Guten Tag, Kunde... König Kunde...
Guten Tag, Kunde...König Kunde...
Da ich's eh eben an meinen Gebrauchtwagen-Verkäufer beim freundlichen Autohaus [Örtlichkeit auf Wunsch des TE gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation] geschrieben habe, um ihm meine Rückmeldung über den Tiguan-Kauf von vor 4 Wochen zu geben, teile ich mal diese Kundenerfahrung mit Euch. Vielleicht trägt es ja etwas zur Erheiterung, zum Mitleid oder einfach nur zur Vorbereitung des nächsten Kaufs bei - bestenfalls zu allem...
Schreibt gerne mal Eure Stilblüten drunter und lasst uns daran teilhaben. Ich habe da noch so ein, zwei, drei - die aber kürzer wegkommen...
Zur Sache:
Nach gut dreiwöchigem zähen Ringen haben wir jetzt vielleicht fast den Stand erreicht, den es schon ganz zu Anfang hätte geben sollen.
Mein geliebter Tiguan 1 hat nach 13 Jahren und 308.000 km das Zeitliche gesegnet. OK, er war noch nicht tot, aber eine größere Reparatur stand an und wir hatten uns vorgenommen, dann bei diesem Alter zu einem neuen Wagen zu wechseln.
Eigentlich hatten wir wegen des Diesel-Skandals einen dicken Hals und wollten VW nicht weiteres Geld in selbigen werfen. Aber wir waren ansonsten mit unserem Tiger sowas von zufrieden, lieben das Gesamt-Paket und dass man sofort in einem VW/AUDI/SEAT/SKODA sich wohlfühlend zurechtkommt. Und so hatten wir Lust, den Nachfolger zu kaufen. Weil wir aber immer noch nicht wissen, welches DIE Entscheidung bezüglich eines zukunftsweisenden Antriebskonzeptes ist, haben wir uns für einen Gebrauchten entschieden.
Wie der Zufall es wollte, hatte ich kurz vor dem Breakdown des alten Tigers beim Freundlichen um die Ecke einen neuen, gebrauchten gesehen und so waren schon einige Ausstattungsmerkmale "gesetzt". Highline sollte es sein. Mit Pano-Dach, Anhängerkupplung und 190er Diesel. Den R habe ich mal bewusst und etwas traurig aus den Betrachtungen ausgeklammert, weil ich es nicht mit der Literleistung übertreiben wollte.
Das Beuteschema war also schon festgelegt und in der Fahrzeugsuche von Volkswagen waren schnell einige Treffer im ganzen Land gefunden. Da ich in dieser Größenordnung nichts ohne "Anfassen" kaufe und dazu auch nicht zuuu weit fahren wollte, gab es recht schnell eine handhabbare Treffer-Menge und einer in "unserer" Farbe war auch dabei.
Jetzt wurde es also konkret.
Der Freundliche wurde angerufen und mit als Erstes habe ich gefragt, ob die Beschreibung im System wirklich zutreffend sei. Nicht, dass ich umsonst vorbeifahren würde. Dies wurde umgehend und ausdrücklich als geprüft und zutreffend bejaht. Toll!
Also kurzfristig Besuch mit Probefahrt vereinbart. Unproblematisch, begeistert, verliebt...
Am Liebsten hätte er direkt den Vertrag gemacht. Natürlich!
Wir haben uns dann aber doch das Einmal-drüber-Schlafen vorbehalten und verabredet, uns definitiv am Nachmittag des Folgetages zu melden. Den Hinweis auf die schon fast abgefahrenen Reifen haben wir aber schonmal da gelassen. Winterräder seien keine dabei, hieß es.
OK, wir wollen ihn haben. Mitgeteilt und als kleines Entgegenkommen für die Reifen vereinbart, dass er noch Original Tragstäbe für die Reling und eine große Kofferraum-Wendematte dazugibt. Letztere ist Gold wert.
Die Zusendung der Kaufdokumente per E-Mail und deren Rücksendung haben schnell funktioniert und bis hierhin verlief alles „geschmeidig“. Aber dann ging so langsam das los, was mich wahrnehmen ließ, dass ich eigentlich nur noch ein lästiger Bestandteil seines Tagesablaufs sein würde...
Im Vergleich der Fahrzeug-Beschreibungen aus dem Volkswagen-Suchsystem und den Kauf-Dokumenten wurden Abweichungen ersichtlich, die ich konkret hinterfragte. Nach vorheriger telefonischer Zusage der Richtigkeit der Beschreibung im Suchsystem, bestätigte mir der Verkäufer nun die Richtigkeit der abweichenden Angaben in den Kauf-Dokumenten.
„Guide & Inform“ Laufzeit 1 Jahr, „Sport-Ausstattung“ und „virtuelles Pedal“ (bei der „Komfortöffnung Heckklappe“) gab es jetzt so nicht mehr. OK, das Erste war wohl nur beim Neuwagen der Fall, das Zweite kann niemand (auch hier nicht) erklären und das Dritte gibt's wohl nur beim Keyless-System. War nicht lebenswichtig und auch nicht wirklich kaufentscheidend. Aber war das schon so etwas wie Kundenfang?
Geschluckt. Die Fahrzeugübergabe klappte schnell und gut, die Anmeldung gerade noch vor der anschließenden Corona-Quarantäne der gesamten Zulassungstelle und wir konnten wieder Tiger fahren.
Nach der Fahrzeug-Übernahme stellten sich dann aber noch Abweichungen dessen tatsächlichen Zustands von der Beschreibung in den Kauf-Dokumenten heraus. Es fehlen 2 USB-Anschlüsse und App-Connect benötigte eine kostenpflichtige Aktivierung.
Außerdem fehlte im Serviceplan der Eintrag der zur Übergabe Anfang März durchgeführten Inspektion.
Keine Beinbrüche. Die fehlenden USB-Anschlüsse können wir verschmerzen, die Inspektion kann nachgetragen werden und die Aktivierung und deren Kosten muss er wohl tragen. Steht ja schließlich in den Kauf-Dokumenten.
Für die App-Connect-Aktivierung, die es wie erwartet für mich kostenlos gab, bin ich dann gerne nochmal unnötig hingefahren. Der vergessenen Eintrag der letzten Inspektion im Serviceplan wurde auch vorgenommen und ich habe noch etwas Geld für den guten AHK-Fahrradträger aus der Aktion dagelassen.
Da ich den Gebrauchtwagen gewerblich nutzen und abschreiben werde, ist zur Nutzung der "1-Prozent-Regel" die Bezifferung seines Listenneupreises wichtig. Danach musste ich dreimal fragen, habe ihn aber dann doch bescheinigt bekommen.
Worauf ich aber rund drei Wochen warten und mehrfach wiederholt bitten musste, war die Aushändigung einer „Fahrzeug-Historie“, also der VW-Computeraufzeichnungen zum Fahrzeug. Ich wollte damit mein berechtigtes Interesse an der Kenntnisnahme bisher erfolgter Wartungen und Arbeiten befriedigen.
Wichtig war die „Fahrzeug-Historie“ für mich auch, da sich aus den Eintragungen im Serviceplan erhebliche Fragen ergaben. Der Wagen ist rund 73.000 km gelaufen und hatte danach den ersten und bisher einzigen Motoröl-Service bei knapp 30.000 km. Mithin (bei Annahme eines längsten Intervalls von 30.000 km oder 2 Jahren - aber wo steht das?) wäre ein Motoröl-Service jetzt also seit mindestens 13.000 km überfällig und es bestünde eine ernsthafte Gefahr eines Motorschadens. Die Meldung des Infosystems zum Motoröl-Service ist ja leider fälschbar. Weiter wären Kraftstoff und Luftfilter sowie der Keilrippenriemen bisher noch nie gewechselt worden. Deren Wechsel-Intervalle sind leider im Serviceplan auch nicht angegeben. Kennt die jemand?
Die Herausgabe der „Fahrzeug-Historie“ wurde mir beharrlich mit Verweis auf „Datenschutzgründe“ verweigert. Welcher Datenschutz? Den Vorhalter kenne ich aus den Fahrzeug-Papieren eh mit Wohnort und Reparaturdaten sind keine schützenswürdigen Personendaten, oder? Die „Datenschutzgründe“ konnten mir auch bisher nicht erläutert werden.
Meiner zuletzt gestern ausführlich per E-Mail übermittelten Sichtweise und meinem Informations- und Nachweisbedürfnis (auch für spätere Kaufinteressenten) bescheinigte mir der Verkäufer sein Unverständnis.
Es "wurden alle Arbeiten durchgeführt die nach Herstellerangaben nötig gewesen sind. Es gibt nix was versäumt wurde." - Aha! Wo ist das dokumentiert und warum bin ich "blöd", wenn ich danach frage? Bestimmt reicht allen außer mir, wenn ich später sagen kann, dass damals der Verkäufer am Telefon gesagt hat, dass er einen Schrauber kennt, der gesagt hätte...
Die nochmals per E-Mail nachgesteuerte nachdrückliche Erläuterung (der nächste Adressat wäre dann VW selbst gewesen) wurde fast postwendend kommentarlos mit der Zusendung der scheinbar lückenlosen „Fahrzeug-Historie“ beantwortet. Na also! Geht doch! Warum nicht gleich so?
Nun, mit Kenntnis des Serviceplans und der „Fahrzeug-Historie“, klären sich einige Aspekte. Es ergeben sich aber auch weitere Fragestellungen.
Der Wagen wurde ursprünglich mit Sommer- und Winterrädern ausgeliefert. Bei der Übergabe an mich waren die Sommerräder montiert. Die vorherige Frage, ob Winterräder dazugehören, war im persönlichen Gespräch verneint worden. Laut „Fahrzeug-Historie“ hat aber am 28.12.2020 eine „Saisonale Rädereinlagerung Basis“ beim Verkäufer stattgefunden. Demnach sollten die Winterräder also noch bei ihm lagern und – als dem Fahrzeug zugehörig – hätte ich sie gern.
Der Wagen bekam Mitte 2017 eine „Hochvolt-Marderabwehranlage“ eingebaut. Eine Information oder Anleitung dazu habe ich nicht erhalten. Könnte das wichtig sein? Wische ich mir gehörig einen, wenn ich den Ölstab ziehe?
Neben dem Austausch von vier Bremsscheiben und deren Bremsbelägen wurde im September 2019 bei rund 57.000 km auch ein Ölwechsel-Service durchgeführt, aber NICHT im Serviceplan eingetragen. Demnach wäre nach meinem jetzigen Kenntnisstand der nächste Ölwechsel-Service spätestens im September 2021 oder bei Erreichen von 87.000 km fällig, falls die Anzeige im Fahrzeug nicht vorher einen Wechsel verlangt - also in Ordnung. Ohne die „Fahrzeug-Historie“ wäre mir dieser mehrfach hinterfragte Umstand verborgen geblieben. Ist das sooo schwer, mir das zugänglich zu machen und zu erläutern?
Anfang März wurde jetzt nach „Fahrzeug-Historie“ bei 72.466 km beim Verkäufer die letzte Inspektion durchgeführt und dabei der Staub- und Pollenfilter ersetzt. Deren Eintrag war zunächst im Serviceplan nicht erfolgt. Beim späteren Nachtragen wurde die Angabe des Austauschs des Staub- und Pollenfilter-Einsatzes fälschlicherweise mit „Nein“ markiert.
Seit Mitte März ist trotz mehrfacher Nachfrage bis gestern unklar geblieben, ob der Wagen seit dem ersten Ölwechsel-Service von Mitte 2018 bei rund 30.000 km einen weiteren erhalten hatte. Falls das nicht der Fall gewesen wäre, wäre der schon lange überfällig und der Betrieb des Motors gefährlich gewesen.
Meine wiederholte Nachfrage zu möglicherweise notwendigen, bisher aber unterbliebenen Wechseln von Dieselkraftstoff-Filter, Luftfiltereinsatz und Keilrippenriemen wurden bisher immer noch nicht beantwortet.
Warum ich diesen essentiellen Informationen so lange nachlaufen muss(te) und warum der – auch für einen Weiterverkauf – so wichtige Serviceplan nicht korrekt durch die VW-Fachwerkstätten (in Bayern und beim Verkäufer) ausgefüllt worden ist, enttäuscht mich als Kunden sehr. Ich bin bewusst zu einem VW-Partner gegangen, um einen gebrauchten Wagen zu kaufen, weil ich der Hoffnung war, dort in wirklich guten Händen zu sein. Wie sich in den vergangenen Wochen herausstellte, war das nicht uneingeschränkt so. Verschiedene – auch wichtige – Angaben waren falsch, lückenhaft oder gar nicht vorhanden bzw. wurden mir vorenthalten und mir wurde das Gefühl vermittelt, nach dem Kauf wäre ich eigentlich nur lästiger Bestandteil des Tagesablaufs. Auch das enttäuscht mich sehr. Meine Taler waren doch pünktlich, vollzählig und mangelfrei...
Was ich jetzt daraus lerne? Den nächsten Taler gibt es erst, wenn alle meine Fragen im Vorfeld definitiv ausreichend beantwortet und hinreichend belegt worden sind.
Feuer frei!
115 Antworten
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 07:50:46 Uhr:
Ich kann beide Seiten verstehen. Das Autohaus, weil es den Datenschutz einhalten muss... und um sich nicht auf dünnes Eis zu begeben gibt man da lieber weniger raus als man dürfte. Gibt man Daten heraus, die man nicht hätte herausgeben dürfen, wird es unter Umständen teuer.
und genau da liegt der Hund begraben. Das Datenschutzmonstrum wird leider sehr gerne vor den Kunden gestellt. Es fehlt auf der Händlerseite effektiv an Wissen und vermutlich auch am Willen dieses Wissen sich anzueignen.
Man hofft vermutlich, dass diese Thematik irgendwann mal höchstrichterlich ausgeurteilt wird.😉
Zitat:
...
Aber du möchtest die Winterräder haben, die mal zum Fahrzeug gehörten aber nicht Teil des Kaufvertrags sind? Erklär mir das mal...
Haltet Euch nicht an den Winterrädern fest. Ob er mir die geben möchte, ggf. für welchen Preis und bei welchem Zustand, oder nicht, ist nebensächlich. Falls er sie jemandem aus der Werkstatt schenken wollte, ist das egal. Falls er sie aber noch hat und damit Lagerplatz blockiert, ist das ein in meinen Augen genauso „unschlaues“ Nicht-Handeln. 🙂
Penetrant? Ja, wenn das meint, volle Leistung für volles Geld einzufordern.
Der Datenschutz bezieht sich aber immer nur auf natürliche Personen, nicht auf Gegenstände. Das Auto hat demnach kein Recht darauf, dass der Neubesitzer nicht erfährt dass es schlecht gewartete worden ist.
Nach der Logik der Händler müsste bei älteren Fahrzeugen ja das Serviceheft vor dem Weiterverkauf im Schredder landen.
Den Punkt mit den Winterreifen verstehe ich allerdings auch nicht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. April 2021 um 09:05:46 Uhr:
Der Datenschutz bezieht sich aber immer nur auf natürliche Personen, nicht auf Gegenstände. Das Auto hat demnach kein Recht darauf, dass der Neubesitzer nicht erfährt dass es schlecht gewartete worden ist.Nach der Logik der Händler müsste bei älteren Fahrzeugen ja das Serviceheft vor dem Weiterverkauf im Schredder landen.
Den Punkt mit den Winterreifen verstehe ich allerdings auch nicht.
Natürlich bezieht sich Datenschutz im Ersten Moment man auf Personen.
Unabhängig davon sind die Daten über die Historie eines Fahrzeug Eigentum von VW und wenn VW sagt die dürfen nicht an dritte weiter gegeben werden dann ist das eben (eigentlich) so.
Als Fahrzeugbesitzer hat man kein Grundsätzliches Recht die Daten zu erhalten weil die Daten eben einem Dritten gehören und nicht dem Fahrzeughalter. Also selbst wenn die Daten nicht unter den persönlichen Datenschutz der Vorbesitzer fallen kann VW die Weitergabe verbieten.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 8. April 2021 um 09:10:00 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. April 2021 um 09:05:46 Uhr:
Der Datenschutz bezieht sich aber immer nur auf natürliche Personen, nicht auf Gegenstände. Das Auto hat demnach kein Recht darauf, dass der Neubesitzer nicht erfährt dass es schlecht gewartete worden ist.Nach der Logik der Händler müsste bei älteren Fahrzeugen ja das Serviceheft vor dem Weiterverkauf im Schredder landen.
Den Punkt mit den Winterreifen verstehe ich allerdings auch nicht.
Natürlich bezieht sich Datenschutz im Ersten Moment man auf Personen.
Unabhängig davon sind die Daten über die Historie eines Fahrzeug Eigentum von VW und wenn VW sagt die dürfen nicht an dritte weiter gegeben werden dann ist das eben (eigentlich) so.
Als Fahrzeugbesitzer hat man kein Grundsätzliches Recht die Daten zu erhalten weil die Daten eben einem Dritten gehören und nicht dem Fahrzeughalter. Also selbst wenn die Daten nicht unter den persönlichen Datenschutz der Vorbesitzer fallen kann VW die Weitergabe verbieten.
VW kann aber nicht die Herausgabe der Inspektionsdaten verweigern und mir später z.B. als Jahreswagenkäufer die Garantie wegen nicht erfolgter Inspektionen verweigern. Das beißt sich...
Gegenfrage: welche Rechte welcher Person werden denn durch die Herausgabe der Servicedaten eines Fahrzeugs beeinträchtigt?
Zitat:
...
Als Fahrzeugbesitzer hat man kein Grundsätzliches Recht die Daten zu erhalten weil die Daten eben einem Dritten gehören und nicht dem Fahrzeughalter. Also selbst wenn die Daten nicht unter den persönlichen Datenschutz der Vorbesitzer fallen kann VW die Weitergabe verbieten.
Das ist ein interessanter Aspekt, würde aber bedeuten, dass VW/Werkstatt bewusst verschleiern will. Kann sein, wäre deren gutes Recht...aber natürlich „unfair“.
„Weiß“ denn jemand, ob VW das so sieht und handhaben will?
Zitat:
@bergischland schrieb am 8. April 2021 um 09:04:02 Uhr:
Penetrant? Ja, wenn das meint, volle Leistung für volles Geld einzufordern.
Vereinbarte Leistung für vereinbartes Geld passt besser.
Ich vermute, dass weder die Winterräder noch die Herausgabe der Historie im Kaufvertrag stehen. Bei den Winterrädern bin ich jedoch bei dir, dass der Händler hier ein Zusatzgeschäft machen könnte. Ggf. hat er es so verstanden, dass er sie kostenlos herausrücken solle.
Vielleicht hat er sie aber auch schon einem anderen Kunden verkauft und sie sind gar nicht mehr da?
Andererseits hatte mir der besagte Audi-Händler damals mitgeteilt, dass sie keine gebrauchten Winterräder herausgeben dürfen und der Wagen ausschliesslich mit Sommerreifen verkauft werden darf.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. April 2021 um 09:05:46 Uhr:
Der Datenschutz bezieht sich aber immer nur auf natürliche Personen, nicht auf Gegenstände. Das Auto hat demnach kein Recht darauf, dass der Neubesitzer nicht erfährt dass es schlecht gewartete worden ist.
Es sind Daten der Vorbesitzer welche geschützt werden.
Wenn ich meinen Wagen reparieren lasse, dann ist die Information darüber Teil meiner geschützen Daten.
Darüber hinaus sind die ausgeführten Arbeiten Firmeninterna, welche ebenfalls dem Datenschutz unterliegen.
Da lobe ich das amerikanische System mit Carfax. Das ist Transparenz!
(und hat nichts mit Datenschutz zu tun, weil da keine Halterdaten erfasst werden)
Leider kann in Europa jeder irgendwelche Schrotthaufen zusammendengeln und in den Verkehr bringen, oder Tachomanipulation...
Ich finde so ein System sollte es hier auch geben, damit jeder Kunde sich vorher bestens informieren kann, und nicht wie beim TE alles dem Händler aus der Nase popeln zu müssen.
NEIN! Und NEIN!
Vereinbarte Leistung war ein mangelfreies Auto mit mangelfreier Wartung. Und aufgrund des Serviceplans war der Ölwechsel um rund 13.000 km überfällig. Da darf man schonmal nachfragen und zum späteren Nachweis auch Dokumente verlangen.
Reparaturdaten MEINES Autos sind IMHO keine schützenswerten Personendaten. Oder wo sind die als solches gesetzlich definiert?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 09:18:33 Uhr:
Zitat:
@bergischland schrieb am 8. April 2021 um 09:04:02 Uhr:
Penetrant? Ja, wenn das meint, volle Leistung für volles Geld einzufordern.Vereinbarte Leistung für vereinbartes Geld passt besser.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 09:18:33 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. April 2021 um 09:05:46 Uhr:
Der Datenschutz bezieht sich aber immer nur auf natürliche Personen, nicht auf Gegenstände. Das Auto hat demnach kein Recht darauf, dass der Neubesitzer nicht erfährt dass es schlecht gewartete worden ist.
Es sind Daten der Vorbesitzer welche geschützt werden.
Wenn ich meinen Wagen reparieren lasse, dann ist die Information darüber Teil meiner geschützen Daten.
Darüber hinaus sind die ausgeführten Arbeiten Firmeninterna, welche ebenfalls dem Datenschutz unterliegen.
Noch einmal: durchgeführte Inspektionen sind die Basis für das Gewähren von Garantie- oder Kulanzleistungen, durchgeführte Unfallreparaturen wirken sich direkt auf den Wert aus. Auf beide Informationen habe ich als Kunde einen Anspruch.
Dann werde ich also künftig unter Verweis auf den Datenschutz das Serviceheft unseres Zweitwagens vor dem Verkauf schreddern und den Punkt "Unfallfreiheit" im Kaufvertrag aus Datenschutzgründen nicht ausfüllen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 09:18:33 Uhr:
Es sind Daten der Vorbesitzer welche geschützt werden.
Sind bzw. waren schon immer hinter der FIN im System der Hersteller die Besitzer hinterlegt und welcher Datenschützer hat den Herstellern hierzu die Berechtigung erteilt?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 09:18:33 Uhr:
Wenn ich meinen Wagen reparieren lasse, dann ist die Information darüber Teil meiner geschützen Daten.
Dies aber nur, wenn die Hersteller verbotenerweise zwischen den Datensätzen der Fahrzeughistorie und den Datensätzen der Kundendatenbanken dauerhaft eine Verbindung herstellt. Ich stelle in Zweifel das aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 09:18:33 Uhr:
Darüber hinaus sind die ausgeführten Arbeiten Firmeninterna, welche ebenfalls dem Datenschutz unterliegen.
Das ist der einzige Ansatz der der analogen Vorgehensweise, als es noch Servicehefte gab, entspricht. Auch dort habe ich nicht grundsätzlich ein Anrecht auf alle Daten des Fahrzeugs. Nur bei begründetem Verdacht und auch dann nur über ein Gericht.
Wenn aber die Hersteller ihre Datensätze nicht trennen, dann ist das deren Problem. Meines Erachtens hat jeder Käufer ein Anrecht auf alle Daten die ein klassisches Serviceheft auch hatte.
Der Servicestatus ist im Sericeheft dokumentiert, welches der Kunde bekommt. Sind hier Unstimmigkeiten, dann kann der Kunde die Wartung als Mangelhaft betrachten, bis ihm der Gegenbeweis erbracht wird. Das ist dann die Bringschuld des Händlers... und wenn er das aus Datenschutzgründen nicht kann, ist das sein Problem; nicht das des Kunden.
Die Eintragungen in der Historie enthalten die vollständigen Kundendaten, diese darf genau deswegen nicht herausgegeben werden, da die Daten des ehemaligen Kunden zu schützen sind. Das Serviceheft enhält nicht die Daten der Vorbesitzer und auch keine Eintragungen über Reparaturen.
Ausgeführte Arbeiten enthalten Details, welche Firmeninterna sind. Gibt der Händler das raus, kann es ganz gewaltig Ärger geben. Nur der eigentliche Auftraggeber der Arbeiten hat ein Anrecht darauf zu erfahren, was gemacht wurde.
Es spricht, wie oben angedeutet, jedoch nichts dagegen, ein freundliches Gespräch mit seinem Händler zu führen und ihn zu bitten, einmal vorzulesen, was alles gewesen ist ohne zu sehr in Details zu gehen, oder Kundendaten vorheriger Besitzer zu nennen. Ob er das dann vollständig macht oder etwas auslässt ist dann eine andere Geschichte... aber dafür kann man auch zu einem andern Händler gehen, der keinen Grund zur Auslassung hat.
Zitat:
@ktown schrieb am 8. April 2021 um 09:29:52 Uhr:
Sind bzw. waren schon immer hinter der FIN im System der Hersteller die Besitzer hinterlegt und welcher Datenschützer hat den Herstellern hierzu die Berechtigung erteilt?Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 09:18:33 Uhr:
Es sind Daten der Vorbesitzer welche geschützt werden.
Zu einem vollständigen Datensatz gehört auch, wer den Auftrag veranlasst hat. Dies muss auch im Nachhinein nachvollziehbar sein. Normalerweise ist das der Halter des Fahrtzeugs oder zumindest der regelmäßige Nutzer.
Mal abgesehen davon, dass der unterschriebene Auftrag genau dazu einen Passus enthalten sollte, dass nämlich genau diese Daten gespeichert werden. Die Berechtigung kommt also vom Kunden selbst.
Die Daten des klassischen Serviceheftes erhält der Kunde... nur eben nicht die komplette Historie mit allesn Reparaturen abseits der Servicearbeiten. In keinem mir bekannten Serviceheft standen Reparaturen aufgrund Unfallschäden.
An und für sich ist der Datenschutz hier sowieso hypothetischer Natur, denn im Brief (Zulassungsbescheinigung) kann ich sehen, wer den Wagen vorher hatte und mit dem Serviceheft kann ich also die Verbindung selbst herstellen. Die Daten des Vorbesitzers sind daher bereits bekannt und nicht mehr "schützbar". Interessant würde es da erst, wenn Arbeiten durchgeführt wurden, von denen auch der Eigentümer nichts wusste (z.B. im Auftrag eines Dritten, der das Fahrzeug regelmäßig nutzte).
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 09:31:21 Uhr:
...
Die Eintragungen in der Historie enthalten die vollständigen Kundendaten, ...
In der PDF-Datei die mir mit Namen Fahrzeug-Historie vorliegt, steht nicht einmal Herr/Frau oder Firma, geschweige denn ein Name oder eine Adresse. Selbst den Werkstattnamen kann ich dort nicht entnehmen. Lediglich anhand der letzten Datumsangaben und der Rechnungsnummern ist sehr wahrscheinlich zutreffend der Rückschluss auf meinen Verkäufer zu ziehen.
Personendaten in DIESER Datei also gleich Null.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 09:31:21 Uhr:
Der Servicestatus ist im Sericeheft dokumentiert, welches der Kunde bekommt.
Bei modernen Fahrzeugen gibt es kein Serviceheft mehr. Nur elektronisch.
Und ja: als Kunde eines Gebrauchtwagens habe ich selbstverständlich das Recht auf die die Information, ob die Serviceintervalle eingehalten wurden oder nicht. Entweder durch ein Serviceheft mit Werkstattstempel (da kann ich ja auch nachvollziehen, welche Werkstatt die Inspektion durchgeführt hat) oder bei neueren Fahrzeugen durch einen Auszug aus dem elektronischen Serviceheft.