Gültigkeit 30-Zone
Moin,
ich bin letzte Woche morgens um 6:50 geblitzt worden. Ich ging davon aus dass die 30 erst ab 7:00 gelten. Das betreffende Schild habe ich angehängt. Was meint ihr. Gilt der Hinweis 7-19 Uhr nur fürs parken oder auch für die 30-Zone? Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer oder Polizist unter euch.
Beste Antwort im Thema
Schilder werden immer so wie mann es in einer Ordentlichen Fahrschule lernt von oben nach unten gelesen!
Das bedeutet das es eine 30er Zone ist mit eingeschränkten Halteverbot das Halteverbot aber nur an den Tagen bzw. der Uhrzeit gilt.
35 Antworten
Ich wunderte mich immer wieder über die Autofahrer um mich herum.
Nachdem Lesen der Beiträge hier, wundere ich mich nicht mehr.
Zitat:
@w202w210 schrieb am 27. April 2016 um 21:45:24 Uhr:
Ich wunderte mich immer wieder über die Autofahrer um mich herum.Nachdem Lesen der Beiträge hier, wundere ich mich nicht mehr.
Solche Eindrücke zu begründen wäre zielführend.
Denn so denkt auch der Geisterfahrer.
Es ist auch völlig normal das man mal etwas nicht mehr weiß bzw. unsicher ist wenn die Fahrschule länger als zwei Jahre her ist.
Am weitesten verbreitet ist das Pfänomen das Autofahrer vergessen wie dieser komische Blinkerhebel am Lenkrad zu bedienen ist.
Zitat:
@marcusfiftyeight schrieb am 27. April 2016 um 22:49:53 Uhr:
Es ist auch völlig normal das man mal etwas nicht mehr weiß bzw. unsicher ist wenn die Fahrschule länger als zwei Jahre her ist.
Am weitesten verbreitet ist das Pfänomen das Autofahrer vergessen wie dieser komische Blinkerhebel am Lenkrad zu bedienen ist.
mein letzter fs habe ich 1999 gemacht, und ich weiß es immer noch.
habe aber auch immer viele km mit motorrad 20tsd pro jahr, auto auch 20tsd und lkw 120tsd pro jahr gefahren.
ist dann doch praktisch wenn man die verkehrsregeln beherrscht.
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Ich würde stark bezweifeln das die Mehrheit noch alles so richtig im Straßenverkehr macht das sie ohne weiteres eine Fahrsprüfung bestehen würden geschweige denn die Theorieprüfung.
Ich halte das aber für völlig normal.
Dinge wie Vorfahrt und Blinkernutzung sollten allerdings schon klappen.
Ich würde definitiv keine Fahrprüfung mehr bestehen. Aber immerhin hab ich in mehr als 30 Jahren weder einen Punkt in Flensburg kassiert noch einen Unfall (fahrenderweise) gehabt.
Und da waren auch Städte wie Paris, Bangkok, Sao Paulo und Caracas bei.
Ich bleibe dabei, Schilder werden von unten nach oben gelesen, damit man den Sinn oder Unsinn versteht. Zusatzschilder beziehen sich immer auf das Schild darüber. Wenn man die Schilder auf dem Bild des TE von unten nach oben liest, dann macht es auch wieder Sinn.
zoekie
Und dein Buch Liest Du auch von unten nach oben...
Mir eigentlich egal wie Du oder wer auch immer was wie liest oder deutet Hauptsache es wird verstanden was gemeint ist!
Zitat
Tempolimits sind oft an bestimmte Zeiten und Wochentage gebunden, gerade innerorts, etwa in Wohngebieten oder vor Schulen. Aber gilt das Zusatzzeichen "Mo - Fr" auch an Feiertagen? Ja, hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht an Werktage gekoppelt (Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).
Zitat:
@Autoflug schrieb am 28. April 2016 um 19:58:06 Uhr:
Zitat
Tempolimits sind oft an bestimmte Zeiten und Wochentage gebunden, gerade innerorts, etwa in Wohngebieten oder vor Schulen. Aber gilt das Zusatzzeichen "Mo - Fr" auch an Feiertagen? Ja, hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht an Werktage gekoppelt (Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).
Das hat nichts mit der Ausfangsfrage zu tun.
Zitat:
@---------- schrieb am 28. April 2016 um 20:04:55 Uhr:
Zitat:
@Autoflug schrieb am 28. April 2016 um 19:58:06 Uhr:
Zitat
Tempolimits sind oft an bestimmte Zeiten und Wochentage gebunden, gerade innerorts, etwa in Wohngebieten oder vor Schulen. Aber gilt das Zusatzzeichen "Mo - Fr" auch an Feiertagen? Ja, hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht an Werktage gekoppelt (Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).Das hat nichts mit der Ausfangsfrage zu tun.
[/quDie andere antworten auch nicht
Zitat:
@zoekie schrieb am 28. April 2016 um 11:16:24 Uhr:
Ich bleibe dabei, Schilder werden von unten nach oben gelesen, damit man den Sinn oder Unsinn versteht. Zusatzschilder beziehen sich immer auf das Schild darüber. Wenn man die Schilder auf dem Bild des TE von unten nach oben liest, dann macht es auch wieder Sinn.
Es macht so oder so Sinn. Man kann mit den Zusatzschildern anfangen und mit dem Hauptschild aufhören oder umgedreht.
Übrigens ist die viel spannendere Frage bei mehreren Zusatzschildern, sind sie als logisches "UND" oder als logisches "ODER", abhängig von der Darstellungsweise zu lesen?
Oft kann man das mit den gesunden Menschenverstand beantworten, aber eben nicht immer.
Beispiel: 30 km/h als Hauptschild und darunter 6-19 Uhr und das LKW-Symbol als Zusatzschilder. Das kann man so anordnen, dass es nur für LKW´s zwischen 6-19 Uhr gilt (logisches "UND"😉, man kann es aber auch so anordnen, dass es immer zwischen 6 und 19 Uhr gilt und immer (0-24 Uhr) für LKW´s (logisches "ODER"😉.
Jetzt kann sich jeder mal fragen, wie wohl der Unterschied aussehen würde 😉.
Es gibt nichts mehr zu antworten: das Zusatzschild gilt nur für das Halteverbot, und die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt immer.
Zitat:
@Yoschi1961 schrieb am 26. April 2016 um 09:14:09 Uhr:
Moin,ich bin letzte Woche morgens um 6:50 geblitzt worden. Ich ging davon aus dass die 30 erst ab 7:00 gelten. Das betreffende Schild habe ich angehängt. Was meint ihr. Gilt der Hinweis 7-19 Uhr nur fürs parken oder auch für die 30-Zone? Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer oder Polizist unter euch.