Gültigkeitsdauer von Führerscheinen

Hallo,

die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen war doch früher in D unbegrenzt. Jetzt ist mir zum ersten Mal aufgefallen, dass mein 2013 ausgestellter Führerschein (ich hatte ihn mir geholt, weil ich den kleinen in Scheckkartengröße haben wollte) nur bis 2028 gilt. Der Schein von "Erika Mustermann" bei Wikipedia hat ebenfalls einen Gültigkeit von nur 15 Jahren.

Seit wann gilt diese Regel, und warum?

Grüße
Chicharrero

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. September 2019 um 09:12:36 Uhr:


Anders sieht die Lage allerdings aus, wenn die Frist schon längere Zeit verstrichen ist. Denn hier verlassen wir den Bereich der bloßen Odnungswidrigkeit und erfüllen den Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis.
...
Achtung : Fahren ohne gültigen Führerschein hat Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz!

Kaum zu glauben, dass die Allianz einen derartigen Unsinn verzapft.

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Hier werden alle Fragen zum Führerschein genau erklärt

https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/fuehrerschein-gueltigkeit/

Das sollte beachtet werden

Bußgelder und Strafen bei abgelaufenem Führerschein

 

Auch wenn durch die Führerscheinneuregelung nicht die Fahrerlaubnis an sich in Frage gestellt wird, sondern nur das Dokument erneuert wird – als bürokratische Lapalie sollten Sie die regelmäßige Aktualisierung Ihres Scheins nicht betrachten. Denn wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren, ist zumindest schon einmal der Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ erfüllt. Damit haben Sie auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeitbegangen, die mit einem Bußgeld von 15 Euro einhergeht. Bei einem seit Kurzem abgelaufenen Führerschein können Sie wahrscheinlich noch mit der Güte des Gesetzgebers rechnen.

Anders sieht die Lage allerdings aus, wenn die Frist schon längere Zeit verstrichen ist. Denn hier verlassen wir den Bereich der bloßen Odnungswidrigkeit und erfüllen den Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes handelt es sich beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis um eine Straftat. Sie zieht in der Regel hohe Bußgelder oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr nach sich.

Aus diesem Grunde sollten Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins nicht nur sofort einen Ersatzführerschein beantragen, sondern sich für die Zwischenzeit auch immer einen vorläufigen Führerschein besorgen. Für Führerscheine gilt schließlich eine Mitführpflicht. Werden Sie kontrolliert, gilt die Ausrede nicht, dass Sie schon den Antrag für einen neuen Schein gestellt haben. Der vorläufige Führerschein ist übrigens nur so lange gültig, bis der Ersatzführerschein fertig gestellt ist.

Achtung : Fahren ohne gültigen Führerschein hat Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz!

Wenn Sie als Autofahrer ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind, handeln Sie eindeutig rechtswidrig. Das hat nicht nur strafrechtliche Auswirkungen. Auch Ihr Versicherungsschutz greift im Ernstfall, wie zum Beispiel bei einem Unfall, nicht. Gegenüber dem Versicherungsträger handelt es sich hierbei um eine Obliegenheitsverletzung. Dafür kann Sie Ihre Versicherung nach Abschluss der Schadensregulierung in Regress nehmen und eine Summe von bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. September 2019 um 09:12:36 Uhr:


Anders sieht die Lage allerdings aus, wenn die Frist schon längere Zeit verstrichen ist. Denn hier verlassen wir den Bereich der bloßen Odnungswidrigkeit und erfüllen den Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis.
...
Achtung : Fahren ohne gültigen Führerschein hat Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz!

Kaum zu glauben, dass die Allianz einen derartigen Unsinn verzapft.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es nur dann, wenn es ein nicht verlängerter LKW Führerschein ist.
Und die Allianz wird auch immer alle Haftpflichtschäden begleichen müssen, auch mit abgelaufenem Führerschein. Das man hinterher mit 5000€ in Regress genommen wird, heißt ja nicht, dass der Versicherungsschutz nicht greift. Hauptsache ist doch, dass die Allianz die 1,1 Millionen € für den Panzer bezahlt, der vom LKW kippt nachdem ich ihn gerammt habe.

Zitat:

@400.000km schrieb am 8. September 2019 um 10:31:10 Uhr:


Das man hinterher mit 5000€ in Regress genommen wird, heißt ja nicht, dass der Versicherungsschutz nicht greift.

Ein abgelaufener Führerschein wäre nicht mal ein Grund für eine Regressforderung.

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Frühestens ab 2028 werden sich die Fälle mit abgelaufenen Führerscheinen häufen und dann wird man sehen wie die Gerichte entscheiden.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. September 2019 um 11:05:16 Uhr:


Frühestens ab 2028 werden sich die Fälle mit abgelaufenen Führerscheinen häufen ...

Wie kommst du auf 2028, die ersten laufen im Jahre 2021 ab. Um genau zu sein 19.01.2021.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 8. September 2019 um 11:38:10 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. September 2019 um 11:05:16 Uhr:


Frühestens ab 2028 werden sich die Fälle mit abgelaufenen Führerscheinen häufen ...

Wie kommst du auf 2028, die ersten laufen im Jahre 2021 ab. Um genau zu sein 19.01.2021.

Sorry,

hier nochmals die genauen Umtauschfristen

https://www.autobild.de/artikel/fuehrerschein-gueltigkeit-1240269.html

Fristen: Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw-Führerscheine sind – egal, ob es sich um den grauen oder rosafarbenen Lappen handelt oder bereits um einen Karten-Führerschein – nicht mehr unbegrenzt gültig. Sie müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der 19. Januar 2033 ist der letzte Stichtag für den Umtausch – aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr, greift die Umtauschpflicht schon vorher.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:

• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

hier sind andere Umtauschdaten angegeben?. Was ist nun richtig?

https://www.verti.de/blog/fuehrerschein-gueltigkeit.jsp

https://www.adac.de/.../

und das schreibt noch der ADAC dazu

Warum müssen Autofahrer älter als Jahrgang 1953 erst 2033 umgetauscht haben?

Bis 2028 sollen die meisten Führerscheine Stück für Stück umgetauscht sein, um den Ansturm auf die Behörden zu entzerren: Denn danach laufen auch schon die ersten Führerscheine wieder ab, die nach 2013 ausgestellt wurden. Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, sind von der Regelung ausgenommen. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat begründet das so: „Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.“

Die Frage ist eher, was passiert im Ausland mit einem "abgelaufenem" Dokument. In Deutschland zahlt man seine 10€ und die Sache ist gegessen. Würde ich gegenüberstellen wie oft ich 10€ hätte zahlen müssen und wie viel ein neuer kostet.. immernoch günstiger. 🙂

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 7. September 2019 um 21:48:26 Uhr:


Wer nicht umtauscht zahlt halt dann bei einer Kontrolle die 10 € Strafe.
Kann sich jeder selbst überlegen ob sich der Umtausch lohnt bei den Dumpingpreisen für diese Verstoss.

Das ist ja noch das kleinste Problem.

Unter Vorlage eines abgelaufenen Führerscheins stellt dir die Behörde in Zukunft keinen internationalen Führerschein mehr aus, falls du mal einen benötigen solltest.

Ja gut. Das muss dann jeder für sich abmachen.
Wie lange meinst Du das der dann schon abgelaufen sein müsste?
Gibt doch sicher eine Art Schonfrist.
Also bei mir wäre es bis 19.01.23 der Stichtag. Und wenn ich jetzt , sagen wir mal im August 2024 einen Internationalen Beantragen würde und lege den alten Grauen Lappen vor, meinst dann die weigern sich?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 8. September 2019 um 16:11:29 Uhr:


Also bei mir wäre es bis 19.01.23 der Stichtag. Und wenn ich jetzt , sagen wir mal im August 2024 einen Internationalen Beantragen würde und lege den alten Grauen Lappen vor, meinst dann die weigern sich?

Unter Vorlage des grauen Lappens bekommst du schon heute keinen internationalen Führerschein mehr ausgestellt. Dazu muß man schon die Plastikkarte vorlegen. Ich hatte das Problem vor einigen Jahren, als ich einen internationalen Führerschein für die USA brauchte. Mußte da erst meine graue Pappe gegen eine Plastikkarte eintauschen (zum Glück reichte die Zeit dafür noch, da ich die Sache bereits ein halbes Jahr vor dem Flug angeleiert hatte).

Aha. Gut zu wissen.
Gottseidank habe ich das Problem persönlich nicht.
Soll heißen:
Also ich brauche b.a.w. keinen Int.nat.FS.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 8. September 2019 um 13:41:47 Uhr:


In Deutschland zahlt man seine 10€ und die Sache ist gegessen. Würde ich gegenüberstellen wie oft ich 10€ hätte zahlen müssen und wie viel ein neuer kostet.. immernoch günstiger. 🙂

was für ein Argument... die Umschreibung kostet grad mal 24 €.
Dafür "Robin Hood" spielen??
Aber wem's Spaß macht... 🙄

Zitat:

@audijazzer schrieb am 8. September 2019 um 17:41:17 Uhr:



Zitat:

@Teksaz schrieb am 8. September 2019 um 13:41:47 Uhr:


In Deutschland zahlt man seine 10€ und die Sache ist gegessen. Würde ich gegenüberstellen wie oft ich 10€ hätte zahlen müssen und wie viel ein neuer kostet.. immernoch günstiger. 🙂

was für ein Argument... die Umschreibung kostet grad mal 24 €.
Dafür "Robin Hood" spielen??
Aber wem's Spaß macht... 🙄

Genau. Jeder so wie er möchte. Interessant wird’s dann eventuell im Ausland wo der rosa oder graue Lappen nicht anerkannt wird. Da steigt man dann eben aus und läuft weiter. Kann ja auch Spaß machen. Andere Länder sind da teilweise schmerzfrei. Aber jeder so wie er möchte.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. September 2019 um 11:05:16 Uhr:


Frühestens ab 2028 werden sich die Fälle mit abgelaufenen Führerscheinen häufen und dann wird man sehen wie die Gerichte entscheiden.

Da musst man nicht abwarten, denn es ist doch glasklare Rechtslage, dass eine Fahrerlaubnis auch bei abgelaufenem Führerschein weiter gilt. Nur bei den Klassen C und D gibt es eine beschränkte Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Ansonsten gilt: "Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt." (§ 23 Abs. 1 FeV)

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