Gutachten richtig lesen
Im Bild ist ein Ausschnitt eines Gutachtens für eine Borbet-Felge. Der rot markierte Bereich zeigt die Verwendbarkeit für einen Golf 8 GTI.
Wie man sieht, kann man auf diese Felge zwei Reifengrößen montieren: 225/35R19 und 235/35R19.
Sehe ich es richtig, dass man bei der Größe 225/35R19 nur die reifenbezogene Auflage T88 beachten muss und nicht die anderen?
Und wie ist es bei der Größe 235/35R19? Warum ist die auf zwei Zeilen aufgeteilt mit unterschiedlichen Auflagen? Der kW-Bereich ist derselbe, die Reifengröße ist dieselbe, warum dann zwei Zeilen? Muss man dann trotzdem alle drei Auflagen aus beiden Zeilen beachten?
15 Antworten
Zitat:
@kievit schrieb am 28. August 2025 um 16:22:08 Uhr:
Eine Felgen-ABE kann keine Reifengröße für ein Fahrzeug freigeben, nur für die Felge (und natürlich die Felge für das Fahrzeug). Daher werden in der ABE immer die entsprechenden Hinweise stehen, sofern die Reifengröße nicht Standard für das Fahrzeug ist.
Glauben, heißt nicht wisser. Aber ja, nur das Felgen-Gutachten gibt die Reifengrößen für das Fahrzeug frei, oder eben nicht.
Und Bitte, ihr könnt glauben was ihr wollt und das ist jedem freigestellt. Aber steht zu eurem Fahrzeug die gewünschte Reifengröße nicht im Gutachten (auch wenn diese im CoC eingetragen ist), darf man diese Reifengröße nicht fahren.