H-Kennzeichen, Zulassungsstelle verweigert Ummeldung

Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung gekauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt. Explizit ist das offensichtlich eine Vorgabe vom Regierungsbezirk Tübingen, in anderen Bezirken wird das nicht so gehandhabt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG

164 Antworten

Zitat:@nogel schrieb am 6. Juni 2025 um 22:52:27 Uhr:

Ziemlicher Unfug. Wer das toll findet, der kann gerne (freiwillig) alle 3 Jahre so ein Gutachten erstellen lassen. Aber nicht gezwungenermaßen, wo doch die Ummeldung überall sonst auch ohne geht.Ich bin schon fast 40 Jahre in Sachen Oldtimer unterwegs (da gabs anfangs noch gar kein "H") und wäre nie drauf gekommen, beim Kauf nach dem Gutachten zu fragen, weil es überhaupt keine Rolle bei der Ummeldung spielt. Geschweige denn zu versuchen, den Preis zu drücken.

Und genau so sehe ich das auch. Auf einmal soll dieses Gutachten für Ummeldungen wichtig sein, höher bewertet als der vorhandere Eintrag in den Fahrzeugdokumenten!??, Eine Anordnung die sich Ministerium und Regierungspräsidium sich ausgedacht haben, ohne Hintergründe zu nennen,... wir alle wissen, wie versucht wird auf biegen und brechen Fahrzeuge mit Verbrennermotor zu dezimieren, und sei es durch die Hintertür.

Früher konnte man auch ohne TÜV Bericht Fahrzeuge ummelden.

Damals genügte ebenfalls der Eintrag im Fzg.schein und die Siegelplakette auf dem Kennzeichen als Nachweis.

Offenbar wurde das aber als Sicherheitslücke ausgenutzt und Entsprechend leicht war es gekauften TÜV zu kriegen.

Habe in den 90ern auch mal so ne Kiste (Fiat Panda) für paar Hundert Euro gekauft mit neuem TÜV aber ohne zugehörigen Prüfbericht…bei dem Karren waren die Bremsen vorne komplett am Ende. (Scheiben und Beläge) Der Typ hatte noch 2 andere solche alten Autos in seiner Tiefgarage stehen die er dann später mit frischer HU aber ohne Bericht verkauft hatte. Stempel im Schein und Plakette auf dem Kennz.waren vorhanden und bei der Ummeldung fiel das nicht weiter auf. Der machte das scheinbar als Hobby.

Mindestens 2 Fälle sind mir noch in Erinnerung wo Kollegen Ihre ziemlich alten und verrosteten Karren zu einer Schrauberbude brachten und für Paar Hunderter am übernächsten Tag wieder mit Stempel und neuer Plakette abholen konnten. Ob die einen Prüfbericht bekommen haben weiß ich nicht.

Wie schon Windelexpress schrieb, u.U. wurde bei gewissen Origanisationen / Prüfern / Zul.bezirke eben mal was aufgedeckt oder ist was aufgefallen und nun wird da eben in Tübingen genauer draufgeschaut?

Da kann man spekulieren, aber niemand muss doch deswegen alle 3 Jahre sein Gutachten freiwillig neu machen lassen.

DAS ist ziemlicher Unfug…

Einfach die Dokumente ordentlich aufbewahren, nicht verschludern und schon gibt es das Problem erst gar nicht.

Das hat doch gar nichts damit zu tun, ob irgendwelche Ideologen die Verbrenner oder Oldtimer verbieten möchten, hier liegt der Fehler einfach an den Vor- Vor-Eiigentümern die Ihre 7 Sachen nicht ordentlich bei ander halten konnten.

Macht was Ihr wollt, bemüht Anwälte oder streitet euch Wochen/Monatelang mit Ämtern rum…ich hab meinen Vorschlag gemacht, aber da kann jeder natürlich auch anderer Meinung sein und tun was er für richtig hält.

Edit: Einen Vorschlag hätte ich noch, Ausführung ist selbstverständlich freigestellt…

Nachdem die Ummeldung des Oldtimers mitsamt H-Zulassung in Bayern und angeblich in allen anderen Zul.Bezirken ohne Probleme (ohne Vorlage des 23er Gutachtens) im Original möglich sein soll:

Bitte doch eine vertraute Person, die dort Ihren Wohnsitz hat, das Auto dort auf seinen/ihren Namen auf sich zuzulassen.

Wenn das funktioniert , müsste doch diese Person neue I-Kfz fähige Papiere (ZB 1 und 2) erhalten, oder nicht?

Mit diesen könntest Du, lieber TE, das Auto dann online in Tübingen wieder auf Dich ummelden und das Problem des fehlenden Gutachtens umgehen.

Der zusätzliche Haltereintrag wäre eben der einzige Schönheitsfehler dabei.

Was hältst Du davon? Ist das eine Idee und Lösung für Dich?

Berichte bitte weiter über Deinen Fall. Interessant ist der nämlich schon. Danke!

Bei mir wäre gerade beim Oldtimer die Übergabe vollständiger Papiere ein wichtiges Kaufkriterium.

Zitat:@Pauliese schrieb am 7. Juni 2025 um 03:34:19 Uhr:

Früher konnte man auch ohne TÜV Bericht Fahrzeuge ummelden.Damals genügte ebenfalls der Eintrag im Fzg.schein und die Siegelplakette auf dem Kennzeichen als Nachweis.Offenbar wurde das aber als Sicherheitslücke ausgenutzt und Entsprechend leicht war es gekauften TÜV zu kriegen.Habe in den 90ern auch mal so ne Kiste (Fiat Panda) für paar Hundert Euro gekauft mit neuem TÜV aber ohne zugehörigen Prüfbericht…bei dem Karren waren die Bremsen vorne komplett am Ende. (Scheiben und Beläge) Der Typ hatte noch 2 andere solche alten Autos in seiner Tiefgarage stehen die er dann später mit frischer HU aber ohne Bericht verkauft hatte. Stempel im Schein und Plakette auf dem Kennz.waren vorhanden und bei der Ummeldung fiel das nicht weiter auf. Der machte das scheinbar als Hobby.Mindestens 2 Fälle sind mir noch in Erinnerung wo Kollegen Ihre ziemlich alten und verrosteten Karren zu einer Schrauberbude brachten und für Paar Hunderter am übernächsten Tag wieder mit Stempel und neuer Plakette abholen konnten. Ob die einen Prüfbericht bekommen haben weiß ich nicht.Wie schon Windelexpress schrieb, u.U. wurde bei gewissen Origanisationen / Prüfern / Zul.bezirke eben mal was aufgedeckt oder ist was aufgefallen und nun wird da eben in Tübingen genauer draufgeschaut?Da kann man spekulieren, aber niemand muss doch deswegen alle 3 Jahre sein Gutachten freiwillig neu machen lassen.DAS ist ziemlicher Unfug…Einfach die Dokumente ordentlich aufbewahren, nicht verschludern und schon gibt es das Problem erst gar nicht.Das hat doch gar nichts damit zu tun, ob irgendwelche Ideologen die Verbrenner oder Oldtimer verbieten möchten, hier liegt der Fehler einfach an den Vor- Vor-Eiigentümern die Ihre 7 Sachen nicht ordentlich bei ander halten konnten.Macht was Ihr wollt, bemüht Anwälte oder streitet euch Wochen/Monatelang mit Ämtern rum…ich hab meinen Vorschlag gemacht, aber da kann jeder natürlich auch anderer Meinung sein und tun was er für richtig hält.Edit: Einen Vorschlag hätte ich noch, Ausführung ist selbstverständlich freigestellt…Nachdem die Ummeldung des Oldtimers mitsamt H-Zulassung in Bayern und angeblich in allen anderen Zul.Bezirken ohne Probleme (ohne Vorlage des 23er Gutachtens) im Original möglich sein soll:Bitte doch eine vertraute Person, die dort Ihren Wohnsitz hat, das Auto dort auf seinen/ihren Namen auf sich zuzulassen.Wenn das funktioniert , müsste doch diese Person neue I-Kfz fähige Papiere (ZB 1 und 2) erhalten, oder nicht?Mit diesen könntest Du, lieber TE, das Auto dann online in Tübingen wieder auf Dich ummelden und das Problem des fehlenden Gutachtens umgehen.Der zusätzliche Haltereintrag wäre eben der einzige Schönheitsfehler dabei.Was hältst Du davon? Ist das eine Idee und Lösung für Dich?Berichte bitte weiter über Deinen Fall. Interessant ist der nämlich schon. Danke!

Das ummelden ohne vorgelegten gültigen HU Bericht ist nach wie vor gängige Praxis. Stempel auf dem Schein und Prüfstempel reichen völlig aus, der Rest wird aus dem System vom KBA übermittelt (wo auch die Information hinterlegt sind, dass das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft ist).

Natürlich hat der Vor- Vorbesitzer den Fehler gemacht und die Papiere nicht mit dem Fahrzeug verkauft, dumm gelaufen. Trotzdem wir hier mit zweierlei Maß unbegründet gemessen. Zulassung per Behördengäng ohne Gutachten stellt ein Problem dar, die Online-Zulassung, die über die selbe Behörde läuft kann jedoch ohne Gutachten erfolgen... Hier liegt der Hund begraben.

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Zitat:@Pauliese schrieb am 7. Juni 2025 um 03:34:19 Uhr:

Früher konnte man auch ohne TÜV Bericht Fahrzeuge ummelden.Damals genügte ebenfalls der Eintrag im Fzg.schein und die Siegelplakette auf dem Kennzeichen als Nachweis.Offenbar wurde das aber als Sicherheitslücke ausgenutzt und Entsprechend leicht war es gekauften TÜV zu kriegen.Habe in den 90ern .......

.......Edit: Einen Vorschlag hätte ich noch, Ausführung ist selbstverständlich freigestellt…Nachdem die Ummeldung des Oldtimers mitsamt H-Zulassung in Bayern und angeblich in allen anderen Zul.Bezirken ohne Probleme (ohne Vorlage des 23er Gutachtens) im Original möglich sein soll:Bitte doch eine vertraute Person, die dort Ihren Wohnsitz hat, das Auto dort auf seinen/ihren Namen auf sich zuzulassen.Wenn das funktioniert , müsste doch diese Person neue I-Kfz fähige Papiere (ZB 1 und 2) erhalten, oder nicht?Mit diesen könntest Du, lieber TE, das Auto dann online in Tübingen wieder auf Dich ummelden und das Problem des fehlenden Gutachtens umgehen.Der zusätzliche Haltereintrag wäre eben der einzige Schönheitsfehler dabei.

Die Geschichten mit getürkter HU sind unterhaltsam, passen aber leider in keinster Weise zum Thema.

Den Vorschlag mit erneuter Zulassung woanders und dann ummelden mit i- Kfz hat @windelexpress schon vor einigen Seiten gebracht, aber Zulassung nochmal auf den Vorbesitzer, dann gibt's auch keinen neuen Haltereintrag.

Zitat:
@VAG_80 schrieb am 7. Juni 2025 um 09:42:32 Uhr:
Zitat:@Pauliese schrieb am 7. Juni 2025 um 03:34:19 Uhr:
Das ummelden ohne vorgelegten gültigen HU Bericht ist nach wie vor gängige Praxis. Stempel auf dem Schein und Prüfstempel reichen völlig aus, der Rest wird aus dem System vom KBA übermittelt (wo auch die Information hinterlegt sind, dass das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft ist).

Ist bei Dir Sommerloch oder befriedigt Dich der Beef in irgendeiner Form?

Wie oft soll hier denn noch geschrieben werden, dass die Einstufung nach Vorlage eines 23er Gutachtens durch Änderung der Schl.nr In Feld 14.1 erfolgt, woraus automatisch ein H als Zusatz zur Erkennungsnummer erzeugt wird, wenn die 8 möglichen Stellen nicht schon ausgereizt sind.

Und zu Deinem ersten ist auch falsch, auf die Vorlage wird verzichtet, wenn die gültige HU beim KBA abrufbar ist. Ist sie das nicht, kannst Deinen Stempel vergessen und das Protokoll besorgen.

Zitat:
@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 09:49:17 Uhr:
Zitat:@Pauliese schrieb am 7. Juni 2025 um 03:34:19 Uhr:
Die Geschichten mit getürkter HU sind unterhaltsam,

Findest Du?

Bedenklich wenn man studiert hat und damit sein Geld verdient/verdient hat.

Inzwischen sind die gefälschten sogar teurer als die richtigen.

Zitat:@windelexpress schrieb am 7. Juni 2025 um 10:06:49 Uhr:

Inzwischen sind die gefälschten sogar teurer als die richtigen.

Na das halte ich für selbstverständlich 🙃

Sowas nimmt ja nur jemand wahr, dessen Auto aufgrund der Mängel die HU nicht schaffen würde. Ansonsten könnte er ja eine reguläre HU beauftragen 😉

Zitat:@windelexpress schrieb am 7. Juni 2025 um 10:03:04 Uhr:

Ist bei Dir Sommerloch oder befriedigt Dich der Beef in irgendeiner Form?Wie oft soll hier denn noch geschrieben werden, dass die Einstufung nach Vorlage eines 23er Gutachtens durch Änderung der Schl.nr In Feld 14.1 erfolgt, woraus automatisch ein H als Zusatz zur Erkennungsnummer erzeugt wird, wenn die 8 möglichen Stellen nicht schon ausgereizt sind.Und zu Deinem ersten ist auch falsch, auf die Vorlage wird verzichtet, wenn die gültige HU beim KBA abrufbar ist. Ist sie das nicht, kannst Deinen Stempel vergessen und das Protokoll besorgen.

Ich find es bemerkenswert das schulterzuckend hingenommen wird, wenn eine Behörde auf Anweisung gegen reguläre Anordnungen handelt bzw, mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich bin einfach nicht so gestrickt mir alles gefallen zu lassen, auch nicht von einer Behörde.

Beitrag entfernt, politischer OT

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Dann bin ich gespannt wie es weitergeht.

Sicherlich gibt es auf dem Rechtsweg Möglichkeiten gegen diese Vorgehensweise und die Entscheidung, Einspruch/Widerspruch Einzulegen oder sonstwie dagegen vorzugehen.

Ich nehme mal an daß für derlei Sachen die Verwaltungsgerichte zuständig sind.

Hast Du da was in der Richtung vor?

Oder machst Du das wie vorgeschlagen: erst Anmelden auf anderen Halter in anderem Bezirk, da wo es durchgewunken wird und dann mittels i-kfz und den dazu fähigen Papieren onli auf Dich in Tübingen anmelden.

Beitrag entfernt, politischer OT , Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:
@VAG_80 schrieb am 7. Juni 2025 um 11:02:17 Uhr:
Zitat:@windelexpress schrieb am 7. Juni 2025 um 10:03:04 Uhr:
1.wenn eine Behörde auf Anweisung gegen reguläre Anordnungen handelt bzw, mit zweierlei Maß gemessen wird.
2.Ich bin einfach nicht so gestrickt mir alles gefallen zu lassen, auch nicht von einer Behörde.

1. Deine Behörde arbeitet auf Anweisung ihrer übergeordneten Behörde. Die Zuständigkeiten kannst in der FZV selbst nachlesen. Und glaub mal nicht, dass allen Angestellten dort die Anweisungen von OBEN immer gefallen. Bspw sämtliche Ausnahmen von der FZV für ukrainische Flüchtlinge, die andere Ausländer nicht bekommen haben. Trotzdem muss der SB die Anweisungen befolgen.

2. Und da es Dir ja nicht ums Fahren des 123er zu gehen scheint, steht es Dir vollkommen frei, die Anweisung Eurer obersten Verkehrsbehörde zu hinterfragen, und Dir die Grundlage für die Handlungsweisung erläutern zu lassen.

Bis Du die Antwort bekommst, machst halt paar Bewegungsfahrten auf Deinem Hof.

Und da Du das Fahrzeug dummerweise abgemeldet hast, ist es mit neuer Zuteilung eines Kennzeichens in Deinem Landkreis für diese eine Neubeantragung eines H Kennzeichens, für die die Vorlage des 23er in der FZV vorgesehen ist.

Zitat:
@Pauliese schrieb am 7. Juni 2025 um 11:23:20 Uhr:
Ich nehme mal an daß für derlei Sachen die Verwaltungsgerichte zuständig sind.

Jup. Und bei der geringen Auslastung wird der 123er im Juli auf der Straße sein. . .

2027 ff

Zitat:
@VAG_80 schrieb am 7. Juni 2025 um 11:02:17 Uhr:
Ich find es bemerkenswert das schulterzuckend hingenommen wird, wenn eine Behörde auf Anweisung gegen reguläre Anordnungen handelt bzw, mit zweierlei Maß gemessen wird.

Du meinst jetzt die anderen Zulassungsstellen im BaWü, die im Gegensatz zu Tübingen nicht der angeordnetem Auslegung folgen?

Ja. Das ist natürlich bedenklich...

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