h&r spurverbreiterung abnahmeproblem
ich wollte heute meine 10mm spurverbreiterung (5mm je seite) abnehmen lassen.
grund für die distanzscheiben: beim volleinschlag war der abstand zum radhauswand (richtung motorraum) recht gering. daher bekam ich das vor einiger zeit nur mit reifenbindung eingetragen.
da es das nicht mehr gibt wollte ich das durch die scheiben beheben.
problem ist nur, dass die scheiben mit meiner felgengröße (7x15) mit et 35 nicht im gutachten steht.
würde durch die scheiben auf et 30 kommen, aber im gutachten steht nur et 25.
also darf ich laut teilegutachten 10mm fahren, aber nicht 5mm.
dachte immer je weniger je besser, aber dem ist jetzt leider nicht so. was gibt es für möglichkeiten das abnehmen zu lassen bzw. gibt es überhaupt eine?
wäre eigentlich auch bereit 10mm pro seite zu fahren, aber dafür müßte der kotflügel nochmal merklich bearbeitet werden. zumal die optik dann auch verloren geht.
21 Antworten
Wo bist du denn gewesen?
Wird dann halt ne §21 Sonderabnahme beim TÜV und kostet nen 10er mehr oder so. Sollte eigentlich kein Problem sein.
wurde nicht eingetragen, da die kombination nicht im gutachten steht, welches ich von der h&r-homepage ausgedruckt habe...
wäre sehr ungünstig, wenn ich das eintragen nicht hinbekomme, denn ohne distanz schleift das rad "innen" und mit 10mm distanz pro seite wird es knapp mit der radhauskante...
Wo warst du denn?
Im Westen übernimmt solche Sachen nur der TÜV, im Osten nur die Dekra.
Alle anderen Organisationen dürfen wirklich nur mit Gutachten eintragen und keine Sonderabnahmen machen.
Fahr ma zu nem anderen Tüv und erklär im die Sache,wenn der nicht will,auf zum nächsten.
Nervig,aber realität auf deutschen Strassen....
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ich war beim tüv wegen vollabnahme.
somit erübrigt sich auch die fahrerei von einem zum anderen tüv, denn da könnte ich die gesamte abnahme erneut machen...
Aso....hmmm..schlecht.
Dann höchstens die Dinger wieder runtermachen,Plakette kriegen und später die Platten wo anders eintragen lassen.
Is aber auch beschissen umständlich.
Scheiß Tüv eben.
Ja ne, mal eben runtermachen is ja nich, dann schleifts ja innen...
Kannst höchstens mit originalbereifung (175/50/13 oder so) hin und nachher den restlichen TÜV-Kram machen.
Herzlich willkommen in Deutschlannd's Bürokratie 😉
Hmmm....frag doch mal das Tüvmänchen obs schon ma was vom §21 gehört hat(wie von threeGGG schon angesprochen),halt irgendwie auf ne freundliche Art.
Wenns auch nix hilft vielleicht den Vorgesetzten verlangen???
Aber dann hast wahrscheinlich den ganzen Tüvstützpunkt gegen dich........
Mir fällt grad noch was ein. Nicht jeder TÜV-Mensch darf Sonderabnahmen machen. Da gibts bei jedem Stützpunkt besondere Leute für.
Vielleicht hast du nen TÜVer erwischt, der's nicht darf. Kannst ja mal ganz freundlich anfragen, ob das nicht mit ner 21er geht. Muss eigentlich.
Ich hatte damals das gleiche Problem (15er Platten, Felgen et 37, im Gutachten waren nur Felgen bis et35 aufgeführt). Der Tüffer meinte nur achselzuckend "Da stehen die halt 2 mm weiter drin" und hat alles ohne Probleme eingetragen 🙂
sl
das alles war bei einer §21 (vollabnahme).
habe heute aber bei dem hersteller angerufen: die kombination ist ohne probleme möglich. das im gutachten sind maximalangaben. das steht im dem satz über der tabelle.
ich war gestern so geschockt, dass ich mir habe einreden lassen, dass das wirklich nicht geht...
also das mit vorne ist kein thema - außer dass der reifen leider immer noch schleift (beim volleinschlag und kreisfahrt bis ein hinterradreifen leicht abhebt).
naja, das ist machbar.
der prüfer heute meinte aber, dass ich die scheiben hinten nicht fahren darf - der letzte prüfer meinte das wäre ok.
es geht um die scheiben 40 23 45 71.
darf man bei 7x15 (ET35) mit 195/50R15 distanzen pro rad mit 20mm fahren?
laut tabelle nicht, aber nach dem unter H1 sollte das doch gehen, oder?
Sodele...
Die 5mm Scheiben darfst du aus meiner Sicht ganz klar fahren. Warum sich der TÜV da querstellt ist mir schleierhaft.
Die angebenen ETs sind Maximalwerte und das ist auch vermerkt. Deine Kombination befindet sich zwischen Werkssetup und dem Maximalwert. Was soll man da nun rummachen?
Ist in den Kaffeetassen beim TÜV Bier oder Schnaps?
Der Vermerk H1 unter der Tabelle bezieht sich meines Erachtens lediglich auf die in der Tabelle angegebenen Maximalwerte. Bis zu diesem Bereich, der 2% Toleranz überschreiten kann, liegt ein Test vor, der die Unbedenklichkeit bestätigt.
Bei 20mm pro Rad wird es mit Sicherheit schwierig 😁
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Der Vermerk H1 unter der Tabelle bezieht sich meines Erachtens lediglich auf die in der Tabelle angegebenen Maximalwerte. Bis zu diesem Bereich, der 2% Toleranz überschreiten kann, liegt ein Test vor, der die Unbedenklichkeit bestätigt.
Bei 20mm pro Rad wird es mit Sicherheit schwierig 😁
beziehen sich die 2% nicht auf die spurweite der achse?
**edit**
spurweite ist der abstand vom linken zum rechten rad.
habe leider gerade kein buch zur hand um nachzuschauen wie groß die spurweite vom g2 ist.
aber so wie ich das lese sind 20mm distanzen pro rad zwar mehr als 2% der gesamtspurweite, aber dafür existiert ein gutachten, dass die erhöhte betriebsfestigkeit sichergestellt ist. oder ist das falsch?
Für mich stellt sich das folgendermaßen dar:
Bis 2% ist eine Toleranz. Es wird keine weitere Begutachtung benötigt, sondern davon ausgegangen, dass die Betriebssicherheit erhalten bleibt.
Oberhalb von 2% Abweichung braucht man ein Gutachten, das deckt dann aber nicht jede beliebige Verbreiterung ab, sondern nur den Bereich bis zu der Verbreiterung, mit der getestet wurde. Sonst könnte ich mir 180mm hinschrauben, gibt doch ein Gutachten für mehr wie 2% Änderung.
Die Frage ist jetzt, bis zu welchem Maß an Verbreiterung pro Rad ein Guztachten existiert. Bis zu diesem Maß sollte das alles im Rahmen einer §21 kein Problem sein. Ich vermute aber, dass nur bis der in der Tabelle als Maximalwert angegebenen Verbreiterung ein Gutachten angefertigt wurde.