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Gutachten trotz einfacher Stahlfelge mit Seriengröße ?

Themenstarteram 24. März 2011 um 21:26

Hallo Leute, es ist Irsinn mit den deutschen Normen und Gesetzen.

Jetzt mußte ich meine Alus runterschmeißen, weil sich eine EG - Richtlinie geändert hat und mein Golf 3 irgendwie ein EG - Golf 3 ist.

Aus 1HX0 wurde der 1H. Ist zwar identisch, aber gibt kein Gutachten dafür.

Also habe ich mir stinknormale Stahlfelgen 6J x 14 H2 ET 45 LK 100 Bohrung 57 aus dem Netz besorgt, die aber eine KBA - Nr. neben dem Lochkreis eingestanzt haben.

Darf ich die ohne Weiteres fahren, oder brauche ich jetzt etwa auch für die ein Gutachten. Laut VW darf ich genau nur diese eine Felge fahren, was die Größendaten anbetrifft ?

Gruß Jörch :confused:

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. März 2011 um 16:27

Sooooooo, hab mich jetzt mal schlau gemacht.

Die Stahlfelge KBA oder auch im Gutachten von TÜV Nord ABE 43815 genannt, ist dort mit der Bezeichnung VO 514002 für die Abmessungen meiner Golf - Ausführung genannt, auch mit der richtigen Belastbarkeit, usw., und als Identrad oder auch Nachbaurad bezeichnet.

Nach irgendeiner 54. Verordnung handelt es sich hier um ein sogen. Identrad oder auch Nachbaurad, dass für den Zubehörhandel gefertigt wurde.

Räder dieser Art brauchen bei der Auslieferung kein Gutachten mitgeschickt zu bekommen, wie Sonderräder ( Alus, bestimmte Stahlfelgen, die den Seeriengrößen nicht entspricht ).

Lediglich die Genehmigung, meistens durch Nachtragsgutachten bescheinigt, dass das Rad für den bestimmten Wagentyp zugelassen ist, muss beim Hersteller in dessen Unterlagen hinterlegt und duch autorisierte Personen einsehbar / nachfragbar sein.

Ein Mitführen durch den Fahrzeugführer ist definitiv nicht erforderlich.

Ein Hersteller hier im Netz hat eine genau solche Stahlfelge im Angebot.

Er nennt gleich alle Bezeichnungen der drei gängigen Hersteller.

Einmal heißt das Rad bei Kronprinz VO 514002, dann bei Alcar 7500, oder bei Südrad 143103.

Es wird bei dem Händler für alle Herstellungsbezeichnungen als für Golf 3 passend verkauft.

Da die VO 514002 zur KBA - ABE 43815 passt, muss es also eine Genehmigung für meinen Wagen geben.

Bei der Fa. Kromag ist die Bezeichnung auch 7500, allerdings mit der KBA - ABE 43736 und diesmal nachweislich für den Golf 3 1H, dessen Nachtrag ich gefunden habe.

Also: Mitführen braucht man beim Identrad oder auch Nachbaurad nichts, nur der Hersteller muss ein Gutachten für den Wagentyp vorliegen haben. Anruf genügt.

Aber selbst mehrere VW - Betriebe, Zubehörläden und auch die Zulassungsstelle konnte mir bis dahin nichts wirklich Genaues sagen.

Gruß Jörch ;)

14 weitere Antworten
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Welche Felgen sind denn das ganz genau???

Sach mal die Artikelnummer, die ist eingepresst...

Wenn da nix drauf ist und evtl "irgendwelche" 6J14-er Stahlfelgen geholt hast..., dann wird's kritisch. Ein Bild wäre hilfreich...

Soooo irre sind unsere Gesetze garnicht..., wir sind halt nicht in Afrika, wo alles wurscht ist...

Gib mal alles durch, sicher ist da irgendwo der Haken...:cool:

Hallole ...

 

Hilft das dir weiter ?

 

Gruß

Hermy

Zitat:

Original geschrieben von overdrivecruiser

Hallo Leute, es ist Irsinn mit den deutschen Normen und Gesetzen.

 

Jetzt mußte ich meine Alus runterschmeißen, weil sich eine EG - Richtlinie geändert hat und mein Golf 3 irgendwie ein EG - Golf 3 ist.

Aus 1HX0 wurde der 1H. Ist zwar identisch, aber gibt kein Gutachten dafür.

 

Also habe ich mir stinknormale Stahlfelgen 6J x 14 H2 ET 45 LK 100 Bohrung 57 aus dem Netz besorgt, die aber eine KBA - Nr. neben dem Lochkreis eingestanzt haben.

 

Darf ich die ohne Weiteres fahren, oder brauche ich jetzt etwa auch für die ein Gutachten. Laut VW darf ich genau nur diese eine Felge fahren, was die Größendaten anbetrifft ?

 

Gruß Jörch :confused:

Hallo,

Wie Du schon geschrieben hast "Stinknormale Felgen aus dem Netz besorgt"

das heisst aber noch nicht das sie für deinen Wagen zugelassen sind.

Das ergibt sich aus der KBA-Nummer oder einer Artikelnummer.

Die Felgen können für deinen Golf zugelassen sein müssen aber nicht

nur weil sie die richtige Größe haben.

Bei uns ist eben alles geregelt und das ist auch gut so.

Seelze 01

Themenstarteram 25. März 2011 um 6:43

Danke erstmal an Euch.

da steht an zweien ne KBA 43815 und an den anderen beiden KBA 43736, die gehören zur Fa. Michelin Kronprinz oder so.

Habe schon Freigaben von Polo, Fox und Opelmodelle gefunden.

Die Felgen waren auf einem Golf 3 Cabrio.

Meine anderen Stahlfelgen haben nur den Aufdruck DE - und eine Nummer, die kamen gerade durch den TÜV.

Und von einer ABE bei Serienfelgen habe ich noch nichts gehört, wohl aber, dass man eine vom Hersteller mitführen muß, die bescheinigt, dass die zugehörige Felge für das Fahrzeug zugelassen ist.

Unter den besagten KBA - Nrn. habe ich sogar verschiedene Felgengrößen gefunden. Wie geht denn das ?

Da wird, glaube ich, viel Geschiss drum gemacht und im Endeffekt weiß keiner was definitives, denn selbst von meinen Ex - Alus gibt es ein Gutachten für mein Auto, aber es ist nicht beschaffbar, weil das KBA an den Hersteller verweist, der die Rechte hat, der Hersteller aber das nicht aktualisiert hat, und der TÜV Süd, bei dem das Gutachten im PC ist, rückt es nicht raus.

Fazit: Was in Afrika zu wenig ist, ist hier um den Faktor zehn zuviel.:):D

JEDE felge egal ob stahl oder alu BRAUCHT eine abe/gutachten/freigabe. sonst könnte man ja auf die idee kommen und stahlfelgen von einem 1er polo auf einen 2 tonnen tuareg schnallen (ok die passen nicht aber das is ja n anderes problem).

das problem bzw der hintergrund ist das DU die traglast der felge nachweisen musst. wiegesagt eine felge die für einen polo ok ist und mit der achslast des polos zurecht kommt muss noch lange nicht an einem golf zurechtkommen. wen der polo eben nur 800kg achslast hast (also eine felge 400kg trägt) und du das ganze nun auf einen vr6 golf der 1000kg achslast hat dann passt die stahlfelge zwar mechanisch aber sie ist eben 200kg unterdimensioniert. es KANN dann durchaus sein das dir die felge bei 200 auf der autobahn man eben zerbricht oder reist.

natürlich sind das alles theorien aber es WIRD passieren. die frage is eben nur wann. deshalb MUSS der nachweis erbracht werden. das bei stahlfelgen das niemandem auffällt, der tüv das meistens auch net so eng sieht etc entbindet dich nicht von dieser pflicht.

Hier kannst du suchen.

Die ABE 43815 hat scheinbar nur Freigaben für Polo, Fabia, Ibiza.

43736 http://gutachten.bmf-application.com/kpz/stahl/vo514005.pdf

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

JEDE felge egal ob stahl oder alu BRAUCHT eine abe/gutachten/freigabe. .......

Hallo,

wenn das so ist, dann hätte ich gerne die ABE für meine Serienfelgen, die bei Neuwagenkauf drauf waren.

Die gibt es aber nicht!

Und warum und wann brauche ich die?

Inzwischen ca. das 20te Fahrzeug (inkl. Firmenwagen) und noch nie eine ABE erhalten!

Also die Aussage

JEDE felge egal ob stahl oder alu BRAUCHT eine abe/gutachten/freigabe

stimmt wohl so absolut nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

JEDE felge egal ob stahl oder alu BRAUCHT eine abe/gutachten/freigabe. .......

Hallo,

wenn das so ist, dann hätte ich gerne die ABE für meine Serienfelgen, die bei Neuwagenkauf drauf waren.

Die gibt es aber nicht!

Serienräder sind im Umfang der Typgenehmigung des Fahrzeugs enthalten.

Zitat:

Und warum und wann brauche ich die?

Bei nicht serienmäßigen Rädern ist die Eignung für den vorgesehenen Verwendungsbereich nachzuweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Also die Aussage

JEDE felge egal ob stahl oder alu BRAUCHT eine abe/gutachten/freigabe

stimmt wohl so absolut nicht.

aber mal sowas von falsch ;)

nur weil du noch NIE eine gesehen hast gibzs also keine? ich hab auch noch nie n russen gesehen. ham uns also die amis angelogen und es gab gar keinen russen und somit auch keinen kalten krieg? bissle einfälltige logik....meinst net auch?

so genug gefrotzelt....wie alpha schon sagte sind gewisse "serien felgen" in der be des fahrzeuges gelistet und du brauchst für die serien 0815 felge keine papiere. soweit hast du recht. wen du nun eine selbe felge mit den selben abmessungen aus stahl im zubehör kaufst BRAUCHST du eine abe/freigabe/teilegutachten. auch wens keine sau interesiert, es nie jemand wissen will und auch sonst kein hahn nach kräht. und das selbe gilt für alufelgen. den auch original alufelgen wurden früher eingetragen. heutzutage gibt es vom hersteller (audi, vw, ford...) eben eine interne freigabe. in dieser freigabe steht eben drinne welche felge mit welchen reifen auf welchem auto mit welchem motor so einfach gefahren werden darf. diese freigabe ist wie eine abe zu betrachten. und in dieser freigabe stehen im übrigen auch serien stahlfelgen drinne.

fakt ist nunmal dein auto hat eine be. diese be wurde eben mit den und den stahlfelgen beatragt und genemigt. wen du nun diese felgen austauscht (EGAL ob gleiche grösse, gleiches material und original) brauchst du einen nachweis das die dinger passen.

als beispiel nochmals:

serien ford felge von nem fiesta...diese packst auf deinen mondeo. is ja original und alles toll...was glaubst was passiert wen mal deinen kombi voll beladen mit 2 tonnen anhänger durch die gegen treibst mit der felge die schon bei 4 leuten in einem kleinwagen an ihre grenze kommt...und um eben genau SOWAS auszuschliessen braucht jede felge papiere. für mich auch 100% sinnvoll.

Themenstarteram 26. März 2011 um 16:27

Sooooooo, hab mich jetzt mal schlau gemacht.

Die Stahlfelge KBA oder auch im Gutachten von TÜV Nord ABE 43815 genannt, ist dort mit der Bezeichnung VO 514002 für die Abmessungen meiner Golf - Ausführung genannt, auch mit der richtigen Belastbarkeit, usw., und als Identrad oder auch Nachbaurad bezeichnet.

Nach irgendeiner 54. Verordnung handelt es sich hier um ein sogen. Identrad oder auch Nachbaurad, dass für den Zubehörhandel gefertigt wurde.

Räder dieser Art brauchen bei der Auslieferung kein Gutachten mitgeschickt zu bekommen, wie Sonderräder ( Alus, bestimmte Stahlfelgen, die den Seeriengrößen nicht entspricht ).

Lediglich die Genehmigung, meistens durch Nachtragsgutachten bescheinigt, dass das Rad für den bestimmten Wagentyp zugelassen ist, muss beim Hersteller in dessen Unterlagen hinterlegt und duch autorisierte Personen einsehbar / nachfragbar sein.

Ein Mitführen durch den Fahrzeugführer ist definitiv nicht erforderlich.

Ein Hersteller hier im Netz hat eine genau solche Stahlfelge im Angebot.

Er nennt gleich alle Bezeichnungen der drei gängigen Hersteller.

Einmal heißt das Rad bei Kronprinz VO 514002, dann bei Alcar 7500, oder bei Südrad 143103.

Es wird bei dem Händler für alle Herstellungsbezeichnungen als für Golf 3 passend verkauft.

Da die VO 514002 zur KBA - ABE 43815 passt, muss es also eine Genehmigung für meinen Wagen geben.

Bei der Fa. Kromag ist die Bezeichnung auch 7500, allerdings mit der KBA - ABE 43736 und diesmal nachweislich für den Golf 3 1H, dessen Nachtrag ich gefunden habe.

Also: Mitführen braucht man beim Identrad oder auch Nachbaurad nichts, nur der Hersteller muss ein Gutachten für den Wagentyp vorliegen haben. Anruf genügt.

Aber selbst mehrere VW - Betriebe, Zubehörläden und auch die Zulassungsstelle konnte mir bis dahin nichts wirklich Genaues sagen.

Gruß Jörch ;)

Zitat:

Original geschrieben von overdrivecruiser

Hallo Leute, es ist Irsinn mit den deutschen Normen und Gesetzen.

Jetzt mußte ich meine Alus runterschmeißen, weil sich eine EG - Richtlinie geändert hat und mein Golf 3 irgendwie ein EG - Golf 3 ist.

Aus 1HX0 wurde der 1H. Ist zwar identisch, aber gibt kein Gutachten dafür.

Also habe ich mir stinknormale Stahlfelgen 6J x 14 H2 ET 45 LK 100 Bohrung 57 aus dem Netz besorgt, die aber eine KBA - Nr. neben dem Lochkreis eingestanzt haben.

Darf ich die ohne Weiteres fahren, oder brauche ich jetzt etwa auch für die ein Gutachten. Laut VW darf ich genau nur diese eine Felge fahren, was die Größendaten anbetrifft ?

Gruß Jörch :confused:

Ist zwar schon was älter der Beitrag aber mal trotzdem, gerade in Bezug auf den hervorgehobenen Textteil.

Einziges Sache die mir dazu einfällt? Bestandsschutz? Warum ist eine Felge auf einmal nicht mehr erlaubt, obwohl sie es vorher war?

Denn so wie der Themenstarter das formuliert, interpretiere ich das wie folgt.

1) Golf mit Alufelgen - erlaubt

2) EG-Richtlinien-Änderung

3) Aufgrund von 2 ist die Kombination aus 1 nicht mehr erlaubt

Welchen Sinn macht das denn?

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Welchen Sinn macht das denn?

keinen! deshalb ist die aussage ja auch mist. nimm einfach mal deinen fahrzeugschein (oder zulassungwisch nr. irgendwas) und les mal bitte auf der letzten seite den letzten satz!

Hallo,

Man mag ja denken in Deutschland wird zu viel geregelt aber ich führe für

alles was an meinen Autos angebaut wurde die Bescheinigungen mit.

Da ich auch Erstbesitzer bin gehören meine Stahlfelgen mit zur Genehmigung des 

Autos.

Seelze 01 

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zitat:

Original geschrieben von overdrivecruiser

Hallo Leute, es ist Irsinn mit den deutschen Normen und Gesetzen.

Jetzt mußte ich meine Alus runterschmeißen, weil sich eine EG - Richtlinie geändert hat und mein Golf 3 irgendwie ein EG - Golf 3 ist.

Aus 1HX0 wurde der 1H. Ist zwar identisch, aber gibt kein Gutachten dafür.

Also habe ich mir stinknormale Stahlfelgen 6J x 14 H2 ET 45 LK 100 Bohrung 57 aus dem Netz besorgt, die aber eine KBA - Nr. neben dem Lochkreis eingestanzt haben.

Darf ich die ohne Weiteres fahren, oder brauche ich jetzt etwa auch für die ein Gutachten. Laut VW darf ich genau nur diese eine Felge fahren, was die Größendaten anbetrifft ?

Gruß Jörch :confused:

Ist zwar schon was älter der Beitrag aber mal trotzdem, gerade in Bezug auf den hervorgehobenen Textteil.

Einziges Sache die mir dazu einfällt? Bestandsschutz? Warum ist eine Felge auf einmal nicht mehr erlaubt, obwohl sie es vorher war?

Denn so wie der Themenstarter das formuliert, interpretiere ich das wie folgt.

1) Golf mit Alufelgen - erlaubt

2) EG-Richtlinien-Änderung

3) Aufgrund von 2 ist die Kombination aus 1 nicht mehr erlaubt

Welchen Sinn macht das denn?

Wenn´s so wäre, ergibt es keinen Sinn.

Allerdings war die Aussage des TE

" Aus 1 HXO wurde der 1 H " nicht richtig :eek:

Richtig ist, daß der Golf III

> mit der Typbezeichnung H1 z u s ä t z l i c h

von 10.95 bis 09.97 produziert wurde :o

Neuer Typ= neues Gutachten bzw.Nachtragsgutachten ;)

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