ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachter eingeschaltet vor der Versicherung

Gutachter eingeschaltet vor der Versicherung

Themenstarteram 20. September 2007 um 18:08

Hallo,

 

Beim Einparken stand mein Wagen jemand anderes im Weg.

Da mein Freund bei seinem letzen (unverschuldeten) Unfall ärger mit der Gegnerischen Versicherung hatte, habe ich mal gegoogelt, ab wann ich einen Sachverständigen einschalten kann. Habe gelesen, dass es eine Bagatellgrenze von ca 700 € gibt, bei der ich auf den Kosten sitzen bleiben kann.

Da Radkasten, Lack, der Reifen und die Alu-Felge was abbekommen haben, war klar, dass der Schaden höher wird.

Ich bin dann zum Gutachter, noch bevor ich mit der Gegnerischen Versicherung geredet habe. Gutachten ist noch nicht fertig, liegt laut Gutachter bei 1000-1200 €.

Jetzt war ich bei meiner Versicherung, um die Sache schonmal in Schwung zu bringen (Unfallgegner ist etwas älter), da sagt mir meine Versichung, dass ich wahrscheinlich den Gutachter selber bezahlen muss, da ich die Erlaubnis nicht gehabt hätte. Außerdem läge die Bagatellgrenze bei 2000-2500€.

 

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Ähnliche Themen
17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von spike2201

Danke für die Antworten, bin jetzt beruhigt.

Die Aussage, dass ich das Gutachten vielleicht selber bezahlen muss, habe ich von beiden Versicherungen bekommen.

Wenn es wirklich eine unqualifizierte Aussage war, dann sollte ich mich mal nach einer neuen Versicherung umschauen. Bezahle ja immerhin mehr, da ich momentan bei einer ortsansässigen bin. Aber schlechten Service kriege ich sicherlich auch bei einer günstigeren…

 

Was genau bekomme ich denn von der Versicherung bezahlt?

Felge und Reifen werde ich wohl nicht machen lassen. Profil ist noch genug drauf und wenn ich die kleinen Kratzer wegmachen lasse, nehme ich garantiert den nächsten Bordstein mit!

Den Wagen wollte ich auch nicht mehr lange fahren, da müsste ich mir mal den Wertverlust anschauen, aber da der Lack auch was abbekommen hat, komme ich daran wohl nicht vorbei.

Bekomme ich auch unkosten bezahlt, wie den Weg und zeitverlust zur Werkstatt?

 

Du bekommst selbstverständlich die Instandsetzungskosten die der Sachverständige, welchen du beauftragt hat mit seinem Gutachten ermittelt hat.

 

Dieses Gutachten machst du zur Grundlage für die Regulierung deiner Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung.

 

Bei Abrechnung auf GA-Basis (fiktive Abrechnung) netto, also ohne MwSt,  bei Vorlage einer Reparaturrechnung incl. der MwSt. oder wie schon geschrieben, bekommst du sie für auf Rechnung gekaufte Ersatzteile.

 

Dem Gutachten wirst du auch sicherlich Angaben zur Reparaturdauer entnehmen können. Hierdurch bestimmt sich sich die Zeit für den Nutzugsausfall. Die Höhe richtet sich danach, wass du für ein Fahrzeug fährst.

 

Hierfür gibts es so genante Nutzungsausfall-Tabellen. Wenn du mir die technischen Daten von einem Auto gibst, teile ich dir gern auch die Höhe mit. Wenn du möchtest auch per PN.

 

Eine "Wertminderung" für die beschädigte Rad/-Reifenkombination wirst du mit Sicherheit nicht erhalten. Ich an deiner Stelle würde auch gar nicht versuchen diese einzufordern.

 

Von einem qualifizierten und erfahrenen Schadensachbearbeiter wirst du dann nämlich nur ausgelacht werden.

 

Zur richtig Interpretierten Wertminderung schaust du bitte auch in das Gutachten

 

Einen evtl. Abzug für eine Wertverbesserung wirst du auch dem Gutachten entnehmen können, (da steht ganz schön viel drin in so einem Gutachten :D)

 

Um Wiederholungen zu vermeiden guckst du bitte hier mal....

 

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/PostJump.html?postId=11339287&highlight=Wertverbesserung

 

Da hab ich schon mal was zu geschrieben.

 

Deinen Aufwand und die dir zu entstandenen Kosten (Unkosten gibt es nicht) solltest du in detaillierter Form gegenüber der Versicherung geltend machen. Auch hierfür bekommst du angemessenen Schadenersatz.

 

Abschließend wäre noch zu sagen, dass für die Regulierung der einzelnen Schadenersatzpsitionen nicht das Ermessen des ein oder anderen Sachbearbeiter einer Versicherung maßgeblich ist (das wäre ja auch noch schöner...)

 

Auch Verhandlungen werden an anderen Orten geführt. (zum Beispiel auf einem Flohmarkt oder auf einem Automarkt)

 

Zu berücksichtigen ist in solchen Fällen immer noch die aktuelle Rechtsprechung und das wird in deinem Fall sicherlich auch nicht anders gehandhabt.

 

Mach dir also erstmal keinen Kopf, dass geht nach Eingang des Gutachten schon seinen Gang und dein Sachverständiger wird dir schon mit Rat und Tat zur Seite stehen... :D

 

 

 

Hallo,

 

noch was zum Bagatellschaden.

 

Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn er für einen technischen Laien offen ersichtlich ist.

 

"Offen ersichtlich" ist das Zauberwort. Also höchtens noch kleine Kratzer. Alles andere ist für einen Laien nicht einschätzbar.

Hier liegt die Sache vollkommen anders. Hier erfolgte ein Anstoß gegen ein Rad.

 

Rein theoretisch kann es auch ein "Null"-Schaden-Gutachten geben. Wenn einer ausweichen muss und in den Acker "schanzt" hat er sehr wohl das Recht, einen Gutachter hinzu zu ziehen. Es könnten Fahrwerksteile beschädigt sein, Teile der Kraftstoffanlage sowie die Bremsleitungen befinden sich im Unterbodenbereich. Nur so als Beispiel und Begründung.

 

Es kommt also stets darauf an, ob es sich um einen offen (für einen Laien)ersichtlichen Bagatellschaden handelt.

Starre EURO-Grenzen gibt es hier nicht. Das sieht man an der Rechtssprechung. Der BGH hat in einem Fall bei einem Schaden um die 700 Euro dem Geschädigten die Einschaltung eines Gutachters zugebilligt.

Daher wird dieser Betrag als eine gewisse "Richtschnur" benutzt.

 

Also, nicht von Pauschalaussagen beeinflussen lassen ala "Sie müssen das Gutachten selber zahlen".

 

Die hier in diese Richtung aufgestellten Behauptungen sind schlichtweg falsch und kommen aus geneigter Richtung. Fragt einen versierten Verkehrs-Rechtsanwalt, der erzählt euch nichts anderes.

 

Haule

Themenstarteram 24. September 2007 um 7:04

Ich fahre einen Peugeot 206, EZ 07.03, 62 000 km

Das Gutachten ist auch schon da, 1250 € ohne MwSt, 1400 € mit MwSt. und 120 € Wertverlust.

Ich werde mir das Geld so ausbezahlen lassen. Ich habe noch zwei andere Parkrempler, die ich durch Geldmangel noch nicht habe machen lassen.

Jetzt hoffe ich auf eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung! Mein Recht auf einen Anwalt und Nutzungsausfall möchte ich bei so einem geringen Betrag nämlich nicht in Anspruch nehmen!

 

Danke nochmals für Eure Antworten! Super Forum!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachter eingeschaltet vor der Versicherung