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H-Zulassung

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 22:46

Hallo,

ich wollte mir einen Käfer Bj. 75 kaufen, er ist technisch in einem sehr gutem Zustand. Nur der Lack ist hin, er hat leichte Roststellen, ist matt und viele Kratzer. Ich wollte ihn jetzt aber nicht für teuer Geld lackieren lassen. Ich habe mal im Internet ein Bild von einem Käfer gesehen, der Schwarz mit der Rolle "angemalt" wurde. Es sieht nicht schlacht aus, so Oldschool-Style wie die alten HodRod. Meine Frage ist jetzt, würde man mit so einem Lack ein H bekommen?

PS: was ganz anderes, wie sieht das mit einem CDRadio aus, ja oder nein??

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43 Antworten
am 20. Januar 2008 um 18:04

Hier nochmal Zitat von der Seite des TÜV Rheinland:

http://www.tuv.com/de/oldtimer.html

 

"Wer seinen "Schneewittchensarg" (Volvo 1800 ES), Baujahr 1973, oder 64er "Heckflossen-Daimler" im Alltag nutzen will, ist mit dem so genannten H-Nummernschild am besten bedient"

oder:

"Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen. "

Ich denke das sagt alles.....

Moin,

Sorry ... aber der TÜV ist NICHT der Gesetzgeber ! Wenn der TÜV sagt ... sie dürfen ohne Plakette in die Umweltzone fahren, weil die eh Quatsch ist ... ist das nur seine MEINUNG ... aber eben nicht gesetzlicher FAKT.

Derzeit wird es einfach nicht verfolgt, weil es niemand belegen und beweisen kann.

Der Gesetzgeber kann hier die Schrauben anziehen, wenn er dies für notwendig halten sollte, oder weil sich die technischen Begebenheiten ändern, dann werden solche Meinungen GANZ schnell ein Eigentor.

Es geht ganz klar darum ... diese Fakten zu kennen und es zu wissen. Um eben zukünftig Probleme und Diskussionen, wie wir sie auf politischer Ebene erst vor kurzem hatten und die schon massiv zu unseren Nachteilen waren ... einfach zukünftig zu vermeiden.

Wie sagte man doch hier im Forum noch vor 2-3 Jahren ... Ach ... Rote Nummer ... fahr' ruhig ... das ist schon nicht so schlimm. Das Resultat dieses Verhaltens ... jetzt bekommt man das 07er Kennzeichen nur noch ab 30 Jahren ... und nun behauptet doch mal bitte ... das es unsinnig ist, solche Formulierungen NICHT zumindest zu kennen und zu WISSEN dass es sie gibt. Denn im Härtefall ... }kann{ das wichtig sein. Es geht MIR nur darum darüber entsprechend zu INFORMIEREN, nicht darum zu sagen ... Habt keinen Spass mit dem Auto.

MFG Kester

am 21. Januar 2008 um 12:21

Der TÜV als Sachverständiger der Justitz wird wohl schon wissen wovon er spricht, das wirst du doch wohl nicht ernsthaft anzweifeln. Sicher ist der TÜV nicht der Gesetzgeber, das ist auch nicht seine Aufgabe, aber Du bist ja auch nicht der Gesetzgeber. Der Gesetzgeber würde auf jeden Fall die volle KFZ-Steuer eintreiben wenn die Rechtsgrundlage des H-Kennzeichens so wäre wie du glaubst, da ja 100% der H-Kennzeichen Oldis auch ohne Einschränkung genutzt werden, sogar im Oldtimerverleih. Das H-Kennzeichen ist nun mal kein 07 Kennzeichen mit eingeschränkter Nutzung, wobei hier die "Bewegungsfahrt" durchaus als "Gummiformulierung" bezeichnet werden kann. Für die Erteilung des H-Kennzeichens spielt allein die erfüllte Voraussetzung des technischen Zustands eine Rolle und wenn es für die weitere Nutzung Auflagen gäbe, dann hätte man zum Nachweis auch ein Fahrtenbuch wie bei 07 Kennzeichen zu führen. Zitiere einfach mal die Fakten in Form von Paragraphen und TüV mit Quellenangaben wie es einem seriösen Einwand dienlich ist wo oder durch was du persönlich eine eingeschränkte Nutzung beim H-Kennzeichen herauszulesen meinst. Persönliche Meinung und Visionen darf ja jeder haben, gibt ja auch zu einem Sachverhalt immer die tollsten Meinungen, aber Theoretisiererei ist ja wie der Name schon sagt realitätsfremd und was irgendwann in der Zukunft vielleicht mal geändert werden könnte oder auch nicht - wenn es dir darum geht - es sei hiermit vermerkt.

Wenn ich diese Posts lese kriege ich immer SO einen Hals:

LEUTE, HABT IHR´S IMMER NOCH NICHT GEFRESSEN?

ich habe in einem dr letzten threads zu diesem Thema eine höchstrichterliche Entscheidung zitiert, in der eindeutig stand: die Steuern sind gesenkt weil es hier nicht um ein Alltagsfahrzeug sondern eben "um die Pflege des Kulturguts" geht.

OFFENSICHTLICH wird das IM MOMENT noch nicht so strikt gehandhabt, UND DA SOLLTEN WIR HEILFROH DRÜBER SEIN, aber - nicht zuletzt in Anbetracht der chronisch klammen Finanzsituation des Bundes - wird die Diskussion über eine Verschärfung ( analog zu den 07-ern ) bald kommen, UND IHR INTELLIGENZLER LIEFERT DENEN AUCH NOCH DIE ARGUMENTE FREI HAUS!!!!!!!

Das dann später hier wieder geklagt werden wird wie "gemein" der Gesetzgeber doch sei ist dann das I-Tüpfelchen.

Macht´s halt wenn´s Euch taugt ( mir sind meine Oldies für den Alltag zu schade, aber das ist Geschmackssache ) ABER KRAKEELT ES NICHT AUCH NOCH TAUSEND MAL RAUS WIE TOLL DIESES STEUERSPARMODELL IST - denn Kesters Anmerkungen dazu sind völlig richtig, und die Replik darauf, lieber Feinbestäuber, ist bis zum Erbrechen kurzsichtig

am 21. Januar 2008 um 15:51

Hä? Wo ist hier ein "STEUERSPARMODELL RAUS KRAKEELT"?

Falls du den Beitrag meinst:

Zitat:

Original geschrieben von 3.0CS

Zu dem "nicht-lohnen" des H: rechne Dir doch mal spaßeshalber die Differenzen der Steuer aus : ich habe z.B. einen 3l- und einen 2,5l- Oldie, beide logischerweise in der höchsten Schadstoffklasse: da finde ich 190 statt so 1.500 € Steuer jährlich schon eine HEFTIGE Ersparnis.

Der ist von dir selber und in einem anderen thread und hier nicht das Thema ;) :D

P.S.

Ohne 07 Kennzeichen hätte ich über 2000 EUR zu zahlen, kannst also wirklich die Füße stillhalten.

http://www.motor-talk.de/.../h-zulassung-t1674772.html?...

 

Zitat:

Original geschrieben von 3.0CS

ich habe in einem dr letzten threads zu diesem Thema eine höchstrichterliche Entscheidung zitiert

Das wäre interessant, ist aber in deinen letzten threads nicht zu finden. Das kannst du aber gerne an dieser Stelle zitieren und verlinken falls dem so ist.

Und zur "um die Pflege des Kulturguts", das wird bei Oldtimern gepflegt wie das Brauchtum oder Sehenswürdigkeiten oder Museen oder ect. pp. in der einzig möglichen Form: Des Praktizierens in der Öffentlichkeit, bei H-Kennzeichen darum auch ohne besondere Einschränkung.

 

Moin,

Du machst einen DENKFEHLER ... und zwar einen GANZ GEWALTIGEN ...

Du leitest daraus, dass etwas NICHT verfolgt wird (einfach weil es derzeit NICHT die Möglichkeit dazu gibt), ab ... dass dies schon so korrekt sei. Natürlich ist es derzeit REINES theoretisieren, weil Ich derzeit nicht die Chance sehe ... das dies entsprechend kontrolliert werden kann. Das heißt aber eben nicht, dass jetzt die Fahrt zur Eisdiele ZWINGEND erlaubt bzw. gestattet ist, die Aussage ist derzeit nur ... es wird geduldet, weil es im Grunde keine Handhabe dagegen gibt. Da man dem H-Kennzeichen aber grundlegend den gleichen Status wie einer normalen Kennzeichnung gegeben hat, kann man wiederum kein Fahrtenbuch verlangen, da dies nur unter besonderen Gründen auferlegt werden kann. Und ein "vermuteter" oder angenommener Rechtsverstoss ... ist eben kein besonderer Grund.

Aber lass z.B. mal die Mautbrücken so laufen, dass auch PKWs kontrolliert werden können ... dann fängt die Sache an interessant zu werden. Dann wird es nämlich auf einmal Möglich auch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen entsprechend zu verfolgen.

Wir haben derzeit einen Status Quo ... der besagt : Niemand interessiert sich groß dafür, wenn man seinen Oldie auch mal wirklich zum Spass oder zum Einkaufen verwendet. Weiterhin gibt es kaum Möglichkeiten es zu kontrollieren. Also ... kann man seinen Oldie auch durchaus mal für diese Zwecke EINSETZEN (spricht absolut nichts gegen, nicht mal der Gesetzgeber) ... wenn ich das Auto aber als Alltagsmöppelchen einsetze ... entspricht das NICHT mehr dem Grundgedanken dieses Kennzeichens. Und da ist die FRAGE wie lange sich der Gesetzgeber dies im Zweifel gefallen läßt. Ignoriert er dies ... können wir uns alle Glücklich schätzen ... wird er da böse ... wird er NEUE Regeln und SCHÄRFERE Verfolgung bringen. Die rechtliche Grundlage ... besitzt er ... Frage ist nur ... besitzt er auch die Fähigkeit und/oder den Willen zur ANWENDUNG. Fakt ist, derzeit ist der Bestand vernachlässigbar klein ... ich glaube kaum, dass hier irgendwer tätig werden wird ... dennoch GIBT es diese Formulierungen, und man muss ja nicht alles solange ausreizen bis es dann mal explodiert.

MFG Kester

am 22. Januar 2008 um 14:23

Was für Fahrten wären denn dann Deiner Meinung nach im Sinne des H-Kennzeichens?

am 22. Januar 2008 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von fullsize

Was für Fahrten wären denn dann Deiner Meinung nach im Sinne des H-Kennzeichens?

DAS würde mich auch interessieren.

Und darüber hinaus, wo siehst du deiner Meinung nach die Abgrenzung des H-Kennzeichens von 07 Kennzeichen?

Weißt du, Denkfehler oder sogar gewaltigen Denkfehler mache ich ganz bestimmt nicht nur weil ich dir deine theoretisierte Meinung lasse und ich mich auf die Realität mit Fakten und Quellenangaben der StVZO im Bezug auf das H-Kennzeichen beziehe. Die Sinnhaftigkeit einer Diskussion mit den konträren Positionen "was-wäre-wenn" gegen "Realität" sehe ich aber durchaus als fraglich mit dem Resultat der unbezahlten Zeitverschwendung, darum ist es hiermit auch der letzte Beitrag dazu. Solange du nicht der Verkehrsminister oder zumindest KFZ-Steuereintreiber bist sehe ich auch keine drohenden Änderungen oder Nutzungseinschränkungen für H-Kennzeichen, das wäre auch nicht durchsetzbar und für diese abwegige Idee hätte der DEUVET nur den Verweis in eine Karnevalsrede übrig. Deine Meinung ist nicht rechtsverbindlich und mit welchen Einschränkungen du "die Pflege des Kulturguts" für einen Oldi mit H-Kennzeichen am liebsten auferlegen willst oder heraufbeschwört siehst ändert an der Sache nichts. Wenn du selbst ein 07 oder H-Kennzeichen hättest würdest du manche Dinge auch zum Guten hin sehen und nicht immer den Nutzungsmissbrauchs-Zeigefinger - jetzt sogar schon im vorauseilenden Gehorsam - erheben nur weil da jemand vermeintlich zuwenig Steuer zahlt. Freie Fahrt für Historische Fahrzeuge und das ist auch gut so.

So mein lieber Feinbestäuber, auch von mir als Abschluß dieser Diskussion nochmals der link zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs ( das ist die oberste Instanz für Finanzfragen):

Link

Lies insbesondere den Absatz " keine Mobilitätsförderung durch Oldtimer"!

Moin,

Nutze das Kennzeichen SO, dass nicht der EINDRUCK entsteht, es zu "missbrauchen", egal wie kleinlich ein Richter irgendwann mal sein könnte.

Wenn Ich mit einem Oldie sagen wir in der Saison 7500 km fahre ... wird mir KAUM jemand vorwerfen können ... ich würde es als Alltagsschlurre missbrauchen, im speziellen wenn noch ein weiteres Fahrzeug vorhanden ist, das auf ähnliche oder höhere km-Leistungen kommt.

Von diesen 7500 km hätte ich zwischen 3500 und 5000 km die Ich zu Veranstaltungen zurückgelegt hätte (wie groß oder Klein spielt ja keene Geige) sicherlich 1000 km lassen sich für Einstellfahrten und Werkstattfahrten zugrundelegen ... DANN sind die restlichen 1000 - 2500 km ... zum Spass gefahren NICHT der alleinige Zweck des H-Kennzeichens ... Und die Fahrten zu Veranstaltungen ... machen ja zusätzlich auch Spass. Dann sollte VORWIEGEND erfüllt sein ... oder nicht ?! Wie schon gesagt ... ist die Spassfahrt ja nicht illegal ... sofern sie nicht den Zweck des Kennzeichens unterminiert.

MFG Kester

Hallo

ich hatte noch nie probleme mit mit meinem 07er kennzeichen, und mache NUR fahrten, die erlaubt sind. weil gründe gibt es immer und überführen muss man auch manchmal....aber ich denke, wer ein 07er oder h fahrzeug regelmäßig als alltagsfahrzeug nutzt, sollte auch soviel sein, nicht wie ich 1500 bis 3000 km, sondern für seine 10 oder mehr tausend km die richtige zulassung zu wählen....

cu

xen

am 23. Januar 2008 um 13:25

Zitat:

Original geschrieben von 3.0CS

So mein lieber Feinbestäuber, auch von mir als Abschluß dieser Diskussion nochmals der link zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs ( das ist die oberste Instanz für Finanzfragen):

Link

Lies insbesondere den Absatz " keine Mobilitätsförderung durch Oldtimer"!

Das war ja ein "ganz schlauer" Schwerbehinderter. Ich zitiere mal kurz:

Zitat:

Einen Schwerbehinderten sei es jedoch laut Bundesfinanzhof unbenommen, von der Zuteilung des H-Kennzeichens abzusehen und den Oldtimer als "normales" Fahrzeug zuzulassen, welches dann gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG der Kraftfahrzeugsteuer und damit unstreitig dem Anwendungsbereich des § 3 a KraftStG unterliege.

 

Fazit

Es stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob die Argumentation des Bundesfinanzhofes auch dann noch greift, wenn ein Schwerbehindeter nur ein Fahrzeug zur Verfügung hat und es sich hierbei um einen Fahrzug mit H-Kennzeichen handelt. Hier dürfte dann wohl die Mobilität des Behinderten im Vordergrund stehen und nicht die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.

Man kann nun mal kein Sonderangebot mit 50% Rabatt verbinden - der alte Traum ;)

So wie es sich im Fazit liest hat der "Schwerbehinderte" noch ein weiteres regulär zugelassenes Altagsfahrzeug worauf er auch seine im zustehenden 50% KFZ-Steuerminderung zur Mobilität des Behinderten bekommt, die damit auch vorgesehen und kombinierbar ist. Eine weitere Steuerminderung auf das eh schon steuerbegünstigte H-Kennzeichen des Zweitwagens wurde ihm - meiner Meinung nach auch zurecht - verwehrt. Wie das Urteil allerdings ausgegangen wäre wenn das H-Fahrzeug sein einziges Fahrzeug gewesen wäre bleibt die Frage.

War ganz amüsant zu lesen dieser Spezialfall, ist aber kein Präzidentsfall zum H-Kennzeichen und hat keinerlei Aussagekraft für den hier geführten Meinungsaustausch.

Moin,

Die Begrüdung ist an der Stelle das wichtige. Die Aussage ist : Wäre das H-Kennzeichen eine herkömmliche Zulassung, hätte er Anspruch auf eine Ermäßigung. Aber das H-Kennzeichen dient laut Urteil nicht dem Alltagsgeschäft, also der Sicherung der Mobilität ... also auch kein Anspruch auf die zusätzliche Halbierung. Die Instanz vorher hatte ja PRO zusätzlicher Ermäßigung entschieden.

Fakt ist ... das die höchste Instanz diese Einordnung getroffen hat. Damit ist in Streitpunkten immer diese Latenz da. Weigert sich z.B. deine Versicherung einen Kaskoschaden zu regulieren, weil sie feststellt das du in 2 Jahren 45000 km gefahren bist ... und du diesen Schaden einklagen willst ... könnte dieses Urteil auch für dich zur Gefahr werden.

Ich halte die Gefahr von diesem Urteil jetzt zwar nicht für akut ... es geht auch schließlich nur darum sich über diesen Sachverhalt BEWUSST zu sein. Und der Sachverhalt ist eben, dass das H-Kennzeichen einen gewissen Zweck hat an den es im Grunde gebunden ist.

MFG Kester

am 23. Januar 2008 um 16:42

Achja, der gewisse Zweck, die Fragen dazu bleiben aber unbeantwortet ;)

Zitat:

Original geschrieben von Feinbestäuber

Zitat:

Original geschrieben von fullsize

Was für Fahrten wären denn dann Deiner Meinung nach im Sinne des H-Kennzeichens?

DAS würde mich auch interessieren.

Und darüber hinaus, wo siehst du deiner Meinung nach die Abgrenzung des H-Kennzeichens von 07 Kennzeichen?

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