Gutachten, ich glaub die spinnen!

Servus!
ich brauche ganz dringend mal einen Rat von jemand der sich mit sowas auskennt.
Folgende Situation: Mein Dad hatte einen Unfall, Eingenverschulden. Wagen: 5er Golf (Navi,Climatonic, Sitzh. alles drin). Schaden siehe Bild vordere linke Seite kaputt.
Achtung jetzt das Urteil vom Gutachter:
Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro
Instandsetzungskosten: 10800Euro
und jetzt der Hammer, Restwert 6250Euro!!!!!!

Ich würde sagen das ist sowas von Hinterlistig!
Er lässt einem ja keine Möglichkeit ausser den Wagen der Versicherung zu geben und die 10700Euro zu nehmen! Abzüglich der Mehrwertsteuer.....
Kann man denn trotz das die Reparatur teuer ist als der WBW das Fahrzeug auf Versicherungskosten instandsetzen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Im Anhang mal ein Bild vom Schaden.....

Beste Antwort im Thema

Delle an Pflaume

Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)

Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.

Nur mal so zu deiner Information.

Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.

Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.

Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.

Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.

Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?

Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.

Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum

Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!

Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….

Wirklich

Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.

Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.

Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.

Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx



Zitat:

Delle, delle, delle...ich wusste doch das die Gutachten "getürkt" sind!

Der Begriff "getrürkt" ist Diskriminierend 😁

Nicht, dass man dich hier auch als dummes Kind bezeichnet......😛
Gruss Delle 😉

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Er kann dem aber vorbeugen in dem er dem Geschädigten einfach mal kurz erklärt was dahinter steht. Z.B. die Tatsache dass trotz Reparaturkosten die über dem WBW liegen nicht auf Totalschadenbasis abgerechnet werden muss ...

Weil genau das eine unzulässige Rechtsberatung ist und klar die Grenze von Begutachtung zur Rechtsberatung überschreitet.

Ein einfacher Anruf klärt uU. manchmal einiges in solchen Situationen, aber ein offizieller Vermerk im Gutachten entspricht vollständig der Definition einer individuellen (wäre doch auf den vorliegenden konkreten Einzelfall bezogen) und juristischen Hilfestellung (Definitionen von Schadensgrenzen und das günstigste Verhalten sind immer auf Gesetzen und Gerichtsurteilen basierend).

Als Geschädigter hat man doch die vollständig juristische Interessenvertretung (Anwalt) ohnehin kostenlos, wieso geht man dann nicht dahin, wenn man nur geringsten Zweifel oder Unverständlichkeiten oder Mangel an Fachwissen hat?

Seit 1.7. diesen Jahres ist es zwar möglich, eine Rechts-Beratung innerhalb des eigenen Berufsfeldes auch auszuführen, die ist aber an erhebliche Dinge gebunden ist, ua. vollständige Aufklärung über die möglichen Risiken dieser nicht fachjuristischen Beratung und auch darüber hinaus nicht unbedingt risikolos für den, der Beraten wurde.

Es sollte nie vergessen werden, dass in diesen Fällen jemand eine Rechtsberatung ausführt, der nicht Jurist ist, noch nicht mal ein Art "Grundkurs" dafür besucht haben muss und der nicht zur Loyalität gegenüber seinem "Mandanten" verpflichtet ist. Der Berater darf auch völlig andere Interessen vertreten und kann dafür auch noch Geld von dieser "anderen Seite" bekommen.

Zitat:

Der Begriff "getrürkt" ist Diskriminierend 😁

Noch nie, eine Tatsache kann nicht diskriminierend sein 🙂

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Noch nie, eine Tatsache kann nicht diskriminierend sein 

jetzt gibt es aber bestimmt wieder Mecker ..........

Duckundweg ist Delle jetzt...... (erstmal)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Ich habe den ganzen Krempel in meinen Garten gestellt und fotografiert
(siehe bitte Anhang). Wenn Ihr etwas seht, das Ihr gebrauchen könnt,
dann schickt mir einfach eine E-Mail.

😁 😁 Na toll 🙁 🙁 ich dachte Du hättest etwas vernüftiges zu verkaufen 😉

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Sorry, die E36 sind alle schon wec....... 😉

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Weil genau das eine unzulässige Rechtsberatung ist und klar die Grenze von Begutachtung zur Rechtsberatung überschreitet.

Ein Auszug aus den AGBs der Versicherung ist schon Rechtsberatung? 😕

Ging mir auch mehr um das Verhalten hier im Thread. Da hätte dem Fragensteller auch einfach jemand die Passage aus den AGBs kommentarlos posten können. Keine Rechtsberatung und der Vorwurf der Sachverständige hätte "getürkt zugunsten der Versicherung" wäre mit 3 Zeilen entkräftet gewesen. 😉

Die juristische Vertretung durch einen Anwalt ist nicht kostenlos. Wir reden über einen Kaskoschaden falls du das überlesen hast. Ohne Rechtschutzversicherung zahlt man erstmal den Anwalt selber. Beim Haftpflichtschaden wäre mein erster Tip auch gewesen das Ganze einfach durch einen Anwalt regeln zu lassen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx


Delle, delle, delle...ich wusste doch das die Gutachten "getürkt" sind!

Der Begriff "getrürkt" ist Diskriminierend 😁

Nicht, dass man dich hier auch als dummes Kind bezeichnet......😛
Gruss Delle 😉

bevor hier zu ist😉

kalick!

Aber ich wusste schon das sowas kommt😉 😁

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Ein Auszug aus den AGBs der Versicherung ist schon Rechtsberatung? 😕

Und die kann jemand dann auch nachvollziehen und dann auch optimal für sich umsetzen, derjenige der schon beim Gutachten wegen unbekannter Fachtermini scheitert und ihm daher überhaupt nicht bekannt ist, in welchem Bereich der AGB er überhaupt lesen muss.

Zitat:

Wir reden über einen Kaskoschaden falls du das überlesen hast.

"Wir" reden hier über eine ganze Menge, einige hier auch über selber erlittene Haftpflichtschaden.

Immerhin hätten hier die AGBs die ganze Diskussion erspart. Und so schwer zu verstehen sind die 3 Sätze wo es um die maximalen Ansprüche geht nicht. Tatsächliche Repkosten bis ...., bei fiktiver Abrechnung bis ...

Bei der anderen Diskussion ging es nicht um HPF oder Kasko sondern um die Tatsache dass der formale WBW oft halt nicht ausreicht um real ein gleichwertiges unbeschädigtes Fahrzeug zu bekommen. Der HPF-Schaden war nur ein Beispiel, es spielt bei der Betrachtung des WBW keine Rolle. Oder ermittelst du bei Kaskoschäden einen anderen WBW als bei HPF-Schäden? 🙄

Am Ende geht es immer um eins: (zumindest die meisten) Geschädigten wollen nichts weiter als den Zustand vor dem Unfall wieder herstellen. Und das mit möglichst wenig Aufwand und Ärger. Das ist aber oftmals nicht möglich wenn es nicht um durchführbare Reparaturen geht sondern der Totalschaden im Raum steht. Beispiele hatten wir hier ja zu genüge.

Gruß Meik

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