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H-Zulassung

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 22:46

Hallo,

ich wollte mir einen Käfer Bj. 75 kaufen, er ist technisch in einem sehr gutem Zustand. Nur der Lack ist hin, er hat leichte Roststellen, ist matt und viele Kratzer. Ich wollte ihn jetzt aber nicht für teuer Geld lackieren lassen. Ich habe mal im Internet ein Bild von einem Käfer gesehen, der Schwarz mit der Rolle "angemalt" wurde. Es sieht nicht schlacht aus, so Oldschool-Style wie die alten HodRod. Meine Frage ist jetzt, würde man mit so einem Lack ein H bekommen?

PS: was ganz anderes, wie sieht das mit einem CDRadio aus, ja oder nein??

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43 Antworten

spiele auch mit dem gedanken mir einen oldtimer zu kaufen vielleicht mercedes w123, habe im net gegoogelt wegen h zulassung hin und her...

---wenn ich zum tüv fahre wegen h zulassung muss man ja prüfen lassen, muß ich dann wie gewohnt alle 2 jahre tüv machen??

---steuer ist ja pauschal 192 € im jahr für pkw und wie läuft das mit versicherung?

---wenn nach 2 jahren erhebliche mängel beim HU hab geht die h zulassung weg?

---man muß ja ein 2. auto auch haben und bis zu wieviel km kann ich mit oltimer im jahr fahren?

weil habe überlegt einen oldtimer ganzes jahr und im mit cabrio:D

Moin,

Erste Frage : Ja, wie gehabt.

Zweite Frage : Bei jeder Versicherung anders.

Dritte Frage : Nicht automatisch. Du darfst halt mit erheblichen Mängeln nicht fahren.

vierte Frage : Nein, muss man nicht. Viele Versicherungen räumen einem in so einem Fall nur entsprechende Sonderrabatte ein. Prinzipiell soviele wie du magst ... ABER ... je mehr du fährst ... desto größer die Versicherungsprämie, ausserdem solltest du Allgemeinfahrten immer gut überlegen, da gibt es eine GUMMIFORMULIERUNG in der Zulassungsordnung. Spassfahrten sind zwar nicht ausdrücklich verboten ... aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt (wenn du verstehst, was ich da juristisch mit meine ;) ).

Abschließende Worte : Ist doch ne gute Idee.

MFG Kester

Sorry Kester,

aber offensichtlich schmeisst Du was durcheinander.

Bei der 07 sind Spassfahrten nicht erlaubt, bei der Zulassung mit H - Kennzeichen aber sehr wohl.

Juristisch ist das nämlich eine ganz NORMALE Zulassung ohne Einschränkung

Es kann Dir auch niemand verbieten aus Spass das ganze Jahr zu fahren.

Grüsse

Michael

Na egal,

ich hab trotz 07er immer sehr viel Spaß wenn ich mal damit fahre.

Moin,

Michael ... auch wenn es KAUM bekannt ist ... weil es kaum wen interessiert ... gibt es eine wundervolle Formulierung im Text ... welche da lautet "Vorwiegend zur Pflege Kulturellen Gutes verwendet wird".

Prinzipiell ... bedeutet dies schon, dass man NICHT zum Spass rumjuckeln darf ... andererseits ... bleibt die Frage offen, was "vorwiegend" ist. Das einzig PRAKTISCHE ist ... es läßt sich NICHT einfach beweisen, dass du im Zweifelsfall dich vielleicht nicht ganz genau Rechtskonform verhälst.

Wie Ich schon sagte ... das ist ein GUMMIFORMULIERUNG ... die viele Interpretationen offen läßt, aber vermutlich niemals juristisch relevant wird.

Bei der 07er Nummer ist es ja schon recht klar geregelt, was darf, was nicht darf ... und was Strafe kostet ;)

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Michael.B

Sorry Kester,

aber offensichtlich schmeisst Du was durcheinander.

Bei der 07 sind Spassfahrten nicht erlaubt, bei der Zulassung mit H - Kennzeichen aber sehr wohl.

Juristisch ist das nämlich eine ganz NORMALE Zulassung ohne Einschränkung

Es kann Dir auch niemand verbieten aus Spass das ganze Jahr zu fahren.

Grüsse

Michael

am 18. Januar 2008 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Michael ... auch wenn es KAUM bekannt ist ... weil es kaum wen interessiert ... gibt es eine wundervolle Formulierung im Text ... welche da lautet "Vorwiegend zur Pflege Kulturellen Gutes verwendet wird".

wo genau steht denn das?

dachte bei versicherung zahlt man auch pauschal was bringt das einem dann mit h kenzeichen rumzufahren wenn man auch normal auf 40 % ist?! oder habe ich das falsch verstanden wäre auch schön wenn jemand mal so bsp geben könnte was er für ein oldtimer zahlt und was es normal bei wieviel % kostet

danke

Zitat:

Original geschrieben von imtis

dachte bei versicherung zahlt man auch pauschal was bringt das einem dann mit h kenzeichen rumzufahren wenn man auch normal auf 40 % ist?! oder habe ich das falsch verstanden wäre auch schön wenn jemand mal so bsp geben könnte was er für ein oldtimer zahlt und was es normal bei wieviel % kostet

danke

Wie kommst Du denn auf DAS schmale Brett? Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen; die machen für Oldtimer ( VÖLLIG unabhängig vom H) niedrigere Preise weil sie wissen dass im Durchschnitt diese Autos weniger und vorsichtiger als Alltagsautos gefahren werden. Oft wird auch ein Alltagsauto verlangt. Preisbeispiele bringen hier nichts weil von Vers. zu Vers. und von Oldtimer zu Oldtimer große Preisunterschiede bestehen.

Zu dem "nicht-lohnen" des H: rechne Dir doch mal spaßeshalber die Differenzen der Steuer aus : ich habe z.B. einen 3l- und einen 2,5l- Oldie, beide logischerweise in der höchsten Schadstoffklasse: da finde ich 190 statt so 1.500 € Steuer jährlich schon eine HEFTIGE Ersparnis. Uninteressant ist das höchstens bei Kleinwagen, die nur 6 Monate bewegt werden sollen!

am 19. Januar 2008 um 0:25

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

"Vorwiegend zur Pflege Kulturellen Gutes verwendet wird".

Prinzipiell ... bedeutet dies schon, dass man NICHT zum Spass rumjuckeln darf ... andererseits ... bleibt die Frage offen, was "vorwiegend" ist...

Moin

Und es bleibt die Frage, was "Pflege des Kulturellen Gutes" ist.

Meines Erachtens ist diese Forderung schon durch die schlichte Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt, da das Fz. dadurch der Öffentlichkeit vorgeführt wird.

Grüße, Z.

PS:

Es muß ja nicht immer alles bis ins Detail reglementiert sein...

 

Die Formulierung " vorhemlich zur Pflege" ist mir durchaus bekannt.

Juristisch ist aber interessant WO sie steht: Sie steht in den Ausführungsbestimmumngen zur ERTEILUNG eines Kennzeichens.

Und das ist de Jure der springende Punkt:

Ist das Kennzeichen erteilt, ist das Fahrzeug regulär zugelassen und zwar OHNE jede Einschränkung,

Ich darf damit zum Aldi fahren, weil der W109 nunmal einen grösseren Kofferraum hat als der Corsa...

Formaljuristisch unterliegt die Zulassungsart lediglich einer anderen Besteuerung.

Sonst nix!

Michael - der sich mit dem Thema schon VOR Einführung des Kennzeichens amüsiert hat

am 19. Januar 2008 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von Michael.B

Die Formulierung " vorhemlich zur Pflege" ist mir durchaus bekannt.

Juristisch ist aber interessant WO sie steht: Sie steht in den Ausführungsbestimmumngen zur ERTEILUNG eines Kennzeichens.

Und das ist de Jure der springende Punkt:

Ist das Kennzeichen erteilt, ist das Fahrzeug regulär zugelassen und zwar OHNE jede Einschränkung,

Genau SO ist es.

Zitat:

Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen.

http://www.tuv.com/de/oldtimer.html

Aus der amtlichen Begründung zu § 21c StVZO:

Zitat:

Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammelstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturguts und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird.

Dazu schreibt die Kommentierung Hentschel, StVR, Rz. 2 zu § 21c StVZO:

Zitat:

Diese Einschränkungen sollen der Abgrenzung zu solchen Fahrzeugen dienen, die zwar "alt" sind, im Übrigen aber im Alltagsverkehr oder gar zu gewerblichen Zwecken benutzt werden (siehe Begründung VBl. 97 536). Fahrzeuge, die nur das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich als Verkehrsmittel eingesetzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Wird jedoch ein anerkannter Oldtimer als allgemeines Verkehrsmittel eingesetzt, sind zwar die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen nicht mehr gegeben, der Verstoß zieht jedoch kein Bußgeld nach sich. Die Hürde besteht also darin, eine besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer zu erhalten, um das Fahrzeug anschließend mit einem H-Kennzeichen zulassen zu können.

Literaturverweise: Jagow, Die Oldtimer-Verordnung, Verkehrsdienst 97 S. 193; Hentschel, Neue Bestimmungen für Oldtimer, NJW 97 2934.

 

 

am 19. Januar 2008 um 18:02

Hallo,

hab mal eine Frage zur H-zulassung, wollte keinen Extra Thread erstellen...

Weiß jemand was der Tüv und das H-Gutachten derzeit kosten? Finde auf der Tüv oder Dekra Homepage nichts dazu.?!

Werde nächste Woche Tüv und H-Gutachten in einer Werkstatt machen lassen (Dekra macht des), wollte nur wissen mit welchen Kosten ich da so ungefähr rechnen muss.

 

Gruß Peter

am 19. Januar 2008 um 23:19

Also bin mir nicht mehr ganz sicher aber ich hab glaub ich so um die 230€ in 2005 für beides bezahlt.

Moin,

Wie Ich schon GANZ AM ANFANG sagte ... eine reine Gummiformulierung, die sich juristisch nicht wirklich greifen läßt. Aber ... sie ist vorhanden. Und das kann sich ggf. irgendwann man zu einem Problem auswachsen. Nämlich DANN (!) wenn Verstösse gegen diese "Pflicht" nachweisbar werden. Solange ist diese Forderung aber ... eben juristisch nicht durchsetzbar, weil man einem H-Kennzeichen-Halter ja eben den Verstoss NACHWEISEN müßte. Preisfrage : Wann ist das möglich, da man beim H-Kennzeichen ja keine Buchhaltungspflichten hat ?! Ich würde sagen : Nach derzeitigem Stand ... ist das natürlich ein reiner Papiertiger. NUR ... sollte man ihn kurz erwähnen, damit man dies auch weiß, denn Wissen ist Macht.

@Zwiebelfarmer ... die Frage die bei deiner Argumentation offenbleibt ist doch : Würde im Rechtsfall ein Richter deiner Argumentation folgen ?! Ich denke nicht. Und deine Sicht der Dinge ist in so einem Fall ja schnell mal über den Haufen geworfen.

@Feinbestäuber : Es wäre aber EIN ANGRIFFSPUNKT ... das Kennzeichen abzuerkennen, und dir ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anzuhängen, weil du garantiert die geänderte Nutzung als Allgemeinfahrzeug anzeigen müßtest. Das ganze hat schon eine gewisse Dimension. Dennoch ändert das nicht an meinen Einleitenden Worten, dass dies ein Papiertiger ist. Dieser "Missbrauch" läßt sich eben schwer bis gar nicht nachweisen. Nichts desto Trotz stellt es GANZ FORMAL erstmal einen "Missbrauch" dar.

Anyway ... Ich würde es ja ganz genauso machen. Nur muss es einfach bekannt sein, damit man sich nicht im Zweifelsfall SELBST reinreitet.

MFG Kester

am 20. Januar 2008 um 17:37

Angesichts der Tatsache, dass sogar ein Oldtimerverleih ganz offiziell Fahrzeuge mit H-Kennzeichen angemeldet hat und "just for fun" an Jedermann und für Filmprojekte vermietet, würde ich mir an deiner Stelle mal nichtsoviel Gedanken machen ob es Einschränkungen in der Nutzung gibt. Erlaubt ist was nicht verboten ist.

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