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GSG Ticket; außerhalb der Linie geparkt

Bin etwas auf Zinne…..

Seit kurzem ist Parkscheiben-Pflicht in unserem Kaufland Parkhaus und die Überwachung erfolgt durch eine externe Firma.

So weit so verständlich……
Aufgrund der engen Parkplätze und einem direkt neben der Linie stehenden Parknachbarn, habe ich etwas außerhalb des eingezeichneten Bereichs geparkt, um einer eventuellen Delle zu entgehen und dafür eine „Vertragsstrafe“ von 23€ erhalten.

Dabei habe ich weder einen Nachbarparkplatz blockiert, noch behinderte ich vorbei fahrende Fahrzeuge, da die Straße dort sehr breit ist.(kommt auf dem Bild evtl perspektivisch nicht richtig rüber)

Mein Einspruch wurde mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen mit einem Standardschreiben abgelehnt.
Hat jemand Ähnliches erlebt und gibt es hier Möglichkeiten oder lohnt es den Aufwand nicht?
Mir geht es eher ums Prinzip, als um das Geld……

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179 Antworten

Warum sind in der Einfahrt beim Höhenwarner (meist der Querbalken auf +2,00m, keine seitlichen Poller die nur die Fahrzeugbreite durchlassen, für die die Parkflächen markiert wurden? Zur Zeit der Erstellung der Vorschriften im Baurecht waren das ca. 1,56m Fahrzeugbreite. Da würde heute nichtmal ein Fiat500 durchpassen.

Ich weiß nicht, was da ein Einspruch bei 23€ bringen soll? Zahlen und gut. Dein Auto ist halt ziemlich ausladend, da musst du deine Parkgewohnheiten anpassen und evtl. halt auch mal etwas weiter weg parken.

Hattest du eigentlich keine.Angst, dass dir evtl. einer beim Abbiegen das Heck rasiert? Da gibt es genug Spezis da draußen die das fertig bringen unter bestimmten Umständen.

Uiii, das Thema kocht ja mächtig hoch 😉
Danke für die qualifizierten Antworten, den Tipp bezüglich Beschwerde im Markt, werde ich mal aufnehmen.

Dass hier entsprechende Kommentare unter der Gürtellinie und ohne Kenntnis der genauen Örtlichkeiten kommen, war ja fast wieder klar und ich spare es mir, darauf im Einzelnen einzugehen……😁
Ich möchte nochmals klarstellen, dass die Fahrwege, entgegen der Parkplätze, großzügig geschnitten sind und in keinster Weise jemand bei der Durchfahrt behindert wurde.
Wäre es anders gewesen, hätte ich Verständnis für die Strafe. So sehe ich das als reine Abzocke und Willkür.

Aber wo willst du dann anfangen, wo die Grenze ziehen? Wenn einer ein bisschen reinragt, oder etwas mehr, oder noch mehr? Ab wie viel cm soll da die Grenze gezogen werden? Hinterrad, Fahrertür... Und was heißt behindern? Wenn einer alleine D
durchfährt, sicher nicht. Aber mit Gegenverkehr und Fußgängern auf beiden Seiten, wo fängt dann die Behinderung an?

Die einzige sichere, objektive Aussage, die sich treffen lässt: Stehst du in der Markierung oder draußen. Und das ist eindeutig bei dir.

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Das Verständnis der Strafe sollte eigentlich sofort vorhanden sein.
Komischerweise kommen hier immer wieder die gleichen dummen Aussagen von Leiten die eine AGB beim Einfahren akzeptiert ,die ausgehängte natürlich nicht gelesen haben und sich ungerecht behandelt fühlen weil es ihrer Meinung nach ja keinen gestört haben kann.
Kann man nicht einfach mal kapieren das jemand in seinem Parkhaus Regeln aufgestellt,die noch ausgehängt hat und die Zuwiderhandlung sanktioniert?
Das hat weder was mit Moral noch mit Abzocke zu tun.
Es ist nicht Dein Recht zu beurteilen ob Du wann wen stören könntest,das die typische moralische Heulerei.
Und die Sanktionierung der Aktion war das genutzte Recht des Betreibers.
Warum wird dann immer gleich hier ein Faß aufgemacht für Dinge die klar auf der Hand liegen.
Lern anständig parken und Du bekommst keine Post,so einfach.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 12. Juni 2024 um 22:06:58 Uhr:


Aber wo willst du dann anfangen, wo die Grenze ziehen? Wenn einer ein bisschen reinragt, oder etwas mehr, oder noch mehr?

Gesunder Menschenverstand hilft da weiter.

Keiner wird behindert = OK!

Der ist heutzutage aber allgemein Mangelware...

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 12. Juni 2024 um 22:09:00 Uhr:


die Sanktionierung der Aktion war das genutzte Recht des Betreibers.

Der Betreiber hat hier niemand sanktioniert, sondern dessen über das Ziel hinaus schießende Erfüllungsgehilfe.

Wenn du den Unterschied nicht erkennst, siehe über meinem Zitat von dir.

Wo fängt der an?
Und wo hört der auf?
Und wer bestimmt die Grenze dessen?
Jeder wie er den hat,oder auch nicht?
Jemand der nachts um 3 über die rote Ampel fährt weil kein Auto kommt hat den dann doch eigentlich dann auch.
Der würde dann aber bestimmt auch nicht mit einem Du Du Du wegkommen wenn er erwischt würde.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir das ich die wenigsten Probleme habe wenn ich mich an die Regeln halte.
Und wenn ich das nicht tue trage ich die Konsequenzen.
Hier kommt der gesunde Menschenverstand komischerweise meist von Leuten die einfach nicht kapieren oder akzeptieren wollendes es Regeln und Konsequenzen gibt.
Bruch die Regel und nimm die Konsequenzen in Kauf,oder halt Dich dran und gut ist.
Dafür muss man aber hier nicht palavern.

@Bloetschkopf
Dir scheint es bei so einer Argumentation daran zu mangeln...
Andernfalls könntest du die Bedeutung von Parkplatzumrandung und roten Ampel und die beim Ignorieren möglicherweise resultierenden Folgen differenzieren.

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 12. Juni 2024 um 22:09:25 Uhr:



Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 12. Juni 2024 um 22:06:58 Uhr:


Aber wo willst du dann anfangen, wo die Grenze ziehen? Wenn einer ein bisschen reinragt, oder etwas mehr, oder noch mehr?

Gesunder Menschenverstand hilft da weiter.
Keiner wird behindert = OK!
Der ist heutzutage aber allgemein Mangelware...

Rein nach Gefühl Knöllchen verteilen? Na, dann ist aber morgen was los hier, wenn der gesunde Menschenverstand des Parkenden nicht mit dem gesunden Menschenverstand des Knöllchenschreibers korreliert...

Nee, der gesunde Menschenverstand gebietet, dass Regeln für alle gleich gelten müssen, damit sie gerecht bleiben und akzeptiert werden. Ein "bisschen mehr behindert, bisschen weniger behindert oder kaum behindert" kann es nicht geben. Es gilt, was der Betreiber in seinen AGB festlegt.

Dir fehlt es dann sicher an ganz anderen Dingen.

Denn ich möchte mir keinen gesunden Menschenverstand aufzwingen lassen weil jemand in meinem Parkhaus Regeln brechen würde weil er keinen Bock hat vernünftig zu parken.

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 12. Juni 2024 um 22:17:02 Uhr:


@Bloetschkopf
Dir scheint es bei so einer Argumentation daran zu mangeln...

Wegen 23 Euro ? Echt jetzt? Der Parkplatz/Parkhausbetreiber/Besitzer besteht darauf, dass man nur innerhalb der Markierungen parken darf und kassiert Geld, wenn man sich nicht dran hält. Da gibts kein Links oder Rechts ...die privaten Ordnungshüter verdienen damit Geld und ja, ich mag sie auch nicht. Aber in diesem Fall wäre mir meine Freizeit zu schade wegen 23 Euro (die rechtens kassiert werden) mich mit der Marktleitung auseinanderzusetzen und peinlich wäre es mir auch. Das Fahrzeug steht ausserhalb der Markierung...ja der Fall ist nicht dramatisch, aber der TE leider nach den AGB's im Unrecht.
Bei unserem Kauflandparkplatz ist die Sache verschärfter. Kollegen mit ihren Pickups F150 und Co. parken regelmäßig schräg auf zwei Versehrtenparkplätzen obwohl wenige Meter weiter ausreichend große Parkflächen vorhanden sind. Man ist einfach nur zu faul zu laufen. Aber der Parkplatz wird noch nicht bewirtschaftet und in dem Fall wäre es notwendig eine sonst so ungeliebte Firma vor Ort zu haben. Die Welt ist ungerecht 🙂

@Scimitar83
Welches Zeil verfolgt Kaufland mit der Parkraumbewirtschaftung?
Wenn du diese Frage beantworten kannst, kannst du auch abschätzen wie sinnvoll die hier vorliegenden Sanktion ist.

Zweck des Ganzen:
a) das keine schwarzen Reifen auf weißen Linien stehen
b) das keine Anwohner und Touristen auf Kundenparkplätzen parken
c) das Autofahrer zu besserem Parken erzogen werden

Wie gesagt, allgemeiner Mangel an GMV™, auch hier feststellbar...

@matzi99
Ja,wegen Leuten die ja angeblich mit gesundem Menschenverstand parken.
Da ja noch genug andere Parkplätze frei sind kann es ja niemanden stören wenn man gleich zwei belegt.
Ist doch klar,oder?

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