Grüner Pfeil
Servus,
wo muß man bei dem grünen Pfeil halten??? Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man an der Haltelinie (an der roten Ampel) kurz halten muß und dann noch mal an der Sichtlinie. Jetzt hab ich heut in der Zeitung gelesen, dass man nur an der Sichtlinie kurz halten muß.
Was ist denn richtig????
175 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Anja1984
Zurück zu den grünen Pfeilen.
(hoffe, hab das nicht irgendwo überlesen)
Wie ist das denn an grünen Ampelpfeilen, die nicht bei einer Abbiegespur stehen, sondern wie die Blechpfeile direkt neben der Ampel? Muss man da auch vor dem Abbiegen anhalten?
Ich hoffe, ich verstehe den "grünen Ampelpfeil" jetzt richtig als Leuchtanzeige (Abbiegerampel, grüner Leuchtpfeil). Wenn dies gemeint ist, signalisiert Dir diese Anzeige freie Fahrt in die signalisierte Richtung, alles was Dir in die Quere kommen kann hat rot.
Der (niemals leuchtende) Blechpfeil hingegen erlaubt Dir das rechts abbiegen (es gibt ihn nur für Rechtsabbieger, nie für Linksabbieger) auch bei Rotlicht (unter Berücksichtigung der vorgegebenen Einschränkungen), er signalisiert keinesfalls "freie Fahrt". Der Blechpfeil ist
immerneben dem Rotlicht montiert und setzt keine separate Rechtsabbiegerspur voraus.
Ciao!
Ja, ich meine einen Leuchtpfeil.
Im konkreten Fall ist eine Linksabbiegespur, und eine für geradeaus und rechts. Und da ist entweder die "normale" Ampel auf rot und der grüne Pfeil entweder aus (also rot für alle), oder der grüne Pfeil an (rot für geradeaus, grün für Rechtsabbieger), oder die "normale" Ampel grün und der Pfeil aus (grün für alle).
Und um den Fall normale Ampel rot, Pfeil nach rechts grün geht es mir.
Die "Grünpfeil-Leuchtsignal" signalisiert freie Fahrt für Rechtsabbieger, die Fußgängerampel für den Fußweg den Du dabei überquerst hat rot, Querverkehr ist auch nicht möglich, auch er hat rot, ebenfalls ist kein linksabbiegender Verkehr von gegenüber möglich: ebenfalls rot.
Diese Ampeln sind im Regelfall so geschaltet:
Bevor der allgemeine Verkehr grün bekommt, erlischt der Rechtsabbiegerpfeil damit der rechtsabbiegende Verkehr vor dem "allgemeinen grün" zum stehen kommt. Das wird gemacht, weil mit dem allgemeinen Grün die entsprechenden Fußgängerampeln gleicher Richtung ebenfalls grün bekommen und die Fußgänger nicht vom noch rollenden rechtsabbiegerverkehr über den Haufen gefahren werden. Bei allgemeinem grün hat der Rechtsabbieger ja keine freie Fahrt mehr, da der zu querende Fußgängerüberweg ebenfalls grün hat.
Ist eigentlich einfach zu merken: eine Abbieger-"Pfeilampel" signalisiert immer freie fahrt bei grün, egal in welcher Richtung (links- oder rechtsabbieger). Nur eine Pfeilampel signalisiert freie fahrt, keine andere!
Dies entbindet den Fahrer aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht, sollte sich trotz grünem "Pfeillicht" trotzdem wer auf der Piste befinden hat man natürlich genauso anzuhalten und fährt ihn nicht über den Haufen nach dem Motto "ich habe ja freie fahrt"...
Ciao!
Ok, danke, jetzt ist alles klar! 🙂
Mir sind die Pfeilampeln sonst eigentlich nur geläufig, wenn da ne extra Abbiegespur ist.
Und der letzte Satz ist sowieso selbstverständlich!
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Hallo,
hier bei uns gibt´s aber auch nen paa Ampeln, wo man a) eine eigene Spur hat und b) auch noch eine extra leuchtende "Pfeil"-Ampel...und trotzdem haben die (wohl ncjträglich) die Schaltung so verändert, das selbst bei leuchtender Pfeil-Ampel andere "Sachen" (verkehr, Leute) im Weg sein können!
Gruß René
Zitat:
Original geschrieben von Mezzo_LE
Hallo,
hier bei uns gibt´s aber auch nen paa Ampeln, wo man a) eine eigene Spur hat und b) auch noch eine extra leuchtende "Pfeil"-Ampel...und trotzdem haben die (wohl ncjträglich) die Schaltung so verändert, das selbst bei leuchtender Pfeil-Ampel andere "Sachen" (verkehr, Leute) im Weg sein können!
Das kann nicht sein.
Laut Verwaltungsvorschrift zur STVO gilt:
----------------------------------------------------------------------------
18 X. Pfeile in Lichtzeichen
1. Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer
Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil
gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der
Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch
Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden.
----------------------------------------------------------------------------
Nachzulesen auch unter http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_37.txt
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Das kann nicht sein.
Dachte ich auch, deswegen hat es mich gewundert...
(ich wed wohl bald mal nen Bild machen müssen)
Gruß René
PS @400000km: PN 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Die "Grünpfeil-Leuchtsignal" signalisiert freie Fahrt für Rechtsabbieger, die Fußgängerampel für den Fußweg den Du dabei überquerst hat rot, Querverkehr ist auch nicht möglich, auch er hat rot, ebenfalls ist kein linksabbiegender Verkehr von gegenüber möglich: ebenfalls rot.
Diese Ampeln sind im Regelfall so geschaltet:
Bevor der allgemeine Verkehr grün bekommt, erlischt der Rechtsabbiegerpfeil damit der rechtsabbiegende Verkehr vor dem "allgemeinen grün" zum stehen kommt. Das wird gemacht, weil mit dem allgemeinen Grün die entsprechenden Fußgängerampeln gleicher Richtung ebenfalls grün bekommen und die Fußgänger nicht vom noch rollenden rechtsabbiegerverkehr über den Haufen gefahren werden. Bei allgemeinem grün hat der Rechtsabbieger ja keine freie Fahrt mehr, da der zu querende Fußgängerüberweg ebenfalls grün hat.Ist eigentlich einfach zu merken: eine Abbieger-"Pfeilampel" signalisiert immer freie fahrt bei grün, egal in welcher Richtung (links- oder rechtsabbieger). Nur eine Pfeilampel signalisiert freie fahrt, keine andere!
Ciao!
Stimmt, sowas hieß früher "Dreiseitensperrung", das ging auch mit einem Polizisten, der mit der entsprechenden Haltung DREI Richtungen gesperrt hat, z.B. für Linksabbieger.
B.
Zitat:
Original geschrieben von tino27
Irgendwann wurde der grüne Blechpfeil auch mal in der DDR eingeführt und die haben damals auch keine 20 Jahre gebraucht das zu verstehen.
Deshalb sieht man hier im Westen kaum Blechpfeile. Viele verstehen sie nicht oder missachten sie.
Nahmt allerseits!
Es gibt zwei Dinge, die wirklich gut waren im Osten, das sind das Pflaumenmus und der grüne Rchtsabbiegepfeil!!
Mehr fällt mir nicht ein…DOCH!!! Die Schrippen in HO-Berlin!!
Vor der Einführung des Blechpfeiles an den Ampeln, galt in der DDR schon immer die Regelung, erlaubterweise bei ROT rechts abzubiegen, wenn es die Verkehrslage zuließ. Das war wirklich gut und Wessis, die das nicht kannten, ahnten nicht wieso sie dann immer angehupt wurden.
Erst nach Angleichung an das "Weltniveau" (in den 70ern), wurde u.a. der Pfeil eingeführt und noch andere Sachen. Aber damit sind wir doofen Wessis trotzdem nicht klar gekommen und das bis heute nicht!!
Bonsoir zusammen!
Zitat:
Original geschrieben von Bonjour
Erst nach Angleichung an das "Weltniveau" (in den 70ern), wurde u.a. der Pfeil eingeführt und noch andere Sachen. Aber damit sind wir doofen Wessis trotzdem nicht klar gekommen und das bis heute nicht!!
Bonsoir zusammen!
Klar kommen die Leute schon damit, es ist nur so wie Drängeln, jeder weiß das es falsch ist, nur ohne drastische Strafen hällt sich keiner dran.
Wenn ein Nichtanhalten bei Rot vor dem Abbiegen wie ein Rotlichtvergehen >1 Sekunde bestraft würde, wäre die Ordnung gleich wieder hergestellt.
Allzeit gute Fahrt
P.S. Begann die Angleichung der DDR an dan Westniveau nicht erst 1989 und dauert noch an???
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Motorsport
P.S. Begann die Angleichung der DDR an dan Westniveau nicht erst 1989 und dauert noch an???
Was genau meinst du damit?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Was genau meinst du damit?
Das ich davon ausgehe, das z.B. andere Verkehrszeichen in der ehemaligen DDR gegolten haben, habe ich mir sagen lassen, von den Verkehrsregeln ganz zu schweigen.
Die natürlich mit dem Anschluß an West-Deutschland angelichen werden mußten.
Das gilt ja unter Anderem auch für z.B. die Führerscheine und die zum damaligen Westen unterschiedlichen Führerscheinklassen.
Alte Führerscheine aus der ehem. DDR gelten ja unveränder immer noch.
Was meinst Du denn, was ich gemeint haben könnte ?
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Motorsport
P.S. Begann die Angleichung der DDR an dan Westniveau nicht erst 1989 und dauert noch an???
Ich schrieb WELTniveau, eine gern benutzte Wortfindung im Osten, um die damals allgegenwärtigen Minderwertigkeitskomplexe zu kompensieren, das sollte ein kleiner Joke sein und "gelernte" kennen das.
In den 70ern wurde dort die StVO in vielen Punkten reformiert und z.T. von anderen Ländern in Teilen übernommen.
Z.B. wurde das Stop-Schild sechseckig, gelbe Linien am Straßenrand statt Halteverbotsschildern (Frankreich), auch der grüne Abbiegepfeil uva.
Bonsoir
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Motorsport
Das ich davon ausgehe, das z.B. andere Verkehrszeichen in der ehemaligen DDR gegolten haben, habe ich mir sagen lassen, von den Verkehrsregeln ganz zu schweigen.
Die natürlich mit dem Anschluß an West-Deutschland angelichen werden mußten.
Welche sollen das sein? Als einziges fällt mir nur ein, dass Straßenbahnen immer Vorfahrt hatten, auch wenn sie aus einer kleinen Einmündung kamen...
B.
Zitat:
Original geschrieben von Bonjour
Welche sollen das sein? Als einziges fällt mir nur ein, dass Straßenbahnen immer Vorfahrt hatten, auch wenn sie aus einer kleinen Einmündung kamen...
B.
Ein Arbeitskolege der aus Magdeburg stammt, hatte mir gesagt, das es da sehr wohl Unterschiede gab.
Ich selber bin in der Bundesrepublik groß geworden und zu dem zu jung um mir nach der Wiedervereineigung ein eigenes Bild gemacht haben zu können.
Allzeit gute Fahrt