Großes Glück gehabt, Felge ausgebrochen/zerstört und brauche Rat

Mercedes E-Klasse S210

Naben liebe Kollegas und 210er-Piloten,

ja der Titel sagt schon Vieles und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Hilfe, welche ich benötige geht in Richtung Rechtsberatung/Auskunft und ich weiß,
dass die hier schwierig ist.
Daher nehme ich Infos, Tips und Hilfe auch gern per PN entgegen.
Aber wie man weiß genügt wohl auch ein Disclaimer wie "das ist meine eigene Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar."

Ok, was ist passiert?
Gestern Abend bin ich auf der Autobahn nach Hause gefahren.
Aufgrund Nässe, abschnittsweise Schnee und Dunkelheit (20:20) bin ich moderat mit ca. 120 im Tempomat heimgefahren.
Ich war gerade auf der linken Spur und dann ging es sehr schnell.
Ein Teil am linken Fahrbahnrand im Augenwinkel und dann hats fürchterlich geknallt.
Ein Ruck am Lenkrad und blitzschnell merkt man "hier stimmt was nicht!".
Ok, zum Glück war nicht viel los, ausrollen lassen, langsam nach links und dem Ausbrechen gegenlenken.
MIt Warnblinkanlage und Warnweste an ausgestiegen - "OH FUCK" gedacht und wieder rein.
Dank guter Ortskenntnis wusste ich das im ca 1 km ein Parkplatz kommt.
Also im Standgas mit Warnblinker auf dem Standstreifen dorthin gerollt.
Dort den Schaden begutachtet, dann Jürgen ausm Forum hier angerufen der mir sofort geholfen hat in Form zweier Ersatzräder. Meine Freundin hat die bei ihm abgeholt und war dann 90 Minuten später vor Ort.
Hier nochmal ein fettes Danke Jürgen!

Als nächstes die Polizei angerufen und auf die Gefahr hingewiesen.
Eine Streife wäre schon unterwegs ich wäre nicht der Erste der anruft.
Aha dachte ich mir und schon klopft es an der Scheibe.
Eine Familie hat es 10 MInuten vor mir erwischt, wie ich erfuhr.
20:29 habe ich die Polizei angerufen, als meine Freundin mit den 2 Rädern von Jürgen gegen 22 Uhr ankam hatte ich weder Besuch von einer Streife noch einen Rückruf der Polizei erhalten.
Derweil kam auch der Abschlepper für die Familie an.
Dieser hatte Interessantes zu berichten:
Bevor er die Familie ansteuerte hat er ein Fahrzeug abgeschleppt, welches auf der Gegenspur in die Leitplanke geknallt ist, das linke Vorderrad verloren hatte und dessen Antriebswelle wohl zu uns auf die Fahrbahn geschleudert wurde.
Aha, da sind wir also drübergefahren!
Gut dachte ich, ein Schuldiger ist gefunden, der Familie und mir ist nix passiert - puh!
Der Abschlepper meinte auch noch, dass dort noch weiter Unfälle passiert seien und die Polizei auch schon vor Ort war, auch auf der Gegenspur - sprich unsere/meine Fahrtrichtung.
Bei uns jedoch haben sie nicht vorbeigeschaut!

Deswegen habe ich kurz vor der Abfahrt nochmal angerufen wie denn der Stand der Dinge sei.
Sache sei geklärt, er wisse auch nicht mehr, er würde aber nochmal eine Streife schicken.
Ich sagte ich wechsel jetzt meine Reifen und bin dann weg, 2 Stunden warten auf die Polizei, sei mehr als genug. Ich äußerte auch meinen Unmut über keine erfolgte Rückmeldung.

Ok, kurz vor daheim ruft mich der Familienvater an und sagte er hätte mit dem Beamten gesprochen.Jetzt kommts:
Er, der Vater, sei nochmal mit einer mündlichen Verwarnung davongekommen, denn jeder müsse nach dem Gesetz so fahren, jederzeit eine Gefahr erkennen zu können und um dann rechtzeitig bremsen oder ausweichen zu können!
Anstatt der mündlichen Verwarnung wäre (angeblich) ein Punkt samt Geldbuße fällig.
Das nach der Tonlage und Andeutung des Beamten dies die Gesetzeslage sei, es aber auch nicht seiner privaten Ansicht entspricht, ist hierbei ein recht schwacher Trost.

Ok meine ersten Gedanken dazu:
"Das ist ein Scherz?!?"
"Also alles was recht ist..."
"Ok, dann verteile ich morgen auf der Autobahn Backsteine und jeder der drüber fährt ist selbst Schuld???"
"Wenn dem so wäre, dann dürfte man Nachts nicht schneller als 30 fahren!"

Ok, bevor ich am Montag die Polizei kontaktiere würde ich mich gerne informieren und hoffe hier auf euch.
Vielleicht hattet ihr schon mal was Ähnliches oder Vergleichbares und könnt was dazu sagen.

Meine (naive und gutbürgerliche) Meinung ist nach wie vor, dass derjenige der einen Unfall verschuldet und/oder auch dafür haften muss.
Ergo müsste doch der der den Unfall hatte auch die Kosten der Familie und meine Kosten tragen, oder?
Und nicht wir noch eine Verwarnung o.ä. kassieren?!

Ich muss das nochmal nachfragen, aber nach Aussage des Vaters hatte ihm der Polizist bestätigt, dass das Teil über das wir drüber sind definitiv von dem anderen Wagen stammt und das sei auch aktenkundig.
Das äre sehr hilfreich, denn die gegnerische Versicherung könnte behaupten dem sei nicht so und wir wären über was anderes (Stein etc) gefahren.

Ok, dann hoffe ich auf eure Hilfe und hänge noch zwei Bilder anbei.

Zum Schluss noch einmal meinen Dank an Jürgen und meine bessere Hälfte 🙂
Danke und Gruß
Dominic

PS: Was müssen wohl für Kräfte wirken, dass es die Felde so zerschiesst?!

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Ist das tatsächlich Dein Ernst??

Demnach dürfte man also nachts auf Autobahnen und auch sonst wo nicht schneller als 30 fahren, denn es könnte ja sonst was unbeleuchtetes auf der Straße liegen.

Zudem gleich einen Vergleich zu ziehen ein Kind übern Haufen zu fahren finde ich mehr als unangemessen.

Ausserdem ist es auch ein Unterschied, ob man einen UNfall verursacht oder nicht.

Was würdest Du sagen wenn ich einen Backstein vor Dir auf die Autobahn schmeisse und Du reinfährst und verunfallst? Gibst Du mir die Schuld oder sagst Du dann auch Du bist selbst dran schuld?

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Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 16. Januar 2016 um 22:06:18 Uhr:


Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Ehm wenn ich auf der

Autobahn

ein Kind erwische, dann hat nur einer Schuld: Die Eltern, die das Kind da haben rumlaufen lassen. Besonders nachts.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Januar 2016 um 18:32:39 Uhr:



Ehm wenn ich auf der Autobahn ein Kind erwische, dann hat nur einer Schuld: Die Eltern, die das Kind da haben rumlaufen lassen. Besonders nachts.

Auch wenn Du nicht Schuld sein solltest.

Die Gedanken, ein Kind auf der Autobahn umgemäht zu haben, werden trotzdem dein ganzes Leben lang an dir nagen. Glücklich wirst Du jedenfalls nicht !

Nochmals, egal wo. Du hast dein Auto so zu bewegen und die Geschwindigkeit so anzupassen, daß Du jederzeit anhalten kannst, egal ob Kind, Kegel oder was weiß ich was.

Auch wenn die Eltern in deinem Bsp. die Sorgfaltspflicht verletzt haben sollten. Du bist verantwortlich !

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Januar 2016 um 18:32:39 Uhr:



Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 16. Januar 2016 um 22:06:18 Uhr:


Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Ehm wenn ich auf der Autobahn ein Kind erwische, dann hat nur einer Schuld: Die Eltern, die das Kind da haben rumlaufen lassen. Besonders nachts.

Und mit dieser Erkenntnis kannst Du dann sicher prima leben, wenn es denn mal passiert sein sollte.

Auch wenn das Risiko dafür verschwindend gering ist, aber die Meldungen von "spielenden Kindern auf der Autobahn" sind ja doch gelegentlich zu hören. Und wenns im Winter schon um fünf duster ist, braucht es nichtmal eine "Nacht".

Moin,

herrje ich hätte auch noch alle möglich Details ausschmücken können, aber der Anfangsfred ist so schon lang genug 😉
Ich habe versucht mich aufs Wesentlich zu konzentrieren.

Ich bin derweil in Rechtskonsultation und werde weiter berichten.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Januar 2016 um 19:29:08 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Januar 2016 um 18:32:39 Uhr:



Ehm wenn ich auf der Autobahn ein Kind erwische, dann hat nur einer Schuld: Die Eltern, die das Kind da haben rumlaufen lassen. Besonders nachts.
Auch wenn Du nicht Schuld sein solltest.
Die Gedanken, ein Kind auf der Autobahn umgemäht zu haben, werden trotzdem dein ganzes Leben lang an dir nagen. Glücklich wirst Du jedenfalls nicht !
Nochmals, egal wo. Du hast dein Auto so zu bewegen und die Geschwindigkeit so anzupassen, daß Du jederzeit anhalten kannst, egal ob Kind, Kegel oder was weiß ich was.
Auch wenn die Eltern in deinem Bsp. die Sorgfaltspflicht verletzt haben sollten. Du bist verantwortlich !

Ich werde deswegen nicht weniger schnell fahren, solange es der Verkehr und das Wetter erlauben. Genau so gut kann auch Wild die Autobahn queren, und dann ists vorbei bei 250. Aber deswegen überall 120 fahren? Sicher nicht. Man kann sich immer überlegen, was alles passieren könnte, und irgendwann gehen wir mit Helm und Ellenbogenschonern zu Fuß. Nein Danke.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. Januar 2016 um 09:35:28 Uhr:


Ich werde deswegen nicht weniger schnell fahren, solange es der Verkehr und das Wetter erlauben. Genau so gut kann auch Wild die Autobahn queren, und dann ists vorbei bei 250. Aber deswegen überall 120 fahren? Sicher nicht. Man kann sich immer überlegen, was alles passieren könnte, und irgendwann gehen wir mit Helm und Ellenbogenschonern zu Fuß. Nein Danke.

Liest sich für mich, wie wenn du das Verhalten "bedingt vorsätzlich" in Kauf nimmst.

Du weißt zwar, daß Gefahren auf der Straße sein können, oder in die Fahrbahn laufen können, Du aber trotzdem keinen Grund siehst die Geschwindigkeit anzupassen.

Selbst 120 können schon unter normalen Bedingungen viel zu schnell sein.

Der Richter wird dir schon was anderes sagen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Januar 2016 um 14:49:46 Uhr:


Selbst 120 können schon unter normalen Bedingungen viel zu schnell sein.
Der Richter wird dir schon was anderes sagen.

In einigen Urteilen habe ich einen Bezug zur Richtgeschwindigkeit gefunden, soll heißen, daß auf Autobahnen unter normalen Verhältnissen diese vom Gericht gerne mal als "angemessen" angenommen wird. Dazu zählte auch ein Fall, in dem ein VT nach einem Unfall bei Dunkelheit zwar verurteilt wurde, weil er deutlich schneller als 130 (ich meine, es waren ca. 180?) unterwegs war, bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit aber hätte der VT mit einem Freispruch rechnen können.

Das lässt sich jetzt sicher nicht auf alle Situationen anwenden, speziell wenn die Umstände nicht als "normal" (Regen, Nebel, Schneefall ...) angesehen werden können, aber man darf im Falle eines (Un-) Falles und wenn einem keine weiteren Verfehlungen in dem Zusammenhang nachgewiesen werden, auf Milde seitens des Gerichts hoffen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Januar 2016 um 14:49:46 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. Januar 2016 um 09:35:28 Uhr:


Ich werde deswegen nicht weniger schnell fahren, solange es der Verkehr und das Wetter erlauben. Genau so gut kann auch Wild die Autobahn queren, und dann ists vorbei bei 250. Aber deswegen überall 120 fahren? Sicher nicht. Man kann sich immer überlegen, was alles passieren könnte, und irgendwann gehen wir mit Helm und Ellenbogenschonern zu Fuß. Nein Danke.

Liest sich für mich, wie wenn du das Verhalten "bedingt vorsätzlich" in Kauf nimmst.
Du weißt zwar, daß Gefahren auf der Straße sein können, oder in die Fahrbahn laufen können, Du aber trotzdem keinen Grund siehst die Geschwindigkeit anzupassen.
Selbst 120 können schon unter normalen Bedingungen viel zu schnell sein.
Der Richter wird dir schon was anderes sagen.

Natürlich nehme ich das vorsätzlich in Kauf. Schon wenn man ins Auto steigt, nimmt man so gesehen vorsätzlich in Kauf, dass etwas passieren könnte. Egal ob bei 30 oder 250. Oder selbst nur beim Zurücksetzen aus der Einfahrt.

Was soll das bitte für ein Argument sein? Und wogegen? Eben genau weil 120 auch zu schnell sein könnten, zieht das doch überhaupt nicht in diesem Fall? Das Konzept der Autobahn an sich beinhaltet nun mal ein bestimmtes Risiko, dass jeder, der sich darauf bewegt, in Kauf nimmt. Das selbe Risiko nimmt die Deutsche Bahn in Kauf, wenn sie ihren ICE mit 300 Sachen durch die Landschaft schickt. Aber dafür weiß eben auch jeder, dass man auf Schienen eher wenig zu suchen hat. Und wenn der Zug ein Kind erwischt, ist bestimmt nicht der Lokführer Schuld.

😕

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Januar 2016 um 14:49:46 Uhr:



Liest sich für mich, wie wenn du das Verhalten "bedingt vorsätzlich" in Kauf nimmst.
Du weißt zwar, daß Gefahren auf der Straße sein können, oder in die Fahrbahn laufen können, Du aber trotzdem keinen Grund siehst die Geschwindigkeit anzupassen.
Selbst 120 können schon unter normalen Bedingungen viel zu schnell sein.
Der Richter wird dir schon was anderes sagen.

Von einem Auto geht immer eine Betriebsgefahr aus, für die man nach 823 BGB (ist es glaube ich) haftet. Also aucb bei 20 km/h.

Man kann ja uaf der AB überall 60km/h fahren. Aber wofür?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. Januar 2016 um 19:48:26 Uhr:


Natürlich nehme ich das vorsätzlich in Kauf.

Da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema:

Es sollte für jeden bei der ersten Beantragung zur Führerscheinprüfung eine MPU gesetzlich vorgeschrieben sein.

Den Rest auch gelesen? Ich glaub manche brauchen die MPU für's Leben allgemein. 😉

Schon vor der Geburt, sonst bleibt die Schleuse zu 😁

Vielleicht sollte sich hier der eine oder andere erstmal über die Begriffe "Vorsatz" und "grobe Fahrlässigkeit" informieren, bevor sie hier damit um sich werfen.

Und wenn man mit einem überfahrenen Menschen (egal ob Kind oder Erwachsener) genauso gut umgehen kann, wie mit einem überfahrenen Wildschwein dann ist man schon verdammt weit abgestumpft.

Für mich wäre das schwer zu verdauen, selbst wenn ich von jeglicher Schuld freigesprochen werden würde.

Vorsatz natürlich in dem Sinne dass man wissen sollte, dass einfach immer etwas passieren kann, und nichts sicher ist. Vorsatz natürlich nicht in dem Sinne, dass man morgens aus dem Haus geht und darauf aus ist, dass etwas passiert. Und wenn ich bei guter Sicht und wenig Verkehr auf einer unbegrenzten Autobahn mit >200 unterwegs bin, und etwas passiert weil ein Tier oder ein Mensch aus dem Wald heraus springt, wird es recht schwer mir grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Ganz zu schweigen davon, dass dies höchst selten ist, weil der Wald ja nun nicht noch auf dem Standstreifen wächst. Aber grundsätzlich passieren kann immer etwas. Und das nimmt jeder in Kauf, der morgens ins Auto steigt. Es liegt in der Natür der Sache.

Was soll diese völlig irrelevante Erbsenzählerei? Jeder weiß aus dem Kontext heraus was gemeint war.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. Januar 2016 um 16:32:55 Uhr:


Vorsatz natürlich in dem Sinne dass man wissen sollte, dass einfach immer etwas passieren kann, und nichts sicher ist.

Das ist kein

Vorsatz
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