Gutachten richtig lesen
Im Bild ist ein Ausschnitt eines Gutachtens für eine Borbet-Felge. Der rot markierte Bereich zeigt die Verwendbarkeit für einen Golf 8 GTI.
Wie man sieht, kann man auf diese Felge zwei Reifengrößen montieren: 225/35R19 und 235/35R19.
Sehe ich es richtig, dass man bei der Größe 225/35R19 nur die reifenbezogene Auflage T88 beachten muss und nicht die anderen?
Und wie ist es bei der Größe 235/35R19? Warum ist die auf zwei Zeilen aufgeteilt mit unterschiedlichen Auflagen? Der kW-Bereich ist derselbe, die Reifengröße ist dieselbe, warum dann zwei Zeilen? Muss man dann trotzdem alle drei Auflagen aus beiden Zeilen beachten?
15 Antworten
Zum ersten Teil: in den allgemeinen Auflagen gibt es keine Trennstriche, somit für alle 3Zeilen anzuwenden.
Der 2.Teil erklärt sich ggf. aus den nicht mitgelieferten Auflagen, könnte ein entweder oder seit. Einfach mal durchlesen und wenn alles erfüllt wird, ist es kein Problem.
Oft sind auch Auflagen enthalten, die einfach nur zur Absicherung da sind, aber selten Probleme bereiten (Freiraum prüfen, oder ähnlich)
Zitat:
@kievit schrieb am 28. August 2025 um 10:07:24 Uhr:
Der 2.Teil erklärt sich ggf. aus den nicht mitgelieferten Auflagen, könnte ein entweder oder seit.
Verstehe ich nicht. Was sind nicht mitgelieferte Auflagen?
Einfach mal durchlesen und wenn alles erfüllt wird, ist es kein Problem.
Ja, und wenn nicht alles erfüllt ist? Die Auflage A01 bedeutet beispielsweise, dass eine Anbauabnahme erforderlich ist. Warum kommt die in der einen Zeile vor und in der anderen nicht?
Reifenbezogene Auflagen gelten nur für die Größe, die davor steht.
Auflagen und Hinweise dahinter gelten für alle Größen.
Die 235/35/R19 müssen über eine Eichfahrt abgenommen und eingetragen werden, wenn die Rad/Reifenkombination nicht serienmäßig in der Coc steht. Da kostet extra.
Ich rate persönlich immer zu den 225/35R19. Die fahre ich auch.
Mit „nicht mitgeliefert“ meinte ich die Bedeutung von A01,…. . Aber klar ist: eine Reifengröße, die nicht in den CoC steht, braucht eine Abnahme, auch wenn sie in der ABE erwähnt wird.
Die beiden Reifengrößen haben unterschiedliche Umfänge, somit erzeugen sie andere Geschwindigkeiten auf dem Tacho. Bei den 235er muss dann sichergestellt werden, dass der Tacho nicht zu wenig anzeigt, sofern VW das nicht schon gemacht hat und die Größe in den CoC Papieren aufgenommen hat.
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Finde ich auch etwas verwirrend dargestellt. Anhand der dort geforderten Auflagen würde ich aber sagen man muss nicht alle Zeilen einhalten, sondern nur eine. Die Auflage G90 fordert die Überprüfung des Tachos und R09 fordert die Reifengröße als Serienbereifung. Also wenn 235/35 R19 schon im CoC stehen kann man die Größe ohne Änderungsabnahme fahren. Wenn die Größe nicht im CoC steht muss man eine Abnahme machen wobei dann die Tachoabweichung überprüft werden muss.
Zitat:
@MajoSteines217 schrieb am 28. August 2025 um 10:17:14 Uhr:
Reifenbezogene Auflagen gelten nur für die Größe, die davor steht.
Ja, schon klar. Aber hier gibt es zwei mal die identische Größe in zwei verschiedenen Zeilen mit verschiedenen Auflagen.
Zitat:
@kievit schrieb am 28. August 2025 um 10:51:18 Uhr:
Aber klar ist: eine Reifengröße, die nicht in den CoC steht, braucht eine Abnahme, auch wenn sie in der ABE erwähnt wird.
Wenn keine Auflage eine Anbauabnahme erfordert, dann ist auch keine notwendig.
Zitat:
@kievit schrieb am 28. August 2025 um 10:51:18 Uhr:
Die beiden Reifengrößen haben unterschiedliche Umfänge ...
Ja, aber was ist mit derselben Reifengröße in den beiden Zeilen mit unterschiedlichen Auflagen?
Zitat:
@sebi707 schrieb am 28. August 2025 um 10:52:33 Uhr:
Finde ich auch etwas verwirrend dargestellt. Anhand der dort geforderten Auflagen würde ich aber sagen man muss nicht alle Zeilen einhalten, sondern nur eine. Die Auflage G90 fordert die Überprüfung des Tachos und R09 fordert die Reifengröße als Serienbereifung. Also wenn 235/35 R19 schon im CoC stehen kann man die Größe ohne Änderungsabnahme fahren. Wenn die Größe nicht im CoC steht muss man eine Abnahme machen wobei dann die Tachoabweichung überprüft werden muss.
Das erscheint plausibel. Es ergibt inhaltlich Sinn und so muss man es wohl lesen. Danke.
Ja, aber was ist mit derselben Reifengröße in den beiden Zeilen mit unterschiedlichen Auflagen?
Ist die Größe in der CoC eine Serienbereifung, gilt Zeile 3.
Ist sie in der CoC keine Serienbereifung, gilt Zeile 2.
Auflagen im Anhang.
Zitat:
@sebi707 schrieb am 28. August 2025 um 10:52:33 Uhr:
Wenn die Größe nicht im CoC steht muss man eine Abnahme machen wobei dann die Tachoabweichung überprüft werden muss.
Das stimmt so nicht!
Es ist vorerst völlig egal was in CoC steht. Steht die Reifengröße im Gutachten und ist als eintragungsfrei markiert, darf die Reifengröße eintragungsfrei gefahren werden. Ist die Reifengröße als nicht eintragungsfrei markiert, dann ist das so. Steht die Reifengröße garnicht im Gutachten, darf diese nicht gefahren werden, auch wenn diese im CoC steht.
Für alle 3 Reifengrößen gilten alle Auflagen aus dem Kästchen re. mit der Überschrift "Auflagen und Hinweise".
Zusätzlich dazu:
- Auflage T88 (müsste Traglast sein) für 225/35R19
- Und die Auflagen A01, G90 (wahrscheinlich weil die Differenz bei dem Abrollumfang zu Originalbereifung 1% übersteigt) für 235/35R19.
So allgemein stimmt es natürlich nicht, aber ich habe mich auf die Zeile mit den Auflagen A01, G90 bezogen.
Ich glaube wir meinen das Gleiche. Ganz allgemein müssen Reifengrößen die in ABEs benannt werden natürlich nicht im CoC stehen. In diesem speziellen Gutachten und für einen Golf 8 GTI und die Reifengröße 235/35 R19 wird es durch die Auflagen aber doch ganz klar gefordert. Entweder Abnahme + Nachweis Tacho (A01, G90) ODER die Reifengröße steht im CoC (R09).
Eine Felgen-ABE kann keine Reifengröße für ein Fahrzeug freigeben, nur für die Felge (und natürlich die Felge für das Fahrzeug). Daher werden in der ABE immer die entsprechenden Hinweise stehen, sofern die Reifengröße nicht Standard für das Fahrzeug ist.
Zitat:
@sebi707 schrieb am 28. August 2025 um 15:07:27 Uhr:
Ich glaube wir meinen das Gleiche. Ganz allgemein müssen Reifengrößen die in ABEs benannt werden natürlich nicht im CoC stehen. In diesem speziellen Gutachten und für einen Golf 8 GTI und die Reifengröße 235/35 R19 wird es durch die Auflagen aber doch ganz klar gefordert. Entweder Abnahme + Nachweis Tacho (A01, G90) ODER die Reifengröße steht im CoC (R09).
Ja, hast Du Recht.