Grüne Plaketten für alle G-Kat Fahrzeuge

VW Golf 1 (17, 155)

Hi Leute,
es ist raus. Ab sofort bekommen alle Fahrzeuge mit G-Kat nach US Norm die grüne Plakette zugeteilt. Jetzt kann sich die jeder holen der einen solchen Wagen sein eigen nennt und darf damit, in die ab dem 1.1.2008 geltenden Umweltzonen, fahren.
Gruß Slavenmaster

43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von Bikemarathonist


Danke Gti 88erPF - für die Liste. Leider ist die SchlüsselNr. 77 im Fahrzeugschein und somit keine Plakette vorgesehen. Was Nun? Gibt es Möglichkeit den 1 Golf Diesel mit einem Kat der Norm 2 auszustatten?
Laut Tabelle bekommen Diesel mit der 77 doch eine rote Plakette 😕

Richtig!! Aber nur mit nachgerüstetem Partikelfilter. Den hat er aber nicht, sondern nur einen Kat der Euo 1 Norm. Oder interpretiere ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von Bikemarathonist



Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Laut Tabelle bekommen Diesel mit der 77 doch eine rote Plakette 😕

Richtig!! Aber nur mit nachgerüstetem Partikelfilter. Den hat er aber nicht, sondern nur einen Kat der Euo 1 Norm. Oder interpretiere ich das falsch?

Hast Recht, war in der falschen Spalte. 77 nur mit Filter 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von Bikemarathonist


Richtig!! Aber nur mit nachgerüstetem Partikelfilter. Den hat er aber nicht, sondern nur einen Kat der Euo 1 Norm. Oder interpretiere ich das falsch?

Hast Recht, war in der falschen Spalte. 77 nur mit Filter 🙁

Das war´s dann wohl für Fahrzeug! Schade..für dieses Fahrzeug gibt es keinen Partikelfilter

Würde auf jeden Fall noch etwas warten, vielleicht wird demnächst was angeboten. Die Kat-Nachrüstungen für Benziner waren auch schon vom Markt verschwunden und werden jetzt laut Aussage eines Händlers, mit dem ich vor Kurzem sprach, evtl. wieder angeboten, weil die Nachfrage da ist. Vielleicht entscheidet sich aus dem gleichen Grund ja ein Anbieter, einen Filter für diesen Fahrzeugtyp aufzulegen.

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Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Würde auf jeden Fall noch etwas warten, vielleicht wird demnächst was angeboten. Die Kat-Nachrüstungen für Benziner waren auch schon vom Markt verschwunden und werden jetzt laut Aussage eines Händlers, mit dem ich vor Kurzem sprach, evtl. wieder angeboten, weil die Nachfrage da ist. Vielleicht entscheidet sich aus dem gleichen Grund ja ein Anbieter, einen Filter für diesen Fahrzeugtyp aufzulegen.

Danke für die Info! Aber daran Glaube ich nicht, wer entwickelt schon was für ein Fahrzeug, dass nur noch in geringen Stückzahlen auf der Straße fährt.

Habe aber herausgefunden, dass es einen Kat mit Euro 2 für die gleiche Maschine gibt - der Haken ist der, dass die Zulassung nur für den Golf 2 gilt.

Einfach mal beim Hersteller anfragen - das kostet erstmal nichts.

Rein von Deiner Region (FD laut Kennzeichen) her brauchst Du kaum eine Plakette - in Hessen sind derzeit keine Fahrverbote geplant.
 
Eventuell noch machbare Aufrüstungen bis zur roten oder maximal gelben Plakette reichen nur für wenige Jahre Schonfrist, falls doch mal eine Umweltzone "kommt".

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky


Eventuell noch machbare Aufrüstungen bis zur roten oder maximal gelben Plakette reichen nur für wenige Jahre Schonfrist, falls doch mal eine Umweltzone "kommt".

Vielleicht wäre das Auto dann schon Oldtimer, scheint ja um einen 1er zu gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky


Eventuell noch machbare Aufrüstungen bis zur roten oder maximal gelben Plakette reichen nur für wenige Jahre Schonfrist, falls doch mal eine Umweltzone "kommt".
Vielleicht wäre das Auto dann schon Oldtimer, scheint ja um einen 1er zu gehen.

Das Auto gehört meinem Bruder und der fährt regelmäßig (alle 14 Tage von Fulda nach Stuttgart). Stuttgart ist der Vorreiter- denn da kommt er ohne Plakette nicht mehr rein. Bist das Auto einen Oldtimer Status erreicht (Bj. 83) vergehen noch einige Jahre - selbst dann darf er das Auto nicht regelmäßig einsetzen.

Hat den einer hier eine Lösung für den Golf 1? Außer Abmeldung bzw. Verschrottung. Das Auto ist wirklich in einem sehr guten Zustand.

Na ja, bis Stuttgart kommt er ja, danach notfalls weiter mit dem ÖPNV. Wenn er nur alle 14 Tage hin und nichts schweres abholen muss, geht das ja.

Oder vielleicht kommt eine Ausnahmegenehmigung in Betracht.

Allgemeine Voraussetzung für Baden-Württemberg bzw. Stuttgart:

* Ein Fahrzeug kann technisch nicht nachgerüstet werden. Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme". Dies muss von einer anerkannten AU-Werkstatt, technischen Überwachungsorganisation oder einem Prüfingenieur bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss diese Bestätigung mit sich führen.

* Die Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Dies liegt vor, wenn die Nachrüstkosten den Zeitwert eines Fahrzeugs übersteigen oder die Nachrüstkosten bei Gewerbetreibenden zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würden. Dies muss durch das Bürgermeister- bzw. Landratsamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss die Bestätigung mit sich führen.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Na ja, bis Stuttgart kommt er ja, danach notfalls weiter mit dem ÖPNV. Wenn er nur alle 14 Tage hin und nichts schweres abholen muss, geht das ja.

Sorry, der wohnt und arbeitet in Stuttgart/Zuffenhausen. Er kommt lediglich jede 2 Woche nach Hause gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky



Oder vielleicht kommt eine Ausnahmegenehmigung in Betracht.

Allgemeine Voraussetzung für Baden-Württemberg bzw. Stuttgart:

* Ein Fahrzeug kann technisch nicht nachgerüstet werden. Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme". Dies muss von einer anerkannten AU-Werkstatt, technischen Überwachungsorganisation oder einem Prüfingenieur bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss diese Bestätigung mit sich führen.

* Die Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Dies liegt vor, wenn die Nachrüstkosten den Zeitwert eines Fahrzeugs übersteigen oder die Nachrüstkosten bei Gewerbetreibenden zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würden. Dies muss durch das Bürgermeister- bzw. Landratsamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss die Bestätigung mit sich führen.

Danke! Ich werde es mal so weitergeben, vielleicht ist das ja ein erster Ansatz.

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