Gutachter gibt alles dem Anwalt?

Hallo,

vor 2 Wochen hatte ich einen "Unfall" mit einer Mülltonne.
Kurze Erklärung: Wir standen mit dem Auto und der Mitarbeiter, welcher die Mülltonnen auf die Straßen schiebt, hat währenddessen unser Auto getroffen.
Jetzt wollte die Firma ein Gutachten haben vom Schaden (soweit so gut).

Nun habe ich bei einem Gutachter angerufen und dieser meinte, dass er den Schaden aufnimmt, das Gutachten erstellt und dieses dann einem Anwalt gibt und er sich um alles kümmert und ich der Firma das Gutachten nicht schicken brauche, sondern der Anwalt alles klärt (das Gutachten würde ich natürlich trotzdem bekommen).

Nun meine Frage: Ist es normal, dass der Gutachter dem Anwalt alles gibt und dieser alles klärt?

Sorry für die blöde Frage, allerdings ist es unser erster "Unfall". 🙂

33 Antworten

Anwalt ist hier sicher.nicht schlecht, aber ich würde mich vorher mal erkundigen mit welchem Anwalt dich der Kungelgutachter beglücken will.
Da laufen garantiert Gegengeschäfte.
Weder ein seriöser Gutachter noch ein seriöser Anwalt geben sich für so etwas her.
So es beide im wirklichen Leben gibt.....

Das würde ich nun nicht so stehen lassen. Natürlich kennt der Gutachter einen Anwalt, der mit so was Erfahrungen hat. Das muss also nicht schlecht sein. Ein Gschmäckle hat es trotzdem. Wobei da sich die Frage stellt, hat der Gutachter gefragt ob ein Anwalt vorhanden ist oder bestimmte er den? Ich kann mir das zweite nur schwer vorstellen.

Der Gutachter meinte von sich aus, dass er das alles an den Anwalt weiterleitet, da es ohne Anwalt schwieriger wird und man sich so die Rennerei sparen könnte. Natürlich nur wenn sie sich quer stellen sollten.

Der Tonnen Schubser kommt auch hier in Cottbus nicht von der Stadt. Alles Hausmeisterservice oder wir holen uns die Tonnen selbst ran

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Zitat:

@PNM2021 schrieb am 15. Oktober 2024 um 21:24:37 Uhr:

Der Gutachter meinte von sich aus, dass er das alles an den Anwalt weiterleitet, da es ohne Anwalt schwieriger wird und man sich so die Rennerei sparen könnte. Natürlich nur wenn sie sich quer stellen sollten.

Nochmal: ohne deine Beauftragung wird kein Anbwalt hier tätig werden. Ist das so schwer zu verstehen?
Entweder hast du ein Vollmacht unterschrieben oder nicht.

Hier wird das so sein, der Kungel-Gutachter gibt seinem "verbundenen" Verkehrsrechtsanwalt
das Gutachten und tut so als wäre es das selbstverständlichste der Welt, quasi ein
automatischer Verbundvorgang.
Der Anwalt bekommt das Gutachten und sendet dem Geschädigten die
üblichen Fragebögen etc. zu ... einschließlich natürlich die Mandanten-Vollmacht.
Verkehrsrechtsverfahren sind in der weitaus größten Zahl ein Massengeschäft,
nur Einzelfälle sind strittiger und landen vor Gericht.

Eigentlich war auch die Ausgangsfrage schon unnötig. Es kann rechtlich nicht
den Automatismus geben, dass wenn man einen Gutachter beauftragt
ist damit gleich ein Anwaltsmandat verbunden.
Das geht rein rechtlich gar nicht. Nur wird vom Gutachter so getan, als sei
das quasi selbstverständlich, weil er das seinem Kungel-Anwalt zukommen lassen
will. Und warum? Weil es auch Geschädigte gibt, die erst einmal zum Anwalt
gehen und dann läuft das umgekehrt. Der Anwalt lässt erst einmal seinen
Kungel-Gutachter begutachten. ... Einen Automatismus gibt es aber auch
da nicht. ... Nur läuft das meist so seinen Gang, alles eben Routine und
Standard-Vorgänge. Den Geschädigten interessiert letztlich auch nur das
Ergebnis.

Der Versicherungskunde tut mir echt leid. Das Problem sind aber nicht die Kungelgeschäfte, sondern, dass die Regulierer planmäßig und vorsätzlich versuchen die Geschädigten zu prellen oder besser sollte man betrügen sagen. Auf der Weide gedeiht das Gras und die Versicherer düngen das.

Zusätzlich haben wir natürlich viele Anwälte und die wollen auch leben.

Wer sich nicht mit Versicherungen, Anwälten und Gutachtern rumärgern will, sollte Bahn fahren.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Oktober 2024 um 13:52:46 Uhr:


Der Versicherungskunde tut mir echt leid. Das Problem sind aber nicht die Kungelgeschäfte, sondern, dass die Regulierer planmäßig und vorsätzlich versuchen die Geschädigten zu prellen oder besser sollte man betrügen sagen. Auf der Weide gedeiht das Gras und die Versicherer düngen das.

Zusätzlich haben wir natürlich viele Anwälte und die wollen auch leben.

Ja, das ist leider auch richtig!

Und wenn man das Bild ganz vollständig zeichnen will,

dann muss man feststellen, dass KFZ-Vers.-Geschäft

ist für die Versicherer das wettbewerbsintensivste

Vers.-Geschäft überhaupt. viele schreiben da auch

immer mal wieder rote Zahlen.

Vernünftig auf die Kosten also die Schadensregulierung zu

achten ist auch notwendig, denn auf der anderen Seite

sind ja auch nicht alle Unschuldslämmer. Auch da gibt

Leute, die immer mal gerne ... sagen wir mal ... den Schaden

erweitern und aufblähen wollen oder gar ganz manipulieren.

Immer nach dem selben Motto:
Beim Finanzamt wird sich gerne arm gemacht,
bei der Kreditvergabe der Bank gerne reich
und der Verkehrsgeschädigte sieht gerne viel, viel Schaden!
Sie ist der Mensch, so tickt die Welt! :-)))))

Da ist schon was dran. Wenn man sich die Schramme selbst reinfährt kommt ein bisschen Lackstift drauf.
Wenn es ein anderer war kommt natürlich nur eine fachgerechte Reparatur in der Markenwerkstatt in Frage.
Und wehe die Versicherung will etwas kürzen weil da schon andere Schrammen waren, dann ist die Empörung groß.

So wie es Werkstätten gibt, die aus leidvoller Erfahrung heraus keinen Versicherungsschaden mehr ohne Anwalt bearbeiten, wird es wohl auch ebensolche Gutachter geben.
Dass es natürlich ebenso irgendwelche Kungeleien (Unfallhelferring) gibt, steht natürlich auch außer Frage.

Ich werfe mal einen Begriff in die Runde: Unfallhelferring.

Gutachter vermittelt zu befreundetem Anwalt und danach zu befreundeter Werkstatt.
Der Gutachter wird so teuer wie möglich begutachten - denn das entscheidet über seine eigene Gebühr.
Der Anwalt wird auch nach der Höhe im Gutachten entlohnt und hat bereits dann Anspruch auf volle Gebühren, wenn er die Sache annimmt und eine Akte anlegt (kein Witz - so die Aussage meines einen eigenen Anwalts zum Ablauf!)
Und die vermittelte Werkstatt kassiert auch nochmal ordentlich ab - gerne mit Einbau gebrauchter Teile etc. So billig als machbar und so teuer als möglich abgerechnet ...

Gut, es sind nicht alle schwarze Schafe - aber leider eben viel zu viele. Besser fährt man mit "ich kenne jemanden, der einen kennt und den privat empfiehlt" - als Geschädigter ist man der Einzige, der in jedem Fall "verliert".

Zitat:

- als Geschädigter ist man der Einzige, der in jedem Fall "verliert".

Nein ... auch der Geschädigte ist nicht der Einzige,
der in jedem Fall verliert!

Bei alten Fahrzeugen lassen sich viele doch bei Lack- und Blechschäden
die Schadenssumme abzüglich MWST auszahlen.
Oftmals dann wohl auch ein guter Deal.

Der einzig wirklich immer Geschädigte ist schlicht
die sog. Versichertengemeinschaft ... sprich alle
Versicherungsnehmer zusammen als quasi Kollektiv
bzw. auch abhängig vom Fahrzeugtyp.

Die KFZ-Typklasse spiegeln die Unfall- und Schadensbilanzen
wider.
Beim E60 steigt diese laufend, weil - lt. einer Versicherungs-
mitarbeiterin - viele junge Halbstarke unbedingt so einen BMW
brauchen. Beim älteren 3-er das gleiche.

Naja ... das ist ein gern genommenes Argument. Die Versicherungen holen sich über die folgenden Jahre still und heimlich per höherer Jahresbeiträge ihre "Unkosten" wieder vom betroffenen Autofahrer (und anderen!) zurück.
Banken und Versicherungen (aller Art) ... nicht grundlos sind die Jobs Festangestellter begehrt ...

Meinen Unfall mit Totalschaden in 2018 hatte ich auch nach Erhalt vom Schadengutachten über meine VK abgerechnet - sonst hätte ich mir nie ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anschaffen können. Im Nachgang und erst Jahre später stellte sich heraus, dass ich nichtmal anteilig den Unfall verschuldet hatte (streite mich immer noch mit der Haftpflicht vom Unfallgegner und deren Gutachtergemauschel herum und muss gegen stetig neue Hirngespinste und Ausflüchte/Lügen antraten!) - seit 2019 wurde ich in der VK hochgestuft wegen dieser Abrechnung und es gibt kein Zurück. Ich wagte gar mehrmals nachzufragen, wie hoch die Differenz wäre, hätte ich dieses zerstörte Fahrzeug heute noch und bei denen versichert und keine Abrechnung per VK gemacht ---- "Das können wir Ihnen leider nicht sagen." war die Antwort auf meine erste Rückfrage, auf die zweite bekam ich nichtmal mehr überhaupt eine Antwort. Ich sehe nur die Unterschiede in den damals fälligen Jahresbeiträgen verglichen mit z.B. 2023, 2024 und demnächst für 2025 und auch die KFZ-Steuer ist verdreifacht modellbedingt. Ich kann also gar nichts aufsummieren und die Erstattung verlangen ... Dass die seit 1.1.2024 steigenden KFZ-Beiträge allein aus allgemeiner Steigerung für alle Versicherungsnehmer ermittelt wäre - halt ich in diesem Fall für ein Gerücht.

Dein Verfahren scheint noch in der Schwebe zu sein und deshalb wird da bei der VK niemand die Beiträge ohne Not rückrechnen. Wenn du mit der Sache durch bist, dann müssen diese Jahrgänge korrigiert und die Überzahlung erstattet werden. Ggf. musst du dann mal mit etwas Anlauf einen Stiefel in einen ....... versenken. Aber das sollte dann schon gehen.

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