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Gutachten, ich glaub die spinnen!

Themenstarteram 24. Oktober 2008 um 5:14

Servus!

ich brauche ganz dringend mal einen Rat von jemand der sich mit sowas auskennt.

Folgende Situation: Mein Dad hatte einen Unfall, Eingenverschulden. Wagen: 5er Golf (Navi,Climatonic, Sitzh. alles drin). Schaden siehe Bild vordere linke Seite kaputt.

Achtung jetzt das Urteil vom Gutachter:

Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro

Instandsetzungskosten: 10800Euro

und jetzt der Hammer, Restwert 6250Euro!!!!!!

Ich würde sagen das ist sowas von Hinterlistig!

Er lässt einem ja keine Möglichkeit ausser den Wagen der Versicherung zu geben und die 10700Euro zu nehmen! Abzüglich der Mehrwertsteuer.....

Kann man denn trotz das die Reparatur teuer ist als der WBW das Fahrzeug auf Versicherungskosten instandsetzen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Im Anhang mal ein Bild vom Schaden.....

Beste Antwort im Thema

Delle an Pflaume

 

Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)

 

Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.

 

Nur mal so zu deiner Information.

 

Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.

 

Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.

 

Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.

 

Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.

 

Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?

 

Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.

 

Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum

 

Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!

 

Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….

 

Wirklich

 

Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.

 

Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.

 

Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.

 

Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......

 

Delle

 

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Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Leider unterstellst du dem Gutachter so einiges, ohne den "genauen" Sachverhalt zu kennen.

Natürlich "könnte" es sein, dass er das mit Absicht macht.

Natürlich "könnte" er falsch begutachtet haben.

Natürlich "könnte" er ..............,

Völlig egal, wie man die Zahlen interpretiert oder was man dem Gutachter unterstellt, es ist immer "unschön", was der Gutachter sich da geleistet hat:

Entweder ist er

a) "versicherungsfreundlich"

oder

b) "unqualifiziert"

oder

c) "unerfahren".

Jedes einzelne dieser Attribute wirft kein gutes Licht auf den Sachverständigen, denn es gibt keine positive Rechtfertigung für die Zahlen, die er abgeliefert hat.

Der Gutachter wird dafür bezahlt, eine eindeutige, fachlich korrekte Beurteilung des Schadens abzuliefern um eine Entscheidung darüber treffen zu können, ob die Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wenn man mal von a) absieht, beinhalten die genannten Zahlen aber sinngemäß die Aussage "kann so oder so ausgehen, ich bin mir nicht sicher, laßt es besser" (weil RK > WBW), denn ein Prozent Differenz in der Berechnung zeugt nun wirklich nicht von einer eindeutigen Sachlage.

Selbst wenn diese Berechnung wirklich 100%ig korrekt wäre würde ich als Sachverständiger dafür sorgen, daß mein Gutachten eine angemesse Differenz zwischen WBW und RK ausweist oder ich eben klipp und klar zugebe, daß eine 100%ige Bewertung des Schadens ohne Demontage nicht möglich ist.

Anderenfalls entziehe ich mir nämlich durch solche schwammigen Aussagen wie oben die eigene Existenzgrundlage, denn wenn ich als Sachverständiger nicht in der Lage bin, eine eindeutige Aussage zu treffen, wer dann?

Zitat:

Aus diesem Grund halte "ich" es für Bedenklich dem Gutachter einfach Vorsatz zu unterstellen.

Vorsatz gilt natürlich nur im Falle von a), sonst würde ich eher von "Dummheit" sprechen, denn die eigene Kompetenz durch ein solches Verhalten in Frage zu stellen (nur aufgrund der Mini-Differenz entsteht die Diskussion und die Fragestellung ja überhaupt erst), zeugt schon von einer Menge Gottvertrauen...

Zitat:

Ähm, für einen Leihen, was ist denn KH?

KH = Kraftfahrzeug Haftpflicht

Zitat:

Wäre das der Fall wenn die Versicherung vom Unfallgegener bezahlen würde

also man selbst am Unfall nicht Schuld ist?

genau so ist es

Zitat:

Original geschrieben von Paco80

Zitat:

 

Ähm, für einen Leihen, was ist denn KH? Wäre das der Fall wenn die Versicherung vom Unfallgegener bezahlen würde

also man selbst am Unfall nicht Schuld ist?

 

@all: vielen Dank für eure Meinungen!!!!! :-)

Sorry, Alf, kannst du natürlich nicht wissen. :(

 

KH steht für Kraftfahrt- Hafptlichtschaden. 

 

Also, ein Schaden, wie du richtig vermutest an dem man in der Regel nicht selber schuld ist und für den dann die Versicherung des Unfallgegners bezahlen muss.

 

Bei einem Kasko-Schaden handelt es sich um einen selbstverschuldeten Unfall für welchen die eigene (Kasko) Versicherung aufkommen muss.

 

Bei einem Kasko- Schaden gelten andere Regeln, wie bei einem KH-Schaden. Im Kasko-Schaden gilt das Vertragsrecht, das ist geregelt in den AKB`s (Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherung) 

 

Bei einem Hafptlichtschaden erhälst du Schadenersatz nach dem BGH (Bürgerlichen Gesetzbuch) Maßgeblich hierfür ist der §249 des BGB.

 

Gruß Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Ähm, für einen Leihen, was ist denn KH?

KH = Kraftfahrzeug Haftpflicht

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Wäre das der Fall wenn die Versicherung vom Unfallgegener bezahlen würde

 

also man selbst am Unfall nicht Schuld ist?

genau so ist es

ups.... da war einer schneller, sorry...

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Der Gutachter wird dafür bezahlt, eine eindeutige, fachlich korrekte Beurteilung des Schadens abzuliefern um eine Entscheidung darüber treffen zu können, ob die Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.

Genau das hat er gemacht.

Alle notwendigen Positionen gerechnet und im Ergebnis ist eben genau dieser und kein anderer Betrag bei herausgekommen, so wie es eben bei Aldi nunmal 19,96 sind und man hinterher wieder ein paar Münzen mehr mit sich rumschleppen muss.

Deine Argumentation wäre ja dann auch, dass bei Aldi immer so merkwürdige Zahlen rauskommen, man sich mit "unnötigen" Centmünzen abplagen muss, damit die Kassierer zum Feierabend nicht so viel zu zählen haben.

Wenn ein Zahlenwert "dumm" liegt, dann liegt er da, weil es so nunmal berechnet wurde und nicht, weil es "praktisch" ist. Drei plus vier ist nunmal sieben und immer sieben, auch wenn fünf schöner wäre. Gerade dieser knappe Wert widerspricht doch Deiner Argumentation. Würde der GA wirklich in eine Richtung "rechnen", dann kann er es doch völlig eindeutig so ausweisen wie "er will" und muss sich nicht auf haarkleine Grenzspaltereien einlassen.

Das eine Entscheidung nun eventuell problematisch ist, liegt doch nicht am Gutachter, sondern am Schaden. Dass es 19,96 kostet liegt auch nicht an den Kassierern bei Aldi sondern an den Produkten und der Produktzusammenstellung.

Pflaumenkuchen hat völlig Recht.

 

so sehe ich das hier auch.

 

Wenn der SV das wirklich gewollt hätte, ständen ihm ganz andere Möglichkeiten zu Verfügung.

 

Aber um es noch einmal klar herauszustellen:

 

Hier wird es nie und nimmer eine Reparaturfreigabe durch den SV geben

 

(bezogen auf die Reparaturdurchführung, nur um Missverständnissen vorzubeugen, den Reparaturauftrag erteilt IMMER der Fahrzeugbesitzer und NICHT die Versicherung, auch nicht im Hafplichtschaden)

 

Selbst wenn hier ein Differenz von 500 Euro bis zum WBW vorliegen würden.  

 

Die Kappungsgrenze in Kasko ist nun mal der WBW. Und bei einem nicht 100% ig überschaubaren Reparaturrisiko wird sich kein SV auf solche "Spielchen" einlassen. 

 

Und noch etwa zur Info.

 

Ob und wann der SV in Kasko einen Restwert zu ermitteln und anzugeben hat, bestimmt der Auftraggeber und kein anderer. Und wenn die Versicherung sagt, der SV hat selbst bei 30% vom WBW einen Restwert anzugeben, dann hat er das zu tun.  

 

Auch wenn der Restwert nie im Leben eine Totalschadenabrechnung realisieren lässt.

 

Im übrigen ist laut der ja hier bei MT sehr gern zitierten BGH Rechtsprechnung auch im KH Schaden eine Restwertermittlung immer erforderlich. 

 

Auch wenn kein Totalschaden eingetreten ist, hat unter Berücksichtigung der Bundesgerichtshofentscheidung vom 07.06.2005, AZ: VI ZR 192/04 für den Fall einer fiktiven Abrechnung die Ermittlung des Wiederbeschaffungswert und der Restwert durch den Sachverständigen zu erfolgen.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Alle notwendigen Positionen gerechnet und im Ergebnis ist eben genau dieser und kein anderer Betrag bei herausgekommen, so wie es eben bei Aldi nunmal 19,96 sind und man hinterher wieder ein paar Münzen mehr mit sich rumschleppen muss.

Deine Argumentation wäre ja dann auch, dass bei Aldi immer so merkwürdige Zahlen rauskommen, man sich mit "unnötigen" Centmünzen abplagen muss, damit die Kassierer zum Feierabend nicht so viel zu zählen haben.

Völlig unpassender Vergleich.

Das Eine ist ein kalkulierter Marktpreis und das Andere eine Kalkulation, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden, von der Methodik her vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag. Hast Du schonmal eine Rechnung gezahlt, deren Betrag auf den Cent/Pfennig genau dem KVA entsprach? Sofern es kein Pauschalangebot war, sicherlich nicht.

Zitat:

Wenn ein Zahlenwert "dumm" liegt, dann liegt er da, weil es so nunmal berechnet wurde und nicht, weil es "praktisch" ist. Drei plus vier ist nunmal sieben und immer sieben, auch wenn fünf schöner wäre. Gerade dieser knappe Wert widerspricht doch Deiner Argumentation. Würde der GA wirklich in eine Richtung "rechnen", dann kann er es doch völlig eindeutig so ausweisen wie "er will" und muss sich nicht auf haarkleine Grenzspaltereien einlassen.

Warum tut er es dann in diesem Fall? Warum geht er kalkulatorisch nicht auf Nummer sicher (wir sprechen immernoch von einer Reparaturkostenprognose, in die einige unbekannte Variablen einfließen) und legt noch etwas drauf, um ein solches Hinterfragen zu vermeiden?

Sollte die Kalkulation wirklich 1000%ig in Ordnung sein, reicht schon ein übersehener voller Tank oder neue Sitzbezüge, um die durch den Gutachter erhobene Behauptung der Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur ins Wanken zu bringen. Würdest Du an seiner Stelle bei dieser Kalkulation (die ja lt. Dellenzähler noch Einiges an Risiko in sich birgt) für Dich beanspruchen, auf das Prozent genau fehlerfrei gearbeitet zu haben? Falls ja, wäre das sehr mutig...

Rhetorisch gefragt: Bist Du der Meinung, daß der Gutachter mit einer RK-Kalkulation von 100 EUR unter dem WBW von der Versicherung, also seinem Aufraggeber, nicht schief angesehen und das Gutachten "kritisch" hinterfragt werden würde?

Zitat:

Das eine Entscheidung nun eventuell problematisch ist, liegt doch nicht am Gutachter, sondern am Schaden. Dass es 19,96 kostet liegt auch nicht an den Kassierern bei Aldi sondern an den Produkten und der Produktzusammenstellung.

Durch die Zahlenwerte des Gutachters gibt es ja garkeine Entscheidungsmöglichkeit mehr, die Entscheidung wird faktisch durch den Gutachter gefällt, da dem TE nun keine Wahlmöglichkeit mehr bleibt. Denn im Gegensatz zu fertigen Produkten hat der Gutachter bei seiner Berechnung sehr wohl gewisse Gestaltungsmöglichkeiten.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzähler

Die Kappungsgrenze in Kasko ist nun mal der WBW. Und bei einem nicht 100% ig überschaubaren Reparaturrisiko wird sich kein SV auf solche "Spielchen" einlassen.

Damit sagst Du indirekt, daß bei dieser Mini-Differenz mit ein bisschen good will auch ein Wert unter dem WBW hätte errechnet werden können. Aber ich denke, das könnte der eigentliche Knackpunkt sein.

Dann sollte der Gutachter seine Bedenken allerdings in seinem Gutachten zu Papier bringen und die unmittelbar Beteiligten die Entscheidung treffen lassen oder in seiner Kalkulation auf Nummer sicher gehen. Aber ein kommentarloses, offensichtliches "Abwürgen" der Entscheidungsmöglichkeit wirkt schon ziemlich unprofessionell, denn gerade eine solch knappe Entscheidung sollte faktisch belegt und für alle Beteiligten nachvollziehbar begründet werden. Denn genau für diese Leistung wird der Gutachter bezahlt, auch wenn das Gutachten im Einzelfall nicht nach "Schema F" abzuarbeiten ist.

Du wirst mir sicher zustimmen, daß jeder fachlich versierte Gutachter bei einer Differenz von 100 EUR in der Lage ist, die Entscheidung der Unwirtschaftlichkeit zu kippen und dies sachlich und fachlich korrekt zu begründen. Ob das zweite Gutachten dann noch weitere Hinweise bzgl. des möglichen Reparaturrisikos enthält, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

Wenn der SV das wirklich gewollt hätte, ständen ihm ganz andere Möglichkeiten zu Verfügung.

Reine Spekulation: Vielleicht hat er sich mit den RK schon weit aus dem Fenster gelehnt und befürchtet ein Sachverständigenverfahren, wenn er es noch weiter übertreibt?

Sollte der TE reparieren wollen wäre mein Rat, zunächst nochmal mit dem Gutachter zu sprechen und ihn zu fragen, wie dieser in der Lage ist, bei diesem Schadenumfang eine auf 1% genaue Reparaturkostenprognose zu erstellen, bevor er sich seiner Entscheidung beugt.

Themenstarteram 24. Oktober 2008 um 21:18

Vielen Dank für die vielen Beiträge.... super wenn man auch mit solch Fragen Hilfe bekommt.

Kurz zur momentanen Lage. Der Gutachter hat nun sein Gutachten wie er es uns am Telefon geschildert hat bei der Vers. eingereicht und wir warten nun ab bis wir was schriftliches haben um zu sehen wie er auf den Betrag kommt. So wie ich euch verstanden hab kann mein Dad nicht selbst entscheiden ob der Wagen repariert werden soll wenn die Reparaturkosten über dem WBW liegen.

Dadurch dass die beiden Werte aber so eng beieinander liegen und definitiv dadurch ein Totalschaden beziffert wird, kann man natürlich über die Wirtschaftlichkeit diskutieren, macht man das nun besser mit dem Gutachter oder der Versicherung?

Letztendlich muß doch die Versicherung grünes Licht für die Reparatur geben oder?

am 25. Oktober 2008 um 7:32

Paco80: Grrr, Du hättest zwischenzeitlich auch mal erwähnen können, daß das Gutachten noch nicht vorliegt.;) ("Ich resche mich uff e ganzes Wochenende und der göööht!" :D)

Die Versicherung wird sich i.A. nach dem Gutachten richten, d.h. wenn sich keine konkreten Hinweise im Gutachten finden lassen, wäre zunächst der Gutachter der richtige Ansprechpartner. Sollte dieser das Gutachten nach Rücksprache mit euch "anpassen", muß natürlich die Versicherung ihr OK geben, maximal die errechneten RK zu zahlen. Wenn der Gutachter seine Entscheidung nicht ausführlich begründet hat, möchte ich nicht in seiner Haut stecken, denn sonst gibt es so oder so erhebliche Diskussionen.

Wie Dellenzähler schon schrieb, gibt es keine "Freigabe" seitens der Versicherung, das macht immer der Geschädigte selbst. Die Frage ist eben nur, wer wieviel bezahlt.

Also warten wir jetzt erstmal alle auf das schriftliche Gutachten....:)

Themenstarteram 25. Oktober 2008 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

("Ich resche mich uff e ganzes Wochenende und der göööht!" :D)

 

Also warten wir jetzt erstmal alle auf das schriftliche Gutachten....:)

De Bulls bei 200 ball, dooooooooo, hab sogar ne Gasätte gekooooft! hehe

Sorry, hätte ich dazu schreiben können das es bisher telefonisch war und der Gutachter es erst noch eingereicht hat.

Wir warten jetzt mal ab... man man immer dieses hin und her bei einem Unfall! aaaaaaaaaaah!

am 25. Oktober 2008 um 22:03

Halo Paco,

grundsätzlich kann man hier Dellenzähler recht geben. Achshälfte v.l. platt, dann brauchste zwingend auch eine neue Lenkung, Radhaus zuminmdest teilweise neu. Rahmen v.l. auf Richtbank rückverformen. Die A-Säule ist auch platt. Wirklich kein Schden den ich nach Reparatur noch Fahren möchte.

Wenn du wirklich wissen willst ob der Wiederbeschaffungswert so in Ordnung ist beantworte nachfolgende Positionen wahrheitsgemäß (sonst sinnlos). Alles andere ist Spekulation.

Unfalltag?

Wohnort?

Tag der Erstzulassung?

Vorschäden(behoben)?

Altschäden(unbehoben)?

Genaues Modell (sprich Untermodell) eures VW?

Nachträglich verbautes Sonderzubehör?

HU+AU fällig?

Pflegezustand?(1=sehr gepflegt, 2 = gepflegt, 3 =normal, 4 = mässig)

Markengebunden Scheckheftgepflegt?

Fällige Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt?

Zustand der Verschleissteile:

Bremsen-> Klötze? Scheiben?

Auspuff-?

Reifenprofiltiefen?

 

Moin,

Ich denke, das Ihr Blubbs Intention nicht ganz richtig versteht.

Ich sehe das auch mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

Due Zahlen sind ... um es auf Deutsch zu sagen ... blöd. Sie sehen doof aus, weil siem ganz gleich, wie gut oder schlecht der SV ist .... einfach die Wertung "Versicherungsfreundlich" zulassen. Hierbei ist es egal, ob der SV das nun ist, oder ob er das nicht ist.

Der SV hat sich hier durch die Zahlen und Werte selbst der Diskussion ausgesetzt. Wir wissen alle, das es einen gewissen Spielraum beim bewerten von Schäden gibt. Wenn ich an dieser Stelle auf eine Differenz von 100 Euro käme, würde ich mich der Diskussion gar nicht erst aussetzen wollen. Entweder eben den Weg wie gezeigt gehen, und die RK minimal niedriger Ansetzen und mit klarer Warnung vor der Reparatur versetzen ... oder sie ein Stück höher ansetzen, damit es diese Diskussion gar nicht erst gibt.

Das sind unglückliche Zahlen, und zumindest die Kommunikation dieser Zahlen war doch sehr unglücklich.

Das Gutachten wird aller Vorraussicht und Erfahrung nach ... in seinen Dimensionen korrekt sein. Wer diesen Schaden reparieren lassen will... muss ein heftiges Loch inner Socke haben...

Geld nehmen und ein alternatives Fahrzeug dafür anschaffen, das ist das einzig vernünftige was man hier machen kann.

Und Blubb ... jetzt dreh die Argumentation die du genommen hast mal um ... der SV sieht den Schaden ermittelt ihn aber zu 150 Euro unter WBW, und der Kunde faselt was von Instandsetzen und du denkst dir... der hat sie nicht alle, damit schädigt der sich selbst. Dann meint der SV es gut ... und verhindert mit diesen 100 Euro eben den finanziellen Wahnsinn des Versicherungsnehmers. Du siehst, es gibt auch eine andere Seite der Medaille.

Also sicher ist...ich hätte es anders kommuniziert. Aber wirklich was negatives kann man daraus nicht ableiten. Das wäre unfair.

MFG Kester

am 26. Oktober 2008 um 8:12

Hallo Rotherbach,

endlich mal jemand, der das Selbe mit seinen Worten geschrieben hat... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Und Blubb ... jetzt dreh die Argumentation die du genommen hast mal um ... der SV sieht den Schaden ermittelt ihn aber zu 150 Euro unter WBW, und der Kunde faselt was von Instandsetzen und du denkst dir... der hat sie nicht alle, damit schädigt der sich selbst. Dann meint der SV es gut ... und verhindert mit diesen 100 Euro eben den finanziellen Wahnsinn des Versicherungsnehmers. Du siehst, es gibt auch eine andere Seite der Medaille.

Natürlich gibt es die. Aber wenn der Gutachter die RK unter dem WBW ansetzt und deutlich auf das Risiko hinweist, ist dieses Verhalten "neutraler", als im umgekehrten Fall. Denn dem Gutachter steht es IMHO bei einer so geringen Differenz nicht zu, über das Schicksal des verunfallten Fahrzeugs zu entscheiden.

Der VN ist volljährig, kann lesen und hat im Laufe der Jahre vielleicht eine besondere Präferenz für genau dieses Fahrzeug entwickelt, sodaß er bereit ist, das im Gutachten aufgeführte Risiko tragen zu wollen. Diese Entscheidungsmöglichkeit sollte man ihm lassen, denn der Gutachter ist ja eigentlich "nur" dazu da, entsprechende Werte zu ermitteln und nicht über das Schicksal zu entscheiden. Daß diese Entscheidung indirekt durch die Kostenminimierungspolitik der Versicherung impliziert wird, ist auch klar.

Bzgl. Unterstellung:

Ursprünglich ging ich davon aus, daß ein SV in seinen Gutachten von sich aus grundsätzlich die selbe Überlegung ("dumme Zahlenwerte") anstellt und solche Werte wenn möglich vermeidet, sodaß für mich nur die Schlußfolgerung "versicherungsfreundlich" übrig blieb.

Die Reaktion der anderen Schreiber in diesem Thread hat mir jedoch gezeigt, daß diese Überlegung anscheinend etwas zuviel verlangt ist, sodaß ich mich hiermit - sollte es anders sein - schonmal prophylaktisch für meine Unterstellung beim unbekannten Gutachter entschuldige.

Ich glaube auch nicht, dass der SV hier Tendenziell gearbeitet hat.

 

Und wir wissen doch auch gar nicht, ob der SV in seinem Gutachten auf das Reparaturrisikio hingewiesen hat, oder habe ich da etwas überlesen ? :confused:

 

Aber nochmal:

 

selbst wenn die Reparaturkosten mit 11.000 Euro ermittelt worden wären und der Wiederbeschaffungswert ist 11.800 Euro, dann würde ein umsichtiger Sachverständiger bei diesem Schaden nie und nimmer eine Reparaturwürdigkeit bestätigen.

 

Es sei denn, er möchte nie wieder einen Kasko- Auftrag machen und hat eine gute Vernögensschaden- Haftpflichtversicherung.

 

In Kasko ist nun mal Ritze beim WBW und ein anstehendens Reparaturrisiko muss ein qualifizierter Sachvertändiger abschätzen können.

 

Und Entschuldigung, wenn ich hier schon auf dem Foto sehen kann, dass es teuerer werden wird wie in der Kalkulation geschätzt, dann wird es ein Kollege, der das Auto selber in Augeschein genommen hat auch können.

 

@TE dein Pappa braucht das Auto auch nicht der Versicherung zu geben, dass ist und bleibt erst einmal sein Eigentum.

Und wenn er es zum Restwert dann verkauft, wird er sich doch auch sicherlich ein anderes oder ein neues Auto kaufen.

 

Dann bekommt er auch die MwSt. wieder. Ihr müsst nur aufpassen, was dazu im Gutachten steht.

 

Wenn du dazu noch fragen hast, melde dich hir bei uns, dass erklären wir dir dann auch gerne.

 

Gruß

 

Delle

 

 

am 26. Oktober 2008 um 22:25

Wo liegt hier das Problem ???

 

Bei fiktiver Abrechnung erhält der Geschädigte aus seiner Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes und einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

 

Bei durchgeführter Reparatur die Reparaturkosten, max. jedoch bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzgl. einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

 

Das Reparaturrisiko trägt letztlich der Kaskokunde, egal ob die geschätzten Reparaturkosten (und mehr steht auch im besten Gutachten nicht) nun 100 Euro unter oder über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

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