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Gutachten -> Abzug "Wertverbesserung" EURE MEINUNGEN

Themenstarteram 12. April 2020 um 8:43

Hallo Liebe Community,

mal wieder ein Thread von mir...

Letztens kam ein grünes Männchen von der "unabhängigen" Sachverständigenorganisation (Dekra) zu mir, beauftragt von der Versicherung zwecks Gutachten : Teilkaskoschaden...

Nun kamen knapp 1000€ raus (Reparaturkosten inkl. MwSt.).

Schadenbereich sind beide Autotüren (Lackschäden) und Lackschäden im Karroseriebereich, also wenn man die Tür auf hat, an den Türrahmen.

Gekürzt wurden Wertverbesserung 300€. Da bei einer Lackierung angeblich eine Wertsteigerung stattfinden würde.

Ich persönlich finde die Begründung auch bei einem über 11 Jahre alten Gebrauchten ziemlich schwammig. Niemals wird das Auto teurer verkauft, wenn beide Türen neu lackiert werden würden. Möchte mich aber ja auch nicht bereichern.

Anmerkung: Es handelt sich nicht um einen nfa-Abzug! Also bringt mit der Satz, lies deine Versicherungsbedingungen durch nichts.. Ich weiß, dass wir uns im Vertragsrecht befinden.

Es sind natürlich Vorschäden (leichtere aber mehrere kleinere Kratzer vorhanden).

Eure Meinung? Akzeptieren oder doch nochmal den Dekra Typen anrufen. Ist übrigens die HUK :). Gibt vereinzelt Urteile von AG die das so sehen wie ich, aber leider kein einschlägiges BGH Urteil...

MfG und bleibt Gesund.

Euer Ben

Beste Antwort im Thema

Das kommt IMO auf die Vorschäden an, die bei der Reparatur mit behoben werden.

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Das kommt IMO auf die Vorschäden an, die bei der Reparatur mit behoben werden.

Anonymisiere mal das Gutachten und poste es.

Themenstarteram 12. April 2020 um 9:26

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2020 um 11:12:14 Uhr:

Anonymisiere mal das Gutachten und poste es.

Reichen dir die Zahlen der Schlusskalkulation. Hab mir die auf dem Handy gespeichert. Bin leider erstmal die nächsten Wochen nicht Zuhause und solange keinen Zugriff auf das Gutachten...

... geht mehr um den Text.

Themenstarteram 12. April 2020 um 9:31

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2020 um 11:29:09 Uhr:

... geht mehr um den Text.

Mist, dann erst, wenn ich wieder Zuhause bin.

Also wenn du den Punkt Abzug meinst, da stand einfach nur Wertveränderungen "Wertverbesserung" 300 EUR. Und bei Vorschäden diverse Kratzer oder so.. Hilft dir vielleicht für eine erste Meinung...

Die Begrifflichkeiten passen nicht. Ein anteiliger Abzug von Vorschäden wäre bei stichhaltiger Begründung denkbar. Eine Wertverbesserung ... das eher nicht.

Wo ist das Problem?

  1. Für die Wahl seines Versicherers ist jeder selbst verantwortlich.
  2. Wer die Feststellung der Schadenshöhe nur dem Versicherer überlässt, ist selbst Schuld.
  3. Eine fiktive Abrechnung in Kasko ist immer ein extremes Verlustgeschäft.
Themenstarteram 12. April 2020 um 14:15

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. April 2020 um 15:07:05 Uhr:

Wo ist das Problem?

  1. Für die Wahl seines Versicherers ist jeder selbst verantwortlich.
  2. Wer die Feststellung der Schadenshöhe nur dem Versicherer überlässt, ist selbst Schuld.
  3. Eine fiktive Abrechnung in Kasko ist immer ein extremes Verlustgeschäft.

1. Ja und? Hilfreich ist das jetzt nicht. Weißt du wie viele beim größten KFZ-Versicherer versichert sind.

2. Ob KVA einholen um dann im Nachhinein von DEKRA gekürzt zu werden oder direkt zu DEKRA. Ich sehe keinen nennenswerten Unterschied?

3. Stimmt, kommt aber auf das Auto an (Alter, Laufzeit etc.).

 

Hallo @Ben_114

Ich verstehe das ganze Gejammer nicht so ganz, du hast dir doch deinen Versicherer ausgesucht und sicherlich auch die AGB gelesen .

Ich habe täglich mit den Abzügen vereinzelter Versicherer zu tun und kann aus Erfahrung nur sagen "billig kauft man oft 2 mal" :)

Mfg Mario

PS - Geht es noch immer um den abgenommenen Schaden vom 20.03.2020 , anderer Thread :) ;)

 

Wenn es ans Bezahlen geht, dann sind alle Versicherungen annähernd gleichscheiße. Das mal dazu. Und nun lasst den TE in Frieden. Sobald er dazu Zeit hat wird er das Gutachten hier posten und dann kann man ja mal schauen ob und was da nicht so ist wie es sein sollte.

Themenstarteram 12. April 2020 um 14:25

Zitat:

@Mariolix schrieb am 12. April 2020 um 16:20:33 Uhr:

Hallo @Ben_114

Ich verstehe das ganze Gejammer nicht so ganz, du hast dir doch deinen Versicherer ausgesucht und sicherlich auch die AGB gelesen .

Ich habe täglich mit den Abzügen vereinzelter Versicherer zu tun und kann nur sagen "billig kauft man oft 2 mal" :)

Mfg Mario

Und ich verstehe deine Aussage nicht. Erstens sind keine AGB relevant, sondern wenn überhaupt die Versicherungsbedingungen (AKB). Zweitens hat hier das Vertragsrecht 0 Anwendung, da ich schon im Eingangspost erwähnt hatte, dass es sich NICHT um einen nfa-Abzug handelt (welchen die gehasste HUK korrekterweise nicht anwendet) . Sondern geht es um eine Wertverbesserung nach dem BGB.

Und dass du täglich mit solchen Sachen zu tun hast, sei mal dahin gestellt mit deiner Aussage...

Ob ich jetzt in der schnelle AGB geschrieben habe und nicht wie du richtig reklamiert hast AKB ist hier nicht wirklich relevant.

Das ich täglich damit zu tun habe muss ich auch einschränken- um korrekt zu sein = nicht an Wochenenden Feiertagen und Urlaubszeiten :) .

Im Ernst = ich mache das ja auch erst seit 1987 , vorher ein paar andere Dinge.

Und jetzt schönen Tag noch und viel Erfolg gegen die Versicherung .

Mfg Mario

 

Was soll das Rumhacken auf dem TE und, wie immer, den achso bösen Versicherungen? Letztlich geht es um die Standardfrage, ob hier ein Vorteilsausgleich erfolgen muss. Das ist reines Zivilrecht. Auch ohne Beteiligung einer Versicherung stünde diese Frage im Raum. Das lässt sich so aus dem Stand, wie berlin-paul schon richtig schrieb, nicht beantworten, ohne das Gutachten und die Details zu kennen.

 

Grüße vom Ostelch

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