Großes Glück gehabt, Felge ausgebrochen/zerstört und brauche Rat

Mercedes E-Klasse S210

Naben liebe Kollegas und 210er-Piloten,

ja der Titel sagt schon Vieles und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Hilfe, welche ich benötige geht in Richtung Rechtsberatung/Auskunft und ich weiß,
dass die hier schwierig ist.
Daher nehme ich Infos, Tips und Hilfe auch gern per PN entgegen.
Aber wie man weiß genügt wohl auch ein Disclaimer wie "das ist meine eigene Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar."

Ok, was ist passiert?
Gestern Abend bin ich auf der Autobahn nach Hause gefahren.
Aufgrund Nässe, abschnittsweise Schnee und Dunkelheit (20:20) bin ich moderat mit ca. 120 im Tempomat heimgefahren.
Ich war gerade auf der linken Spur und dann ging es sehr schnell.
Ein Teil am linken Fahrbahnrand im Augenwinkel und dann hats fürchterlich geknallt.
Ein Ruck am Lenkrad und blitzschnell merkt man "hier stimmt was nicht!".
Ok, zum Glück war nicht viel los, ausrollen lassen, langsam nach links und dem Ausbrechen gegenlenken.
MIt Warnblinkanlage und Warnweste an ausgestiegen - "OH FUCK" gedacht und wieder rein.
Dank guter Ortskenntnis wusste ich das im ca 1 km ein Parkplatz kommt.
Also im Standgas mit Warnblinker auf dem Standstreifen dorthin gerollt.
Dort den Schaden begutachtet, dann Jürgen ausm Forum hier angerufen der mir sofort geholfen hat in Form zweier Ersatzräder. Meine Freundin hat die bei ihm abgeholt und war dann 90 Minuten später vor Ort.
Hier nochmal ein fettes Danke Jürgen!

Als nächstes die Polizei angerufen und auf die Gefahr hingewiesen.
Eine Streife wäre schon unterwegs ich wäre nicht der Erste der anruft.
Aha dachte ich mir und schon klopft es an der Scheibe.
Eine Familie hat es 10 MInuten vor mir erwischt, wie ich erfuhr.
20:29 habe ich die Polizei angerufen, als meine Freundin mit den 2 Rädern von Jürgen gegen 22 Uhr ankam hatte ich weder Besuch von einer Streife noch einen Rückruf der Polizei erhalten.
Derweil kam auch der Abschlepper für die Familie an.
Dieser hatte Interessantes zu berichten:
Bevor er die Familie ansteuerte hat er ein Fahrzeug abgeschleppt, welches auf der Gegenspur in die Leitplanke geknallt ist, das linke Vorderrad verloren hatte und dessen Antriebswelle wohl zu uns auf die Fahrbahn geschleudert wurde.
Aha, da sind wir also drübergefahren!
Gut dachte ich, ein Schuldiger ist gefunden, der Familie und mir ist nix passiert - puh!
Der Abschlepper meinte auch noch, dass dort noch weiter Unfälle passiert seien und die Polizei auch schon vor Ort war, auch auf der Gegenspur - sprich unsere/meine Fahrtrichtung.
Bei uns jedoch haben sie nicht vorbeigeschaut!

Deswegen habe ich kurz vor der Abfahrt nochmal angerufen wie denn der Stand der Dinge sei.
Sache sei geklärt, er wisse auch nicht mehr, er würde aber nochmal eine Streife schicken.
Ich sagte ich wechsel jetzt meine Reifen und bin dann weg, 2 Stunden warten auf die Polizei, sei mehr als genug. Ich äußerte auch meinen Unmut über keine erfolgte Rückmeldung.

Ok, kurz vor daheim ruft mich der Familienvater an und sagte er hätte mit dem Beamten gesprochen.Jetzt kommts:
Er, der Vater, sei nochmal mit einer mündlichen Verwarnung davongekommen, denn jeder müsse nach dem Gesetz so fahren, jederzeit eine Gefahr erkennen zu können und um dann rechtzeitig bremsen oder ausweichen zu können!
Anstatt der mündlichen Verwarnung wäre (angeblich) ein Punkt samt Geldbuße fällig.
Das nach der Tonlage und Andeutung des Beamten dies die Gesetzeslage sei, es aber auch nicht seiner privaten Ansicht entspricht, ist hierbei ein recht schwacher Trost.

Ok meine ersten Gedanken dazu:
"Das ist ein Scherz?!?"
"Also alles was recht ist..."
"Ok, dann verteile ich morgen auf der Autobahn Backsteine und jeder der drüber fährt ist selbst Schuld???"
"Wenn dem so wäre, dann dürfte man Nachts nicht schneller als 30 fahren!"

Ok, bevor ich am Montag die Polizei kontaktiere würde ich mich gerne informieren und hoffe hier auf euch.
Vielleicht hattet ihr schon mal was Ähnliches oder Vergleichbares und könnt was dazu sagen.

Meine (naive und gutbürgerliche) Meinung ist nach wie vor, dass derjenige der einen Unfall verschuldet und/oder auch dafür haften muss.
Ergo müsste doch der der den Unfall hatte auch die Kosten der Familie und meine Kosten tragen, oder?
Und nicht wir noch eine Verwarnung o.ä. kassieren?!

Ich muss das nochmal nachfragen, aber nach Aussage des Vaters hatte ihm der Polizist bestätigt, dass das Teil über das wir drüber sind definitiv von dem anderen Wagen stammt und das sei auch aktenkundig.
Das äre sehr hilfreich, denn die gegnerische Versicherung könnte behaupten dem sei nicht so und wir wären über was anderes (Stein etc) gefahren.

Ok, dann hoffe ich auf eure Hilfe und hänge noch zwei Bilder anbei.

Zum Schluss noch einmal meinen Dank an Jürgen und meine bessere Hälfte 🙂
Danke und Gruß
Dominic

PS: Was müssen wohl für Kräfte wirken, dass es die Felde so zerschiesst?!

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Ist das tatsächlich Dein Ernst??

Demnach dürfte man also nachts auf Autobahnen und auch sonst wo nicht schneller als 30 fahren, denn es könnte ja sonst was unbeleuchtetes auf der Straße liegen.

Zudem gleich einen Vergleich zu ziehen ein Kind übern Haufen zu fahren finde ich mehr als unangemessen.

Ausserdem ist es auch ein Unterschied, ob man einen UNfall verursacht oder nicht.

Was würdest Du sagen wenn ich einen Backstein vor Dir auf die Autobahn schmeisse und Du reinfährst und verunfallst? Gibst Du mir die Schuld oder sagst Du dann auch Du bist selbst dran schuld?

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Januar 2016 um 10:42:40 Uhr:



Zitat:

@mk28 schrieb am 16. Januar 2016 um 22:36:20 Uhr:



Selten so einen Blödsinn gelesen. Sorry. Man kann die Fahrt auf der Autobahn nicht mit einer innerstädtischen Fahrt, wo man mit einem von Dir beschrieben Ereignis rechnen muss vergleichen.
Also die STVO gilt glaub für jede Art von Straße, egal ob Innerorts, Landstraße und/oder Autobahn

Leider immer noch Blödsinn. Auch wenn man es mehrmals schreibt. 18 StVO, da man mit solch einem Hindernis auf der AB nicht rechnen muss / kann.

Anders als mit einem Kind in der Stadt.

StVO §18 Abs.6:

Zitat:

Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

  • 1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
  • 2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Ich vermute mal, daß sich die Hindernisse im 2. Absatz auf größere Objekte wie liegengebliebene Fahrzeuge bezieht und die Richtgeschwindigkeit eine Rolle spielt. Diverse Urteile lassen darauf schließen.

Zitat:

@mk28 schrieb am 17. Januar 2016 um 15:32:21 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Januar 2016 um 10:42:40 Uhr:


Also die STVO gilt glaub für jede Art von Straße, egal ob Innerorts, Landstraße und/oder Autobahn

Leider immer noch Blödsinn. Auch wenn man es mehrmals schreibt. 18 StVO, da man mit solch einem Hindernis auf der AB nicht rechnen muss / kann.

Verrückte Welt, wir wissen das, aber wir müssen nicht mit rechnen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Januar 2016 um 19:53:04 Uhr:



Zitat:

@mk28 schrieb am 17. Januar 2016 um 15:32:21 Uhr:


Leider immer noch Blödsinn. Auch wenn man es mehrmals schreibt. 18 StVO, da man mit solch einem Hindernis auf der AB nicht rechnen muss / kann.

Verrückte Welt, wir wissen das, aber wir müssen nicht mit rechnen.

Rechnen kann man mit allem. Aber dann muss mit 20 km/h über die Autobahn schleichen.

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Genau. Man muss immer und überall mit Flugzeugabstürzen und Meteoriteneinschlägen rechnen.

Obwohl, die sind ja dann nicht schwer zu erkennen 😁

Zitat:

@mk28 schrieb am 17. Januar 2016 um 20:41:04 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Januar 2016 um 19:53:04 Uhr:


Verrückte Welt, wir wissen das, aber wir müssen nicht mit rechnen.

Rechnen kann man mit allem. Aber dann muss mit 20 km/h über die Autobahn schleichen.

Ich vermisse Dein Fragezeichen, ich nehme trotzdem an Du stellst mir eine Frage.

Nein man muss nicht mit 20 Kmh über die Autobahn schleichen.
Aber ein gesundes Mittelmaß zwischen Sichtfahrgebot und Blindflug wäre schon toll.

Reine Feststellung.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Januar 2016 um 21:07:04 Uhr:



Ich vermisse Dein Fragezeichen, ich nehme trotzdem an Du stellst mir eine Frage.

Nein man muss nicht mit 20 Kmh über die Autobahn schleichen.
Aber ein gesundes Mittelmaß zwischen Sichtfahrgebot und Blindflug wäre schon toll.

Der TE hat selbst geschrieben

Zitat:

Und zwar war nicht viel Verkehr und auch kein Teil erkennbar.
Wenn mehr Verkehr gewesen wäre... aber wars nicht.Und zwar war nicht viel Verkehr ....

Warum nicht rechts gefahren?

Zitat:

Warum nicht rechts gefahren?

Weil ich grad gemütlich einen LKW überholt habe...

Aha, von dem LKW, welchen Du überholt hast, steht aber im Eröffnungspost rein gar nichts.

Das ist doch auch völlig unerheblich, ob er grad einen Lkw oder einen Polo oder ein Sonder-Kfz Gefangenentransporter überholt hat. An der Situation ändert es nichts.

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