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Gutgläubiges Missgeschick beim Autokauf- Rechtliche Konsequenzen?

Themenstarteram 9. Juli 2023 um 21:51

Hallo zusammen,

ich habe leider einen Fehler begangen und muss nun überlegen, wie ich das ganze retten kann.

Folgendes:

Habe ein Auto gekauft von privat. Kaufvertrag abgeschlossen und Geld übergeben. Habe das Auto mit Schlüsseln und Fahrzeugschein mitgenommen.

Hier kommt der Knackpunkt:

Verkäufer hat das Auto finanziert bei der Bank und wollte mit dem Geld den Kredit ablösen und den Fahrzeugbrief, der bei der Bank liegt vorbeibringen.

Nun sind zwei Monate vergangen und der Verkäufer hat imemr Ausreden, warum das nicht geklappt hat bis jetzt. Anscheinend löst die Bank Kredite nur Quartalsweise ab etc. Am Ende hat er den Kontakt abgebrochen.

Wie gehe ich nun am besten vor ?

Wie sieht es rechtlich aus ?

Ich weiß ohne Brief kein Auto kaufen .. aber ist nun passiert.

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26 Antworten

Besitzer UND Eigentümer (Kaufvertrag) aber nicht Halter.

Eigentümer wird aber schwierig zu beweisen, wenn der Verkäufer nur auf seinem eigenen Exemplar den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat, nicht aber auf dem Exemplar des TE - siehe dieses Posting https://www.motor-talk.de/.../...tliche-konsequenzen-t7491931.html?...

Es soll Leute geben, die auf den Gedanken kommen, den Brief als gestohlen zu melden und so die Ummeldung zu erreichen. Dafür müsste aber eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abgegeben werden und wenn die falsch ist, handelt man strafrechtlich relevant.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 12. Juli 2023 um 13:10:31 Uhr:

Es soll Leute geben, die auf den Gedanken kommen, den Brief als gestohlen zu melden und so die Ummeldung zu erreichen. Dafür müsste aber eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abgegeben werden und wenn die falsch ist, handelt man strafrechtlich relevant.

Oh oh oh, wenn die Bank die den Brief hat eines Tages das Fahrzeug „pfänden“ will und als „gestohlen“ oder „vermisst” meldet ist viel Ärger vorprogrammiert.

Um welche Summe reden wir hier überhaupt?

Solche Leute verstehen meiner Meinung nach nur eine Sprache: etwas Geld in die Hand nehmen und freundliche Leute a la Russland Inkasso oder vom Bahnhof vorbei schicken. Taxi Fahrer haben in der Regel gute Kontakte.

Anzeige bei der Polizei :D :D

Privatrechtlich hast du bereits verloren, der Typ wird ziemlich sicher privatinsolvenz anmelden, bis irgendein verwertbarer Titel vorliegt. Hat vorher noch kurz alles zu Geld gemacht.

Zitat:

@Porgi schrieb am 12. Juli 2023 um 13:27:57 Uhr:

 

Oh oh oh, wenn die Bank die den Brief hat eines Tages das Fahrzeug „pfänden“ will und als „gestohlen“ oder „vermisst” meldet ist viel Ärger vorprogrammiert.

Deswegen hatte ich ja auch auf die rechtliche Problematik verwiesen. Die Gesamtsituation ist sehr diffus. schließlich ist noch nicht einmal gekärt, ob der Brief bei der Bank ist. Vielleicht hat er das Auto auch noch einmal verkauft und der andere Käufer hat nur den Brief und versucht jetzt an das Fahrzeug zu gelangen, oder es verhält sich noch ganz anders. Alles Spekulation, die niemanden und auch den TE nicht weiter bringt.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 12. Juli 2023 um 13:10:31 Uhr:

Es soll Leute geben, die auf den Gedanken kommen, den Brief als gestohlen zu melden und so die Ummeldung zu erreichen. Dafür müsste aber eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abgegeben werden und wenn die falsch ist, handelt man strafrechtlich relevant.

Für die strafrechtliche Relevanz ist noch nicht einmal die eidesstattliche Versicherung notwendig.

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. Juli 2023 um 14:08:00 Uhr:

 

Für die strafrechtliche Relevanz ist noch nicht einmal die eidesstattliche Versicherung notwendig.

Die eV potenziert die strafrechtliche Relevanz. Und ja, alleine das Behaupten, der Brief wäre abhanden gekommen, wenn dem so nicht ist und man das selbst sogar weiß, ist bereits in diesem Sinne relevant.

Daher ist der ehrliche Weg, eine Anzeige gegen den Verkäufer zu stellen und dabei alle Umstände darzulegen, auf jeden Fall der beste Weg. Um nicht zu sagen, der einzige Weg der ernsthaft empfohlen werden kann.

Zitat:

@Bandorelo schrieb am 10. Juli 2023 um 20:40:54 Uhr:

 

Das Zusatzfeld der Verkäufer hat den Verkaufspreis erhalten, hat er nur bei seinem Vertrag unterschrieben...

Er hat sich also selbst den Gelderhalt quittiert. Und warum hast du dir das nicht in deinem Vertrag quittieren lassen? Jetzt kann er sagen, dass noch nicht mal Geld geflossen ist. Er hat kein Geld und du keinen Brief, von außen betrachtet ist alles korrekt.

Ohne Nachweis, dass du überhaupt Geld bezahlt hast, wirst du wohl weder Brief noch Geld zurückkriegen.

Um welchen Betrag geht es hier eigentlich?

Das kann doch nur ein Fake sein hier...

Zitat:

@clingclang schrieb am 13. Juli 2023 um 08:16:55 Uhr:

Das kann doch nur ein Fake sein hier...

Denke ich auch , da er sich zu vielen Fragen gar nicht äußert :D

Zudem , wer wartet denn bitte schön 2 Monate auf den Fahrzeugbrief? An-Ummelden konnte er das Auto auch nicht?

Beim Privatkauf hast Du 0 Garantie. Da er auch so gut wie keine Beweise/Nachweise hat , wird er leer ausgehen sollte die Geschichte wahr sein.

Da wir hier mindestens soweit vom Thema „Finanzierung“ weg sind wie der TE von seinem Thread, hänge ich ein Schloss dran.

Bei Interesse seitens des TE (PN) mache ich nochmal auf.

Zimpalazumpala , MT-Moderator

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