GSG Ticket; außerhalb der Linie geparkt

Bin etwas auf Zinne…..

Seit kurzem ist Parkscheiben-Pflicht in unserem Kaufland Parkhaus und die Überwachung erfolgt durch eine externe Firma.

So weit so verständlich……
Aufgrund der engen Parkplätze und einem direkt neben der Linie stehenden Parknachbarn, habe ich etwas außerhalb des eingezeichneten Bereichs geparkt, um einer eventuellen Delle zu entgehen und dafür eine „Vertragsstrafe“ von 23€ erhalten.

Dabei habe ich weder einen Nachbarparkplatz blockiert, noch behinderte ich vorbei fahrende Fahrzeuge, da die Straße dort sehr breit ist.(kommt auf dem Bild evtl perspektivisch nicht richtig rüber)

Mein Einspruch wurde mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen mit einem Standardschreiben abgelehnt.
Hat jemand Ähnliches erlebt und gibt es hier Möglichkeiten oder lohnt es den Aufwand nicht?
Mir geht es eher ums Prinzip, als um das Geld……

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179 Antworten

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Juni 2024 um 08:49:38 Uhr:


Für einen gesunden Komporomiss musst du beide seiten berücksichtigen.

Der gesunde Kompromiss wäre nur solche Parker zu sanktionieren, die entweder schlecht parken

und

andere behindern oder die Dauerparken. Beides ist hier nicht der Fall.

In den Zeiten, wo der gesunde Menschenverstand das Maß der Dinge war, leben wir leider nicht mehr.

Die Parkraumbewirschaftung dort gibt es jedenfalls nicht, weil da zu oft auf oder über den Linien geparkt wurde...

Schlecht geparkt wurde sehr wohl.
Die Abgrenzungen gibt es nicht aus Spaß.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juni 2024 um 12:24:21 Uhr:


Schlecht geparkt wurde sehr wohl.
Die Abgrenzungen gibt es nicht aus Spaß.

Wenn du auf einem städtischen Parkplatz, der vom Ordnungsamt kontrolliert wird so parkst und einen gültigen Parkschein hast, kriegst du nie und nimmer ein Knöllchen.
Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber der Parkraumbewirtschaftung in der jetzigen Form einen Riegel vorschiebt.

"Parkraumbewirtschaftung ...Riegel vorschiebt."
Ich glaube, da gibt es wichtigeres zu tun für den Gesetzgeber. Man muß halt die Augen nach Schildern und Linien offenhalten und ggf, woanders hinfahren. Millionen machen das problemlos Tag für Tag. Und was sind schon 30 Euro im Verhältnis zu den Kosten eines Autos? Schulterzuck und Überweisung, dann einfach vergessen.

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Zitat:

@Melosine schrieb am 15. Juni 2024 um 12:38:33 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juni 2024 um 12:24:21 Uhr:


Schlecht geparkt wurde sehr wohl.
Die Abgrenzungen gibt es nicht aus Spaß.

Wenn du auf einem städtischen Parkplatz, der vom Ordnungsamt kontrolliert wird so parkst und einen gültigen Parkschein hast, kriegst du nie und nimmer ein Knöllchen.
Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber der Parkraumbewirtschaftung in der jetzigen Form einen Riegel vorschiebt.

Privaten Grund mit öffentlichen zu vergleichen entbehrt jeglichem Menschenverstand, egal ob gesund oder ungesund!

Und jetzt mal unter uns.
Der Wagen steht außerhalb der Parkfläche und ragt sogar in die Fahrspur hinein.
Wer auf einem öffentlichen Parkplatz mit seinem Wagen auf die Fahrbahn ragt bekommt auch dort ein Ticket.
Behinderung findet nicht erst dann statt wenn keiner vorbei kommt!

Zitat:

@Melosine schrieb am 15. Juni 2024 um 12:38:33 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juni 2024 um 12:24:21 Uhr:


Schlecht geparkt wurde sehr wohl.
Die Abgrenzungen gibt es nicht aus Spaß.

Wenn du auf einem städtischen Parkplatz, der vom Ordnungsamt kontrolliert wird so parkst und einen gültigen Parkschein hast, kriegst du nie und nimmer ein Knöllchen.
Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber der Parkraumbewirtschaftung in der jetzigen Form einen Riegel vorschiebt.

Ich habe vor Jahren ein Ticket vom Ordnungsamt bekommen, weil mein Reifen mit wenigen mm den Randstreifen berührte. Die haben das sogar ausgemessen und fotografiert zum Beleg...

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 15. Juni 2024 um 12:22:08 Uhr:


In den Zeiten, wo der gesunde Menschenverstand das Maß der Dinge war, leben wir leider nicht mehr.

Gab gab noch nie einen gesunden Menschenverstand, und es wird ihn auch nie geben... Falls du denkst, dass du schlau bist, gebe ich dir einen kleinen Denkanstoß... Es gibt viele Satelliten, die auf der Suche nach inteligenten Leben in diesem Universum sind. Kein einziges, von diesen Satelliten, ist auf die Erde gerichtet...

Zitat:

@Melosine schrieb am 15. Juni 2024 um 12:38:33 Uhr:


...
Wenn du auf einem städtischen Parkplatz, der vom Ordnungsamt kontrolliert wird so parkst und einen gültigen Parkschein hast, kriegst du nie und nimmer ein Knöllchen.

Schon probiert oder woher die Gewissheit?

Ich bin mir sicher, dass du auch auf öffentlichem Grund dafür eine Strafe bekommst.

Ansonsten ist es mal wieder bezeichnend.

Mit Benutzung des Parkhauses akzeptiert man die Regeln und dazu gehört das Parken innerhalb der gekennzeichneten Flächen.

Hier jetzt den Aufstand zu proben, trotz wissentlichem Verstoß ist völlig daneben.

Das Heck des Fahrzeugs steht nicht ein paar Millimeter auf dem Fahrweg sondern sehr deutlich. Das würde auch kein Ordnungsamt tolerieren. Es steht zusätzlich auch auf der rechten Seite deutlich außerhalb.

Das ist dem TE garantiert aufgefallen und er sollte auch in der Fahrschule gelernt haben, wie man parkt.

Zitat:

Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber der Parkraumbewirtschaftung in der jetzigen Form einen Riegel vorschiebt.

Der Riegel ist ganz einfach.

Ordentlich parken und gut ist. Aber Kandidaten wie der TE und anscheinend du auch sorgen selbst dafür, dass mehr und mehr die Überwachung auch auf privatem Grund zunimmt.

Den schwarzen Peter einfach mal bei sich suchen. Sich daneben benehmen und dann aufschreien, weil es nicht toleriert wird.

Falsche Richtung

Mache es ordentlich den Regeln entsprechend und es gibt keine Strafe.

Zitat:

@Melosine schrieb am 15. Juni 2024 um 12:38:33 Uhr:


..............
Wenn du auf einem städtischen Parkplatz, der vom Ordnungsamt kontrolliert wird so parkst und einen gültigen Parkschein hast, kriegst du nie und nimmer ein Knöllchen.
Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber der Parkraumbewirtschaftung in der jetzigen Form einen Riegel vorschiebt.

Dafür gibt es sehr wohl Knöllchen. Der Tatbestand ist 141015 oder 141018 (mit Behinderung).

Wer sich an die Regeln hält, bekommt auch keine Knöllchen, muss nicht ums "Prinzip" jammern, egal welche Regeln, welche Linien, wie weit drüber, wie teuer.
Das ist doch nur eine Selbstdarstellung mit Porsche 🙄

Zitat:

@Melosine schrieb am 15. Juni 2024 um 12:38:33 Uhr:


Wenn du auf einem städtischen Parkplatz, der vom Ordnungsamt kontrolliert wird so parkst und einen gültigen Parkschein hast, kriegst du nie und nimmer ein Knöllchen.
Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber der Parkraumbewirtschaftung in der jetzigen Form einen Riegel vorschiebt.

Das Ordungsamt Recklinghausen hat schon vor ca. 10 Jahren Knölchen verteilt. Ist ein Teil des Reifens außerhalb der Markierung, reicht es schon für ein Knölchen. Mir ist nicht bekannt, dass dies inzwischen nicht mehr erfolgt.

Der Gesetzgeber hat sich bereits mehrmals beim Thema Parkraumbewirtschaftung eingegriffen... Zum Beispiel sind die Vertrasstrafen dadurch an den Verwarngeldern des Ordnungsamtes gebunden. Bei einem Verwarngeld von 25 Euro kann man vielleicht noch 30 Euro verlangen, aber keine 50... Auch das Abschleppen musste verhältnissmäßig werden. Schlept das Ordnungsamt bei einer überzogenen Parkzeit nicht ab, solen es die Parkraumbewirtschafter auch nicht... Leider hat der Gesetzgeber später entschieden, dass es bei Vertragsstrafen keine Halterhaftung gibt. Klingt erstmal ganz nett. Nur wurde damit das teure Abschleppen wieder verhältnismäßig, weil man sich sonst um die Vertragsstrafe drücken kann...

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 15. Juni 2024 um 12:22:08 Uhr:


In den Zeiten, wo der gesunde Menschenverstand das Maß der Dinge war, leben wir leider nicht mehr.

na, wenn ich meine Zeitspanne so revue passieren lasse, kenne ich keine Periode in der der Menschenverstand generell gesünder war. Meine Hand auf mein Herz, in vielen Situationen maximal ungesunder Verstand ... mit tonnenweise Glück für mich und Dritte. Bei mir, meinen Kumpeln und vielen anderen.

Du musst dich direkt an Kaufland vor Ort wenden. Die können dann Einfluss auf ihre engagierte Firma nehmen.
Wenn du direkt über die Firma gehst, machen die gleich dicht, da du ja auch offensichtlich schuld warst.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Juni 2024 um 20:52:03 Uhr:



Leider hat der Gesetzgeber später entschieden, dass es bei Vertragsstrafen keine Halterhaftung gibt.

Leider? Gott sei Dank!
Diese Entscheidung war eine klare Absage an das Geschäftsmodell der Parkraumbewirtschaftung. Nur nutzen viel zu wenig Betroffene diese riesige Hintertür die damit bewusst geöffnet wurde. Würde das jeder tun (so wie ich) wäre der Spuk sehr schnell zu Ende.
Aber ich bin da zuversichtlich.

https://dejure.org/gesetze/GaVO

Ist ja auch nicht so als wenn Betreiber von Parkplätzen/Parkhäusern so ganz frei in ihren lustigen Bodenmalereien wären. Fahrbahnen, Platz für Fußgänger, Rettungswege, ggf. Feuerwehr, ... oft auch so geplant dass ein Abschleppwagen ein Auto da rausbekommt, der braucht bei eingeschränkter Höhe und Nutzung einer Hubbrille halt mehr Platz.

Für den Betreiber wäre es meist besser die Autos enger zu packen, dann braucht er weniger Parkflächen zu kaufen und zu unterhalten um die nötige Fahrzeugzahl unterzubringen.

P.S. Seit KI sollte man die Satteliten mal wieder zur Erde richten, vielleicht findet man jetzt was 😁

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