ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachten, ich glaub die spinnen!

Gutachten, ich glaub die spinnen!

Themenstarteram 24. Oktober 2008 um 5:14

Servus!

ich brauche ganz dringend mal einen Rat von jemand der sich mit sowas auskennt.

Folgende Situation: Mein Dad hatte einen Unfall, Eingenverschulden. Wagen: 5er Golf (Navi,Climatonic, Sitzh. alles drin). Schaden siehe Bild vordere linke Seite kaputt.

Achtung jetzt das Urteil vom Gutachter:

Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro

Instandsetzungskosten: 10800Euro

und jetzt der Hammer, Restwert 6250Euro!!!!!!

Ich würde sagen das ist sowas von Hinterlistig!

Er lässt einem ja keine Möglichkeit ausser den Wagen der Versicherung zu geben und die 10700Euro zu nehmen! Abzüglich der Mehrwertsteuer.....

Kann man denn trotz das die Reparatur teuer ist als der WBW das Fahrzeug auf Versicherungskosten instandsetzen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Im Anhang mal ein Bild vom Schaden.....

Beste Antwort im Thema

Delle an Pflaume

 

Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)

 

Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.

 

Nur mal so zu deiner Information.

 

Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.

 

Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.

 

Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.

 

Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.

 

Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?

 

Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.

 

Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum

 

Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!

 

Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….

 

Wirklich

 

Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.

 

Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.

 

Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.

 

Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......

 

Delle

 

143 weitere Antworten
Ähnliche Themen
143 Antworten
Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Dann bekommt er auch die MwSt. wieder. Ihr müsst nur aufpassen, was dazu im Gutachten steht.

Wenn du dazu noch fragen hast, melde dich hir bei uns, dass erklären wir dir dann auch gerne.

Gruß

Delle

Guten Abend zusammen....

so, habe heut morgen nochmal mit meinem Dad diskutiert und auch wenn wir das Gutachten noch nicht in der Hand haben, haben wir nun beschlossen den Wagen nicht reparieren zu lassen sondern ihn an die Versicherung abzutreten um mit dem Wiederbeschaffungswert einen neuen Wagen zu suchen. Nach den Aussagen von ettlichen hier ist mir auch wohler bei der Sache wenn mein Dad nicht mehr in dem Auto durch die Gegend fährt.

Nochmal zu der MwSt.. Ich weiß, dass diese vom WBW abgezogen wird, vor der Ausszahlung, und soweit ich weiß reicht man von dem neuen Wagen den Kaufvertrag ein und man bekommt dann die MwSt. erstattet. Jetzt nur die Frage, die MwSt. von dem neu gekauften oder vom Unfallwagen?!

Danke für die Hilfe!!! :-)

Hallo Paco,

 

eine, wie ich meine vernüftige Entscheidung von euch. 

 

So, nun zum Thema Mehrwertsteuer.

 

Es gibt drei Varianten die hier beim WBW in Frage kommen:

 

1.0

Regelbesteuert

 

Das bedetet im Wiederbeschaffungswert (WBW) sind volle 19% Mwst enthalten.

Die würde die Versicherung dann vom WBW abziehen. Wenn dein Pappa sich ein neues Auto kauft, dann würde er die Mwst bis zur Höhe des jetzigen WBW erhalten (auch wenn das Auto mehr kostet)

 

Also in euerem Fall bekämt ihr die MwSt. bis zu einem Betrag von 1.708, 29 Euro beim Neukauf eines anderen Fahrzeuges erstattet.

 

2.0

Differenzbesteuert

 

Hier darf euch maximal 2,4% vom WBW abgezogen werden, also maximal 256,80 Euro, die Ihr dann beim Neukauf eines anderes Fahrzeuges wieder bekommt.

 

3.0

Steuerneutral

 

hier darf die Versicherung keinen Abzug beim WBW vornehmen, dieser wäre dann komplett zu erstatten.

 

In eurerem Fall dürfte aber nur Variante 1.0 oder 2.0 in Frage kommen. Je nach Alter des Fahrzeuges.

 

Das geht dann aber aus dem Gutachten hervor. Wenn du das Gutachten hast, melde dich nochmal. Wir können dir dann sagen, ob das alles richtig ausgewiesen wurde, dazu sind dann aber noch einige Informationen erforderlich.

 

Und bevor hier wieder der ein oder andere meckert......

 

Ich habe das bewusst in einer vereinfachten Form geschrieben, damit der TE als Laie das auch richtig versteht.

 

Gruß Delle

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Paco80

 

Ich weiß, dass diese vom WBW abgezogen wird, vor der Ausszahlung, und soweit ich weiß reicht man von dem neuen Wagen den Kaufvertrag ein und man bekommt dann die MwSt. erstattet.

Hi Paco80,

 

nur um spätere Probleme zu vermeiden:

Ihr müsst nachweisen, dass Ihr beim Kauf eines Ersatzwagens Mehrwertsteuer zahlen musstet.

Diesen Nachweis könnt Ihr nicht mit dem Kaufvertrag, sondern nur mit einer Rechnung führen.

Der Unterschied ist entscheidend:

Egal von wem Ihr einen Wagen kauft, macht Ihr einen Kaufvertrag. Klar.

Wenn Ihr aber von einem Privatverkäufer den Wagen kauft, zahlt Ihr keine MwSt, bekommt also auch nichts nachreguliert.

Es ist also wichtig, den Wagen ggf. beim Händler zu kaufen und darauf zu achten, dass Ihr eine Rechnung mit ausgewisener MwSt. oder zumindest mit dem Hinweis auf den differenzbesteuerten Verkauf nach § 25a UStG erhaltet.

Weist die Rechnung weniger MwSt aus, als Euch abgezogen wurde, beekommt Ihr auch nur den jetzt bezahlten Anteil.

 

Alle Klarheiten beseitigt?;)

 

Viel Erfolg!

Hafi

am 27. Oktober 2008 um 23:25

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Paco80

 

Ich weiß, dass diese vom WBW abgezogen wird, vor der Ausszahlung, und soweit ich weiß reicht man von dem neuen Wagen den Kaufvertrag ein und man bekommt dann die MwSt. erstattet.

Hi Paco80,

nur um spätere Probleme zu vermeiden:

Ihr müsst nachweisen, dass Ihr beim Kauf eines Ersatzwagens Mehrwertsteuer zahlen musstet.

Diesen Nachweis könnt Ihr nicht mit dem Kaufvertrag, sondern nur mit einer Rechnung führen.

Der Unterschied ist entscheidend:

Egal von wem Ihr einen Wagen kauft, macht Ihr einen Kaufvertrag. Klar.

Wenn Ihr aber von einem Privatverkäufer den Wagen kauft, zahlt Ihr keine MwSt, bekommt also auch nichts nachreguliert.

Es ist also wichtig, den Wagen ggf. beim Händler zu kaufen und darauf zu achten, dass Ihr eine Rechnung mit ausgewisener MwSt. oder zumindest mit dem Hinweis auf den differenzbesteuerten Verkauf nach § 25a UStG erhaltet.

Weist die Rechnung weniger MwSt aus, als Euch abgezogen wurde, beekommt Ihr auch nur den jetzt bezahlten Anteil.

Alle Klarheiten beseitigt?;)

Viel Erfolg!

Hafi

Hallo Hafi,

net hauen aber da liegste falsch!

Siehe BGH VI ZR 91/04

Zitat:

Hätte der Geschädigte ein völlig gleichartiges und gleichwertiges

Fahrzeug entweder differenzbesteuert oder von Privat ohne Umsatzsteuer zu

dem vom Sachverständigen genannten (Brutto-) Wiederbeschaffungswert erworben,

würde eine Kürzung dieses Betrages um eine "fiktive Mehrwertsteuer"

von 16 % im Rahmen der konkreten Schadensabrechnung der originären Funktion

des Schadensersatzes widersprechen, die in der Wiederherstellung des

früheren Zustandes liegt, und den Geschädigten schlechter stellen, als er vor

dem Schadensereignis gestanden hat. Stellt der Geschädigte durch eine konkrete

Ersatzbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs zu dem vom Sachverständigen

genannten (Brutto-) Wiederbeschaffungswert wirtschaftlich den Zustand

wieder her, der vor dem Unfallereignis bestand, so kann er nach § 249

BGB den tatsächlich hierfür aufgewendeten Betrag unabhängig davon ersetzt

verlangen, ob in ihm die Regelumsatzsteuer im Sinne des § 10 UStG, eine Differenzsteuer

im Sinne des § 25a UStG oder gar keine Umsatzsteuer enthalten

ist

Hier kommt es nur darauf an das das Nachfolgefahrzeug Wertmässig gleich oder teurer ist.

Bei meiner Frau haben wir damals auch den Wagen eines Bekannten gekauft und naach ein bisschen hin und her die gesamte Mwst. erhalten. Wenn jemand den genauen Wortlaut meines Schreiben haben möchte auf das mir damals die Versicherung die ganze Mwst. ersetzt hat schickt mir ne PN!

am 27. Oktober 2008 um 23:29

Zitat:

Original geschrieben von Paco80

Guten Abend zusammen....

so, habe heut morgen nochmal mit meinem Dad diskutiert und auch wenn wir das Gutachten noch nicht in der Hand haben, haben wir nun beschlossen den Wagen nicht reparieren zu lassen sondern ihn an die Versicherung abzutreten um mit dem Wiederbeschaffungswert einen neuen Wagen zu suchen. Nach den Aussagen von ettlichen hier ist mir auch wohler bei der Sache wenn mein Dad nicht mehr in dem Auto durch die Gegend fährt.

Nochmal zu der MwSt.. Ich weiß, dass diese vom WBW abgezogen wird, vor der Ausszahlung, und soweit ich weiß reicht man von dem neuen Wagen den Kaufvertrag ein und man bekommt dann die MwSt. erstattet. Jetzt nur die Frage, die MwSt. von dem neu gekauften oder vom Unfallwagen?!

Danke für die Hilfe!!! :-)

Denke eine gute Entscheidung.

Was mir nicht gefallen mag ist der völlig überhöhte Restwert. Mich beschleicht da ein Gefühl als wäre der Gebrauchtwagenmarkt bald um einen VW Golf mit kleinem behobenen Kotflügelschaden reicher,oder!

Sag mal Dellenzähler ist bei diesem Restwert nach vollständiger Reparatur für den Restwertaufkäufer noch Geld zu verdienen?

Mit Neuteilen sicher nicht oder? 10700 WBW abzüglich Wertminderung (700 € ????) abzüglich 6250 €. Da bleiben ja gerade 3750 € für Teile.

Zitat:

Original geschrieben von Dennis D.

Zitat:

 

Zitat:

Was mir nicht gefallen mag ist der völlig überhöhte Restwert. Mich beschleicht da ein Gefühl als wäre der Gebrauchtwagenmarkt bald um einen VW Golf mit kleinem behobenen Kotflügelschaden reicher,oder!

 

 

Sag mal Dellenzähler ist bei diesem Restwert nach vollständiger Reparatur für den Restwertaufkäufer noch Geld zu verdienen?

 

Mit Neuteilen sicher nicht oder? 10700 WBW abzüglich Wertminderung (700 € ????) abzüglich 6250 €. Da bleiben ja gerade 3750 € für Teile.

Wertminderung im Kaskoschaden ? bringst du da nicht etwas durcheinander ? :confused:

 

Also Geld wird er schon verdienen, sonst würde er ja nicht so hoch bieten. Ich unterstelle auch mal, dass der das Auto nur weiterverkaufen wird und nicht repariert.

 

Aber um wilden Spekulationen vorzubeugen schlage ich dir folgendes vor:

 

Wenn Ihr das Fahrzeug an den Aufäufer verkauft, dann kommt es ja zu einem persönlichen Kontakt. Dann frage doch den Aufkäufer mal ganz direkt warum er so hoch Geboten hat und was er mit dem Auto vorhat. 

 

Ich bin sicher, wenn du höflich fragt, wirst du da auch eine vernüftige Antwort bekommt.

Bring deine Verwunderung zum Ausdruck.

 

Du kanst dann ja mal berichten, was er so so gesagt hat.

 

Das wäre doch für uns hier bei MT alle mal Interessant und ist besser wie Unterstellungen oder Spekulationen die nur auf Höhrensagen oder Vermutungen basieren. 

 

Ich finde den Restwert im übrigen auch recht heftig.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dennis D.

Hallo Hafi,

 

net hauen aber da liegste falsch!

 

Siehe BGH VI ZR 91/04

Zitat:

Hier kommt es nur darauf an das das Nachfolgefahrzeug Wertmässig gleich oder teurer ist.

Bei meiner Frau haben wir damals auch den Wagen eines Bekannten gekauft und naach ein bisschen hin und her die gesamte Mwst. erhalten. Wenn jemand den genauen Wortlaut meines Schreiben haben möchte auf das mir damals die Versicherung die ganze Mwst. ersetzt hat schickt mir ne PN!

Hallo Dennis,

 

vergiss es ganz schnell wieder, denn Dein Tipp ist leider nicht richtig.

Es geht hier um einen Kasko-Schaden!

 

Das von Dir zitierte Urteil gehört ausschließlich in den Bereich Haftpflicht.

Also steck es ganz schnell wieder in die Schublade für Haftpflichtschäden, damit der TE sich nicht bei seiner Versicherung auf die Backen legt:cool:...

 

Gruß

Hafi

 

 

Themenstarteram 29. Oktober 2008 um 23:58

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

2.0

Differenzbesteuert

Hier darf euch maximal 2,4% vom WBW abgezogen werden, also maximal 256,80 Euro, die Ihr dann beim Neukauf eines anderes Fahrzeuges wieder bekommt.

Servus Delle! :-)

Danke für die vereinfachte Form! haha

Wir haben das Gutachten bekommen und darin ist diese Differenzbesteuerung aufgeführt. Hab leider noch keine Kopie davon. Es wird mit 2,3% besteuert. Laut Telefonat mit der Versicherung ging diese schon davon aus, dass der Wagen verkauft wird, was für uns etwas komisch ist da wir garnicht mehr gefragt wurden! Nun gut, die Versicherung überweißt uns den Differenzbetrag zum RW abzüglich den 2,3% und der Unfallwagenankäufer würde sich bei uns melden bzw wir rufen bei denen an. Haben eine Nummer bekommen. Die Bezahlung erfolgt bei Übergabe bar. Soweit so gut. Habe heute den ganzen Tag versucht dort jemand ans Telefon zu bekommen (ein Firma Gaida), ohne Erfolg.

Werde dort auch noch nachfragen warum die so viel für den Wagen bezahlen. Von der Versicherung kam nur die Info das der Wagen dann weiter verkauft wird, Ausland.

Was haltet ihr denn davon evtl das Navi auszubauen? Man würde zwar weniger vom Ankäufer bekommen aber mit einem einzelnen Verkauf vielleicht sogar noch ein paar 100Euro rausschlagen! Oder ist das in so einem Fall kleinkarriert?

So nun zur Königsfrage! hehe Wie verhält sich das nun mit diesen 2,3%????

Grüße aus dem Rheinland

 

Hallo Paco,

 

würde ich nicht unbedingt empfehen mit dem Ausbau des Navi.

 

Das Fahrzeug wird garantiert kostenfrei vom

jetzigen Standort abgeholt und bezahlt.

Bitte beachten Sie, dass es für diese

Garantieleistung auch der Beschreibung im

Gutachten entsprechen muss.

 

 

So steht das im Angebotsblatt des Bieters.

 

Die Differenzbesteuerung basiert auf einem angenommenen statischtischen Mittelwert, der Differenzumstatzsteuer. 

 

Diese Differenz  ermittelt sich aus dem Händlereinkaufswert und dem Händlerverkaufswert.

 

Dieser " Gewinn" muss vom Unternehmer versteuert werden.

 

Zum Zeitpunkt der Mehrwertsteuer von 16% ist man hier bei der Schätzung von 2% ausgegangen, nach Erhöhung der Mwst. auf 19% am dem 01.07.2007 wurde das um 0,13% erhöht, so dass nun ein Differenzumsatzsteueranteil von 2,4% unterstellt wird.

 

Gruss

 

Delle

 

 

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 9:06

ok, das ist schon mal klar....

bekomme ich bei einem Kauf eines neuen gebrauchten Wagens diese Differenzsteuer wieder ausbezahlt wenn ich eine Rechnung vom Händler bekomme oder das Geld verloren?

Du bekommst die abgezogenenen 2,4, (bei dir sind es ja nur 2,3% :D) wieder zurückerstattet, wenn du eine Rechnung einreicht. 

 

In der Rechnung muss aber eine Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.

 

Aber ich unterstelle mal, dass Pappa sich wohl ein jüngeres, wenn nicht sogar neues Auto zulegen wird.

 

Da dürften also keine Probleme auftauchen.

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 9:17

wunderbar, subba! :-)

Hatte gestern mal auf Verdacht bei einem Unfallhändler im Internet eine Anfrage gestartet was er mir für den Golf geben würde. Bilder hatte er gesehen und die Ausstattung hab ich mit Navi beschrieben.... und selbst dieser Händler bot direkt 6500 bis 6800 Euro! Also werden diese Wagen scheinbar so gehandelt! Auch wenn es für mich einfach viel zuviel erscheint.

Ja, man weis nicht immer was da so für Gründe hinterstehen.

 

Und deswegen sollte man auch nicht immer einfach so behaupten, der Restwert ist "unseriös".

 

Gruss

 

Delle  

 

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 9:35

ok, der Hieb kam an..... ist aber schon ein bisschen komisch bei so einer hohen Reparatur!

aber nun gut, es ist wie es ist! ;-)

trotz allem vielen Dank für die Hilfe!

Gruß Paco

nee... Paco, der "Hieb" war nicht unbedingt für dich bestimmt ;)

 

Gruß

 

Delle

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachten, ich glaub die spinnen!