Gutachten, ich glaub die spinnen!
Servus!
ich brauche ganz dringend mal einen Rat von jemand der sich mit sowas auskennt.
Folgende Situation: Mein Dad hatte einen Unfall, Eingenverschulden. Wagen: 5er Golf (Navi,Climatonic, Sitzh. alles drin). Schaden siehe Bild vordere linke Seite kaputt.
Achtung jetzt das Urteil vom Gutachter:
Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro
Instandsetzungskosten: 10800Euro
und jetzt der Hammer, Restwert 6250Euro!!!!!!
Ich würde sagen das ist sowas von Hinterlistig!
Er lässt einem ja keine Möglichkeit ausser den Wagen der Versicherung zu geben und die 10700Euro zu nehmen! Abzüglich der Mehrwertsteuer.....
Kann man denn trotz das die Reparatur teuer ist als der WBW das Fahrzeug auf Versicherungskosten instandsetzen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Im Anhang mal ein Bild vom Schaden.....
Beste Antwort im Thema
Delle an Pflaume
Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)
Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.
Nur mal so zu deiner Information.
Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.
Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.
Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.
Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.
Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?
Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.
Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum
Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!
Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….
Wirklich
Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.
Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.
Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.
Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......
Delle
143 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Gehen wir doch mal nur von einer Investition an Ihrem Haus aus. Wintergarten! Dieser verliert Ihrer Meinung nach sofort nach der Montage seinen vollständigen Wert!?! Oder sehe ich das jetzt verkehrt???
Nunja, wenn Du tatsächlich den Wertverlust nicht in Abhängigkeit des betrachteten Gegenstandes differenzieren kannst, dann ist Dein Username nach außen missverständlich gewählt.
Nur mal so der Grundsatz im Konsumgüterbreich:
"Wert" ist immer noch das, was ein anderer dafür auch real bezahlt und nicht nur "würde".
Das einfache Ebay-Prinzip, wo oft ein Verkäufer massiv erschreckt, dass er für seine "Werte" nicht entsprechende Preise bekommt.
Wenn sich durch Anbau eines Gegenstandes keine Werterhöhung des Gesamtobjektes ergibt, dann ist der Wertverlust des Gegenstandes 100%. Eigentlich relativ einfach, Wert des Fahrzeugs serienmäßig 6.000 Euro, Kaufpreis des angebauten Gegenstands 1.000 Euro, Fahrzeugwert mit dem angebauten Gegenstand weiterhin 6.000 Euro und wo sind die 1.000 Euro nun hin, wenn sie nicht zu 100% Verlust sind?
Der Wert eines Auto ist nunmal außerhalb jeder arithmetischen Logik, keinen Kilometer gefahren, nur ein mal zugelassen und schon sind 15% weg. Würde sich ein Fahrzeug wie ein Wintergarten verhalten, dann würde der Wintergarten 15% verlieren, weil man einen Blumentopf für eine Stunde reingestellt hat.
Da sich aber Wintergarten und Frontspoiler/Kraftfahrzeug ganz sicher nicht wertmäßig vergleichbar verhalten, ist die Nachfrage zum Wintergarten kaum von einem tatsächlichen Fachmenschen ernsthaft stellbar. Allein schon der Vergleich eines Konsumgutes (Auto) mit einem Investitionsgut (Wintergarten ist eine Immobilie und einfach mal die Bedeutung "Immobilie" verinhaltlichen) ist schon grauselig.
Letztendlich sollte man in meinen Beiträgen auch nicht überlesen, dass eine tatsächliche Wertsteigerung von einem Gutachter berücksichtigt werden muss, macht er das nicht, dann hat er seine Arbeit nicht korrekt ausgeführt. Darauf habe ich mehrfach hingewiesen.
Dass Tuninganbauten praktisch fast immer keine Wertsteigerungen zur Folge haben stammt auch nicht von mir, sondern ausgerechnet von jemandem, der diese selbst erläuterte Nicht-Steigerung aber bezahlt haben möchte und der nicht zu verachtenden Realität der Marktpreise.
Wo ist jetzt dein Problem ?
Also die tatsächlichen Probleme außerhalb der von Dir geschriebenen Verdrehungen und Unterlassungen aus meinen Postings?
Ganz konkret: Du bis Gutachter und bestätigst, dass Du parteilich nach Auftraggeberwunsch das Gutachten zum Nachteil des Geschädigten einseitig ausführst?
Oder Du hast Beweise, dass es so gemacht wird, aber wieso zeigst Du das nicht an?
Darum geht es hier im Thread.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nunja, wenn Du tatsächlich den Wertverlust nicht in Abhängigkeit des betrachteten Gegenstandes differenzieren kannst, dann ist Dein Username nach außen missverständlich gewählt.
Das mit dem "missverständlich" finde ich nett formuliert.
Ein Username sagt ja in den seltensten Fällen was über die Qualifikation des Nutzers aus. 😁
Wenn ich deine Beiträge lese habe ich immer das Bedürfnis frischen Kaffee aufzubrühen. 😉.
Weiter so.
Gruß
Frank, der jetzt erst mal Kaffee kocht. 😁
Der Punkt ist doch schlicht der: Das was als offizieller "Vermögensschaden" betitelt wird ist oftmals geringer als der tatsächliche Schaden. Der tatsächliche Schaden ist für den Fahrer der Aufwand bis er ein gleichwertiges Fahrzeug im gleichwertigen Zustand vor der Tür stehen hat.
Bei sehr gutem Zustand oder Tuning können da deutliche Differenzen auftreten. Also ist der Geschädigte dann im Schadensfall der Gear...te. 😉
Ging mir im letzten Jahr bei einem Haftpflichtschaden genauso. Auto 17 Jahre alt aber top gepflegt und gewartet mit guter Ausstattung. Ein vergleichbares Fahrzeug ist am Markt kaum zu finden. Wie hoch ist jetzt der Schaden? Für den offiziellen Restwert bekomme ich nichts vergleichbares. Sprich mir ist trotz Versicherung ein finanzieller Schaden entstanden. Entweder repariere ich und investiere mehr als bei der Totalschadenabrechnung rauskommt oder ich kaufe für den WBW ein anderes Auto dass erstmal mit Arbeit+Geld in einen ähnlich guten Zustand gebracht werden muss. Bei beidem zahle ich drauf.
Und Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ist dann so ein Streitfall. Die Summe wird ja nur gezahlt wenn per Rechnung eine fachgerechte Reparatur nachgewiesen wird. Ich kann also nicht hingehen mir z.B. die Tuningteile selber besorgen und anmontieren ohne Ärger mit der Versicherung zu bekommen. D.h. ich muss zwangsweise eine Werkstatt finden die mir entgegen dem Gutachten eine fachgerechte Reparatur unterhalb des Wiederbeschaffungswertes garantiert.
Und jetzt erzähl nicht du würdest dich als Geschädigter nicht darüber ärgern? Zumal du dir einfach mal darüber klar werden musst dass Geschädigte keine Fachleute sind. Die wissen nicht mal eben so was, wie, wann, warum gezahlt wird, was sie dürfen und was nicht. Für dich mag es klar sein dass ein Schaden mal eben so zusammengeklickt wird und ein Spoiler dabei null wert hat - aber jetzt erklär mal einem Laien warum er seinen Schaden nicht voll bezahlt bekommen soll.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Frank, der jetzt erst mal Kaffee kocht.
bekomme ich auch einen ?🙂
Gruß
Delle
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Hab mir auch gerade einen gekocht *kaffeeschlürf* 😁
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Hab mir auch gerade einen gekocht *kaffeeschlürf*
Gruß Meik
aber verbrenne dir nicht wieder die Zunge....... 😎
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ein vergleichbares Fahrzeug ist am Markt kaum zu finden. Wie hoch ist jetzt der Schaden? Für den offiziellen Restwert bekomme ich nichts vergleichbares.
Der Gutachter muss alle Zahlenwerte nachweisen, nicht nur in der Theorie, sondern an der harten Praxis des tatsächlichen Marktes.
Schreibt der Gutachter einen Fahrzeugwert von X in das Gutachten, dann muss er das an real vorhandenen Vergleichsfahrzeugen nachweisen, die für den Betrag X am Markt verfügbar sind. Funktioniert das nicht, dann hat der Gutachter einen Fehler gemacht und muss den korrigieren.
Dass solche Fehler passieren, wird nicht bestritten, aber wenn man dann den Gutachter nicht auffordert, den Fehler zu korrigieren, dann muss man auch mit leben.
Zitat:
D.h. ich muss zwangsweise eine Werkstatt finden die mir entgegen dem Gutachten eine fachgerechte Reparatur unterhalb des Wiederbeschaffungswertes garantiert.
Nein, die Werkstatt muss innerhalb der gutachterlich festgestellten Reparaturkosten bleiben, bleibt sie es nicht, dann kann es nur zwei Gründe haben:
- Die Werkstatt ist zu teuer
- der Gutachter hat sich geirrt
Beides Dinge, die richtiggestellt werden müssen.
Und auch sollten,denn es geht immer um das eigene Geld, wenn man es nicht richtigstellen lässt und aus eigener Tasche bezahlt, dann
Zitat:
Zumal du dir einfach mal darüber klar werden musst dass Geschädigte keine Fachleute sind. Die wissen nicht mal eben so was, wie, wann, warum gezahlt wird, was sie dürfen und was nicht.
Eines wissen sie aber schon:
Gutachter bescheißen zugunsten der Versicherung.
Dass man sich mit diesem "Wissen" selber in eine teure Position begibt und zwangsweise draufzahlt, dass ist dann auch noch der unumstößliche Beweis, dass dieses Wissen auch richtig ist.
Zitat:
aber jetzt erklär mal einem Laien warum er seinen Schaden nicht voll bezahlt bekommen soll.
Weil davon ausgegangen wird, dass man ein Auto neu aufbauen muss, mit entsprechenden Kosten. Dieser Startpunkt ist jedoch schon falsch gesetzt, somit können alle Überlegungen von diesem Punkt ausgehend einfach nur falsch sein.
Auto ist ohnehin ein Produkt, was durch den reinen Besitz im Kopf ziemliche Merkwürdigkeiten hervorruft:
Grabbelt ein Fremder an der eigenen Freundin, dann ist die Freundin ziemlich schnell eine Schlampe, grabbelt der am eigenen Auto, dann ist die Todesstrafe noch deutlich zu harmlos.
Wie vielen Leuten klappen die einfachsten Grundrechenarten aus dem Kopf, wenn es um das eigene Auto geht:
Hat schon mal überhaupt einer bemerkt, dass Autotuning die Gefahr für einen wirtschaftlichen Totalschaden über die Reparaturkosten-Berechnung massiv erhöht?
Fahrzeugwert 5.000 Euro, klassischer Bums mit 4.000 Euro bei einem Serienwagen.
Nun ist aber die Tuningstoßstange 400 Euro teurer als das Serienteil plus Anpassung für 200 Euro, der Zubehör-Scheinwerfer wegen Angel-Eyes ist nur im 2er-Pack erhältlich +250 Euro, der geile Lack mit Flakes +600 Euro und schon hat man gerade wegen Tuning den wirtschaftlichen Totalschaden, obwohl der Wagen doch durch das Tuning 200 Euro mehr wert war.
Was die rein wirtschaftliche Wertigkeit von Tuning angeht, liegt das auf ähnlichem Niveau wie das Verbrennen von 50 Euro Scheinen. Macht auch Spaß, Flammen sind nett anzusehen, man wird für sein Hobby bestaunt und man kann sich die Hände wärmen. Da aber kaum einer großartig Geld für Asche ausgibt, ist der Geldverlust nicht klein.
Segler haben sogar einen bekannten Spruch zur Wirtschaftlichkeit ihres Hobbys:
"Segeln ist wie unter der kalten Dusche stehen und 100 Euro-Scheine dabei zerreißen."
Tuning ist nicht weit weg davon, auch wenn es doch das eigene Auto betrifft.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
bekomme ich auch einen ?🙂Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Frank, der jetzt erst mal Kaffee kocht.
GrußDelle
Gerne, gib mir deine Faxnummer und ich faxe dir 10 Euro für die Kaffeekasse. 😁
Gruß
Frank, der Geldbeträge auch per Fax bezahlt. 😁
Du verstehst es echt nicht, oder? 🙄
Tuning mache ich weil MIR das Auto gefällt und ich Spaß daran habe. Und wenn ich einen Unfall hatte möchte ich halt von meiner oder der gegnerischen Versicherung schlicht den Schaden ersetzt haben. Was für mich heißt ich will ein gleichwertiges unbeschädigtes Auto vor der Tür haben. Denn DAS ist mein Schaden. Ich investiere kein Geld in Tuning weil ich das Auto danach verkaufen will sondern weil ich das Auto fahren will.
Den WBW feststellen ist bei Fahrzeugen mit Tuning oder mit außergewöhnlich gutem Zustand eh schwierig da es nahezu keine Vergleichsfahrzeuge am Markt gibt.
Gruß Meik, schon öfter die Zunge verbrannt 😛
Entweder der WBW stimmt, weil es Vergleichsfahrzeuge gibt, oder der GA muss den WBW nachbessern.
Alles, was ein Gutachter schreibt, muss er notfalls auch beweisen, dann lass es ihn doch beweisen. Man muss nur Zahlen "schlucken", die auch stimmen. Wenn Du jedoch falsche Zahlen einfach schluckst ohne etwas dagegen zu tun, ...
@pflaumenkuchen
Deine Erklärungen und Beispiele kommen mir teilweise "sehr bekannt" vor,
Es gibt ja einige "Hauptberufliche Sachverständige, (nicht die, die sich nur so nennen 😁) hier im Forum.
Und wenn jeder Fall anders ist, erkennt man beim Lesen der jeweiligen Beiträge die Parallelen untereinander.
Im Großen und Ganzen schreiben "diese Fachleute" nicht jedes mal was anderes sondern das Gleiche.
Ob es daran liegt, dass sich einige doch mit der Materie auskennen und andere sich lieber mit Halbwissen begnügen?
Nur manche verstehen das nicht oder wollen das nicht verstehen.
Zu "meiner" Belustigung zähle "ich" hier die Beiträge, die Äpfel mit Birnen bzw. Autos mit z.B. Wintergärten vergleichen.
Oder die heißen Diskussionen über den "Restwert" 😁
Wer länger hier im Forum mit liest, bekommt schon mit wer Ahnung hat oder wer "weniger" Ahnung hat.
Gruß
Frank, der "kein Sachverständiger" ist.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Entweder der WBW stimmt, weil es Vergleichsfahrzeuge gibt, oder der GA muss den WBW nachbessern.
Und wie beschaffst du einen WBW wenn es keine Vergleichsfahrzeuge gibt? 😕
Warum erklärst du allwissender Gutachter mir nicht einfach wie ich es schaffen soll ein gleichwertiges unbeschädigtes Auto vor die Tür zu bekommen wenn z.B. Tuningmaßnahmen oder sehr guter Pflege- und Wartungszustand nur unwesentlich in den WBW eingehen. Die Tuning- oder Verschleißteile bekomme ich nunmal nicht extra gezahlt. Also habe ich trotz formal korrektem WBW einen finanziellen Nachteil erlitten.
Alternativ kann ich dir die Daten von meinem Auto schicken. Viel Spaß bei der Suche nach einem gleichwertigen Ersatzfahrzeug das ich ja angeblich so problemlos finde. Aber bitte in gleich gut gewartetem Zustand und gleicher Ausstattung.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
@pflaumenkuchen
Deine Erklärungen und Beispiele kommen mir teilweise "sehr bekannt" vor,
Es gibt ja einige "Hauptberufliche Sachverständige, (nicht die, die sich nur so nennen 😁) hier im Forum.
Warum sind die Herren Sachverständigen so oft nicht in der Lage ihr Fachwissen allgemeinverständlich auszudrücken? Und die Probleme der unwissenden Kunden nachzuvollziehen? Ist ja schön dass er mir toll erklärt dass ein Spoiler 100% Wertverlust beim Anbau erleidet. Was nutzt mir das als Geschädigter? Damit habe ich beim Spoiler 100% Schaden der mir nicht ersetzt wird. Und ist es dann unverständlich wenn sich die Geschädigten aufregen und auf die Gutachter schimpfen die den formal korrekten, aber real oft unzureichenden, WBW ermittelt haben?
Wiederbeschaffungswert heißt für einen Laien die Summe die er benötigt um ein gleichwertiges Fahrzeug in identischem Zustand zu kaufen oder den Zustand vor dem Unfall vollständig wieder herzustellen. Der formal ermittelte WBW ist aber der Wert den er bekommen würde wenn er den Wagen zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Unfall veräußert hätte. Je nach Fahrzeug können beide Summen mehr oder weniger deutlich voneinander abweichen.
Gruß Meik
Jetzt habe ich mal eine Frage zum Tuning.
Was ist wenn ich nach einem Tuning. z.B. Motor, Fahrwerk, Felgen und diverse Spoiler/Anbauteile ein Wertgutachten erstellen lasse.
Dann müsste ich doch im Schadensfall einen entsprechenden Ausgleich bekommen oder nicht.
Ich kann den Mehrwert ja nachweisen.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Und ist es dann unverständlich wenn sich die Geschädigten aufregen und auf die Gutachter schimpfen die den formal korrekten, aber real oft unzureichenden, WBW ermittelt haben?
Gruß Meik
Nein, es ist nicht unverständlich das man auf den Gutachter schimpft wenn das Gutachten nicht in deinem Interesse liegt. Dann schimpfen wahrscheinlich die meisten. 😁
Nur der Gutachter kann bzw. "muss" ja darauf achten das ein Gutachten nicht nur formal richtig ist.
Irgendwie ist er ja auch haftbar.
Wenn ich das jetzt mal mit einem Anwalt vergleiche.
Du streitest dich mit jemanden. Du nimmst dir einen Anwalt, gehst vor Gericht, fühlst dich 100% im Recht..... und der Richter spielt nicht mit, und das Urteil ist nicht so wie du dir das vorstellst.
Dann schimpft du über den Anwalt.
Da es menschlich ist zu schimpfen wenn einem was nicht gefällt, schimpfe ruhig, wird aber an den Tatschen nichts ändern.
Gruß
Frank, der auch ab und zu mit sich schimpft, wenn er was gemacht hat, was ihm nicht gefällt. 😁