Gutachten, ich glaub die spinnen!
Servus!
ich brauche ganz dringend mal einen Rat von jemand der sich mit sowas auskennt.
Folgende Situation: Mein Dad hatte einen Unfall, Eingenverschulden. Wagen: 5er Golf (Navi,Climatonic, Sitzh. alles drin). Schaden siehe Bild vordere linke Seite kaputt.
Achtung jetzt das Urteil vom Gutachter:
Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro
Instandsetzungskosten: 10800Euro
und jetzt der Hammer, Restwert 6250Euro!!!!!!
Ich würde sagen das ist sowas von Hinterlistig!
Er lässt einem ja keine Möglichkeit ausser den Wagen der Versicherung zu geben und die 10700Euro zu nehmen! Abzüglich der Mehrwertsteuer.....
Kann man denn trotz das die Reparatur teuer ist als der WBW das Fahrzeug auf Versicherungskosten instandsetzen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Im Anhang mal ein Bild vom Schaden.....
Beste Antwort im Thema
Delle an Pflaume
Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)
Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.
Nur mal so zu deiner Information.
Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.
Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.
Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.
Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.
Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?
Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.
Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum
Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!
Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….
Wirklich
Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.
Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.
Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.
Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......
Delle
143 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das hängt bei einigen Auftraggebern wohl sicherlich davon ab, wie die Gutachten ausfallen.
Gruß
Delle
Vor allem wenn ihr hineinschreibt "was Sache ist" und nicht was der "Auftraggeber" gerne hätte.
Aber wie ich schon öfters geschrieben habe. Ehrlich fährt am Längsten (Meine pers. Meinung).
Auch wenn man halt nicht überall beliebt ist.😁
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Oder glaubt ihr ernsthaft dass es in eurem Berufsstand keine schwarzen Schafe gibt und alle 100% neutral, ehrlich und unfehlbar sind?
Gruß Meik
Na Logisch !!!!!!!!!!!!!
😁😛
Gruß
Delle
oder hast du eine andere Antwort erwartet ?<img alt="🙂" src="http://static.motor-talk.de/images/smilies/smile.gif" />
Also Delle deine "Links" 😁 verstehe ich nicht. Da gehen ja nur weiße Seiten auf.
Willst du auf eure "Weiße Weste" anspielen? 😁
Oder hat's dir vor lauter Eigenlob den Edtitor zerstört?
Guß
Frank, der nicht immer Durchblickt.
ich verstehe das auch nicht........
Da ist wohl was faul bei mir ..............
Einfach nicht beachten :-)
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OK Delle, wie du willst.
Ich werde dich einfach nicht weiter beachten. 😁
Gruß
Frank, der Delle "auf eigenen Wunsch" nicht weiter beachtet. 😉
A... Bär 😁
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Siehst du, das ist doch genau das was ich meinte. Aber wenn der Geschädigte jetzt ein anderes Auto wieder in den gleichen getunten Zustand versetzten will zahlt er drauf.
Aber genau darauf hat er keinen Anspruch.
Es besteht auf ein Anspruch auf den Wert des (seines) Fahrzeug vor dem Unfall, nicht mehr. War der Wagen getunt, dann eben auf einen vergleichbaren Wagen und das anhand von den realen Preisen von gebrauchten, vergleichbar getunten Fahrzeugen.
Das hat der Gutachter zu berücksichtigen, macht der das nicht, dann darf (muss) er noch mal ran, ganz einfach und ohne jeden Zweifel.
Aber: Die Versicherung zahlt nicht den Wertverlust, wenn ein Frontspoiler einen Wertverlust von 100% hat, dann waren diese 100% Verlust bereits weit vor dem Unfall, direkt beim Anbau entstanden und haben nichts mit dem Unfall zu tun.
Es werden nur Realwerte erstattet und wenn der Spoiler einen realen Restwert (nicht Neuwert) von null hat, was Du ja auch selber für viele Tuningmaßnahmen bestätigt hast, dann werden auch ziemlich genau diese null erstattet.
Tuning ist immer ein wertmäßiges Geldverbrennen, selbst bei vorhandenen Wertsteigerungen wurde extrem mehr Geld reingesteckt, als die Wertsteigerung dann auch tatsächlich erbracht hat. Bei Kauf von Tuningteilen, spätestens beim Anbau ist die Kohle (der Wert) unwiederbringlich verloren.
Zitat:
Nur mal so für mich. Steht Ihr Gutachter jetzt in der "Berufs Beliebtheitsscala" vor oder hinter den Politikern.
Teilweise sind wir gesellschaftlich schon die Kings, eben nicht nur "normale" Ings, sondern "geadelt" mit früher mal "gerichtlich bestimmt und vereidigt", heute nur noch mit dem eher faden "amtlich anerkannt", aber ist schon was, man sagt ja schließlich auch einem Richter, was nun oben oder unten ist.
Kommt allerdings auch immer auf die Kunden an, im gewerblichen Bereich, wo es problemlos auch mal um mehrere Millionen geht, da ist die Sache sehr professionell angesiedelt. Auch wenn man falsch gelegen hat, ein Gutachter erzählt nicht aus Spaß irgendwas, sondern begründet das auch. Da ist das Konfliktpotenzial sehr gering. Selbst wenn Konflikte weiter bestehen, dann geht es eben vor Gericht und es wird dort entschieden.
Ob man sich ereifert oder nicht, der Ablauf und die Bedeutungen sind klar geregelt, und da es nichts bringt, wird sich auch kaum aufgeregt.
Es fehlt im professionellen Bereich die persönliche Betroffenheit oder der Bezug zur eigenen Ehre. Irrt sich ein Privatmensch oder wird dessen Meinung nicht bestätigt, dann wird das oft persönlich genommen. Deren Situations- wie auch Rechtsempfinden kommt ganz tief aus dem Bauch und hat manchmal nichts mit der Realität zu tun. Ganz besonders erschwerend, das da einer nicht nur das Gegenteil behauptet, sondern es auch noch begründen kann und dann mit vielen Begründungen, die kaum ein Privatmensch versteht.
Die Konflikte im gewerblichen Bereich mögen bedeutender sein, denn die Beträge um die es geht sind heftig, allerdings geht es fast nie um persönliche Summen, sondern "nur" um Gel, was man für seinen Arbeitgeber richtig und sparsam verwalten muss. Schreibt der Gutachter, dass 2 Millionen angemessen sind, ist der Sachbearbeiter raus.
Schreibt man einem Privatmann, dass es 6.000 Euro sind, er aber sich selber sicher war, dass es 6.300 Euro sein müssen, dann gibt es neben der empfundenen Schmach auch noch 300 Euro weniger. Das eigne Auto ist dann nochmal zusätzlich ein sehr eigenes Problem in Deutschland.
KFZ-Gutachter im Versicherungsauftrag ist in Deutschland ein eher unbeliebter Job in der Außenwirkung. Daher auch die vielen selbstständigen Gutachter, die darauf ihre Existenzgrundlage aufbauen und immer wieder auf das vorhandene "Wissen" in der Bevölkerung unterschwellig hinweisen (offen wäre eine Straftat) und darüber ihre Dienste argumentieren.
Wobei ein Großteil deren Tätigkeit / Gutachten schon auf der Grenze der unzulässigen Rechtsberatung steht. Ein: "Sie müssen noch 20 Euro bei der Versicherung für pauschale Aufwendungen einfordern" hat nichts mehr mit einer Schadensbegutachtung zu tun und ist klar eine direkte Beratung über die eigenen Rechte und das darf nur ein Volljurist.
Sag mal kannst du oder willst du es nicht verstehen?
Es ist für den Geschädigten NICHT egal ob die Repsumme knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert liegt. Ist sie knapp drunter kann bis zum WBW repariert werden, inkl. Tuningteile. Den massiven Wertverlust muss man erst hinnehmen wenn als Totalschaden abgerechnet wird. Und damit steht man u.U. halt wegen 100€ im Gutachten einige tausend € schlechter da. Da ist es doch nachvollziehbar dass man sich ärgert, oder?
Sofern ein Auto einen überdurchschnittlichen Zustand, Umbauten o.ä. hat steht man sich bei Totalschadenabrechnung immer deutlich schlechter da.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Sag mal kannst du oder willst du es nicht verstehen?
Ich kann es verstehen, da scheinen andere mit Probleme zu haben.
Zitat:
Es ist für den Geschädigten NICHT egal ob die Repsumme knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert liegt.
Ist doch Wurst, ob es dem nun egal ist oder nicht, man hat ausschließlich Anspruch auf Ersatz seines Vermögens-Schadens und das erfolgt egal wie immer.
Ein Wertverlust tritt doch nicht erst dann ein, wenn man einen Wagen verkauft, sondern sofort. 50% Wertverlust entstehen nicht erst pünktlich Gongschlag nach drei Jahren, sondern im Verlauf. Der Verlauf eines Wertverlustes ist auch nicht linear.
Ein angebauter Spoiler erhält seinen 100% Wertverlust exakt durch die Montage. Als alleiniges Bauteil mag er einen Wert von 1.000 Euro haben, aber in dem Moment, wenn ein Auto drumrum ist, beträgt der Wert von dem Ding null, die Wertsteigerung des Gesamtobjektes Fahrzeug ist auch null und nicht nach drei Jahren, nicht nach 3 Monaten, sondern bereits schon drei Sekunden ab Anbau.
Wird das Ding zerknallt, dann erleidet man einen Schaden an eigenen Vermögen und Werten von ziemlich genau null Euro. "Zu ersetzender Schaden" ist nicht die Summe der Kosten der Wiederbeschaffung, sondern die Höhe des Verlustes des Wertes. Alles andere wäre eine Neuwertregulierung und die ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Hässliche Sache, aber so ist nunmal dieses Hobby.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Es ist für den Geschädigten NICHT egal ob die Repsumme knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert liegt. Ist sie knapp drunter kann bis zum WBW repariert werden, inkl. Tuningteile. Den massiven Wertverlust muss man erst hinnehmen wenn als Totalschaden abgerechnet wird. Und damit steht man u.U. halt wegen 100€ im Gutachten einige tausend € schlechter da. Da ist es doch nachvollziehbar dass man sich ärgert, oder?Sofern ein Auto einen überdurchschnittlichen Zustand, Umbauten o.ä. hat steht man sich bei Totalschadenabrechnung immer deutlich schlechter da.
Gruß Meik
Auch wenn ich mich hier wiederhole - es handelt sich um einen Kaskoschaden und in diesem Zusammenhang ist es völlig unerheblich, ob die Reparaturkosten knapp unter oder über dem Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Selbst bei einem Totalschaden hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit und das Recht, sein Fahrzeug reparieren zu lassen und vom Kaskoversicherer werden die Reparaturkosten bis max. zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzgl. einer vereinbarten Selbstbeteiligung bezahlt. Die Reparaturkosten, die darüberhinaus gehen, trägt selbstverständlich der Versicherungsnehmer. Was zählt, sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten und nicht die Kostenschätzung (und nicht anderes ist ein Gutachten) des Kfz-Sachverständigen.
Da bei größeren Schäden - wie hier auch vom TE beschrieben - immer ein nicht unerhebliches Reparaturrisiko besteht, sollte sich jeder Fahrzeughalter eine derartige Reparatur wohl überlegen. Mit einem Gutachten 100 Euro unter dem Wiederbeschaffungswert macht sich im Zweifel der Sachverständige keine Freunde. Verlässt sich der Versicherungsnehmer auf die Ausführungen des Sachverständigen und erteilt einen Reparaturauftag, kann ihm die u.U. teuer zu stehen kommen, sofern die Reparatur die vom Sachverständigen geschätzen Kosten übersteigen.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Auch wenn ich mich hier wiederhole - es handelt sich um einen Kaskoschaden und in diesem Zusammenhang ist es völlig unerheblich, ob die Reparaturkosten knapp unter oder über dem Wiederbeschaffungswert ermittelt werden.
Und wenn du das noch ein paar Mal wiederholst, nicht jeder wird es verstehen bzw. akzeptieren.😁
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Und wenn du das noch ein paar Mal wiederholst, nicht jeder wird es verstehen bzw. akzeptieren.Zitat:
Gruß
Frank
ändert aber nun mal nix an den Tatsachen ....... 😛
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
ändert aber nun mal nix an den Tatsachen ....... 😛Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Und wenn du das noch ein paar Mal wiederholst, nicht jeder wird es verstehen bzw. akzeptieren.
Gruß
Frank
Gruss
Delle
Das ist ja auch gut so. Nur manche glauben halt nur was "sie" wollen und sind nachher "Entäuscht" wenn es doch anders ist. Ist aber deren Problem. 😁
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Ist doch Wurst, ob es dem nun egal ist oder nicht, man hat ausschließlich Anspruch auf Ersatz seines Vermögens-Schadens und das erfolgt egal wie immer.
Ein Wertverlust tritt doch nicht erst dann ein, wenn man einen Wagen verkauft, sondern sofort. 50% Wertverlust entstehen nicht erst pünktlich Gongschlag nach drei Jahren, sondern im Verlauf. Der Verlauf eines Wertverlustes ist auch nicht linear.
Ein angebauter Spoiler erhält seinen 100% Wertverlust exakt durch die Montage. Als alleiniges Bauteil mag er einen Wert von 1.000 Euro haben, aber in dem Moment, wenn ein Auto drumrum ist, beträgt der Wert von dem Ding null, die Wertsteigerung des Gesamtobjektes Fahrzeug ist auch null und nicht nach drei Jahren, nicht nach 3 Monaten, sondern bereits schon drei Sekunden ab Anbau.
Wird das Ding zerknallt, dann erleidet man einen Schaden an eigenen Vermögen und Werten von ziemlich genau null Euro. "Zu ersetzender Schaden" ist nicht die Summe der Kosten der Wiederbeschaffung, sondern die Höhe des Verlustes des Wertes. Alles andere wäre eine Neuwertregulierung und die ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Hässliche Sache, aber so ist nunmal dieses Hobby.
Hallo Herr Plaumenkuchen,
vielleicht mögen Sie den interessierten Lesern doch einmal die von mir in Ihrem Beitrag kenntlich gemachten Stellen so näher bringen, dass der Leser dieses auch versteht!
Da ich, und sicherlich alle anderen nicht wissen aus welchem sachverständigen Bereich Sie kommen, können Sie uns sicher Ihre Intetion gerade in dem Bereich der NICHT in Ihr Aufgabengebiet fällt, näher bringen.
Gehen wir doch mal nur von einer Investition an Ihrem Haus aus. Wintergarten! Dieser verliert Ihrer Meinung nach sofort nach der Montage seinen vollständigen Wert!?! Oder sehe ich das jetzt verkehrt???
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Gehen wir doch mal nur von einer Investition an Ihrem Haus aus. Wintergarten! Dieser verliert Ihrer Meinung nach sofort nach der Montage seinen vollständigen Wert!?! Oder sehe ich das jetzt verkehrt???
Nunja, wenn Du tatsächlich den Wertverlust nicht in Abhängigkeit des betrachteten Gegenstandes differenzieren kannst, dann ist Dein Username nach außen missverständlich gewählt.
Nur mal so der Grundsatz im Konsumgüterbreich:
"Wert" ist immer noch das, was ein anderer dafür bezahlen würde.
Das einfache Ebay-Prinzip, wo oft ein Verkäufer massiv erschrickt, dass er für seine "Werte" nicht entsprechende Preise bekommt.
Wenn sich durch Anbau eines Gegenstandes keine Werterhöhung des Gesamtobjektes ergibt, dann ist der Wertverlust des Gegenstandes 100%. Eigentlich relativ einfach, Wert des Fahrzeugs serienmäßig 6.000 Euro, Kaufpreis des angebauten Gegenstands 1.000 Euro, Fahrzeugwert mit dem angebauten Gegenstand weiterhin 6.000 Euro und wo sind die 1.000 Euro nun hin, wenn sie nicht zu 100% Verlust sind?
Der Wert eines Auto ist nunmal außerhalb jeder arithmetischen Logik, keinen Kilometer gefahren, nur ein mal zugelassen und schon sind 15% weg. Würde sich ein Fahrzeug wie ein Wintergarten verhalten, dann würde der Wintergarten 15% verlieren, weil man einen Blumentopf für eine Stunde reingestellt hat.
Da sich aber Wintergarten und Frontspoiler/Kraftfahrzeug ganz sicher nicht wertmäßig vergleichbar verhalten, ist die Nachfrage zum Wintergarten kaum von einem tatsächlichen Fachmenschen ernsthaft stellbar. Allein schon der Vergleich eines Konsumgutes (Auto) mit einem Investitionsgut (Wintergarten ist eine Immobilie und einfach mal die Bedeutung "Immobilie" verinhaltlichen) ist schon grauselig.
Letztendlich sollte man in meinen Beiträgen auch nicht überlesen, dass eine tatsächliche Wertsteigerung von einem Gutachter berücksichtigt werden muss, macht er das nicht, dann hat er seine Arbeit nicht korrekt ausgeführt. Darauf habe ich mehrfach hingewiesen.
Dass Tuninganbauten praktisch fast immer keine Wertsteigerungen zur Folge haben stammt auch nicht von mir, sondern ausgerechnet von jemandem, der diese selbst erläuterte Nicht-Steigerung aber bezahlt haben möchte und der nicht zu verachtenden Realität der Marktpreise.
Wo ist jetzt dein Problem ?
Also die tatsächlichen Probleme außerhalb der von Dir geschriebenen Verdrehungen und Unterlassungen aus meinen Postings?