Gutachter attestiert verkehrsuntüchtig - Auto - trotzdem weiterfahren?
Moin,
der Gutachter meinte da der Schaden vorne links auch am Rad ist, ( Bild ) müsse er den Wagen als verkehrsuntüchtig einstufen. Eventl. Schaden an der Lenkung den auch der TÜV nicht finden würde.
Mein Schrauber hat den Kotflügel wieder gerichtet und an der Achse nichts festgestellt.
Der von der Allianz ( Versicherung des Verursachers) meint falls ein weiterer Unfall passieren würde und das Gutachten von dem Unfall auftaucht, wäre der Versicherungsschutz hin. Auch wenn er über den TÜV gehen würde.
Stimmt das? Beim Fahren ist jedenfalls nichts zu merken. Achsmessung würde ja auch nur den Radstand erfassen. Verursacher ist vielleicht mit so um die 20km/h aus der Ausfahrt gekommen. Ich war auch nicht schneller unterwegs.
Passat Kombi 2.0Tdi 2007 300.000. Ich weiß ist schon alt, aber ich hänge an ihm! Und demnächst steht eine Ulaubstour von 1000km an.
Was würdet ihr tun?
Danke und viele Grüße aus dem Norden
12 Antworten
Ich hatte auch mal einen Unfall mit Berührung am Vorderrad. Bin noch von Ravenna zurück gefahren.
Der Gutachter hat auch verkehrsuntauglich in das Gutachten geschrieben.
Meine Werkstatt meinte das machen sie aus Haftungsgründen.
Hat er wenigstens eine Spurvermessung im Gutachten aufgenommen?
Ok, Koti wurde gezogen, wenn der das Rad wieder ordentlich abdeckt und keine scharfen Kanten da sind dann passt das soweit schon mal.
Jetzt noch eine Achsvermessung zur Sicherheit und ich würde damit in Urlaub fahren. Wenn da was an der Spur/Sturz verstellt ist hast du nach vielleicht nicht mal 100 KM kein Profil mehr drauf oder sogar den Stahl draußen. Hatte ich schon mal, sehr unwitzig.
Dein Mechaniker sagte ja das die Achse keine Brüche aufweist, richtig?
Erstmal schönen Dank für die Antworten,
also keine Spurvermessung, der hat den Schaden nur äußerlich abfotografiert. Achsvermessung werde ich glaub ich auch machen lassen, obwohl dadurch soweit ich weiß nicht unbedingt ein Schaden an der Lenkung feststellbar ist.
Bin ja auch schon ca. 1000km mittlerweise gefahren z.T. auch Autobahn mit 150, keine Abnutzung an den Reifen, Fahrverhalten wie vor dem Unfall. Es gab lediglich Schleifgeräusche bei starkem Kurveneinschlag, was durch das rausdengeln vom Koti wieder weg ist.
Mir geht es aber hauptsächlich um die Äußerung des Gutachters der sagte:
Falls ein weiterer Unfall passieren sollte (auch von mir nicht verschuldet) und das Gutachten von der Allianz taucht bei der Schadensabwicklung auf (als verkehrsuntüchtig begutachtet), das dann die Autoversicherungen ärger machen. Selbst wenn ich ihn jetzt nochmal durch den TÜV bringen würde.
Vielleicht ein Thema für einen Rechtsexperten.
Dann kannst dir die Vermessung sparen.
Ob alles heile ist hat doch dein Mechi geprüft. Oder doch nicht?
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Wenn dir das, was der Gutachter sagt nicht gefällt hast du zwei Möglichkeiten:
- dieses ignorieren, und das machen was man möchte
oder
- solange nach einem Gutachter suchen bis man einen gefunden hat der das aufschreibt was man sich wünscht.
Richtig wäre natürlich, ein korrektes Gutachten erstellen zu lassen, was bei dem Schadensbild recht sicher zu einem wirtschaftlichen Totalschaden der 300k Schlurre führt.
Ob man mit dem höchstwahrscheinlich beschädigten Lenkgetriebe weiterfährt kann man dann immer noch selbst entscheiden.
Die Funktionssicherheit solch nebensächlicher Komponenten wie eine Lenkung wird allgemein überbewertet.
Habe jetzt gelesen das es wirtschaftlichen und technischen Totalschaden gibt. Bei dem Gutachten steht leider nur Totalschaden. Bei technischem Totalschaden gibt es wohl keinen Abzug des Restwertes vom Wiederbeschaffungswert.
Den hat man mir aber abgezogen. Also demnach ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden, da mir der Restwert abgezogen wurde.
Aber im Gutachten steht:
Ergebnis
Reparaturkalkulation ohne MwSt. mit MwSt.
Reparaturkosten 7.558,29 EUR 8.994,37 EUR
Fahrzeugbewertung
Wiederbeschaffungswert (MwSt. nicht ausweisbar) 1.500,00 EUR
Restwert 270,00 EUR
Beurteilung Totalschaden
Technische Reparaturfreigabe Nein
Reparaturauftrag lag vor Nein
Abzug für Wertverbesserung Nein
Fahrbereitschaft bezogen auf das Schadenereignis Nicht fahrbereit
Verkehrssicherheit bezogen auf das Schadenereignis Nicht verkehrssicher
Wiederbeschaffungsdauer 12 Kalendertage
Also nicht fahrbereit nicht verkehrssicher. Mmmmhhh? Doch technischer Totalschaden?
Kann man das Lenkgetriebe überprüfen?
Zitat:
@timtomtam schrieb am 15. April 2025 um 14:56:21 Uhr:
Kann man das Lenkgetriebe überprüfen?
Sicher kann man das, der Hersteller z.B. oder spezialisierte Prüflabore. Der Aufwand dafür übersteigt den WBW aber wohl um ein mehrfaches.
Angesichts der Zahlen gibt's doch zum dem Fahrzeug eh keine Fragen mehr. Hier rechent man auf Basis Totalschaden ab samt Nebengeräuschen und gut.
Ansonsten, beim Gedanken daran den Schrott doch wieder auf die Straße zu bringen berücksichtige bitte dass man sich damit nicht nur selbst umbringen kann, was sich ja gedanklich noch einpreisen lässt, sondern auch andere die rein gar nix dafür können.
Selbstverständlich gibt eine Kontrollvermessung der Achsgeometrie hier Aufschluss ob das Lenkgetriebe Schaden genommen hat oder nicht.
Die hätte im übrigen schon im Zuge der Gutachtenerstellung gemacht werden müssen.
Wenn hier tatsächlich von einem Defekt am Lenkgetriebe auszugehen ist, dann ist die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen und das Fahrzeug darf nicht mehre im Straßenverkehr bewegt werden.
Aufgrund dieses Schadenbildes würde ich mit diesem Auto nicht mehr fahren und schon gar nich in den Urlaub.
Der Hinweis des Gutachters ist völlig korrekt.
Vielleicht sollte der TE noch schreiben, wo er mit dem verkehrsunsicheren Schrotthaufen rumfährt, dann könnte ich - und evtl. auch Andere - die Gegend meiden.
Autofahrer gibt's die gibt's gar nicht 🙄.
Mal langsam. Per Foto Schrotthaufen attestieren?
Das entgleitet hier ja mächtig. Also bitte schließen und nördlich von Frankfurt nur noch Autoscooter fahren.
Da der Thread meilenweit vom Thema @Versicherung“ weg ist, komme ich dem Wunsch des TE nach.
**closed**
Zimpalazumpala, MT-Moderator