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H-Kennzeichen/Icemaxx

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 7:29

Servuz!

Mit nem H-Kennzeichen kann ich doch im Alltag hin und her fahrn wie's mir passt oder?Oder gelten da ähnliche Bestimmungen wie beim 07-Kennzeichen?

Ausserdem was haltet ihr von der Icemaxx-Methode, ausm aktuellen Oldtimerheft?Ist das n wirklich guter Schutz vor Rost oder Geldmacherei?Hat jemand Erfahrungen damit?

Grüsse

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19 Antworten

Moin,

Mit einem H-Kennzeichen hast du keinerlei Fahreinschränkungen. Das H-Kennzeichen ist nämlich rechtlich gesehen eine VOLLWERTIGE Zulassung mit sämtlichen Rechten und Pflichten.

Beachte jedoch die Konditionen deiner Versicherung. Die können z.T. sehr restriktiv sein. Häufig z.B. lediglich 5000 km pro Jahr, wenn du andere Bedingungen brauchst, musst du das gleich vorneweg bekanntmachen.

Erklärung zu Icemaxx ... Ich habe es nämlich nicht gelesen ... oder den Namen nicht behalten.

MFG Kester

am 25. Januar 2006 um 7:50

Das H-Kennzeichen unterliegt nicht den Beschränkungen des Sammlerkennzeichens, es unterliegt aber dennoch Einschränkungen, wenn diese auch nicht so tiefgreifend sind was die Bewegung des Fahrzeuges angeht.

Ein Fahrzeug, das als Oldtimer zugelassen ist darf nicht gewerblich genutzt werden. Es gibt da ein einschlägiges Urteil, in dem ein Taxifahrer seinen alten Benz auf H zugelassen hat und dann damit Taxi gefahren ist. Er ist, wenn mich nicht alles täuscht, wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Auch Leihwagen oder gewerblicher Güterverkehr scheiden damit aus. Ganz genau genommen darfst du damit nicht einmal gegen Entgelt jemanden zur Hochzeit fahren. Aber als Gefälligkeit, also beispielsweise für den Bruder oder einen guten Bekannten, ohne Gegenleistung (die Einladung zur Feier wäre ja auch so gekommen) ist dagegen nichts zu sagen.

Diese Icemaxx-Methode, von der du schreibst kenne ich nicht. Welches aktuelle Oldtimerheft meinst du? In dem was ich lese war vor einiger Zeit mal ein Bericht drin über eine neue Strahlmethode, da haben die mit Trockeneis gestrahlt. Das hat aber mit Rostschutz weniger zu tun, dient eher dem Vorbereiten von Karosseriearbeiten soweit ich mich erinnern kann.

am 25. Januar 2006 um 8:56

Das mit dem Urteil würde mich ja mal interessieren, denn ich habe bisher noch keine Vorschrift gesehen, die ein H-Kennzeichen bei gewerblicher Nutzung verbietet. Solange nichts vorliegt, halte ich das für ein Gerücht, denn man kann ein historisches Fahrzeug durchaus 50.000km im Jahr fahren. Wenn es nicht richtig gewartet wird, verliert es halt das H.

So, gibt es hier ein Flossentaxi und einen alten Stadtrundfahrtbus mit H.

Mir ist ein Oldie auf der Straße jedenfalls lieber als in ner Scheune oder im Schaufenster...

Moin,

Im Ruhrgebiet gibt es eine Getränkefirma, welche einen alten Liefer-LKW originalgetreu restauriert hat und in den Farben der Firma von vor 35 Jahren lackiert hat. Dieser Wagen läuft auf "H" und wird auch bei bestimmten Ereignissen GEWERBLICH von dieser Firma eingesetzt.

Ist mir auch neu, das dem so ist ... ?! Heißt aber nicht, das dem nicht so wäre ...

MFG Kester

@H-Kennzeichen:

Rotherbach irrt, Sasquatsch hat recht.

Auch hier ergeben sich die Einschränkungen aus der Begründung zur Verordnung, die im Verkehrsblatt mitveröffentlicht wird und den Willen des Verordnungsgebers klarstellt. Auch H-Fahrzeuge dienen in der Regel der Pflege kraftfahrzeugtechnischem Kulturgutes und eine gewerbliche Nutzung und extrem hohe Kilometerleistungen sind damit ausgeschlossen, es sei denn man nimmt an der Rallye Paris-Peking teil.

Der Unterschied zur 07er Nummer ist gering: Man darf vorallem private Vergnügungsfahrten unternehmen.

Das Flossentaxi kenne ich auch, der Eigentümer hat schon Ärger gehabt...

Gruß Histomat

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 15:10

Also ne Hochzeitsfahrt bei der ich n paar Kröten dazu verdienen würde wäre verboten?Hätte ich trotzdem Versicherungsschutz? brauch ich dann ne Tageszulassung?

Vielen Dank für die Antworten!

Eine gelegentliche Gefälligkeit mit Kostenersatz ist sicher noch im zulässigen Bereich, jedenfalls bei der H-Nr. Du mußt selber ehrlich entscheiden - auch im Interesse der Oldtimerszene -, ob Du ein Gewerbe ausübst und/oder Dein Fahrzeug verbotenerweise "als übliches Verkehrsmittel" nutzt.

Eine Tageszulassung gibt es nicht, denn zwei verschiedene Zulassungsformen beim gleichen Fahrzeug sind nach unserem Zulassungsrecht nicht möglich.

Gruß Histomat

Moin,

Histomat ... du hast sehr schön im anderen Beitrag die Verordnung zitiert *Fg* Dort steht ... }VORNEHMLICH{ ... nicht }AUSSCHLIESSLICH{.

Das heißt, man DARF, nur nicht überwiegend. Setze Ich ein H-Kennzeichenfahrzeug zu bestimmten Anlässen AUCH gewerblich ein, z.B. auch um gewerblich ein Oldtimertreffen zu beliefern, ist das OK. Das heißt z.B. auch, wird das Fahrzeug einmal im Jahr für eine Hochzeit eingesetzt, ist das nicht weiter tragisch. Das Fahrzeug muss nur weiterhin ÜBERWIEGEND zur Pflege des Kulturgutes eingesetzt werden. Sein Grundzweck darf NICHT gewerblich sein. Also eine H-Kennzeichennutzung durch eine Firma für Hochzeitsfahrten wäre nicht gestattet. Deshalb auch das Urteil gegen das Taxiunternehmen, dieser Wagen wurde eben ausschließlich bzw. überwiegend gewerblich verwendet.

Auch eine zeitweise Nutzung im Alltag ist nicht verboten, sofern dies nicht der ausschließliche Zweck der Verwendung des Fahrzeuges ist.

(Ergebnis einer Diskussion des Textes mit einem Juristen *fg*)

MFG Kester

am 26. Januar 2006 um 10:15

@Histomat3:

Wegen des Verkehrsblattes welches Du in einm anderem Thema zitiertest:

Kannst Du mir da ein Link schicken?

Irgendwie finde ich da so gar nichts. Andere Hefte (Gefahrgut, etc) finde ich auf anhieb, nur das gesuchte nicht.

Interessiert mich nämlich schon sehr woran das "alltägliche benutzen" festgemacht wird. Habe zwar einen Erstwagen usw, aber benutze meine Chevelle schon sehr häufig.

Um nicht zu sagen mehrmals die Woche.

Und fahre auch ca 10000Km im Jahr.

Wundert mich das ich weder beim Zulassen (2x da Umzug) noch beim TüV dahingehend überprüft wude.

Kannte diese Einschränlungen bisher auch nur vom 07er wo ich sie auch für sehr sinnvoll erachte.

Hallo Rotherbach,

offensichtlich liegen wir ja nicht mehr auseinander, wie unsre letzten Beiträge zeigen. Wogegen ich bin: einen Oldtimer mit H- oder 07er Nummer täglich ("daily driver") als "übliches Verkehrsmittel" zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Abzuholen der Kinder. usw. zu gebrauchen. Diese Kennzeichen sind nicht dazu bestimmt, Oldtimerfreunden im Alltag das Fahren von hubraum- und PS-starken Fahrzeugen zu ermöglichen,

Gruß Histomat

am 26. Januar 2006 um 12:32

@Histomat3:

Da muss ich Dir zum Teil recht geben, auch wenn ich meinen Oldie sehr häufig benutze.

Mich ärgert es auch wenn ich alte Rostlauben und Umbauten sehe die mit nem H rumfahren.

Wenn ich jetzt höre:

Zustand für H muss aber 3+ sein, Umbauen ist ja reglementiert, usw:

Dann schaut mal bewusst auf unsere Strassen!

Wenn mir ein alter Wagen entgegenkommt der schon seit 10Jahren das H hat, aber seit dem auch nicht mehr gewartet wurde, komme ich ins grübeln wie lange es das H noch gibt!

Das H war ursprünglich mal gedacht den Besitzern von Histroisch bedeutsamen Fahrzeugen das fahren und besitzen zu versüßen.

Und wenn das von einigen wenigen, aber leider Auffälligen ausgenutzt wird, sollten wir uns nicht wundern wenn es das bald nicht mehr gibt.

Und ganz im ernst, wenn ich meine 5700ccm ohne Kat versteuern muss sehe ich es nicht ein den weiterhin zu versuchen ihn orginal zu halten (bringen dank "künstlerischerVorbesitzer).

Dann gibt es eine Gasanlage und gut ist.

Leider werden dann aber auch sehr viele Amis wegfallen da die Großvolumigen Motoren nur von Leuten bezahlbar sind die eher zu Jaguar, Ferrari oder Mercedes tendieren.

Moin,

Ich bin GENERELL gegen das Ausnutzen von Rechten, ohne die damit verbundenen Pflichten zu achten. Das ist völlig egal, ob es sich um das Thema Auto handelt, oder um sonstige Themen.

Es geht nur darum, ggf. Gesetze etc.pp. dezidiert und genau zu lesen. Wäre die erste Aussage zum Thema komplett richtig ... hätten ja Mercedes-Benz, BMW und Co. selbst gewaltige rechtliche Probleme. Die setzen Ihre H-Zugelassenen Oldies ja selbst in einer Kombination aus Kulturpflege und Marketing ein. Das wäre ja dann ebenso nicht zulässig. Solange sich BEIDES miteinander verbinden läßt, oder die Kulturpflege im Vordergrund steht, darf also mit dem Oldie gefahren werden.

Und das heißt beim H-Kennzeichen eben auch, ich darf zu meiner eigenen Erbauung und der Erbauung meiner Mitmenschen fahren. Im Gegensatz zur 07, wo die Erbauung ausdrücklich nicht mitinbegriffen ist in der Zulassung.

MFG Kester

Hallo Rotherbach,

es gehört wohl eine gewisse Zivilcourage dazu, in einem Oldtimerforum die Leute mit der Feststellung "daily driving geht auch mit H-Nr. nicht" zu nerven.

Es ist überhaupt die Frage, ob jemand, der nur auf Komfort, Geschwindigkeit und Prestige achtet und sein Fahrzeug täglich nutzen möchte, der Oldtimerszene zuzurechnen ist.

Mein Schlußwort in dieser Sache.

Gruß Histomat

Moin,

Meine Sicht der Dinge ist eh ...

Derjenige der viel Wert auf Komfort oder Sportlichkeit legt ...

Wird eh in den seltensten Fällen auf den täglich bewegten Oldie zurückgreifen. Aus dem einfachen Grund ...

Die Oldies, die heutzutage in Sachen Sportlichkeit mit aktuellen Modellen mithalten können sind ziemlich teuer. Sowohl in der Anschaffung, wie im Unterhalt. Immerhin müssen wir ja feststellen, das bis auf wenige Ausnahmen ein aktueller Golf V R32 ähnlich schnell in fast allen Punkten ist, wie die meisten Ferraris, die vor 1980 gebaut wurden etc.pp.

Auch in Sachen Komfort sieht es da nicht viel anders aus. Lege ich Wert auf viel Fahrkomfort, weil ich sehr weite Strecken täglich fahre ... und benötige die entsprechende Zuverlässigkeit bin ich in 90% aller Fälle mit einem Oldtimer falsch beraten. Erstens verbrauchen die viel mehr als moderne Autos, zweitens sind moderne Autos in der Regel wesentlich besser ausgestattet und komfortabler etc.pp. Auch hier müßte man schon zum EXTREM gut gepflegten und teuren 600er Benz oder Bentley/Rolls etc.pp. greifen um mit einer neuen S-Klasse zu konkurieren. Und das wird den meisten Menschen schlicht und einfach zu teuer sein. Da stellt man sich doch aus vielen Gründen eher noch einen Golf IV TDI oder ähnliches in die Garage. (Ich habe es ja auch immer so gemacht, wenn was besonderes in der Garage stand *fg*)

Stell dir nur mal vor, du fährst mit einem Maserati Ghibli 4.9 zu einem Geschäftstermin nach München ... und dir reißt irgendwo bei FFM die Wasserpumpe weg ... da kriegst du ja Zeitnah weder ein Ersatzauto, noch ein E-Teil, geschweige denn das du direkt ne kompetente Werkstatt findest ... und sämtliche E-Teile hat man kaum im Auto.

Von daher denke Ich, reguliert sich eine solche Nutzung eines Oldies eh in mehr als 90% aller Fälle von ganz alleine. Bleiben schlicht noch ein paar Hardcoremenschen übrig, und die fallen nicht wirklich ins Gewicht.

MFG Kester

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