h&r spurverbreiterung abnahmeproblem
ich wollte heute meine 10mm spurverbreiterung (5mm je seite) abnehmen lassen.
grund für die distanzscheiben: beim volleinschlag war der abstand zum radhauswand (richtung motorraum) recht gering. daher bekam ich das vor einiger zeit nur mit reifenbindung eingetragen.
da es das nicht mehr gibt wollte ich das durch die scheiben beheben.
problem ist nur, dass die scheiben mit meiner felgengröße (7x15) mit et 35 nicht im gutachten steht.
würde durch die scheiben auf et 30 kommen, aber im gutachten steht nur et 25.
also darf ich laut teilegutachten 10mm fahren, aber nicht 5mm.
dachte immer je weniger je besser, aber dem ist jetzt leider nicht so. was gibt es für möglichkeiten das abnehmen zu lassen bzw. gibt es überhaupt eine?
wäre eigentlich auch bereit 10mm pro seite zu fahren, aber dafür müßte der kotflügel nochmal merklich bearbeitet werden. zumal die optik dann auch verloren geht.
21 Antworten
Das sollte weder von der Passung noch von der Festigkeit ein Problem darstellen.
Da hilft also einfach nur mit dem Prüfer reden oder einen anderen suchen.
Irgendwie ist das nen seltsamer TÜV bei euch... 😉
Hab auf der Hinterachse 195/50/15 auf 7J ET25 mit 25mm pro Seite eingetragen bekommen, und das auf Anhieb ohne ziehen...
Zitat:
Original geschrieben von HeikoVAG
Das sollte weder von der Passung noch von der Festigkeit ein Problem darstellen.
Da hilft also einfach nur mit dem Prüfer reden oder einen anderen suchen.
prüfer a hat wegen hinten auch nichts gesagt, aber wegen vorne. prüfer b war das mit vorne ok (bis auf das schleifen -> bereits behoben), aber das mit hinten geht für ihn laut gutachten nicht.
spricht das gutachten dagegen, dass man 40mm pro achse einträgt? nein, oder verstehe ich das falsch?
im gutachten heißt es doch, dass bis 2% alles problemlos ist und für alles über 2% liegt ein weiteres gutachten von einem anderen tüv vor, dass die erhöhte betriebsfestigkeit gegeben ist... ist das dann reine ermessenssache?
@all:
alles eine doofe sache.
das mit einem anderen prüfer suchen geht leider nicht so einfach denn ich war zur vollabnahme da, d.h. ich muss bei dem tüv bleiben, oder mein geld ist weg und ich habe dennoch keine BE...
ich habe mich mal ein bißchen zu dem thema spurverbreiterung eingelesen, aber leider noch keine richtigen argumente für die eintragung bzw. gründe die gegen eine nichteintragung sprechen gefunden.
würde die ja auch rausmachen und bei einem anderen eintragen lassen, aber das problem ist, dass ich vorne die distanzen brauche und somit hinten auch fahren muss.
für die abnahme extra dünnere (15mm) mit neuen radschrauben zu kaufen finde ich etwas überzogen.
hat jemand eine gute idee/argument das eintragen zu bekommen?
**edit**
auf der hp von h&r gibt es da auch noch das ein oder andere über eintragung etc, aber leider galube ich nicht so recht, dass das umstimmend wirkt... 🙁
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Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Glückwunsch 🙂
danke.
ich habe aber auch gezittert.
der prüfer war unzufrieden mit dem begleitschreiben und dem teilegutachten. das war alles nicht eindeutig und präzise beschrieben.
dann wurde vom hersteller noch bezug auf ein gutachten über erhöhte betriebsfestigkeit genommen, welches der prüfer nicht durchlesen konnte, da nicht auffindbar war bzw. nicht existiert.
dachte mit h&r hat man keine großen probleme beim eintragen, da ausreichend dokumente dazu existieren, aber das hat mir wieder mal gezeigt, dass das nicht zwangsläufig so sein muss...