H-Kennzeichen, Zulassungsstelle verweigert Ummeldung

Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung gekauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt. Explizit ist das offensichtlich eine Vorgabe vom Regierungsbezirk Tübingen, in anderen Bezirken wird das nicht so gehandhabt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG

164 Antworten

Sehr bedenklich,die sollte man alle hart einteilen.

Ist natürlich doof wenn man die einzige erwischt die sich daran hält.

Zitat:@hk_do schrieb am 7. Juni 2025 um 15:41:10 Uhr:

Du meinst jetzt die anderen Zulassungsstellen im BaWü, die im Gegensatz zu Tübingen nicht der angeordnetem Auslegung folgen?Ja. Das ist natürlich bedenklich...

Ja, lt. telefonischer Auskunft zweier anderer Zulassungsstellen im Nachbarlandkreis innerhalb Baden Württemberg ist die Vorlage bei denen nicht nötig. Diese sind einer anderem RP untergeordnet.

Anderes RP, andere Auslegungsvorschriften. Ist doch jetzt nichts Ungewöhnliches.

Gibt es eventuell irgendwelche Zweifel daran, daß das Fahrzeug nicht mehr einem erhaltungswürdigen und /oder Originalen Zustand entspricht, der das H-Kennzeichen rechtfertigt?

Das verloren gegangene Gutachten wurde doch auch schon vor geraumer Zeit erstellt, wenn ich das alles hier richtig erfasst habe. Sowas muss ja nicht bis in alle Ewigkeit Gültigkeit haben, wenn der Zahn der Zeit weiternagt.

Könnte es auch u.U.sein, daß eine ncht abgearbeitete Mängelanzeige oder ein entsprechender letzter HU Bericht dem Amt bekannt geworden ist?

Dass der Mercedes nach Erhalt der H-Zulassung inzwischen schon zum 2.mal weiterverkauft wurde…ist das nicht ungewöhnlich? Ich hätte gedacht, wer so ein Schätzchen besitzt, behält es so lange wie möglich und verkauft nur wenn es zwingend sein muss.

Gibt es bestimmte Gründe die es ratsam erscheinen lassen, kein neues Gutachten nach Paragraf 23 zu beantragen?

Das ist nun natürlich nur so ein Gedanke, aber da könnte der TE für Klarheit sorgen.

Wie ist den der Cesamtzustand so einzuschätzen?

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Bei der reinen Umschreibung wird dem SB nichts auffallen, was das H aberkennen würde. Dies höchstens im Zuge einer Vorführung.

Die letzten HU Berichte sind dem Amt alle bekannt, da beim KBA einsehbar. Mit allen Mängeln, Hinweisen, Prüfort, Prüfer, Prüforganisation.

Vielleicht mal reinschauen was auf den letzten Berichten so vermerkt ist.

Zitat:@Pauliese schrieb am 8. Juni 2025 um 11:26:28 Uhr:

Gibt es eventuell irgendwelche Zweifel daran, daß das Fahrzeug nicht mehr einem erhaltungswürdigen und /oder Originalen Zustand entspricht, der das H-Kennzeichen rechtfertigt?Das verloren gegangene Gutachten wurde doch auch schon vor geraumer Zeit erstellt, wenn ich das alles hier richtig erfasst habe. Sowas muss ja nicht bis in alle Ewigkeit Gültigkeit haben, wenn der Zahn der Zeit weiternagt.Könnte es auch u.U.sein, daß eine ncht abgearbeitete Mängelanzeige oder ein entsprechender letzter HU Bericht dem Amt bekannt geworden ist?Dass der Mercedes nach Erhalt der H-Zulassung inzwischen schon zum 2.mal weiterverkauft wurde…ist das nicht ungewöhnlich? Ich hätte gedacht, wer so ein Schätzchen besitzt, behält es so lange wie möglich und verkauft nur wenn es zwingend sein muss.Gibt es bestimmte Gründe die es ratsam erscheinen lassen, kein neues Gutachten nach Paragraf 23 zu beantragen? Das ist nun natürlich nur so ein Gedanke, aber da könnte der TE für Klarheit sorgen.Wie ist den der Cesamtzustand so einzuschätzen.

Weder noch, der letzte Besitzer hat das Auto gut 10 Jahre gefahren und gepflegt. In der Zeit ist auch ein Wertgutachten erstellt worden dass das Fahrzeug eine 2- bescheinigt. Der Zustand seit dem Gutachten ist unverändert. Die letzte HU war mängelfrei.

Danke. Na dann wäre ein neues H-Gutachten ja offenbar nur eine Formsache.

Ist doch auch erfreulich, auch wenn das ganze natürlich wegen den Extra Kosten sehr ärgerlich ist.

So ein annähernd ähnliches Problem hatte ich auch mal. KFZ seit den 90ern als Oldtimer zugelassen. Wurde bei Ummeldung nach Umzug auch nach dem Gutachten gefragt. In meinem Fall hat es der Bearbeiterin gereicht, dass ich noch den 1. Brief hatte. Keine Ahnung warum das den Sachverhalt geändert hat.

Solche sinnentleerten Verwaltungsvorgänge sind aus meiner Sicht ein Ausdruck unserer (eigenen) Mentalität und entspringen keiner tieferen Logik.

Als kleinen Trost für den TS: Im Forum des VDH (Verein der Heckflosse) gibt es Berichte über die Wunderlichkeiten von Zulassungen vormals deutscher Oldtimer in Italien. Damit will man noch weniger tauschen.

@VAG_80

Gibt es aktuell Neuigkeiten zu Deinem Fall? Danke!

Zitat:@Pauliese schrieb am 1. Juli 2025 um 07:25:36 Uhr:

@VAG_80 Gibt es aktuell Neuigkeiten zu Deinem Fall? Danke!

Ja es gibt Neuigkeiten. Ich bin auf gut Glück nochmalig auf der Zulassungsstelle vorstellig geworden. Auch hier wurde ich wieder auf das fehlende Gutachten hingewiesen. Nachdem ich der Sachbearbeiterin erklärt haben dass das Gutachten bei einem Vorbesitzer verloren gegangen ist, ich jedoch nach Recherche herausgefunden habe auf welcher ZLS eine Kopie existiert (man erinnert sich, ich habe das Gutachten von besagter ZLS aufgrund Datenschutz nicht ausgehändigt bekommen). Die Sachbearbeiterin nahm das Telefon in die Hand und 10 Minuten später hatte ich eine Kopie vom Gutachten inkl. die Zulassung in der Hand. Von Datenschutz war auf einmal nicht mehr die Rede...

Desweiteren hab auf dem zuständigen RP nochmals nachgehakt wieso bei der Vorlage zwischen einer Vorort-Zulassung und über das Zulassen über i-Kfz bei der Vorlage von Gutachtendokumenten unterschieden wird. Zu meiner Anfrage fügte ich mehrere Hinweise und Paragraphen hinzu, die meine Aussage unterstützten, das eine Vorlage des Gutachtens nicht (mehr) nötig sei. Seither warte ich vergeblich auf eine Antwort seitens des RP.

Danke für die Rückmeldung und herzlichen Glückwunsch!

Zitat:
@VAG_80 schrieb am 3. Juli 2025 um 10:36:02 Uhr:
Zitat:@Pauliese schrieb am 1. Juli 2025 um 07:25:36 Uhr:
Die Sachbearbeiterin nahm das Telefon in die Hand und 10 Minuten später hatte ich eine Kopie vom Gutachten inkl. die Zulassung in der Hand. Von Datenschutz war auf einmal nicht mehr die Rede...

Welche schützenswerten Daten könntest du dieser Kopie eigentlich entnehmen?

Manche haben halt keine Lust, kundenorientiert aktiv zu werden über das hinaus, was der Chef unbedingt verlangt. Hinter vermeintlichem Datenschutz (hier zb. Adressen) kann man sich ja mal verstecken.

Das hat ja mit Kundenorientiert nichts zu tun,es gibt sicher genug Sachbearbeiter die unkompliziert helfen würden.

Sie sind aber gezwungen sich an Datenschutzrichtlinien zu halten,danach geht den aktuellen Eigentümer über diesem Weg die Daten eines Vorvorbesitzers halt nichts an.

Ein Anruf zur Bestätigung eines Sachverhaltes ist da sicher etwas anderes,dafür muss man aber auch erst einmal wissen welche Zulassungsstelle die Kopie hat.

Diese dann mit geschwärzten persönlichen Daten des damaligen Auftraggebers auszudrucken und dem Kunden auszuhändigen ist dann sicher auch kein Problem.

Vielleicht hat der TE beim ersten Versuch ja nicht gewußt welche Zulassungsstelle das Gutachten hat und die Zulassungsstelle konnte deshalb nicht dort anrufen.

Er schrieb ja nur das die Zulassungstelle die es hat ihm das nicht geben wollte,ich vermute deshalb das er das erst nach dem ersten Versuch herausgefunden hat.

Ja…so könnte es gewesen sein.

Jedenfalls: Danke an den TE für die Rückmeldung und Glückwünsche 🎈 für den erfolgreichen Abschluss.

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