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Gutachten, ich glaub die spinnen!

Servus!
ich brauche ganz dringend mal einen Rat von jemand der sich mit sowas auskennt.
Folgende Situation: Mein Dad hatte einen Unfall, Eingenverschulden. Wagen: 5er Golf (Navi,Climatonic, Sitzh. alles drin). Schaden siehe Bild vordere linke Seite kaputt.
Achtung jetzt das Urteil vom Gutachter:
Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro
Instandsetzungskosten: 10800Euro
und jetzt der Hammer, Restwert 6250Euro!!!!!!

Ich würde sagen das ist sowas von Hinterlistig!
Er lässt einem ja keine Möglichkeit ausser den Wagen der Versicherung zu geben und die 10700Euro zu nehmen! Abzüglich der Mehrwertsteuer.....
Kann man denn trotz das die Reparatur teuer ist als der WBW das Fahrzeug auf Versicherungskosten instandsetzen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Im Anhang mal ein Bild vom Schaden.....

Beste Antwort im Thema

Delle an Pflaume

Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)

Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.

Nur mal so zu deiner Information.

Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.

Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.

Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.

Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.

Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?

Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.

Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum

Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!

Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….

Wirklich

Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.

Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.

Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.

Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......

Delle

143 weitere Antworten
143 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Dann müsste ich doch im Schadensfall einen entsprechenden Ausgleich bekommen oder nicht.
Ich kann den Mehrwert ja nachweisen.

Klar, das sollte aber auch im normalen WBW in gewisser Weise erfasst sein. Das Problem in dem Fall liegt eher darin dass der Mehrwert nicht unbedingt dem Aufwand entspricht das Fahrzeug in den Zustand zu versetzen. Was dann beim Unfall die Folge hat dass du mit der ausgezahlten Summe meist nicht auskommst wenn du ein anderes Fahrzeug erneut in den Zustand versetzen willst.

Klar schimpfe ich dann über den Anwalt. Die stellen sich aber manchmal auch etwas blöd an dabei juristischen Laien die Rechtslage verständlich zu erklären. Daran hapert es halt öfter. Die Diskussionen wären oft vermeidbar wenn die Gutachten nicht in "Amtsdeutsch" sondern normal verständlich wären. Eine kurze Erklärung wie Restwert und Zeitwert ermittelt werden, z.B. als einfachen Infozettel den man dem Gutachten beilegt und viel Ärger wäre vermeidbar. Beim Anwalt genauso. Warum erklärt der nicht warum ich u.U. nicht im Recht bin oder wo Probleme auftreten können? Dazu ist er Profi und sein Kunde nicht.

Das Problem ist doch einfach dass da Leute einen Unfallschaden regeln sollen die in ihrem Leben vermutlich noch nie einen Unfall hatten. Und denen kommt man jetzt mit "ist aber formal korrekt" und "ist halt so" was die betreffenden halt nicht direkt nachvollziehen können. Wie hier: Einfach mal dem Geschädigten erläutern welche Folgen es hat wenn die Repsumme über/unter dem WBW liegt (Kasko ist da ja anders als ein Haftpflichtschaden), was er machen kann und gut ist. Mit "Wird schon richtig sein" und "der Gutachter würde nie pfuschen" etc. ist ihm nicht geholfen.

Auf der anderen Seite muss ich auch zugeben: Warum fragen die Leute nicht einfach den Gutachter? Oft wird einfach mal drauflos gemeckert anstatt mal einmal das Telefon zu nehmen und den zu fragen wie er auf die Summen kommt oder was dahinter steckt.

Gruß Meik

Delle an Pflaume

Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)

Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.

Nur mal so zu deiner Information.

Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.

Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.

Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.

Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.

Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?

Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.

Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum

Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!

Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….

Wirklich

Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.

Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.

Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.

Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Bei sehr gutem Zustand oder Tuning können da deutliche Differenzen auftreten. Also ist der Geschädigte dann im Schadensfall der Gear...te. 😉

Auf gut Deutsch: p.P.

Es gibt eine Unmenge von Dingen auf der Welt, für die kann man ein Vermögen ausgeben, obwohl sie es nicht wert sind. Manche begreifen das recht früh, andere nie.

Unterstellt Du hättest Deinen fahrbaren Untersatz Anfang dieses Jahres für 3.000,-€ als grundsätzlich begehrtes Allerweltsauto erworben und ihn bis dato mit weiteren 3.000,-€ optisch wie auch technisch nach Deinem Gusto verfeinert: Wenn Du ihn heute noch veräußern wolltest, was glaubst Du könntest Du für einen Verkaufserlös erzielen?

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Klar schimpfe ich dann über den Anwalt. Die stellen sich aber manchmal auch etwas blöd an dabei juristischen Laien die Rechtslage verständlich zu erklären. Daran hapert es halt öfter. Die Diskussionen wären oft vermeidbar wenn die Gutachten nicht in "Amtsdeutsch" sondern normal verständlich wären. Eine kurze Erklärung wie Restwert und Zeitwert ermittelt werden, z.B. als einfachen Infozettel den man dem Gutachten beilegt und viel Ärger wäre vermeidbar. Beim Anwalt genauso. Warum erklärt der nicht warum ich u.U. nicht im Recht bin oder wo Probleme auftreten können? Dazu ist er Profi und sein Kunde nicht.

Da stimme ich Dir vollkommen zu, aber leider wird sich das nie in vollem Umfang realisieren lassen.

Ich weiß  nicht, was Du von Beruf bist. Aber stell Dir vor, Du musst plötzlich irgendetwas, was in Deinem Bereich kompliziert und vielleicht auch umstritten ist, mir erklären. Ich werde  vermutlich keinen blasssen Schimmer haben, wovon Du redest. Und nach kurzer Zeit wirst Du den Eindruck haben, dass Du reden kannst, was Du willst. Ich werde immer irgendwas wieder nicht kapieren, weil mir einfach die Basis fehlt.

Und so ist es doch letztlich in jedem Beruf, egal ob SV für irgendwas, Jurist oder Arzt.

In allen Bereichen wird es nicht abgehen, ohne dass Du etwas weglässt, vereinfachst oder -wenn Du es genau erklärst- so detailreich wirst, dass es wieder kein Laie kapiert.

Der Unterschied zwischen Ärzten und Juristen ist, dass kein Laie zum Küchenmesser greift, wenn er glaubt, dass sein Blinddarm raus muss. Aber juristische Würdigungen kann jeder abgeben, oder glaubt es zumindest...

In diesm Sinne wird ein einfaches Faltblatt nie ausreichen, alle Zweifel auszuräumen. Manchmal muss man sich auch einfach darauf verlassen, dass die "Profis" schon wissen, was sie tun.

Gruß
Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Unterstellt Du hättest Deinen fahrbaren Untersatz Anfang dieses Jahres für 3.000,-€ als grundsätzlich begehrtes Allerweltsauto erworben und ihn bis dato mit weiteren 3.000,-€ optisch wie auch technisch nach Deinem Gusto verfeinert: Wenn Du ihn heute noch veräußern wolltest, was glaubst Du könntest Du für einen Verkaufserlös erzielen?

Och nee, nicht noch so einer 🙄

Warum sollte ich so einen Schwachsinn machen? Wenn ich 3000€ in ein Auto investiere weil ICH es so FAHREN will und nicht um Geld zu vernichten und das Auto kurz darauf wieder zu veräußern.

Mein Schaden ist aber real nicht die Summe die ich bekomme wenn ich das Auto veräußern will sondern die Summe die ich aufwenden muss um ein Auto in gleichem Zustand, gleicher Ausstattung und ggf. gleichen Umbauten wieder zu bekommen. Der formal korrekte WBW entspricht daher oftmals nicht der Summe die ich für gleichwertigen Ersatz aufwenden muss. Das trifft insbesondere ältere Fahrzeuge in sehr guten Pflege- und Wartungszustand sowie solche mit umfangreicheren Tuningmaßnahmen.

Und eigentlich zahlt man doch für die Versicherungen in der Hoffnung dass im Schadensfall (abzüglich Selbstbeteiligung bei Kasko) der eigene Schaden beglichen wird. In vielen Fällen wird er es aber eben nicht. 😉

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Der Unterschied zwischen Ärzten und Juristen ist, dass kein Laie zum Küchenmesser greift, wenn er glaubt, dass sein Blinddarm raus muss. Aber juristische Würdigungen kann jeder abgeben, oder glaubt es zumindest...

Stimmt schon. Allerdings muss ich keinen Blinddarm rausnehmen, dafür gibt´s Ärzte.

Habe ich aber einen Verkehrsunfall muss ich auf einmal vieles regeln von dem ich keine Ahnung habe. Dann habe ich ein Gutachten vor der Nase mit dem ich u.U. nichts anfangen kann, aber auf Basis dessen wird irgendwie mein Schaden reguliert. Das ist einfach der Unterschied zwischen Sachen die man einfach abgibt (Arzt) und Dingen mit denen ein Laie auf einmal zu tun hat.

Auch wenn es schwierig ist, dann muss man halt gucken dass man es dem Laien - letztendlich ja auch Kunde 😉 - zumindest versucht zu erklären was Sache ist. Ein Faltblatt wird sicher nicht alle Zweifel ausräumen. Aber dem Laien zumindest helfen den Inhalt des Gutachtens zu verstehen und den (rechtlichen) Hintergrund liefern warum er jetzt wieviel Geld von der Versicherung bekommt.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Warum sollte ich so einen Schwachsinn machen?

Dir ist alles zuzutrauen ... 🙄

Um herauszufinden, zu welchem Preis ein gleichwertiges Fahrzeug gehandelt wird?

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Auch wenn es schwierig ist, dann muss man halt gucken dass man es dem Laien - letztendlich ja auch Kunde 😉 - zumindest versucht zu erklären was Sache ist.

Bisweilen stellt Beratungsresistenz ein unüberbrückbares Hindernis dar. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Um herauszufinden, zu welchem Preis ein gleichwertiges Fahrzeug gehandelt wird?

Ja Himmel hilf - darum geht es doch die ganze Zeit. 😮

In den beschriebenen Fällen gibt es halt nahezu keine gleichwertigen Fahrzeuge auf dem Markt - also entfällt die Möglichkeit über das Angebot den Marktpreis zu ermitteln. Wer viel Geld in Tuning investiert oder bei einem älteren Auto noch viel in Wartung investiert macht das mit der Absicht das Auto noch lange zu fahren und nicht um es mit viel Verlust zu veräußern. Der Markt für solche Fahrzeuge ist einfach nicht da. Tuning ist Geschmackssache, für den einen ist es mit Wertverlust behaftete Bastelei, der andere zahlt auch einen Liebhaberpreis dafür. Guter Wartungszustand ist ebenfalls wenig gefragt. Wer mehr Geld ausgeben kann/will kauft einen jüngeren Gebrauchten, der andere will einfach nur einen günstigen Kaufpreis.

Marktpreise sind halt oft nicht real begründbar. Warum sollte ein neues Auto nur weil es einmal angemeldet war soviel Wert verlieren? Da habe ich doch ähnliche Probleme. Fast neues Auto, Zeitwert schon mit erheblichen Abzügen. Für das Geld bekommt man aber kaum das gleiche Auto nochmal. Nach ein paar Monaten verkaufen halt wenige ihr Auto schon wieder. Du hast hier einen mehr theoretischen Marktwert mit dem Problem dass es auf dem Markt in bestimmten Segmenten halt kaum ein Angebot gibt.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Bisweilen stellt Beratungsresistenz ein unüberbrückbares Hindernis dar. 🙄

Da ist was dran 😁

Erklärt einem Geschädigten aber immer noch nicht warum er weniger Geld bekommt als er für die vollständige Beseitigung des Schadens bekommt. Ist doch logisch dass es der Gutachter als erster abbekommt, der hat ja - formal durchaus korrekt - den WBW und RW ermittelt.

Gruß Meik

Da fällt mir folgender Spruch ein:
Versuche nicht einem Dummen zu erklären dass er Dumm ist. Er wird es nicht verstehen.

Gruß
Frank, der keinen Besonderen angesprochen hat.

PS: Meyers Konversationslexikon definiert Dummheit als das Unvermögen, aus Wahrgenommenem die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Meik, wo ist das Problem ?

ein Gutachten ist eingentlich selbsterklärend.

Da gibt es auf Seite 1 eine Zusammenfassung der einzelnen Ergebnisse.

Und zu allen "Zahlen" ist auf den folgenden Seiten im Gutachten etwas geschrieben.

Und nun noch mal zum Thema WBW von getunten Fahrzeugen, auch für Frank, denn der hat ja noch mal nachgefragt.

Ein "Wertgutachten" für ein getuntes Fahrzeug kann man sich eigentlich schenken, dass ist rausgeschmissenes Geld.
Die Halbwertzeit von so einem Schriftstück steht in keinem Verhältnis zum hierfür zu bezahlenden Preis.

Und bei der Regulierung im Schadenfall wird so ein Gutachten mehr als kritisch angesehen.

Man muss bei einem Fahrzeug unterscheiden zwischen Werterhöhenden Investitionen und Werterhaltenden Investitionen.

Beide können bei der Ermittlung des WBW im Schadensfall Berücksichtigung finden. Aber sicherlich nicht 1:1  

Eine Werterhöhende Maßnahme wäre in der heutigen Zeit z.B. die Nachrüstung einer Autogasanlage oder die Nachrüstung einer Klimaanlage.

Das würde den Marktwert erhöhen, es wären mehr Interessenten für das Fahrzeug vorhanden und das führt Zwangsläufig zu einem anderen Markwert im Vergleich zu Fahrzeugen ohne diese Merkmale.

Wurde zum Beispiel bei einem Fahrzeug der Zahnriemen der Motorsteuerung im Zuge der Inspektion ersetzt und evtl. die Abgasanlage oder meinetwegen auch Teile der Bremsanlage, so können auch diese Werterhaltenden Investitionen bei der der Ermittlung des WBW durchaus Berücksichtigung finden. Ein gepflegtes und gewartetes Fahrzeug ist schneller und auch zu einem Höheren Preis zu verkaufen, wie ein Exemplar ohne diese Merkmale.

Tuningmaßnahmen stellen in der Regel eine Individuelle Wersteigerung dar. Für dich sind die 17 Zöller in Chrom mit Kreuzspeichoptik vieleicht der Brüller. Der Markt sieht das aber unter Umständen ganz anders. 

Natürlich ist es Blödsinn pauschal zu behaupten, das Veredelungsmaßnahmen an einem Fahrzeug nicht -unter Umständen- (!) zu einer Erhöhung des Marrktwertes führen. Das muss aber indivduell im Einzelfall geprüft werden.

Auch für getunte Fahrzeug gibt es einen Markt, eine "Szene" und auch die kann man beobachten und auswerten. 

Denn auch dort gilt Angebotspreis ist nicht gleich Kaufpreis.

Aber für so etwas braucht man Sachverstand und die sollte man bei einem (qualifizierten) KFZ- Sachverständigen voraussetzen können.

Wenn dir natürlich jemand etwas von linearer Abwertung oder Wintergärten in Relation zum Wiederbeschaffungswert erzählt, würde ich in der Tat überlegen, ob ih mit solchen Fachleuten noch weiter den Dialog führen würde.........

Gruss

Delle

Zu Meyers Definition würde ich noch ergänzen: Sofern das nötige Wissen vorhanden ist.

Unabhängig von der Dummheit/Intelligenz wird jemand der nicht vom Fach ist ein Fachchinesisch nicht verstehen können. Von einem Autofahrer wird aber erwartet dass er Gesetzestexte interpretieren kann, Versicherungschinesisch versteht und nachvollziehen kann was in einem Gutachten steht.

Mir hat beispielsweise noch keiner hier versucht zu erklären wie der WBW ermittelt wird wenn es kaum vergleichbaren Fahrzeuge auf dem Markt gibt. Oder warum ich den Schaden an einem getunten Auto nicht vollständig ersetzt bekommen soll. Bisher kam nur was von "selbst schuld wenn man so Geld verbrennt".

Gruß Meik

@Delle:
Danke!!!!!
Ich bedaure sehr, dass man nur einen Danke-Daumen hat.
Denn eigentlich ist das Problem ohne seitenweises Geschwafel zu erklären, wenn man weiß, wovon man redet!
Lineare Wintergärten und sowas...
Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er
Zu Meyers Definition würde ich noch ergänzen: Sofern das nötige Wissen vorhanden ist.
 
Unabhängig von der Dummheit/Intelligenz wird jemand der nicht vom Fach ist ein Fachchinesisch nicht verstehen können. Von einem Autofahrer wird aber erwartet dass er Gesetzestexte interpretieren kann, Versicherungschinesisch versteht und nachvollziehen kann was in einem Gutachten steht.
 
Mir hat beispielsweise noch keiner hier versucht zu erklären wie der WBW ermittelt wird wenn es kaum vergleichbaren Fahrzeuge auf dem Markt gibt. Oder warum ich den Schaden an einem getunten Auto nicht vollständig ersetzt bekommen soll. Bisher kam nur was von "selbst schuld wenn man so Geld verbrennt".
 
Gruß Meik

Meik, wenn ich ein "Bestimmtes" Auto nicht zu einem "bestimmten" Preis bekomme, dann bekomme ich es einfach nicht.

Ich bekomme es aber dann auch nicht für "mehr" Geld..... 

Ich bekomme es dann aus anderen Gründen nicht. Und das rechtfertigt nun einmal nicht die "Erhöhung des Marktwertes"

Obwohl........ Zahlen schafft Frieden 😁

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