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Gutachten Power Tech Spurplatten

Opel Omega B

Hi,
ich habe auf meinem Omega B die Irmscher Alus in 8x18 ET35 und auf der HA zusätzlich Spurplatten von Power Tech. Ich bräuchte dringend für die Spurplatten ein Gutachten.
Auf den Spurplatten steht nur:
Power Tech 10.025/B1 1040B
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Greez AiwaWanze

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35 Antworten

Hi,
nicht ganz, die Spurplatten sind außen vor. Es geht um die Rad / Reifenkombi - ob zulässig oder nicht. Daher das Vergleichsgutachten eines anderen Herstellers. Somit dann auch Eintragungswürdig. Die Spurplatten in Verbindung mit der Rad / Reifenkombi wird begutachtet und auf Freigängigkeit geprüft und wenn für Gut befunden, ebenso Eintragungswürdig.
Vom Grunde steht in dem Gutachten von Dezent drin, das nicht in die eigentlich Fahrdynamik eingegriffen wird und die Spurbreite im Rahmen ist und bleibt (% gesehen).
Solange du aber alle ABE's und Teilegutachten, wo die Festigkeit etc. geprüft und niedergeschrieben wurde hast, dann ist diese von dir gewünschte Kombination zu 99,9% schon abgenommen und eingetragen. Beeilen solltest du dich aber damit etwas, man munkelt das die Obrigkeit etwas in den § 19.2 bzw. § 21 ändern möchte.
Dann wäre eine Abnahme nicht mehr möglich und nur Bestandskunden dürfen dann noch so durch die Gegend fahren. Da soll wohl etwas Ersatzlos gestrichen werden.
PS: Mail an dich ist raus!

Ja, gut okay...

also ich habe ja für beides Gutachten in denen es erlaubt ist....

Es geht wie gesagt nur um die Kombination... und da habe ich halt bissle bammel weil in dem Gutachten der Spurplatten zwar drinnen steht das andere Kombinationen per 19.2 i.v mit 21 eingetragen werden können aber die im Gutachten genannten Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen... und da bin ich mit den 8x18 aber drüber bei den 21er Scheiben^^

Das ist mein einzigstes Bedenken....

TüV bekomm ich auch so (hat er aber eh noch)...

Früher war alles einfacher... mein Prüfer (TüV Rheinland) sagte mal egal ob Papiere oder nit solange ne Nummer drauf ist trage ich es dir ein... und wenn keine drauf ist gibt es Schlagzahlen

Richtig...
Die Felgenbreite, Reifengröße und Traglast stehen in dem Felgengutachten zu deinem Fahrzeug drin und du hast ja eh ein Gutachten zu deinem Fahrzeug zu deinen Felgen, wenn ich es korrekt verstanden habe. Die geringe ET benötigt einen Nachweis über die Achsfestigkeit, welches das Gutachten der Spurplatten erledigt. Stehen vielleicht idealerweise Felgen- und Reifengröße in dem Gutachten der Spurplatten?

Wie sind ansonsten deine Fahrzeugdaten? Dazu ein Link zu den Gutachten und dann ist ziemlich schnell geklärt, wie wahrscheinlich eine Abnahme ist.

Also Fahrzeug 0035/333

Link zu den Scheiben ist oben nur ohne Anhang...

Gutachten zu den Felgen:

https://www.google.com/url?...(LK%25205%2520x%2520110)_112331&ved=2ahUKEwi5kpKBlIDgAhVSaVAKHYW3Cv4QFjABegQIARAB&usg=AOvVaw3gKy3VPoc1I0S97cgWPiuG

Tatsächlich scheint die Größer der Felgen in Verbindung mit den Spurplatten (egal welcher Hersteller) ein Problem zu sein.
Die Verwendung der Felge ist in dem Gutachten der Felgen ohne Distanzscheiben genehmigt.
Die Verwendung dieser Dimension ist laut dem Anhang des Gutachtens zu den Distanzscheiben jedoch nicht genehmigt. Man könnte sich höchstens versuchen darauf zu berufen, dass die 10x18 mit den 265er Reifen ziemlich genau soweit rausstehen, wie es deine mit den Spurplatten tun würden, jedoch wird er sich, wenn er es nicht akzeptieren will, darauf berufen, dass die effektiver Spurweite ausschlaggebend ist (Mitte Felge bis Mitte Felge).
Zu rechnen auf Reifenrechner.at
Hier der Anhang zu den Spurplatten:
https://...fahrzeugtechnik-rester.de/.../ga92TG004609_AnhangW2.pdf
Die Spurplatten sind zudem nur bis zu einer effektiven ET von 18mm zugelassen, was auch ein Problem sein könnte, wenn der Prüfer sagt, dass die Spurplatten die kleinere ET von 14mm nicht aushalten könnten. Ansonsten würde das Gutachten von H&R die Fahrwerksfestigkeit bis ET 8 bestätigen, jedoch nicht in der Reifen-/Felgenkombination:
https://www.h-r.com/bin/9EUTG077.pdf
Eventuell sagt der Prüfer, dass die Felgen und Reifen zugelassen sind, sieht über die minimale ET der Spurplatten hinweg und das Gutachten von H&R zieht er zur Bestätigung der Fahrwerksfestigkeit hinzu.
Mit Pech fragt er sich, warum dann nicht die Felge direkt zu der breiteren Distanzscheibe in dem Gutachten aufgeführt ist, wenn die Felgen zur Prüfung vorhanden waren. SIeht für mich so aus, als wenn es bei der Felgengröße mit einer kleineren ET Bedenken gegeben hat und entweder die Begutachtung der Festigkeiten oder das fahrdynamische Gutachten negativ ausgefallen ist.
In dem Falle hängt es tatsächlich vom Prüfer ab, ob er kulant ist und es einträgt. Es kann also passieren, dass sich der Prüfer auf die genannten Dinge beruft und dir eine Absage erteilt, oder Kulant ist, eine Probefahrt durchführt, um zu gucken, ob er gut liegt (kein fahrdynamisches Gutachten verlangt), es für gut befindet und es ohne große Diskussion einfach einträgt.
Das Du eine Abfuhr bekommst, halte ich nicht für unwahrscheinlich. Drucke Dir alle Gutachten aus und vereinbare einen Gesprächstermin mit dem Vollgutachter deiner TÜV-Station.
Mit freundlichem Gruß
Andreas

Hallo Leute,
macht's doch nicht zu kompliziert.
Bei den H&R Spurplatten ist der Verwendungsbereich bis ET3 geprüft, bei den PowerTech bis ET18.
Somit kann der TE die Eintragung mit den Powertech Spurplatten vergessen. Er bräuchte ein Vergleichsgutachten einer Felge in 8x18 mit ET18 für den Omega. Eine andere Chance gibt es eigentlcih nicht.
Die H&R Platten haben einen weiteren Bereich. Die Varianten mit Schrauben halt bis ET3.
Es ist dabei egal, ob es sich hier um Felgen in 15" oder 19" handelt. Bei den 15" reicht halt eine einfache Änderungsabnahme, während hier ab 16" eine Einzelabnahme notwendig wird.
Im Gutachten von H&R sind hier die Punkte H2, H3 und H5 relevant.
Die A-Punkte hat man ja immer. Die H-Punkte muss der Prüfer beachten. Hier tun sich mittlerweile viele schwer. Für die verwendeten Räder ist H2 entscheidend!

Welche Änderung in der StVZO kommen werden, steht ja noch nicht fest. Man munkelt, dass man nur noch bei der am Zulassungsort zuständigen Prüforganisation bei Änderungsabnahmen nach §19 hin darf. Da betrifft vor allem die Hessen, die gern rüber nach Bayern gefahren sind, da der TÜV-Süd in Bayern deutlich fitter bei "ungewöhnlichen" Eintragungen waren.
Ich habe das auch schon feststellen dürfen, dass der TÜV hier in M deutlich flexiber ist, als es die DEKRA im Osten jemals war. Und zu Not gibt es hier TÜV-Stationen, die mit ortsansässigen Tunern zusammenarbeiten. Da geht noch vieles, was bei 'nem kulanten TÜV nicht mehr geht.
VG

Das die Prüfer am ehesten bei der Festigkeit der vorhandenen Spurplatten abwinken könnte denke ich auch.

Früher war für meinen Prüfer wichtig, dass ich einen Nachweis über die Fahrwerksfestigkeit mit einem Vergleichsgutachten nachweise. Die Größe der Felgen war meist egal, Hauptsache Traglast und Abrollumfang passten.
Erst bei meinem Sharan war es etwas komplizierter, da es für die Felgenbreite keine Gutachten gibt und ich vorne eine kleinere ET als hinten fahre. 2 Vollgutachter kenne ich schon viele Jahre, den dritten habe ich nun letztes Jahr kennengelernt. Erste beiden winkten ab, der dritte trug es ohne zu nörgeln ein und war glücklich, dass ich alle Papiere dabei hatte und nannte meine Vorarbeit vorbildlich. Er darf halt fahrdynamische Gutachten erstellen, das war der Unterschied. Eine Runde fahren reichte ihm, dass er die Felgen bedenkenlos eingetragen hat. Daher den Prüfer fragen.
Bei den Spurplatten würde ich mir aber andere besorgen, da das dem Prüfer das erste Dorn im Auge sein dürfte. Aber vorher abklären, bevor man welche kauft.

Also erstmal danke für die Antworten....
Jetzt bin ich zwar mehr verunsichert als vorher aber gut.
Ich bezweifele das es Probleme mit der Festigkeit gibt, da dieses in dem Gutachten der Distanzringe nachgewiesen ist mit 600 KG pro Scheibe!!
Weiter steht im Gutachten der Distanzringe unter D1:
"Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen oder
anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die
dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen. Zusätzlich sind die o.a. Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden."
weiter heißt es dann:
"Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO erforderlich. Bei Verwendung von anderen als in der Tabelle in Auflage A26) angegebenen Rädern ist deren Eignung (Einschraubtiefe der Bef.-Elemente) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen."
So wenn ich das nun richtig verstehe, mit meinem nunmehr 14 jährigen Schrauberlatein, würde das doch bedeuten das die Tabelle einfach nur alle Serien- und Sonder- Radreifenkombinationen bis zu den dort aufgeführten (Grenz-) Größen einfach mal frei gegen tut!!
Wie aus dem zweiten Absatz dann zu entnehmen ist, sind alle anderen Radreifenkombinationen durch eine Abnhame nach 19(2) i.V. mit 21 möglich wenn die Räder eine entsprechende Eignung haben und diese nachgewiesen ist. In dem Fall wäre die Eignung der Räder und Reifen durch das Gutachten nachgewiesen, ebenso die Einschraubtiefe der Bef.-Elemente...
Wenn ich irgendetwas falsch verstehe könnt ihr mich gerne korrigieren

Es ist halt auffällig, dass in diesem und anderen Gutachten deine Felgendimension nur mit schmaleren Platten aufgeführt ist. Das würde mich als Prüfer stutzig machen, wenn doch die Felge zur Prüfung vorhanden war.

Die Felge ist durch ihr Gutachten genehmigt, die Grenzwerte in dem Gutachten der Platten werden jedoch überschritten, womit es Ermessungssache des Gutachters sein wird - sprich Prüfer fragen, der es eintragen soll.

Gerade neue Erkenntnis bekommen....
Der "Vorbesitzer" war bei mir... das Fahrwerk, die Felgen und die Spurplatten waren eingetragen per Blattgutachten mit dem Zusatz "bei nächster Gelegenheit sind die Fahrzeugpapiere zu berichtigen"
Alle Fhz.-Papiere lagen im Handschuhfach als der Wagen bei der Opel stand... da er verschrottet werden sollte haben die sich daran bedient... Handschuhfach aufgebrochen kompl. Papiere, Handbuch, Serviceheft alles entwendet.
Lampenträger hinten alle vier abmontiert, Kabel mit Stecker dazu abgeschnitten, Kofferraumdichtung auch entwendet... was ein Pack kann ich da nur sagen

Hi,
@AiwaWanze :
dann lasse dir mal vom Vorbesitzer erzählen, wo bzw. in welcher TÜV Station er das hat machen lassen. Das erleichtert die Sache ungemein, da die Abnahme dort abgelegt sein muss (gespeichert im System).
@Schubbie :
Würde mich als Prüfer Stutzig machen....... Jaein! Die gewünschte Rad / Reifenkombination muss damals, als das Gutachten erstellt worden ist, nicht zur Prüfung vorgelegen haben - demnach nicht aufgeführt.
Andrerseits kann es auch sein, dass im Gutachten aus Kostengründen, diese Rad / Reifenkombination ausgespart wurde - weil zu teuer. Manchmal wird auch nur eine Marke als Pneu zugelassen und wenn es die zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachten nicht gab - dann demnach auch nicht aufgeführt.
Andrerseits könnte man sich bei Irmscher das okay für diese Reifenkombi einholen, kostet aber wahrscheinlich wieder Geld. Irmscher wird dieses im Optimalfall, in dem jetzigen Gutachten als Nachtrag der ABE nachreichen und im Gutachten vermerken lassen ( siehe Anlage W oder so ähnlich).

Warum nimmt man also ein Vergleichsgutachten..... Die Zeit läuft weiter und die Entwicklung bleibt ja nicht stehen, wenn dann die aufgeführten Grenzwerte in den Gutachten der verschiedenen Hersteller unterschiedlichen Zeitpunktes (nahezu) identisch sind und dort auch noch die Rad / Reifenkombi angegeben ist und auch noch das verwendete Material für die Felge übereinstimmt....... Dann ist der Drops nahezu gelutscht!
Würden theoretisch nur noch die Spurplatten verbleiben, aber da hat AiwaWanze ja die Erkenntniss erlangt. Letztendlich entscheiden tut dies aber der Prüfer der entsprechenden Prüforganisation.

Es ist eine 8"x18" mit schmaleren Platten genehmigt, jedoch nicht mit breiteren Platten, das hast du gesehen? Warum also sollte man, wenn die Felge vorgelegen hat, diese nicht mit der breiteren Platte im Gutachten aufnehmen sollen?

Das die Reifen mit Herstellerbeschränkung eingetragen wurden ist aber schon sehr lange Geschichte.

Vielleicht hat er ja Glück, dass das Gutachten nochmals ausgedruckt werden kann. Hoffentlich ist der Prüfer denn noch da, der es abgenommen hat, da sich manche schwer damit tun ihren Stempel, die nummeriert sind, und Unterschrift unter ein Gutachten zu setzen, welches von wem anderes erstellt wurde.

Hi,
ja das habe ich gesehen. Warum sollte man nicht...... Weil Irmscher, vielleicht nicht so weit gedacht hat ?!? Was weiß ich, was deren Gründe waren dieses nicht zu tun. Andere Hersteller, haben diesbezüglich eben etwas mehr Weitsicht.
Herstellerbeschränkung bezüglich Pneu, ist nach wie vor ein Thema und noch lange nicht Geschichte. Das warum hatte hlmd ja schon erwähnt bzw. angeschnitten (Stichwort Bordsteinkantenschutz).
Ja Glück..... Ich wünsche ihm nur das beste, aber selbst wenn der Prüfer nicht mehr da sein sollte, kann er sich dann darauf berufen und eine Kopie verlangen (ggfs. Vorbesitzer mitnehmen). Ansonsten bliebe nur der vereinfachte Weg, den aktuellen Prüfer (falls der andere nicht mehr da sein sollte) mit diesem erstellten und abgelegten Gutachten dieses im Rahmen § 19.2 und § 21 eintragen zu lassen. Da kann sich der Tüver zwar streuben, aber er kann es ja auch ohne weiteres nachvollziehen. Meine Meinung dazu.

Die Felge ist bei H&R, Eibach und diesen Spurplatten nicht mit der entsprechenden effektiven ET aufgeführt. Zufall?

https://www.reifensuchmaschine.de/.../reifen_fabrikat_bindung.htm
Meine Reifen sind wirklich grenzwertig, da die schon an der Staubschutzkappe des Stoßdämpfers schleifen, wenn die Hinterachse komplett ausgefedert ist. Der Prüfer sagte mir, dass ich beim nächsten Reifenkauf darauf achten muss, da er nicht einen Reifen festschreiben darf und ja auch niemand weiß, wie lange es das Reifenmodel noch geben wird.

Der Prüfer haftet mit seinem Namen für das Gutachten. Bei mir hatte sich der Vollgutachter in einer Nummer vertan, es war aber nur der andere Vollgutachter da. Da er das nun nicht so schnell nachvollziehen konnte, hat er den Stempel so aufgedrückt, dass seine Nummer nicht vollständig lesbar ist und unleserlich unterschrieben (nach telefonischer Rücksprache mit dem ersten Vollgutachter).
Meine ETs würden diese beiden Gutachten so nicht eintragen und sofort drüber stolpern, da vorne kleinere ET als hinten, was eigentlich nur mit fahrdynamischen Gutachten eingetragen werden könnte, aber dass der Vollgutachter, der sie mir eingetragen hat, solche Gutachten erstellen darf, schrieb ich ja bereits.

Ich fahre morgen erstmal zum FOH und Frage den ob er behin... ist ;-)
Vlt weiß er ja wer am Auto gefummelt hat weil stand ja auf seinem Hof...
Wenn nit Frage ich beim TüV Rheinland mal an... das sind die einzigsten im Saarland die 19(2) i.V 21 machen dürfen
Es ist doch total unlogisch das dein Prüfer den Stempel nicht korrekt aufdrückt und unleserlich unterschreibt... denn seine "Nummer" und sein Name stehen auf jedem Prüfbericht in Klarschrift!!
Es gibt aber Prüfer die dir etwas eintragen, das ganze ausdrucken und schnell wieder aus der Datenbank löschen, damit ist dein Gutachten so viel Wert wie ein Stück Küchenrollle da du bei jeder Kontrolle durchfällst weil das Gutachten nicht existiert

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