H-Kennzeichen und Nachlackierung

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo zusammen,
heute war ich zum TÜVen und H- Abnehmen beim GTÜ Prüfer. Leider hat es mit dem H-Kennzeichen nicht geklappt. Der Golf wurde von außen neu lackiert (etwas helleres rot als davor - Alter Lack war Paprikarot), die Einstiege, das Interieur und der Motorraum wurde jedoch nicht lackiert. Somit gibt es einen leichten Farbunterschied zwischen innen und außen, beides ist jedoch rot (das neue hat nen leichten Lila-Stich). Das war das einzige, welches der Prüfer bemängelt hat und am Ende der Grund war mir das H Gutachten nicht zu geben, alles andere hätte gepasst.

Gibt’s es dazu irgendeine Norm die besagt dass das nicht zugelassen ist oder kann das jeder Prüfer individuell bestimmen? Ich finde den Unterschied nicht riesig, wir reden hier lediglich von zwei verschiedenen rot Tönen die ebenfalls nicht komplett anders sind.
Ich muss wegen der Handbremse und den Scheinwerfern nochmal zur tüv Nachkontrolle, weshalb ich es dann dort nochmals versuchen wollen würde, zumindest es mündlich mal probieren.
Habt ihr Tipps wie ich meinen Prüfer überredet bekomme oder meint ihr ebenfalls, dass der Farbunterschied berechtig bemängelt wird? Auf sein Anraten entweder den Innenraum ebenso zu Lackierern ODER das exterieur in den originalen Lackzustand zu bringen hab ich nicht so wirklich Lust..

Danke euch vorab!

8 Antworten

Ja so sind sie, die Prüfer ! Der eine stört sich an wirklich Kleinigkeiten, un der andere sieht es ganz entspannt !

Mein freundlicher Prüfer hat mir mal zum Thema H - Kennzeichen erklärt, dass Originalfarbtöne nicht gefordert werden können, bzw, wenn es abweicht nicht zur Verweigerung des H - Kennzeichen rechtfertigt.

Der Farbton sollte einzig zeitgemäß sein. Auf meine Frage, wenn ich komplett umlackiert hätte, sagte er ... " Wenn es diese Farbe damals für mein Auto gegeben hat, bestünden keine Einwände gegen die Vergabe des H - Kennzeichens.

Es gibt da wahrscheinlich Ermessensspielraum. Der " Eine sagt geht " der " Andere sagt geht nicht ".

ich würde woanders hinfahren und nett nachfragen.
Spart auch Kosten.

Zitat:

@Blendgranate schrieb am 14. April 2025 um 23:40:46 Uhr:



Gibt’s es dazu irgendeine Norm die besagt dass das nicht zugelassen ist oder kann das jeder Prüfer individuell bestimmen? Ich finde den Unterschied nicht riesig, wir reden hier lediglich von zwei verschiedenen rot Tönen die ebenfalls nicht komplett anders sind.

Habt ihr Tipps wie ich meinen Prüfer überredet bekomme oder meint ihr ebenfalls, dass der Farbunterschied berechtig bemängelt wird? Auf sein Anraten entweder den Innenraum ebenso zu Lackierern ODER das exterieur in den originalen Lackzustand zu bringen hab ich nicht so wirklich Lust..

Naja, was heißt "Norm" - es gibt einen Anforderungskatalog. Dort steht unter anderem, dass das Fahrzeug in einem erhaltenswerten und guten Zustand sein sollte. Der Spielraum, den der Prüfer hat, ist stark von der Seltenheit eines Fahrzeugs bzw. der möglichen Beschaffung an Teilen abhängig.

Nehmen wir einmal an, es gäbe auf der Welt nur noch drei Golf 2. Und ausgerechnet für einen davon, ist der Originalfarbton nicht mehr zu bekommen. Dann könnte und würde er wahrscheinlich das "H" erteilen. Oder, wie hier auch schon erwähnt wurde, einen zeitgenössischen Ersatzlack. Im fiktiven Fall könnte man argumentieren, dass man so viel wie möglich der alten Substanz erhalten wolle. Im Falle eines Wald und Wiesen Golf 2, ohne das jetzt negativ zu meinen, eher nicht. Daher erfolgte wahrscheinlich der Ratschlag den Farbton anzugleichen...

Richtlinien gibt es auf Oldtimer -Markt.de zum Download.

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An jeder Ecke steht ein Golf 2 mit H-Kennzeichen. Muss das sein? Nein, es heißt noch immer Automobil Historisches Kulturgut.

Da es sich auch noch um ein Fahrzeug handelt was selbst heute überhaupt kein Problem ist im guten Zustand zu bekommen, sind gerade dafür die Ansprüche für das H viel höher.

Hättest du jetzt einen absolut seltenen Oldtimer, wovon es keine 10 Stück gab, dann hättest auch mit Regenbogen dein H bekommen. (übertrieben ausgedrückt)

Habe ein ähnliches Problem mit meinem Jetta. Der hat auch einiges was gemacht werden muss. Da sagte mein Prüfer auch, es kommt nicht darauf an ob mal etwas nachlackiert wurde und ob man es bei genauer betrachtung sieht, es kommt drauf an wie gut es gemacht wurde. Klatscht da mit der Dose was drauf, hat sich das erledigt, gibst dir aber mühe und Lackierst und Polierst es schön und am Ende kannst es bei genauer betrachtung nur (was man bei anlackiern fast immer seiht) sehen, stört es weniger.

Also es ist schon nicht mehr so leicht mit dem H-Kennzeichen. Und es ist auf der einen Seite auch gut so! Es soll etwas besonderes für sehr gute Autos sein und nicht für jedes Wald und Wiesen Auto.

Nochmal was anderes, Kumpel meinte, früher bei H Kennzeichen musst eman nicht mehr unbedingt zur HU oder wenigstens nicht mehr zur Abgasuntersucheung, gabs das wirklich mal?

Das kenne ich nur vom 07er. Ich hab ein Auto auf H seit 2004, der musste schon immer zur AU/HU.

Es gibt aber eine Grenze bei der Erstzulassung, wo ältere Autos keine AU brauchen. Könnte der 01.10.1969 sein.

Fahrzeuge vor Mitte des Jahres 1970 meine ich brauchen keine AU. Weiß es nicht mehr ganz präzise aber hatte mal nen Käfer der eben auch keine AU brauchte Erstzulassungsbedingt. Genauso wie Fahrzeuge die zugelassen wurden bevor es die Gurtpflicht gab. Die brauchen auch keinen Gurt, aber nachrüsten nicht verboten.

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