum TÜV, normale HU und nochmal die H- Abnahme machen.

Dann kann auch die Zulassungsstelle nicht mehr nein sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

 

 

 

 

Wobei ich auch nicht weiß wie das läuft wenn der Zustand eines Fahrzeugs mit H sich im laufe der Zeit rapide verschlechtert. Wie und wann wird das H entzogen?

 

 

 

Gruß Tobias

------------------

 

 

Das macht nach 2 Jahren der TÜV o.ä.. Der entscheidet ob man bei Verschlechterungen, Veränderungen die Oldtimerzulassung wieder verliert.

Zitat:

Original geschrieben von alfaschlumpf

Jeder hier will wissen, warum die Zulassungsstelle das Gutachten nicht anerkennt, aber keiner beantwortet meine Frage (stöhn).

nix stöhn...den genau hier liegt dein problem:

Zitat:

Also, das H-Gutachten ist zwei Jahre alt und der Vorbesitzer versäumte es, es von der Zulassungsstelle eintragen zu lassen.

zu alt! das wird dir KEINE zulassungsstelle annehmen. darum wie du schon sagtest: ein neues machen lassen. bei kosten im 2 stelligen bereich sollte das kein thema sein.

Zitat:

... und jetzt möchte ich noch mal meine Frage wiederholen :-)

Kann auch die Zulassungsstelle eines anderen Landkreises oder gar eines anderen Bundeslandes die Eintragung machen und hat so was schon mal jemand probiert - vielleicht sogar mit Erfolg?

nein. zulassungsgeschichten kann NUR dien landkreis. hast du in deinem lk nur eine zulassungsstelle: pech gehabt. ansonsten eben wen vorhanden: zu einer anderen zulassungsstelle IM KREIS fahren. alles andere geht eben net. du kannst kein fahrzeuge in hamburg zulassen und in münchen wohnen.

p.s. es wird ja auch keine hu anerkannt die noch 5 monate gilt bei der zulassung zum h. diese muss ebenso aktuell sein.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von DJ_Grony

@ TE : ist das Fahrzeug, das du mit H zulassen möchtest denn dein einziges Fahrzeug?

Oder hast du noch ein Alltagsfahrzeug??

Weil wie schon beschrieben wurde, könnte das die Hürde sein. Ein H-Auto darf quasi nicht tagtäglich für Fahrten z.B. in die Arbeit usw verwendet werden.

man kann ein H-zugelassenes Fahrzeug als Hauptfahrzeug nutzen, wenn man es mit einem gewoehnlichen Versicherungstarif versichert. Die H-Zulassung schraenkt die Nutzung nicht ein; nur die Versicherung. Moechtest du die billigen Oldtimerversicherungstarife nutzen (80 eur im Jahr oder so), dann hast du Einschraenkungen wie "Hauptfahrzeug notwendig", Garage, max 5000 km im Jahr usw...das hat mit der H-Zulassung aber nichts zu tun.

OCC e.g. setzt nicht mal eine H-Zulassung voraus, um die Vorteile der Oldtimerversicherungstarife zu nutzen.

Da das KFZ fuer die H-Zulassung bestimmte Kriterien erfuellen muss, wie e.g. Alter und Zustand, kostet es eben mehr einen Oldtimer im Alltag zu bewegen, denn erfuellt der Oldtimer diese Kriterien nicht mehr, bekommt man das H aberkannt. So einfach ist das.

Zitat:

Original geschrieben von schipplock

man kann ein H-zugelassenes Fahrzeug als Hauptfahrzeug nutzen, wenn man es mit einem gewoehnlichen Versicherungstarif versichert. Die H-Zulassung schraenkt die Nutzung nicht ein; nur die Versicherung.

Nur zur Klarstellung: H-Kennzeichen und Old-/Youngtimertarife stehen nicht direkt in Zusammenhang!

Ein H-Kennzeichen bekommt man, wenn man ein aktuelles Gutachten einer anerkannten Prüforganisation vorlegen kann, das die Erhaltungswürdigkeit des Fahrzeuges, sowie einen bestimmten Zustand bescheinigt. Für die Zulassung mit H-Kennzeichen ist kein Alltagsfahrzeug notwendig, die Nutzung als solches nicht mal eingeschränkt (nicht umsonst gilt die Zulassung das ganze Jahr und Du darfst bei Wind und Wetter mit dem Auto machen, was Du willst). Auch die gewerbliche Nutzung ist erlaubt. Der vorher angesprochene Maler fährt bei mir um die Ecke mit einem MB 208 und H-Kennzeichen gemütlich in die münchener Umweltzone, als Werbeträger stehen mehrere Fahrzeuge an mehr oder weniger signifikanten Orten und auch die Nutzung als Firmenwagen (Stichwort 1%-Regelung) erfreut sich immer mehr Beliebtheit.

Die Versicherungen (und hier nicht nur OCC) interessiert das H-Kennzeichen eher periphär, die entsprechenden Tarife beziehen sich hier eher auf die Nutzung als Liebhaberfahrzeuge und sind auch Fahrzeugen nach Baujahr 1983 zugänglich... Anders herum kann ich auch ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen oder andere Liebhaberfahrzeuge nach dem normalen Tarif versichern, je nachdem, was für mich vom Beitrag oder den anderen Rahmenbedingungen lohnenswerter ist (hier drauf achten, dass die Kasko den tatsächlichen Fahrzeugwert absichert!).

@TE

Die Anmeldung kann wie schon beschrieben nur in Deinem Zulassungsbezirk erfolgen! Auch wenn Deine Zulassungsbehörde mehrere "Filialen" hat, würde ich mir mit einem zwei Jahre alten Gutachten allerdings nicht allzu große Chancen ausrechnen.

Für Dich allerdings nicht ganz so schlimm, da das H-Gutachten ja mittlerweile auch an die HU gekoppelt ist und der Mehrpreis zur jetzt fälligen HU überschaubar sein dürfte, wenn zusätzlich noch die H-Tauglichkeit bescheinigt wird!

Ich würde möglichst zum gleichen Tüv gehen, der das alte Gutachten gemacht hat. Dann ist für die der Aufwand nicht so groß, müßten ja noch alles im PC haben, vielleicht sind sie dann kulanter/billiger.

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