GSG Ticket; außerhalb der Linie geparkt
Bin etwas auf Zinne…..
Seit kurzem ist Parkscheiben-Pflicht in unserem Kaufland Parkhaus und die Überwachung erfolgt durch eine externe Firma.
So weit so verständlich……
Aufgrund der engen Parkplätze und einem direkt neben der Linie stehenden Parknachbarn, habe ich etwas außerhalb des eingezeichneten Bereichs geparkt, um einer eventuellen Delle zu entgehen und dafür eine „Vertragsstrafe“ von 23€ erhalten.
Dabei habe ich weder einen Nachbarparkplatz blockiert, noch behinderte ich vorbei fahrende Fahrzeuge, da die Straße dort sehr breit ist.(kommt auf dem Bild evtl perspektivisch nicht richtig rüber)
Mein Einspruch wurde mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen mit einem Standardschreiben abgelehnt.
Hat jemand Ähnliches erlebt und gibt es hier Möglichkeiten oder lohnt es den Aufwand nicht?
Mir geht es eher ums Prinzip, als um das Geld……
179 Antworten
Zitat:
@Melosine schrieb am 15. Juni 2024 um 21:54:22 Uhr:
Nur nutzen viel zu wenig Betroffene diese riesige Hintertür die damit bewusst geöffnet wurde. Würde das jeder tun (so wie ich) wäre der Spuk sehr schnell zu Ende.
Aber ich bin da zuversichtlich.
Wenn man nur kurzfristig plant, klingt das ja ganz nett. Aber denk mal einen Schritt weiter. Würden alle, wie du diese Hintertür benutzen, würde ganz schnell ein neues Geschäftsmodell entstehen. Man zahlt keine 25 Euro mehr für das überschreiten der Parkzeit, sondern 200 Euro, und das sogar legal. Und hat man Kühlwaren gekauft, sind die eventuell nicht mehr nutzbar, weil man das Taxi nehmen muss... Wünsche, die in deiner Theorie gut klingen, funktionieren in der Praxis nicht. Parkraumbewirtschafer werden immer ein Schritt voraus sein, was die Geldeinnahmen betrifft, weil die das beruflich machen. Der Spuk kann nicht beendet werden. Besonders nicht hier in Deutschland, wo zahlreiche Leute für Recht und Ordnung sind...
Allerdings sind wir davon noch ganz weit entfernt. Wer seine 25 Euro fürs falschparken zahlt, wird auch beim nächsten Mal nur 25 Euro zahlen müssen. Zur Zeit werden nur Falschparker sofort abgeschleppt, die beim Parkraumbewirtschafter eine Rechnung nicht bezahlt haben. Du kanst beim Aldi abgescheppt werden, wenn bei Lidl falsch geparkt wurde, wenn der Parkraumbewirtschafter der selbe ist... Da dir das wohl noch nicht passiert ist, gehe ich davon aus, dass du diese Hintertür gar nicht, oder nur äußerst selten nutzt. Der Vorteil ist, dass die Daten des Fahrzeugs nur 3 Jahre gespeichert werden und nur beim erneuten Falschparken angewendet werden.
Zitat:
@MvM schrieb am 16. Juni 2024 um 05:11:47 Uhr:
Zur Zeit werden nur Falschparker sofort abgeschleppt, die beim Parkraumbewirtschafter eine Rechnung nicht bezahlt haben.
Schwer vorstellbar. Zum Einen muss beim Abschleppen die Verhältnismäßigkeit gegeben sein, zum Anderen müssen die ja erst mal den Halter ermitteln. Und das geht für Privatpersonen nicht mal eben auf Knopfdruck.
Hinzu kommt, dass das wohl kaum so in den AGB steht.
Zu deiner Frage, ob ich diese Hintertür nutze: Bisher 2 mal. Ging ohne das geringste Problem. Ich hätte im Galle eines Falles aber jederzeit nachweisen können, dass ich zum fraglichen Zeitpunkt nicht in Deutschland war.
Edit: Es waren 3 Fälle. Einer lief aber anders ab.
Diese bewirtschafteten Privatparkplätze sind ein Angebot, das muß niemand annehmen. Wenn man Angst vor Parkschäden hat, das Auto zu groß ist, keine Linien akzeptieren will, dann bleibt man da eben weg, parkt woanders oder fährt mit dem Bus hin.
VT wie Melosine oder der TE haben anscheinend noch immer nicht verstanden, dass sie selbst und deren Parkverhalten der Grund für die private Parkraumbewirtschaftung sind.
Noch vor vielen Jahren hat es prima ohne die Privaten funktioniert, bis es dann doch Überhand nahm.
Nun meckert der Grund selbst über die von Ihnen geschaffene Konsequenz.
Es kommt die Zeit, da bekommen Fahrzeuge die Kralle an die Felge.
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Der User scheint allgemein ein Problem mit den Parken zu haben ... inklusive seinem privaten Feldzug gegen Parkraumbewirtschaftung.
Einfach mal vernünftig parken, scheint keine adequate Lösung zu sein.
Ich bin da jetzt mal ziemlich viele Seiten durchgescrollt, habe aber keinen Post des TE gefunden. Vielleicht kannst du den mal direkt verlinken statt nur den ganzen Thread.
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 08:34:28 Uhr:
... ob ich diese Hintertür nutze: Bisher 2 mal. Ging ohne das geringste Problem.
Ganz so einfach ist es nicht mit dem Bestreiten der Eigenschaft als Vetragspartner.
Halter muss den Fahrer nicht benennen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass der Halter keinen Schadenersatz zahlen muss, wenn er sich weigert, den Fahrer zu benennen. Der Halter hat gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine Auskunftspflicht.
Wenn Sie als Halter vom Parkplatzbetreiber aber mit der Behauptung verklagt werden, Sie hätten das Fahrzeug selbst abgestellt und seien daher Vertragspartner, müssen Sie alle denkbaren Fahrer benennen. Machen Sie das nicht, haben Sie nicht ausreichend bestritten, Vertragspartner zu sein. Und das würde selbst für den Fall gelten, wenn Sie (zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt) beweisen können, dass Sie gar nicht vor Ort gewesen sein können (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az.: XII ZR 13/19).
Ich bin in zwei Fällen (ein eigener, einer in der Familie) damit stressfrei durchgekommen.
"... müssen Sie alle denkbaren Fahrer benennen."
Die Zurückweisung der Forderung enthielt demzufolge das Angebot, sämtliche in Frage kommenden Fahrer zu benennen, sofern gewünscht.
War aber nicht gewünscht, denn es kam nie wieder was.
Ansonsten hätte ich den Mahnbescheid zurückgewiesen und die Klage abgewartet.
Allerdings mache ich und würde das weiter nur in Fällen eindeutiger Abzockversuche seitens dieser Bewirtschafter machen.
Im Fall hier käme das nicht in Betracht, der Verstoß ist eindeutig und selbst wenn nicht: So parkt man einfach nicht.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 16. Juni 2024 um 09:48:46 Uhr:
VT wie Melosine oder der TE haben anscheinend noch immer nicht verstanden, dass sie selbst und deren Parkverhalten der Grund für die private Parkraumbewirtschaftung sind.
Und sehr viele haben nicht begriffen, dass die Bewirtschaftung den Betreibern der Einkaufsmärkte nichts, aber auch gar nichts bringt.
Wenn ohne Bewirtschaftung täglich 50 Autos die Parkzeit überschreiten, dann ist es für den Marktbetreiber exakt dasselbe wie wenn mit Bewirtschaftung 50 Autos die Parkzeit überschreiten. Halt, nicht ganz. Er hat jede Menge verärgerter Kunden.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Juni 2024 um 10:14:25 Uhr:
Ich bin da jetzt mal ziemlich viele Seiten durchgescrollt, habe aber keinen Post des TE gefunden. Vielleicht kannst du den mal direkt verlinken statt nur den ganzen Thread.
Ich meinte Melosine.
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 10:40:37 Uhr:
Und sehr viele haben nicht begriffen, dass die Bewirtschaftung den Betreibern der Einkaufsmärkte nichts, aber auch gar nichts bringt.
Auf mit Fremdparkern hoch belasteten Parkplätzen, z.B. in den Innenstädten oder in der Nähe von Pendlerbahnhöfen wirkt die "Bewirtschaftung" abschreckend und hält die Plätze für Kunden frei.
Das funktioniert und ist völlig in Ordnung. Und bei den inzwischen üblichen Kamerabasierten Systemen gibts da auch kein Potential mehr für Abzockerei.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 16. Juni 2024 um 10:40:12 Uhr:
War aber nicht gewünscht, denn es kam nie wieder was.
Ansonsten hätte ich den Mahnbescheid zurückgewiesen und die Klage abgewartet.
Klar kommt da nichts mehr. Sollte ich je in die Situation kommen, die möglichen Fahrer benennen zu müssen, sind das dann halt mindestens zwei. Dann ist die Sache gestorben.
Und zu meiner Intention: Würden die Marktbetreiber ihre Parkplätze in Eigenregie überwachen, hätte ich nicht das geringste Problem damit.
Die Marktbetreiber würden niemals Geld von einem echten Kunden verlangen, weil er schräg steht, oder die Parkzeit um eine Stunde überschritten hat.
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 10:40:37 Uhr:
...
Oh je,
Du hast nicht verstanden, warum es die Bewirtschafter überhaupt gibt.
Es geht den Einkaufsmärkten nicht darum Kapital zu schlagen.
Primär soll dafür gesorgt werden, dass dort nur Fahrzeuge stehen, die Kunden des Einkaufsmarktes gehören. Dafür gibt es eine gewisse Zeit zum Parken.
Sekundär wird dafür gesorgt, dass so geparkt wird, dass alle Wege frei bleiben, da es dafür auch Vorschriften gibt.
Weiterhin wird durch die Überwachung gesorgt, dass auch alle Parkplätze nutzbar sind und nicht durch blöd parken ein Fahrzeug 2 Plätze verbraucht.
Die verärgterten Kunden sind meist die, die genau das Obige nicht beherzigen und den Egomanen raushängen lassen. Alle restlichen Kunden sind dankbar dafür, dass sie einen Platz bekommen, um ihren Einkauf zu erledigen.
Die Alibi-Kunden, die dort aus anderen Gründen parken und zum Schluss noch schnell einen Magermilchjoghurt kaufen, werden toleriert, da sie rein formal die Regeln fast eingehalten haben. Eigentlich könnten auch sie abgestraft werden, da die Regeln eindeutig sagen, dass der Parkplatz nur für einen Einkauf in diesem Geschäft benutzt werden darf. So zumindest meine Erfahrung mit diesen Parkplätzen.
Nochmal für dich
Die Bewirtschafter kamen erst viel später. Warum?
Weil diese Parkplätze gerne als Fremdparken benutzt wurden und so mancher VT das richtige Einparken nach der Fahrschule wieder verlernt hat.
Es wurde auf die Missstände reagiert mit der Hoffnung der Besserung.
Das, was im öffentlichen schon Gang und Gäbe ist, Überwachung der Parkplätze durch das OA, wurde aufgrund von Zuständigkeiten privaten Firmen überlassen, die damit fleißig Geld verdienen. Je mehr jetzt die Advocatwinkelzüge durchziehen, desto mehr wird nachgebessert werden. Anfängliche überzogene Forderungen wurden eingestellt, da die Gerichte hier den privaten Grund dem öffentlichen gleichgestellt haben, was die Bestrafungen angeht.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 16. Juni 2024 um 10:46:39 Uhr:
Auf mit Fremdparkern hoch belasteten Parkplätzen, z.B. in den Innenstädten oder in der Nähe von Pendlerbahnhöfen wirkt die "Bewirtschaftung" abschreckend und hält die Plätze für Kunden frei.Das funktioniert und ist völlig in Ordnung. Und bei den inzwischen üblichen Kamerabasierten Systemen gibts da auch kein Potential mehr für Abzockerei.
In den Innenstädten sind solche Parkplätze sehr sehr selten. Meist findet man da Parkhäuser oder Tiefgaragen.
Die bewirtschafteten Plätze befinden sich in aller Regel in der Peripherie.
Und ja, auch mit Kamerabasierter Überwachung ist es Abzocke, wenn ich als echter Kunde zur Kasse gebeten werde wenn ich die Parkzeit um ein paar Minuten überschritten habe.
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 10:49:28 Uhr:
Die Marktbetreiber würden niemals Geld von einem echten Kunden verlangen...
Das würde ich so unterschreiben, zumindest für die allermeisten Marktbetreiber.
Das Geschäftsmodell "der outgesourcten Parkraumbewirtschaftung" hat halt auch jede Menge schwarze und halbschwarze Schafe auf den Plan gerufen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 10:49:28 Uhr:
...
Die Marktbetreiber würden niemals Geld von einem echten Kunden verlangen, weil er schräg steht, oder die Parkzeit um eine Stunde überschritten hat.
Es liegt nicht daran, dass sie nicht wollen, sondern dass sie das Personal dafür nicht abstellen möchten.
Deswegen gibt es bei vielen die privaten Bewirschafter, die genau das tun.
😉