Gültigkeitsdauer von Führerscheinen
Hallo,
die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen war doch früher in D unbegrenzt. Jetzt ist mir zum ersten Mal aufgefallen, dass mein 2013 ausgestellter Führerschein (ich hatte ihn mir geholt, weil ich den kleinen in Scheckkartengröße haben wollte) nur bis 2028 gilt. Der Schein von "Erika Mustermann" bei Wikipedia hat ebenfalls einen Gültigkeit von nur 15 Jahren.
Seit wann gilt diese Regel, und warum?
Grüße
Chicharrero
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 8. September 2019 um 09:12:36 Uhr:
Anders sieht die Lage allerdings aus, wenn die Frist schon längere Zeit verstrichen ist. Denn hier verlassen wir den Bereich der bloßen Odnungswidrigkeit und erfüllen den Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis.
...
Achtung : Fahren ohne gültigen Führerschein hat Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz!
Kaum zu glauben, dass die Allianz einen derartigen Unsinn verzapft.
48 Antworten
Wobei diese ganzen Verordnungen doch Idiotie sind.
Wenn ich von der Polizei kontrolliert werde, dann gebe ich den Führerschein den Herren und dann schauen die im Computer nach ob der gültig ist, ob gegen mich etwas vorliegt.
https://www.spiegel.de/.../...nfos-stehen-da-ueber-mich-a-1205527.html
Folgt: mein Führerschein ist in der Datenbank.
Da er kein Ausweispapier ist muss ich noch den PA bei mir haben.
Warum aber wollen die dann den "Lappen" überhaupt? Ist doch im Computer.
Und jetzt kommen die neuen. Warum überhaupt noch einen "Lappen"? Die schauen doch sowieso nach.
Also nur, damit man 10€ kassieren kann?
Heute alles digital, in Datenbanken gespeichert und trotzdem den dämlichen Lappen dabei haben müssen, wo sie doch sowieso in den Datenbank nachsehen.
Langsam muss man sich schon fragen was das alles soll.
Zitat:
@bimota schrieb am 10. September 2019 um 20:33:35 Uhr:
Warum aber wollen die dann den "Lappen" überhaupt? Ist doch im Computer.
Und jetzt kommen die neuen. Warum überhaupt noch einen "Lappen"? Die schauen doch sowieso nach.
Also nur, damit man 10€ kassieren kann?
Das liegt einfach daran, daß wir hier in Deutschland noch keine 100%ige Netzabdeckung haben und eine Verkehrskontrolle durchaus auch in einem Funkloch stattfinden kann. Dann haben die Beamten keinen Zugriff auf die Datenbank.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:37:02 Uhr:
Zitat:
@bimota schrieb am 10. September 2019 um 20:33:35 Uhr:
Warum aber wollen die dann den "Lappen" überhaupt? Ist doch im Computer.
Und jetzt kommen die neuen. Warum überhaupt noch einen "Lappen"? Die schauen doch sowieso nach.
Also nur, damit man 10€ kassieren kann?
Das liegt einfach daran, daß wir hier in Deutschland noch keine 100%ige Netzabdeckung haben und eine Verkehrskontrolle durchaus auch in einem Funkloch stattfinden kann. Dann haben die Beamten keinen Zugriff auf die Datenbank.
Dann könnte man telefonieren. Aber die wenigsten Behörden sind technisch soweit dass die Polizei draußen direkten Zugriff auf die jeweiligen Datenbanken haben. In NRW soll es jetzt kommen. Ist zur Zeit in der Presse. Man soll jetzt sogar Smartphones bekommen. Jetzt schon. Respekt.
Aber selbst wenn. Im System mit dem wir arbeiten können nur die neuen Führerscheine (Karten) überprüft werden, es sei denn die Behörde ist online mit dem StVA der jeweiligen Stadt. Und das sind aus Kostengründen die wenigsten. Das heißt wenn ich den grauen Lappen nicht dabei habe ist außerhalb der Burodienstzeiten des jeweiligen StVA ( innerhalb kann man anrufen) nicht möglich zu überprüfen ob derjenige eine Fahrerlaubnis hat. Ist dann nicht so gut wenn man z. B. seinen grauen Lappen in einer Stadt im Ruhrgebiet gemacht hat, in München angehalten wird und sagt: „Gucken sie doch im Computer“. So einfach wie im TV ist es also nicht.
Das nur mal nebenbei.
Zitat:
@AS60 schrieb am 10. September 2019 um 21:11:23 Uhr:
Dann könnte man telefonieren. Aber die wenigsten Behörden sind technisch soweit dass die Polizei draußen direkten Zugriff auf die jeweiligen Datenbanken haben. In NRW soll es jetzt kommen. Ist zur Zeit in der Presse. Man soll jetzt sogar Smartphones bekommen. Jetzt schon. Respekt.
Aber selbst wenn. Im System mit dem wir arbeiten können nur die neuen Führerscheine (Karten) überprüft werden, es sei denn die Behörde ist online mit dem StVA der jeweiligen Stadt. Und das sind aus Kostengründen die wenigsten. Das heißt wenn ich den grauen Lappen nicht dabei habe ist außerhalb der Burodienstzeiten des jeweiligen StVA ( innerhalb kann man anrufen) nicht möglich zu überprüfen ob derjenige eine Fahrerlaubnis hat. Ist dann nicht so gut wenn man z. B. seinen grauen Lappen in einer Stadt im Ruhrgebiet gemacht hat, in München angehalten wird und sagt: „Gucken sie doch im Computer“. So einfach wie im TV ist es also nicht.
Das nur mal nebenbei.
Gegeben.
Aber was passiert heute bei einer Polizeikontrolle und ich habe meinen Schein nicht dabei?
Ich zahle 10€ und muss am nächsten Werktag bei der Polizei vorbei und meinen Schein zeigen.
Warum können die dann nicht selber nachsehen?
Egal wie man es wendet - heute wäre das nicht mehr notwendig, erstens den Schein "physisch" dabei haben zu müssen und zweitens die 10€.
"Haben Sie gar keinen Führerschein, lohnt es sich übrigens nicht, so zu tun, als ob Sie ihn nur vergessen hätten. Die Polizei kann über Computer herausfinden, ob Sie überhaupt einen Führerschein besitzen"
https://praxistipps.focus.de/...droht-bei-einer-polizeikontrolle_99618
Ich bleibe dabei - heute ist alles irgendwo gespeichert, auch der Führerschein. Es ist in meinen Augen reine Schickane die 10€ zu kassieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
@bimota schrieb am 10. September 2019 um 21:59:48 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 10. September 2019 um 21:11:23 Uhr:
Dann könnte man telefonieren. Aber die wenigsten Behörden sind technisch soweit dass die Polizei draußen direkten Zugriff auf die jeweiligen Datenbanken haben. In NRW soll es jetzt kommen. Ist zur Zeit in der Presse. Man soll jetzt sogar Smartphones bekommen. Jetzt schon. Respekt.
Aber selbst wenn. Im System mit dem wir arbeiten können nur die neuen Führerscheine (Karten) überprüft werden, es sei denn die Behörde ist online mit dem StVA der jeweiligen Stadt. Und das sind aus Kostengründen die wenigsten. Das heißt wenn ich den grauen Lappen nicht dabei habe ist außerhalb der Burodienstzeiten des jeweiligen StVA ( innerhalb kann man anrufen) nicht möglich zu überprüfen ob derjenige eine Fahrerlaubnis hat. Ist dann nicht so gut wenn man z. B. seinen grauen Lappen in einer Stadt im Ruhrgebiet gemacht hat, in München angehalten wird und sagt: „Gucken sie doch im Computer“. So einfach wie im TV ist es also nicht.
Das nur mal nebenbei.Gegeben.
Aber was passiert heute bei einer Polizeikontrolle und ich habe meinen Schein nicht dabei?
Ich zahle 10€ und muss am nächsten Werktag bei der Polizei vorbei und meinen Schein zeigen.
Warum können die dann nicht selber nachsehen?
Egal wie man es wendet - heute wäre das nicht mehr notwendig, erstens den Schein "physisch" dabei haben zu müssen und zweitens die 10€."Haben Sie gar keinen Führerschein, lohnt es sich übrigens nicht, so zu tun, als ob Sie ihn nur vergessen hätten. Die Polizei kann über Computer herausfinden, ob Sie überhaupt einen Führerschein besitzen"
https://praxistipps.focus.de/...droht-bei-einer-polizeikontrolle_99618Ich bleibe dabei - heute ist alles irgendwo gespeichert, auch der Führerschein. Es ist in meinen Augen reine Schickane die 10€ zu kassieren.
Nochmal. Es ist eben (noch) nicht möglich alles digital zu überprüfen. Das ist schlichtweg falsch. Auch wenn es auf irgendwelchen Internetseiten behauptet wird.
Als Beispiel:
Hätte ich noch den alten Führerschein, wäre es nicht möglich außerhalb der Bürodienstzeiten des für mich zuständigen StVA zu überprüfen, ob ich im Besitz einer Fahrerlaubnis bin. Das ist nun mal so, auch wenn es für Leute die nicht wissen wovon sie reden und ihre Weisheiten aus dem Internet haben, nicht zu glauben ist.
Man sollte vielleicht nicht alles glauben, was man so im Interet liest. Die Realität sieht oft anders aus.
Und die 10 Euro sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Aber am Inhalt ihres Postings merke ich, dass diese Diskussion nichts bringen wird.
In München ist das aber offenbar schon lange möglich. Auch außerhalb der Bürozeiten.
Habe Mitte der 90er Jahre bis 2002 gerne mal mit präparierten Radios in den Polizeifunk reingehört.
Und auch abends um 18-19 h oft gehört wie Kennzeichen und Personen von den Funkstreifen draußen per Funk an den Kollegen im Innendienst , der Zugriff zum Zentralen Computer hatte, abgefagt wurden.
Da kam nach paar Sekunden immer die Auskunft des Kollegen in der „Zentrale“ (?) am anderen Ende, daß diese Kennzeichen zu dem und dem Auto zugeordnet ist, ob es zur Fahndung ausgeschrieben ist, welche Vergehen bei den abgefragten Personen („aktuell ist er ohne“) bekannt waren,z.B.: (hat 4 Einträge, der letzte vom August 1996, wegen KV, 1995 BTM, 1993 Ladendiebstahl, 1990 Urkundenfälschung).
Und natürlich konnte auch
festgestellt werden welche Fahrerlaubnis Klassen und auch seit wann , die angefragte Person erworben hat. (Oder auch nicht.) Da bin ich mir wirklich sicher daß es damals so war.
Edit: Schlusssatz gelöscht, führte zu Irritationen.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 10. September 2019 um 23:22:56 Uhr:
Also stimmt diese Aussage mit dem StVa und den Öffnungszeiten zumindest für München definitiv nicht.
Nimm es doch aus fachlich berufenem Mund wie oben einfach mal hin, es geht nicht immer.
Und wenn der Gesetzgeber vorschreibt du musst dieses Zettelchen haben/dabei haben und es muss gerade gültig sein, wo ist das Problem?
Über gelegentliche Erneuerung des Perso regt sich auch keiner auf.
Moorteufelchen
Doch, hab ich mich auch drüber aufgeregt, wegen der Verlängerung des Perso. 🙂
Musste 2002 , 10 € Strafe zahlen weil mehr als 6 Monate überfällig, also ungültig
Mitbürger über 60 Jahre wird dies Strafe erlassen.
Fühle mich diskriminiert...
Und 2012 hat der Perso schon 35.- gekostet wegen dem erforderlichen Isotonischem Foto drin, oder hieß das Biologisch Abbaubarem Foto?
Ah! Jetzt weiß ich: Biometrisch hieß des!
Und dann schau ich noch voll wie der Mafia Clanchef aus Kalabrien auf dem Foto aus !
Da muss man sich doch aufregen. 🙂
🙂🙂
Mir ist schon klar, dass es "gesetzlich" so geregelt ist.
Aber darf man Gesetze nicht anpassen wenn sich die technischen Möglichkeiten ändern?
Und nochmal: auch heute, wenn wirklich keine Möglichkeit gegeben ist, heute zahlst 10€ und musst halt nachträglich vorzeigen. Und dann? warum die 10 Eier?
Ja ja, Gesetz und so, aber hat man wirklich jemanden geschädigt? Ist man ohne Führerschein gefahren?
Ist es ein Ausweispapier?
Wenn sie wollten, meine Obertanen, dann könnten sie schon. Wollen sie aber nicht - warum auch immer.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 10. September 2019 um 23:22:56 Uhr:
In München ist das aber offenbar schon lange möglich. Auch außerhalb der Bürozeiten.
Habe Mitte der 90er Jahre bis 2002 gerne mal mit präparierten Radios in den Polizeifunk reingehört.
Und auch abends um 18-19 h oft gehört wie Kennzeichen und Personen von den Funkstreifen draußen per Funk an den Kollegen im Innendienst , der Zugriff zum Zentralen Computer hatte, abgefagt wurden.
Da kam nach paar Sekunden immer die Auskunft des Kollegen in der „Zentrale“ (?) am anderen Ende, daß diese Kennzeichen zu dem und dem Auto zugeordnet ist, ob es zur Fahndung ausgeschrieben ist, welche Vergehen bei den abgefragten Personen („aktuell ist er ohne“) bekannt waren,z.B.: (hat 4 Einträge, der letzte vom August 1996, wegen KV, 1995 BTM, 1993 Ladendiebstahl, 1990 Urkundenfälschung).
Und natürlich konnte auch
festgestellt werden welche Fahrerlaubnis Klassen und auch seit wann , die angefragte Person erworben hat. (Oder auch nicht.) Da bin ich mir wirklich sicher daß es damals so war.Edit: Schlusssatz gelöscht, führte zu Irritationen.
Das mag in anderen Bundesländern so sein. Ich spreche von NRW und auch nur von den alten Führerscheinen, also alles was keine Karte ist ( rosa und grau ). Behörden die online mit der Stadt sind, können alle überprüfen. Funktionierte hier bis vor ca. einem Jahr auch noch. Der Onlinezugang wurde aber mit Anschaffung eines neuen Systems bei der Polizei vermutlich aus Kostengründen abgeschafft.
Die anderen Überprüfungen die du ansprichst haben nichts damit zu tun und sind selbstverständlich auch hier möglich.
Zitat:
@bimota schrieb am 11. September 2019 um 06:11:42 Uhr:
🙂🙂
Mir ist schon klar, dass es "gesetzlich" so geregelt ist.
Aber darf man Gesetze nicht anpassen wenn sich die technischen Möglichkeiten ändern?
Und nochmal: auch heute, wenn wirklich keine Möglichkeit gegeben ist, heute zahlst 10€ und musst halt nachträglich vorzeigen. Und dann? warum die 10 Eier?
Ja ja, Gesetz und so, aber hat man wirklich jemanden geschädigt? Ist man ohne Führerschein gefahren?
Ist es ein Ausweispapier?
Wenn sie wollten, meine Obertanen, dann könnten sie schon. Wollen sie aber nicht - warum auch immer.
Genau auf Grund solcher Aussagen vermutete ich, dass die Diskussion nichts bringen wird. Von daher ......
Und ich glaube das Thema war Gültigkeit von Führerscheinen und nicht die Frage nach Sinn und Zweck des Verwarn - bzw. Bußgelkataloges.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 10. September 2019 um 23:50:11 Uhr:
Und dann schau ich noch voll wie der Mafia Clanchef aus Kalabrien auf dem Foto aus !
Da muss man sich doch aufregen. 🙂
Wenn man seinem Passbild ähnlich sieht, ist es höchste Zeit Urlaub zu machen 😉
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 10. September 2019 um 23:33:36 Uhr:
Nimm es doch aus fachlich berufenem Mund wie oben einfach mal hin, es geht nicht immer.
Und wenn der Gesetzgeber vorschreibt du musst dieses Zettelchen haben/dabei haben und es muss gerade gültig sein, wo ist das Problem?
Über gelegentliche Erneuerung des Perso regt sich auch keiner auf.Moorteufelchen
Stimmt!
Aber der Führerschein wurde mir als endlos gültiges Dokument verkauft und jetzt soll ich mir alle 15 Jahre die Arbeit machen und den Bürokratieweg beschreiten?
Dann noch die kohle dafür abdrücken - und erklären was ich für einen LKW fahren will?- wozu?
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. September 2019 um 06:46:19 Uhr:
...
Und ich glaube das Thema war Gültigkeit von Führerscheinen und nicht die Frage nach Sinn und Zweck des Verwarn - bzw. Bußgelkataloges.
Wärest du aufmerksam gewesen und dächtest mit, dann hättest du schließen können, dass es mir genau um die Gültigkeit geht 😉
Denn unsere Führerscheine sind (bis auf weiteres) lebenslang gültig.
Und genau
darumfrage ich untertänigst wenn das Ding im Computer ist, dann können (zumindest in der Zukunft - hmmm, vielleicht) die Polizei und wer es sonst noch so von der Exekutive wissen will da einfach reinschauen.
Warum dann noch Gültigkeit? Und das auf 15 Jahre? Es ist kein Ausweisdokument! Egal welches Bild da drauf ist.
Ich nehme (hoffe?) mal an, dass auch unsere Obertanen irgendwann im Computerzeitalter ankommen - wenn sie nämlich gestohlene Daten kaufen, dann können sie das auch.
Nur beim Führerschein, da müssen sie passen?
Es gibt keinen vernünftigen Grund heute mehr, dieses Papierchen mitzuführen (für die Polizei - bei Mietauto ist das etwas anderes, die dürfen nicht ins Computerchen schauen). Und dann noch Gültigkeit! Lachhaft.
ich verstehe nicht, wie man so was verteidigen kann.
Ja ja, es ist eben so! Aber das war schon oft in unserer Geschichte so und hat uns nicht immer geholfen.
Zitat:
@bimota schrieb am 11. September 2019 um 12:29:58 Uhr:
Es gibt keinen vernünftigen Grund heute mehr, dieses Papierchen mitzuführen (für die Polizei - bei Mietauto ist das etwas anderes, die dürfen nicht ins Computerchen schauen). Und dann noch Gültigkeit! Lachhaft.
ich verstehe nicht, wie man so was verteidigen kann.
Ja ja, es ist eben so! Aber das war schon oft in unserer Geschichte so und hat uns nicht immer geholfen.
Selbst das wäre realisierbar: Zugriff für diese Firmen mit Angabe des vollständigen Namen und Geb-Datum und gewünschter Führerscheinklasse.
Max Mustermann - 1.1.1980 - B
liefert Rückmeldung:
Besitzt (keine) Fahrerlaubnis B
So hat man nicht zu viel herausgegeben und kann nur für seinen Kunden anfragen. Dazu hat man ja dann noch den Ausweis oder Reisepass als Personennachweis.
Eigentlich wäre es auch möglich, den Ausweis mit dem Führerschein zu kombinieren. Wird auch mehr Platz in der Geldbörse frei. 🙂