H-Kennzeichen Veränderrungen
Moin,
bin neu im Forum also Tach auch^^. Hab zwar noch kein Auto, aber bald ist das auch soweit.
Ich hab vor mit ein Oldtimer zu kaufen, aber ich weiß auch noch nicht welchen.
Na ja,
Ich hab mich grad gefragt wie das so ist mit einer H-Zulassung. Die bekommt man ja nur wenn das auto relativ original ist. Wie ist das denn, wenn man einmal eine H-zulassung bekommen hat aber dann der Motor vom z.B. Ford Taunus Kaputt gegangen.
Wenn vorher ein 2,3L V6 drinne war und der dann gegen ein heilen 2,9L V6 Getauscht wurde. Würde man dann noch eine Zulassung bekommmen? Denn veränderrungen an Leistung und Motor sind ja nicht erlaubt.
Generell wie sieht das mit Zylinder schleifen aus? Zählt das schon als Leistungssteigerung?
Bekommt man so ne H-zulassung eingendlich nur einmal? Also ich frag mich ob man das Auto nur einmal zulassen muss und das immer normal zum TÜV. Oder muss man die Hzulassung auch alle 2 Jahre erneuern.
LG Ceddy
16 Antworten
@Rotherbach:
Ich denke, ihr seit dicht bei einander. Nur weil Flat die extremeren Dinge anspricht, welche ebenso
ZEITGEMÄSS waren /sind, heißt es ja nicht, dass es realitätsfern ist. All diese Dinge waren damals auch
machbar.
Es ist halt zum Teil wirklich Willkür, was da betrieben wird.
Im übrigem, IHM werden die Modifikationen des Käfers sehr wohl bekannt sein. Ich habe selten so fundiert unterlegte Beiträge gelesen, wie die von Flat. 😛
MfG, Bronx
Moin,
Naja 😉 Wenn man einen Ford V6 Motor reinknallt - stufe ich das schon als Extrem ein 😉
Ich habe mit den Vögeln von dem (und anderen vergleichbaren) Verein täglich zu tun - und da merkt man auch immer wieder, sobald wir Routine und Standardbereiche verlassen - sinkt deren Knowhow und vor allem Rechtsverständnis ab und ist nicht mehr zu 100% richtig. Zuerst einmal gilt da nämlich, die Prüforganisation legt erstmal aus und setzt sich auf einen Standpunkt. Der mag vernünftig erscheinen, ist aber nur eine Interpretation und kein Gesetz. Gesetz ist nur das, was da wörtlich drin steht (und das ist meistens Auslegungsfähig) - Auslegungen selbst von Behörden sind nicht immer zu 100% korrekt und haltbar. Liegt in der Natur der Sache - da kommen dann ganz am Ende, wenn man sich nun wirklich nicht einigen können sollte (was aber oft genug funktioniert) entscheiden schlußendlich dann Gerichte.
Ich hatte bei meinem Porsche damals ein entsprechendes Problem 😉 Die "Ortstelle" sagte - geht nicht illegal, müsste sofort stillgelegt werden usw. Zwei Telefonate mit der Zentrale über die Geschäftsführung und Rechtsabteilung und dann gab es ein großes Sorry, haben wir nicht besser gewusst.
Grundsätzlich ist das auch gar nicht so falsch - denn die Prüfer können nicht alles wissen (ist einfach unmöglich) und bevor es viele illegitime Eintragungen gibt - ist erstmal ein Nein sinnvoll. Derjenige der dann die Belege hat - bekommt es ja dann, weil er nachweisen kann - das er keinen Blödsinn macht.
MFG Kester