Großes Glück gehabt, Felge ausgebrochen/zerstört und brauche Rat

Mercedes E-Klasse S210

Naben liebe Kollegas und 210er-Piloten,

ja der Titel sagt schon Vieles und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Hilfe, welche ich benötige geht in Richtung Rechtsberatung/Auskunft und ich weiß,
dass die hier schwierig ist.
Daher nehme ich Infos, Tips und Hilfe auch gern per PN entgegen.
Aber wie man weiß genügt wohl auch ein Disclaimer wie "das ist meine eigene Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar."

Ok, was ist passiert?
Gestern Abend bin ich auf der Autobahn nach Hause gefahren.
Aufgrund Nässe, abschnittsweise Schnee und Dunkelheit (20:20) bin ich moderat mit ca. 120 im Tempomat heimgefahren.
Ich war gerade auf der linken Spur und dann ging es sehr schnell.
Ein Teil am linken Fahrbahnrand im Augenwinkel und dann hats fürchterlich geknallt.
Ein Ruck am Lenkrad und blitzschnell merkt man "hier stimmt was nicht!".
Ok, zum Glück war nicht viel los, ausrollen lassen, langsam nach links und dem Ausbrechen gegenlenken.
MIt Warnblinkanlage und Warnweste an ausgestiegen - "OH FUCK" gedacht und wieder rein.
Dank guter Ortskenntnis wusste ich das im ca 1 km ein Parkplatz kommt.
Also im Standgas mit Warnblinker auf dem Standstreifen dorthin gerollt.
Dort den Schaden begutachtet, dann Jürgen ausm Forum hier angerufen der mir sofort geholfen hat in Form zweier Ersatzräder. Meine Freundin hat die bei ihm abgeholt und war dann 90 Minuten später vor Ort.
Hier nochmal ein fettes Danke Jürgen!

Als nächstes die Polizei angerufen und auf die Gefahr hingewiesen.
Eine Streife wäre schon unterwegs ich wäre nicht der Erste der anruft.
Aha dachte ich mir und schon klopft es an der Scheibe.
Eine Familie hat es 10 MInuten vor mir erwischt, wie ich erfuhr.
20:29 habe ich die Polizei angerufen, als meine Freundin mit den 2 Rädern von Jürgen gegen 22 Uhr ankam hatte ich weder Besuch von einer Streife noch einen Rückruf der Polizei erhalten.
Derweil kam auch der Abschlepper für die Familie an.
Dieser hatte Interessantes zu berichten:
Bevor er die Familie ansteuerte hat er ein Fahrzeug abgeschleppt, welches auf der Gegenspur in die Leitplanke geknallt ist, das linke Vorderrad verloren hatte und dessen Antriebswelle wohl zu uns auf die Fahrbahn geschleudert wurde.
Aha, da sind wir also drübergefahren!
Gut dachte ich, ein Schuldiger ist gefunden, der Familie und mir ist nix passiert - puh!
Der Abschlepper meinte auch noch, dass dort noch weiter Unfälle passiert seien und die Polizei auch schon vor Ort war, auch auf der Gegenspur - sprich unsere/meine Fahrtrichtung.
Bei uns jedoch haben sie nicht vorbeigeschaut!

Deswegen habe ich kurz vor der Abfahrt nochmal angerufen wie denn der Stand der Dinge sei.
Sache sei geklärt, er wisse auch nicht mehr, er würde aber nochmal eine Streife schicken.
Ich sagte ich wechsel jetzt meine Reifen und bin dann weg, 2 Stunden warten auf die Polizei, sei mehr als genug. Ich äußerte auch meinen Unmut über keine erfolgte Rückmeldung.

Ok, kurz vor daheim ruft mich der Familienvater an und sagte er hätte mit dem Beamten gesprochen.Jetzt kommts:
Er, der Vater, sei nochmal mit einer mündlichen Verwarnung davongekommen, denn jeder müsse nach dem Gesetz so fahren, jederzeit eine Gefahr erkennen zu können und um dann rechtzeitig bremsen oder ausweichen zu können!
Anstatt der mündlichen Verwarnung wäre (angeblich) ein Punkt samt Geldbuße fällig.
Das nach der Tonlage und Andeutung des Beamten dies die Gesetzeslage sei, es aber auch nicht seiner privaten Ansicht entspricht, ist hierbei ein recht schwacher Trost.

Ok meine ersten Gedanken dazu:
"Das ist ein Scherz?!?"
"Also alles was recht ist..."
"Ok, dann verteile ich morgen auf der Autobahn Backsteine und jeder der drüber fährt ist selbst Schuld???"
"Wenn dem so wäre, dann dürfte man Nachts nicht schneller als 30 fahren!"

Ok, bevor ich am Montag die Polizei kontaktiere würde ich mich gerne informieren und hoffe hier auf euch.
Vielleicht hattet ihr schon mal was Ähnliches oder Vergleichbares und könnt was dazu sagen.

Meine (naive und gutbürgerliche) Meinung ist nach wie vor, dass derjenige der einen Unfall verschuldet und/oder auch dafür haften muss.
Ergo müsste doch der der den Unfall hatte auch die Kosten der Familie und meine Kosten tragen, oder?
Und nicht wir noch eine Verwarnung o.ä. kassieren?!

Ich muss das nochmal nachfragen, aber nach Aussage des Vaters hatte ihm der Polizist bestätigt, dass das Teil über das wir drüber sind definitiv von dem anderen Wagen stammt und das sei auch aktenkundig.
Das äre sehr hilfreich, denn die gegnerische Versicherung könnte behaupten dem sei nicht so und wir wären über was anderes (Stein etc) gefahren.

Ok, dann hoffe ich auf eure Hilfe und hänge noch zwei Bilder anbei.

Zum Schluss noch einmal meinen Dank an Jürgen und meine bessere Hälfte 🙂
Danke und Gruß
Dominic

PS: Was müssen wohl für Kräfte wirken, dass es die Felde so zerschiesst?!

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Ist das tatsächlich Dein Ernst??

Demnach dürfte man also nachts auf Autobahnen und auch sonst wo nicht schneller als 30 fahren, denn es könnte ja sonst was unbeleuchtetes auf der Straße liegen.

Zudem gleich einen Vergleich zu ziehen ein Kind übern Haufen zu fahren finde ich mehr als unangemessen.

Ausserdem ist es auch ein Unterschied, ob man einen UNfall verursacht oder nicht.

Was würdest Du sagen wenn ich einen Backstein vor Dir auf die Autobahn schmeisse und Du reinfährst und verunfallst? Gibst Du mir die Schuld oder sagst Du dann auch Du bist selbst dran schuld?

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Januar 2016 um 02:09:33 Uhr:


@ TE
Anhand der polizeilichen Feststellungen sieht das ganz gut für dich aus. Es ist festgestellt, dass ursächlich die Fahrzeugteile der verunfallten Fahrzeuge auf der Gegenspur waren.

Welche polizeilichen Feststellungen wurden am Fahrzeug des TE denn gemacht ???

Waren hier tatsächlich Teile des verunfallten Fahrzeugs auf der Gegenspur verantwortlich ???

Es wurde weder etwas polizeilich aufgenommen, noch ein Fahrzeugteil sichergestellt, welches vom Unfall auf der Gegenspur stammt.

Zitat:

@DominicS schrieb am 16. Januar 2016 um 22:26:16 Uhr:


Ist das tatsächlich Dein Ernst??
Demnach dürfte man also nachts auf Autobahnen und auch sonst wo nicht schneller als 30 fahren, denn es könnte ja sonst was unbeleuchtetes auf der Straße liegen.

So ist nun mal die rechtliche Lage.

Wenn Du schneller fährst als deinem Sichtbereich angemessen ist hast Du halt einfach Glück wenn kein Hindernis auf der Fahrbahn liegt.

Oder wie bei dir eben Pech.

Zitat:

@mk28 schrieb am 16. Januar 2016 um 22:36:20 Uhr:



Selten so einen Blödsinn gelesen. Sorry. Man kann die Fahrt auf der Autobahn nicht mit einer innerstädtischen Fahrt, wo man mit einem von Dir beschrieben Ereignis rechnen muss vergleichen.

Also die STVO gilt glaub für jede Art von Straße, egal ob Innerorts, Landstraße und/oder Autobahn

In der STVO steht aber auch das es verboten ist Gegenstände auf die Fahrbahn einzubringen. Wenn die Polizei den Unfall, von dem das auf der Fahrbahn verbliebene Fahrzeugteil stammte, vor Ort aufgenommen hat, haben die wohl nicht vollumfänglich die Unfallstelle "aufgearbeitet" und damit eine Gefahrenstelle nicht entschärft. Damit könnte man hier auch eine gewisse Verantwortlichkeit dieser sehen. Das erklärt vlt. auch deren Handeln gegenüber den nachfolgend Geschädigten. Evtl. gezielte Absicht um sich aus einer vlt. möglichen Haftungssituation heraus zu winden.

Wie auch immer, eine Klärung über dieses Forum herbei zu führen wird nicht funktionieren. Da muss wohl eher qualifizierter juristischer Beistand hinzu gezogen werden. Nur der mag einzuschätzen ob aus der Sachlage ein Ersatzanspruch des TE (und des anderen Fahrzeugführers) tatsächlich herleitbar und überhaupt durchsetzbar sein wird.

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Hallo TE,

hier lohnt es sich ein wenig zu differenzieren. In der Regel machen Streifenbeamte ihren Job nicht deshalb, weil ihnen die Tätigkeit als Atomphysiker zu langweilig war. Von daher sind belastbare Aussagen dieser Personen zu rechtlichen Sachverhalten auch eher zufällig. Für Dich ist das aber ohnehin nicht von Relevanz, denn Dich interessiert schließlich nicht wer Schuld hat, sondern wer für den Schaden aufkommt. Daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, dürfte sich mittlerweile allgemein herumgesproche haben.

Deine Aufgabe ist es jetzt, den eigenen Schaden der Versicherung des Unfallfahrers zu melden. Anhand Deiner Schilderung des Geschehens wird man sich dort mutmaßlich einsichtig zeigen, allenfalls eine anteilige Haftung aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr von 25% könnte man von Dir verlangen. Ob Du das dann akzeptierst oder dagegen vorgehst, solltest Du zu gegebener Zeit mit einem kompetenten Rechtsbeistand erörtern.

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. Januar 2016 um 10:40:08 Uhr:



Zitat:

@DominicS schrieb am 16. Januar 2016 um 22:26:16 Uhr:


Ist das tatsächlich Dein Ernst?? Demnach dürfte man also nachts auf Autobahnen und auch sonst wo nicht schneller als 30 fahren, denn es könnte ja sonst was unbeleuchtetes auf der Straße liegen.
So ist nun mal die rechtliche Lage. Wenn Du schneller fährst als deinem Sichtbereich angemessen ist hast Du halt einfach Glück wenn kein Hindernis auf der Fahrbahn liegt. Oder wie bei dir eben Pech.

Nö, die rechtliche Lage ist eine andere.

Zitat:

§ 18 Abs. 6 StVO wirkt in dem Sinne privilegierend, als dass sich der Kraftfahrer auf der Autobahn aus den in der Vorschrift genannten Umständen auch nicht in demselben Umfang wie auf anderen Straßen auf das Vorhandensein aller möglichen Hindernisse einzustellen braucht. Der Verkehrsteilnehmer braucht seine Geschwindigkeit demnach nicht auf solche Hindernisse einzurichten, die wegen ihrer Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind, deren Erkennbarkeit also in atypischer Weise besonders erschwert ist (BGH NJW RR 1988, 406) . Hier sind z.B. ein Splitthaufen oder ein aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragender Baumstamm zu nennen, die auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit (fehlender Kontrast zur Fahrbahn, hohe Lichtabsorption) ungewöhnlich schwer erkennbar sind. Ein Fahrer muss aber auf der Autobahn mit typischen Hindernissen, wie beispielsweise verunglückten Personen, angefahrenem Wild oder mit herab gefallenem Ladegut rechnen. Allerdings spielt hierbei die Identifizierbarkeit als „Sache“ oder „Mensch“ insoweit keine Rolle; abzustellen ist auf die Erkennbarkeit als ein Hindernis, das zum Ausweichen und erforderlichenfalls zum Anhalten zwingt (BGH NJW 1984, 2412) .

Aus einem

Urteil

.

Zitat:

@DominicS schrieb am 16. Januar 2016 um 20:28:34 Uhr:


Aufgrund Nässe, abschnittsweise Schnee und Dunkelheit (20:20) bin ich moderat mit ca. 120 im Tempomat heimgefahren.
Ich war gerade auf der linken Spur und dann ging es sehr schnell.

Sind die Andere die rechts gefahren sind langsamer gefahren?

Auch wenn ich jetzt gesteinigt werde.

Die Sicht war geringer als deine Reaktionszeit.

Es kommt immer wieder vor, dass man zur falschen Zeit etwas abgelenkt ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Januar 2016 um 11:14:41 Uhr:



Zitat:

@Matsches schrieb am 17. Januar 2016 um 10:40:08 Uhr:


So ist nun mal die rechtliche Lage. Wenn Du schneller fährst als deinem Sichtbereich angemessen ist hast Du halt einfach Glück wenn kein Hindernis auf der Fahrbahn liegt. Oder wie bei dir eben Pech.

Nö, die rechtliche Lage ist eine andere.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Januar 2016 um 11:14:41 Uhr:



Zitat:

§ 18 Abs. 6 StVO wirkt in dem Sinne privilegierend, als dass sich der Kraftfahrer auf der Autobahn aus den in der Vorschrift genannten Umständen auch nicht in demselben Umfang wie auf anderen Straßen auf das Vorhandensein aller möglichen Hindernisse einzustellen braucht. Der Verkehrsteilnehmer braucht seine Geschwindigkeit demnach nicht auf solche Hindernisse einzurichten, die wegen ihrer Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind, deren Erkennbarkeit also in atypischer Weise besonders erschwert ist (BGH NJW RR 1988, 406) . Hier sind z.B. ein Splitthaufen oder ein aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragender Baumstamm zu nennen, die auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit (fehlender Kontrast zur Fahrbahn, hohe Lichtabsorption) ungewöhnlich schwer erkennbar sind. Ein Fahrer muss aber auf der Autobahn mit typischen Hindernissen, wie beispielsweise verunglückten Personen, angefahrenem Wild oder mit herab gefallenem Ladegut rechnen. Allerdings spielt hierbei die Identifizierbarkeit als „Sache“ oder „Mensch“ insoweit keine Rolle; abzustellen ist auf die Erkennbarkeit als ein Hindernis, das zum Ausweichen und erforderlichenfalls zum Anhalten zwingt (BGH NJW 1984, 2412) .

Aus einem Urteil.

Das ist aber nicht die allgemeine rechtliche Lage, sondern die Lage aus einem spezifischen Urteil zu einem spezifischen Fall.

Wie Du hier eine Verallgemeinerung auf die rechtliche Lage aufgrund der allgemein gültigen StVO ziehst, ist mir rätselhaft.

Das kann allenfalls als Beispiel zitiert werden, wenn das (noch zu sprechende) Urteil für den aktuellen Fall von diesem abweicht und an einen Einspruch geltend machen will.

Final steht da auch drin, dass er Fahrer sehr wohl auch mit herabgefallener Ladung als typischem Hindernis rechnen muss. Womit wir wieder beim Backstein wären. Ist durch seine Beschaffenheit bei Dunkelheit schwer zu erkennen, kann aber als Ladung vom Laster gefallen sein.
Und nun?

Les noch mal genau: Da wird der BGH zitiert, nur darauf kommt es an. Das Urteil, in dem der BGH zitiert wird, kannst du gern vernachlässigen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Januar 2016 um 11:37:46 Uhr:


Les noch mal genau: Da wird der BGH zitiert, nur darauf kommt es an. Das Urteil, in dem der BGH zitiert wird, kannst du gern vernachlässigen.

Das sich aber aus den von mir genannten Gründen schon selbst widerspricht.

Ist mir aber eigentlich auch völlig egal. Der TE kann damit ja vor den Kadi ziehen.

Das mit § 1 und "Anhalten innerhalb der Sichtweise" kann man hier wohl vergessen. Das Teil schien ziemlich klein zu sein und somit ist es schwer bis garnicht zu erkennen. Wer mit 30 bis 40 km/ pro Stunde über die Autobahn schleicht und sich darauf beruft, das er sonst etwas sehr kleines überfahren könnte wird recht bald von der Polizei angehalten ... dann gibts garantiert einen Alkohol- und Drogentest. Man muss vor Hindernissen anhalten könnten, im Gegenzug müssen die aber auch sichtbarer als ein dunkles Kleinteil sein.

Wenn du Daten vom Unfallauto hast, würde ich das dessen Versicherung erstmal mitteilen. Mehr als nein sagen können die nicht. Verursache dabei aber keine unnötigen Kosten. Je teurer deine Reparatur- und sonstigen Kosten, umso eher wird die Versicherung das anzweifeln. Bei paar hundert € wird die nicht unbedingt für sich noch mehr Kosten verursachen wollen. Wenn dort tatsächlich ein Unfall war und sich mehrere Betroffene melden ist das ganze für sie ein realistisches Szenario.

Zitat:

Sind die Andere die rechts gefahren sind langsamer gefahren?
Auch wenn ich jetzt gesteinigt werde.
Die Sicht war geringer als deine Reaktionszeit.
Es kommt immer wieder vor, dass man zur falschen Zeit etwas abgelenkt ist.

Oh, das sind ja über Nacht einige Antworten hinzugekommen, aber diese oben muss ich kommentieren.

Und zwar war nicht viel Verkehr und auch kein Teil erkennbar.

Wenn mehr Verkehr gewesen wäre... aber wars nicht.

Zudem war auch kein Unfall auf der Gegenspur erkennbar.

Entweder war der gerade kurz vorher passiert und daher noch keine Polizei vor Ort oder schon länger passiert und das Teil liegengeblieben.

Stau auf der Gegenspur gab es auch nicht!

Zitat:

@kerberos schrieb am 17. Januar 2016 um 11:39:53 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Januar 2016 um 11:37:46 Uhr:


Les noch mal genau: Da wird der BGH zitiert, nur darauf kommt es an. Das Urteil, in dem der BGH zitiert wird, kannst du gern vernachlässigen.
Das sich aber aus den von mir genannten Gründen schon selbst widerspricht. …

Wo wir schon wieder an einer Stelle sind, wo sich Gerichte bis zum BGH angeblich selbst widersprechen und es einzelne User wieder mal besser wissen, kann ich wieder nur den Kopf schütteln … Die von dir genannten Gründe sind selbstredend stichhaltiger als BGH-Entscheidungen, wie konnte ich das nur vergessen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Januar 2016 um 11:14:41 Uhr:


Nö, die rechtliche Lage ist eine andere.
(...)
Aus einem Urteil.

Für mich liest sich das eher so, dass es im verlinkten Verfahren zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung kam, weil der Angeklagte schneller als 45 km/h war? (Bzw kam es im verlinkten Fall im Berufungsverfahren zur Bestätigung des Urteils einer Vorinstanz)

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Januar 2016 um 13:09:54 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 17. Januar 2016 um 11:39:53 Uhr:


Das sich aber aus den von mir genannten Gründen schon selbst widerspricht. …

Wo wir schon wieder an einer Stelle sind, wo sich Gerichte bis zum BGH angeblich selbst widersprechen und es einzelne User wieder mal besser wissen, kann ich wieder nur den Kopf schütteln … Die von dir genannten Gründe sind selbstredend stichhaltiger als BGH-Entscheidungen, wie konnte ich das nur vergessen.

Dann auch nochmal für Dich, aus dem von Dir selbst zitierten Beitrag:

Zitat:

Der Verkehrsteilnehmer braucht seine Geschwindigkeit demnach nicht auf solche Hindernisse einzurichten, die wegen ihrer Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind, deren Erkennbarkeit also in atypischer Weise besonders erschwert ist....Hier sind z.B. ein Splitthaufen oder ein aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragender Baumstamm zu nennen, die auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit (fehlender Kontrast zur Fahrbahn, hohe Lichtabsorption) ungewöhnlich schwer erkennbar sind.

Zitat:

Ein Fahrer muss aber auf der Autobahn mit typischen Hindernissen, wie beispielsweise verunglückten Personen, angefahrenem Wild oder mit herab gefallenem Ladegut rechnen. Allerdings spielt hierbei die Identifizierbarkeit als „Sache“ oder „Mensch“ insoweit keine Rolle; abzustellen ist auf die Erkennbarkeit als ein Hindernis, das zum Ausweichen und erforderlichenfalls zum Anhalten zwingt

Oder um es anders herum zu sagen:

Befindet sich der Baumstamm auf dem Fahrzeug, muss man nicht damit rechnen, ist er aber erstmal herunter gefallen, dann schon.

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