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Rollerdiebstahl Fehlerhaftes Gutachten der Versicherung

Themenstarteram 31. Juli 2008 um 19:57

Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe und eure Meinung!

Ich Habe mir am 19.06.2008 einen Roller Piaggio NRG Power Purejet (Einspritzer) gekauft.

Am 06.07.2008 wurde versucht den Roller zu Stehlen. Dabei wurde dieser erheblich beschädigt.

Weiter in Kurzform: Polizei,Anzeige,Versicherung benachrichtigt,Schadensanzeige ausgefüllt,Versicherung hat Gutachter geschickt,Fahrzeug wurde Begutachtet,Gutachten von Versicherung erhalten,Rep.Kosten ohne MWST. in höhe von 1389,60€ von Versicherung einen Tag nach erhalten des Gutachtens als Verrechnungsschek bekommen.

Ging sehr schnell,evtl. zu schnell?

Folgendes Problem:

Das Gutachten weist in meinen Augen erhebliche Mängel auf die da wären

1. Als Roller wurde im Gutachten ein NRG Power DD angegeben, ich Habe aber einen NRG Purejet(Einspritzer,der DD hat einen Vergasermotor) Listenpreis Purejet 2699€, DD 2525€!

2. Als Reparaturwerkstatt in der Kostenaufstellung ist eine Unfallschadenbeseitigungsfirma eingetragen,diese beseitigt auf Anfrage nur Lackschäden jedoch keine Karosseriearbeiten an Rollern! (Rahmen ist durch aufbrechen des Lenkradschlosses verbogen,Gabel und Lenker etc.!)

3. In der Ersatzteilliste sind aber Preise der o.g. Firma aufgeführt die erheblich unter dem Einkaufpreis meiner Vertragswerkstatt (Piaggio) sind,z.b. ein Rahmen für 200€ (orginal aber EK358,35 ohne MWST.,auch andere Teile sind in der Vertragswerkstatt teurer.

4. In der Ersatzteilliste des Gutachters tauchen teile auf die mein Roller nicht hat,z.B. Benzinhahn!

%. Es fehlen Kostenangaben zur Reparatur wie z.B Rahmeneintragung beim TÜV,neue Betriebserlaubnis für den Rahmen mit Abnahme der Verkehrssicherheit durch TÜV nach einbau des Rahmens etc.,Vertragshändler sagt Kosten ca.300-380€

5. Beim Restwert hat sich der Gutachter bei der MWST. verrechnet, Restwert mit: 660€,ohne 344,50€!

Also, ich habe beim Gutachter angerufen und ihn auf einige Sachen hingewiesen, der sagte aber das alles Korrekt sei.

Meine Frage:

Laut Gutachten:

Rep.Kosten ohne MWST. 1389,60€

Wiederbeschaffungswert 2140€

Restwert mit MWST. 660€

Was ist wenn ich den Roller bei meiner Vertragswerkstatt reparieren lasse und die Reparaturkosten weit über dem Wiederbeschaffungswer liegen? (also Totalschaden)

Wie sieht es mit dem Restwert aus, der Restwertkäufer aus der restwertbörse weiß sicherlich nicht das es sich um einen Einspritzer handelt (Ladenhüter,wird meist nur auf Bestellung Verkauft!)

Wie sieht es mit dem Wiederbeschaffungswert aus? der Roller hat 245 Km gefahren,ist in meinen augen noch ein Neufahrzeug?!

Was ist von diesem Gutachten zu Halten?

Danke erstmal für eure Geduld und fürs lesen

Gruß NRGRollER

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12 Antworten

evtl. hast du bei deinem Vertrag Neupreisanspruch, schau das mal in den Bedinungen nach.

Wenn Du den Roller reparieren lassen willst, hast du mit dem Gutachten die offizielle Freigabe dafür, nach den Zahlen liegt ein reparaturwürdiger Schaden vor, RK < WBW. Außerdem hast du dem Gutachter darauf hingewiesen, daß das Gutachten fehlerhaft ist. Wenn sich dann bei der Rep. herausstellt, daß die RK doch > WBW sind, ist das nicht mehr Dein Problem. Nach dem Gutachten hast du Reparaturanspruch.

Willst Du den Roller nicht mehr rep. lassen, schreibe die Vers. an und weise sie möglichst konkret auf die Fehler im Gutachten hin. Setze eine angemessene Frist (14 Tage) und schreibe gleich dazu, daß du nach Fristablauf einen freien Gutachter beauftragen wirst, wenn du bis dahin nichts von ihnen gehört hast. So muß dann auch die Vers. die Kosten vom freien Gutachter zahlen, auch wenn diese normalerweise nicht versichert sind.

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

So muß dann auch die Vers. die Kosten vom freien Gutachter zahlen, auch wenn diese normalerweise nicht versichert sind.

Da hab ich meine Zweifel.

Wieso sollte die Versicherung den Sachverständigen bezahlen müssen, nur weil der TE eine Frist setzt?

 

Hafi

 

 

wenn das Gutachten reklamiert wird aber keinerlei Reaktion innerhalb von angemessener Zeit kommt, muß der Kunde ja irgendwas bewegen. Hier wird keine Vers. an einer Ablehnung der SV Kosten festhalten.

Man hat zwar nicht unbedingt einen rechtlichen Anspruch auf die Kosten, aber aus der Praxis raus kann ich sagen, daß eine kurze Androhung einer Direktionsbeschwerde da Wunder bewirken kann. Besonders in Zeiten von Umstrukturierung und endloser Arbeitsrückstände wird da gern der geldbeutel weit aufgemacht, um so die Kunden ruhig zu stellen.

am 1. August 2008 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

wenn das Gutachten reklamiert wird aber keinerlei Reaktion innerhalb von angemessener Zeit kommt, muß der Kunde ja irgendwas bewegen. Hier wird keine Vers. an einer Ablehnung der SV Kosten festhalten.

Man hat zwar nicht unbedingt einen rechtlichen Anspruch auf die Kosten, aber aus der Praxis raus kann ich sagen, daß eine kurze Androhung einer Direktionsbeschwerde da Wunder bewirken kann. Besonders in Zeiten von Umstrukturierung und endloser Arbeitsrückstände wird da gern der geldbeutel weit aufgemacht, um so die Kunden ruhig zu stellen.

@chicko2706

Wenn du dich da mal nicht gewaltig täuschst - solch "sichere" Ratschläge würde ich hier nicht geben und einen Neupreisanspruch hat es für Zweiräder noch nie gegeben.

Bring deinen Roller zu deinem Vertragshändler. Diese soll sich mit dem SV in Verbindung setzen.

Dort werden die Differenzen dann geklärt.

 

Dein Roller ist kein Neufahrzeug mehr. Er ist zugelassen, hat einen Besitzer und wurde von dir gefahren.

 

Wie sieht es mit dem Restwert aus, der Restwertkäufer aus der restwertbörse weiß sicherlich nicht das es sich um einen Einspritzer handelt (Ladenhüter,wird meist nur auf Bestellung Verkauft!)

 

Du triffst hier selber Aussagen zum Marktwert deines Rollers.....

 

Themenstarteram 1. August 2008 um 16:25

Hallo und danke schon mal für die Antworten!

Also ich habe in den Versicherungsbedingungen mal nachgelesen und da Steht:

Wenn es Streit um die Schadenshöhe im Gutachten geht gibt es ein Schiedsverfahren, Ich benenne einen SV und die Versicherung ebenfalls.Diese gründen eine Gutachterkommision und benennen einen 3 SV als "Obergutachter" (oder so ähnlich),der entscheidet dann falls es zu unstimmigkeiten kommen sollte.

Soweit so gut,blos die Kosten dafür werden anteilsmäßig aufgeteilt!

Ich möchte aber nicht mehr als nötig bezahlen!

Ich will eigentlich plus minus null (Eigenbeteiligung in der Teilkasko von 50€ zahle ich ) aus der sache kommen.

Ich möchte den Roller aber bei einem "Totalschaden"nicht reparieren sondern mir einen neuen Kaufen(meiner war schließlich Neu)!

In den Versicherungsbedingungen steht aber das die Versicherung nur bis zur höhe des Wiederbeschaffungswertes aufkommt,egal ob rep. oder neu!

Die Rep. Kosten sind aber höheraber leider nicht im Gutachten der Vers.!

Und der Wiederbeschaffungswert ist ja m.e. auch nicht korrekt da ja ein "andereres Modell" in dem Gutachten steht.....

Also echt dumm gelaufen...was soll ich machen????

Eigenes Gutachten Kostet,die Vers. zahlt es nicht, Kostenvoranschlag beim vertragshändler Kostet 10% der Rep.Summe (wird bei rep. erstattet)......will aber wie gesagt bei Totalschaden keine rep. da ich womöglich die Höheren Kosten auch tragen muss.....

Gruß NRGRollER

Den KVA kannst du hierfür nicht verwenden. Du kannst natürlich hier das Sachverständigenverfahren nach § 14 der AKB einleiten und einen eigenen Sachverständigen benennen. Wenn der zu einem anderen Ergebnis kommt wird so Verfahren wie du das selber schon beschrieben hast.

 

Aber Bedenke: Der von dir beaufragte SV wird hier mit Sicherheit einen Kostenvorschuß von dir einfordern, bevor er für dich tätig wird. 

 

Und selbst wenn man hier einen Totalschaden konstruieren könnte.

 

Du bekommst nie im Leben den Neupreis, schminke dir das ab !! 

 

Und noch einmal: dein Roller ist nicht neu !!

 

Reguliert wird hier maximal der WBW abzüglich RW.

 

Versuche es hier im Guten und bringe deinen Roller erst einmal zu deinem Händler. Wenn der SV nach dem Gespräch mit der Werkstatt niht einlenkt, kannst du immer noch weitermachen und das SV- Verfahren einleiten. 

 

Gruss

 

Delle

Themenstarteram 1. August 2008 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Bring deinen Roller zu deinem Vertragshändler. Diese soll sich mit dem SV in Verbindung setzen.

Dort werden die Differenzen dann geklärt.

Dein Roller ist kein Neufahrzeug mehr. Er ist zugelassen, hat einen Besitzer und wurde von dir gefahren.

Wie sieht es mit dem Restwert aus, der Restwertkäufer aus der restwertbörse weiß sicherlich nicht das es sich um einen Einspritzer handelt (Ladenhüter,wird meist nur auf Bestellung Verkauft!)

Du triffst hier selber Aussagen zum Marktwert deines Rollers.....

Hallo

mein Vertragshändler verweist mich an meine Versicherung bzw. den Gutachter.Mit dem hatte ich ja gesprochen...alles korrekt.....

Mit den angaben zum Restwert meine ich nur das wenn ich dem Restwerthändler den Roller zum Restwert verkaufen möchte Er mir womöglich sagt: "Das ist ja ein Einspritzer....da gebe ich aber nur 450€.....! Und was sagt dann die Versicherung??? :"den Hätten Sie aber für 660€ verkaufen müssen......die 210€ differenz zahlen wir nicht....!

Und mit "Ladenhüter" meine ich: Den Roller bekomme ich laut Gutachten zum Wiederbeschaffungswert in Köln (auskunft Gutachter!)....mit Tageszulassung....(Ist wahrscheinlich ein Ersatz oder Leih oder Probefahrzeug wo schon jeder drauf Rumgegurkt ist (evtl. Kilometerstand manipuliert, oder ein Rep. Totalschaden aus der Restwertbörse.....)

Dann hat der auch noch nicht die Richtige Farbe....(ich weiß, ich habe "hohe Ansprüche"), nein aber im ernst, Ich habe als ich mir den Roller kaufte bei mehreren Händlern danach gefragt und es wollte ihn mir eigentlich keiner so richtig bestellen da Einspritzer bekanntlich Probleme bereiten.Und da sich eben dieses Modell dank der Händler nicht so gut verkauft müßte ich diesen eigentlich bestellen....dann ist aber anders als bei einem Roller der im Laden steht der Rabatt nicht so Groß.....(Extra Anlieferung.....Sonderbestellung etc.)

Gruß NRGRollER

 

Der Restwert ist garantiert. Also nicht dein Problem.

 

Die Versicherung oder der SV stellt deinen Roller in eine RW- Börse. Dort stehen auch die technischen Daten drin, auch Bilder werden eingefügt. Die Profis wissen also worauf Sie bieten.

 

Und diesen Restwert bekommst du auch beim Verkauf ausgezahlt. Du hast auch nicht einen Anspruch auf ein Identisches Fahrzeug (Farbe usw.) sondern auf einen  "gleichwertigen" Roller. 

 

Tageszulasung bedeutet nicht Leihfahrzeug oder Unfallgurke oder gar Totalschaden.

 

Das ist nun wirklich Unfug.

 

Tageszulasungen werden vorgenommen um die Verkaufszahlen des Händlers zu "frisieren" damit dieser am Jahresende einen besseren Bonus vom Importeur zu bekommen, weil er eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen an den Mann gebracht hat. Mehr hat das nicht zu bedeuten. 

 

Gruss

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Der Restwert ist garantiert. Also nicht dein Problem.

Die Versicherung oder der SV stellt deinen Roller in eine RW- Börse. Dort stehen auch die technischen Daten drin, auch Bilder werden eingefügt. Die Profis wissen also worauf Sie bieten.

Gruss

Delle

und sollte das Fahrzeug falsch beschrieben worden sein, sodaß ein "falscher" Restwert rauskommt, so muß die Vers. für die Differenz geradestehen. Den Restwert, der im Gutachten der Vers. steht, ist für dich als Kunde sicher. Auf eigene Faust noch höhere Restwerte zuu erzielen sind im Zeitalter von online-Restwertbörsen unrealistisch bzw. nur in ganz seltenen Fällen erzielbar.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

wenn das Gutachten reklamiert wird aber keinerlei Reaktion innerhalb von angemessener Zeit kommt, muß der Kunde ja irgendwas bewegen. Hier wird keine Vers. an einer Ablehnung der SV Kosten festhalten.

Man hat zwar nicht unbedingt einen rechtlichen Anspruch auf die Kosten, aber aus der Praxis raus kann ich sagen, daß eine kurze Androhung einer Direktionsbeschwerde da Wunder bewirken kann. Besonders in Zeiten von Umstrukturierung und endloser Arbeitsrückstände wird da gern der geldbeutel weit aufgemacht, um so die Kunden ruhig zu stellen.

@chicko2706

Wenn du dich da mal nicht gewaltig täuschst - solch "sichere" Ratschläge würde ich hier nicht geben und einen Neupreisanspruch hat es für Zweiräder noch nie gegeben.

Stimmt: Neupreisnapruch bei 2Rädern gibt es nicht.

 

Mein "sicherer" Ratschlag ist sicher kein Freibrief. Aber aus meiner praktischen Erfahrung kann ich nur sagen, daß fundierte Beschwerden fast immer Wunder wirken.

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

und sollte das Fahrzeug falsch beschrieben worden sein, sodaß ein "falscher" Restwert rauskommt, so muß die Vers. für die Differenz geradestehen. Den Restwert, der im Gutachten der Vers. steht, ist für dich als Kunde sicher. Auf eigene Faust noch höhere Restwerte zuu erzielen sind im Zeitalter von online-Restwertbörsen unrealistisch bzw. nur in ganz seltenen Fällen erzielbar.

Sehe ich ganz genauso. Korrekt beschrieben. :)

 

Gruß

 

Delle

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