Gutachter total überteuert
Hallo und guten Tag,
hier möchte ich einen Gutachter vorstellen, der durch einen von mir unverschuldeten Auffahrunfall (mir ist jemand hinten aufgefahren) eine Schadenshöhe von 2700€ festgestellt hat und 1700€ als Honorar dafür in Rechnung stellt!
26 Antworten
Nach einem Mahnbescheid folgt entweder ein Widerspruch mit Gerichtsverfahren oder ohne Widerspruch der Vollstreckungsbescheid.
Würde mich mal interessieren, wie es hier weiter gegangen ist. Hast dich gegen die Forderung gewehrt, selbst oder hattest du einen Anwalt beauftragt?
Hier z.B. würde ich als Beklagter die Angemessenheit der Gutachterkosten bestreiten, auf die entsprechende Honorarumfrage verweisen und zudem der gegn. Versicherung den Streit erklären.
Mich falsch beraten lassen??? Ich fasse es nicht - der Gutachter hat mir zugesichert mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen, habe ich ja schon geschrieben
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 25. Mai 2024 um 10:11:33 Uhr:
Wenn die Nummer schon vor Gericht gegangen ist hast du zu lange die Füße still gehalten und nichts gemacht bzw. dich falsch beraten lassen.
Fatal ist auch, dass bei einem Verkehrsunfall - ebenfalls ein Auffahrunfall- den ein Angehöriger mit meinem Auto vor einigen Jahren hatte die gegnerische Versicherung die gleiche war und den Schaden auch nicht komplett bezahlt hat. Ebenso hat die gleiche Versicherung die ich in einer Eigentümergemeinschaft als Gebäudeversicherung habe, einen
Wasserschaden gar nicht bezahlt :-( :-(
Ich werde gründlich überlegen ob ich gegen diese Versicherung Strafanzeige erstatte!!
Kleine Frage so zwischendurch - war der genannte Auffahrunfall mit dem gleichen Fahrzeug und wie hast du damals mit der Versicherung abgerechnet? Fiktiv, ohne Reparaturrechnung und dann in Eigenarbeit repariert? Oder schön zur Werkstatt gefahren, dort mit Rechnung reparieren lassen und die Rechnung dann eingereicht?
@Oliver1999 : Hast du noch eine Antwort auf meine Fragen?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. Mai 2024 um 20:19:06 Uhr:
Kleine Frage so zwischendurch - war der genannte Auffahrunfall mit dem gleichen Fahrzeug und wie hast du damals mit der Versicherung abgerechnet? Fiktiv, ohne Reparaturrechnung und dann in Eigenarbeit repariert? Oder schön zur Werkstatt gefahren, dort mit Rechnung reparieren lassen und die Rechnung dann eingereicht?
Zur möglichen Strafanzeige werde ich eine Pressemitteilung in Betracht ziehen - wie zum Beispiel bei „ZDF Frontal“ Dort wird die Versicherungsgesellschaft ja auch namentlich genannt!!!
Zitat:
@Oliver1999 schrieb am 26. Mai 2024 um 14:23:16 Uhr:
Es war nicht das gleiche Fahrzeug - ich habe auf eine Klage verzichtet!
Und damit ging die Kalkulation der Versicherung zu 100% auf. Mit flotten Sprüchen, falschen Verweisen auf Rechtsprechung wird die Zahlung gekürzt/verweigert, immer in der Hoffnung, dass der nicht RS-versicherte Geschädigte sich die Klage gegen die übermächtige Versicherung unterlässt.
Aktuell wird übrigens gerne die Vorschadenkarte gezogen. Vorschaden am Fahrzeug? Dann bitte die fachgerechte Reparatur nachweisen.
Wenn du nicht der Unfallverursacher bist musst du eigentlich auch keinen Gutachter bezahlen. Deswegen nimmt man sich auch einen Anwalt und hat komplett seine Ruhe
Bei mir war es einmal so, dass ich einen Unfall hatte. Mir ist jemand reingefahren. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, ein Gutachten erstellen lassen und alles wurde der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Die gegnerische Versicherung hat sogar noch einen eigenen Gutachter zu mir geschickt, der hat ein Gegengutachten gemacht und natürlich schön alles runter gekürzt. Die Versicherung wollte dann natürlich alles kürzen. Hat mein Gutachter und Anwalt dann brav abgewendet. Ich musste weder meinen Anwalt, meinen Gutachter noch den zweiten Gutachter von der gegnerischen Versicherung bezahlen.
Setzt aber immer voraus, dass das Gutachten auch brauchbar ist. Ganz einfacher und leider häufiger Fall ist das Verschweigen von Vorschäden, besonders von den Schäden, die im HIS registriert sind. Dann gibt es ein schönes, unbrauchbares Gutachten, wenn die Vorschäden z.B. im gleichen Schadensbereich sind und/oder sich auf den Wiederbeschaffungs- und/oder Restwert auswirken.
Dann kann der Geschädigte die vorherige fachgerechte Reparatur nicht nachweisen und hat quasi die Po-Karte gezogen.
Und wenn die Versicherung z.B. aus den vorgenannten Gründen den Schaden nicht bezahlt, bezahlt sie auch Gutachten (und Anwalt) nicht.