GROSSE Produktaufwertung KW 46
Was ist dran? Ich stand heute beim lokalen Volkswagenhändler ... eine kleiner Vogel auf dem Parkplatz, der offenbar zu den gut unterrichteten Kreisen gehört, zwitscherte etwas von KW 46 und der großen VW-Prduktaufwertung.
Diese betrifft wohl nicht nur unseren Touran, sondern die ganze Palette.
NEUE FARBEN, NEUE NAVIS, SCHÖNE DETAILS.
Dann flog er weg.
Hat jemand den Vogel zufällig noch gehört?
15 Antworten
Hab inzwischen auch erste Gerüchte vernommen, dass wohl nicht nur beim Touran etwas "passiert"?! Irgendwie scheint man bei VW (vermutlich/vielleicht im Zusammenhang mit der Mwst-Erhöhung?!) eine neue Produkt-Offensiv-Taktik zu fahren?!
Zumindest sind wohl einige Änderungen bei der Ausstattung (Varianten / Pakete / Preise) etc. zu erwarten?!?!
Nichts Genaues weiß man nicht 😉 ?!
Gruß
MartinN
...denkt aber bei aller Euphorie immer daran, dass für eine "Produktaufwertung" auch an anderer Stelle gespart wird bzw. werden muss, denn der Kunde zahlt ja den Extra Schnickschnack nicht.
Ich bin mir sicher, dass z.B. für die LED-Heckleuchten beim Touran an einer Menge anderer Details (sichtbar oder nicht) gespart wurde... welche das sind, werden wir dann spätestens Anfang nächsten Jahres erfahren.
Re: GROSSE Produktaufwertung KW 46
Zitat:
Original geschrieben von apfelauto
NEUE FARBEN, NEUE NAVIS, SCHÖNE DETAILS.
Dann kommen ja vielleicht endlich mal die neuen Kartennavis. die sollen wie vor längerer Zeit hier in der Unterrubrik GolfV schon diskutiert wurde jetzt von VDO-Dayton kommen und wesentlich moderner als die Blaupunkt MFD2 sein. Unter anderem angeblich mit Touchscreen, 3D-Darstellung, HDD-Navigation, SD-Card-Slot MP3 usw. Mal schauen obs dann wirklich so kommt.
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laut Gute-Fahrt Forum laufen zum 30.09 auch alle Goal-Modelle aus. Beim Polo und Touran sind die Sondermodelle schienbar schon ausverkauft.
Naja, der Touran wird doch im November geliftet, oder nicht? Beim Golf werden sie wohl nix machen, wenn Mitte 2008 der neue kommt. Falls doch, würde ich mich schön ärgern, schließlich habe ich am Samstag einen neuen bestellt...
Zitat:
Original geschrieben von Sebi007
...Falls doch, würde ich mich schön ärgern, schließlich habe ich am Samstag einen neuen bestellt...
Schon mal was von gesetzlich vorgegebenem Widerrufsrecht gehört. Müsste Dein Verkäufer Dir aber erklärt oder mitgegeben haben, dazu ist er verpflichtet.
das Widerrufsrecht gibts nur bei Finanzierung und Leasing und nur bei Privatkunden. Bevor man hier Leute aufhetzt, vielleicht nach dem Gesetzesstand erkunden
@verkaufsberater
Bevor Du mich hier dumm anmachst, solltes Du Dich selber mit der aktuellen Gesetzeslage ( festgeschrieben im BGB und seiner Ergänzungen ) als Verkaufsberater selber erkundigen.
Ich habe tagtäglich damit im Beruf und von Amtswegen zu tun und bin durch die wöchentliche Schulungen sicher auf dem neuesten Stand. Du hast nur teilweise recht.
Hänge mir bitte keine Verhetzung an, Du handelst Dir eine menge Ärger damit ein, so gehts nicht. In dem Fall Sebi007 ist das schwarze Schaf der Verkäufer, wenn er wissentlich verschweigt, dass was in aller nächster Nähe ansteht, dann hat das mit Seriösität nichts mehr zu tun. Und da hätte ich keine Skrupel, ihm den Vertrag - natürlich fristgerecht, vor die Füße zu werfen.
Widerrufsrecht
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
@verkaufsberater
Bevor Du mich hier dumm anmachst, solltes Du Dich selber mit der aktuellen Gesetzeslage ( festgeschrieben im BGB und seiner Ergänzungen ) als Verkaufsberater selber erkundigen.
Ich habe tagtäglich damit im Beruf und von Amtswegen zu tun und bin durch die wöchentliche Schulungen sicher auf dem neuesten Stand. Du hast nur teilweise recht.
Hänge mir bitte keine Verhetzung an, Du handelst Dir eine menge Ärger damit ein, so gehts nicht. In dem Fall Sebi007 ist das schwarze Schaf der Verkäufer, wenn er wissentlich verschweigt, dass was in aller nächster Nähe ansteht, dann hat das mit Seriösität nichts mehr zu tun. Und da hätte ich keine Skrupel, ihm den Vertrag - natürlich fristgerecht, vor die Füße zu werfen.
Hallo Leute,
mich wundert, dass vielfach so verspannt reagiert wird.
Bleibt doch locker und genießt euer Auto. Unterschiedliche Meinungen kann man diskutieren und richtig stellen.
Zum Thema:
Jeder bekommt bei Vertragsabschluss ein 14-tägiges Recht, von einem Darlehnsvertrag zurückzutreten.
Ist diese Frist verstrichen ist der Vertrag bindend.
Ein normaler Kaufvertrag für ein Fahrzeug ist sofort rechtlich wirksam, wenn der Käufer nicht getäuscht wurde.
Kein Verkäufer ist verpflichtet von sich aus zu sagen, dass ein
Faclift ansteht, wenn der Kunde ihn nicht danach fragt.
Dadurch später einen Kaufrücktritt rechtlich durchzusetzen und
dies mit Unseriösität zu begründen, dürfte nach Rechtslage nicht möglich sein. Soweit mein rechtlicher Kenntnisstand.
Im konkreten Fall heißt das, wenn sebi007 einen golf bestellt
und nicht nach einem Faclift oder neuen Modell fragt und der
Verkäufer ihm das ausgesuchte Modell verkauft, hat der Käufer halt Pech gehabt, wenn danach ein Faclift kommt.
Gruß
Das mag ja sein, dass das die rechtliche Lage ist ... falls es jemals passieren sollte, was eher unwahrscheinlich ist, dann wird sich vw da schon was einfallen lassen ... die Gefahr öffentlich dafür gesteinigt zu werden ist heutzutage zu groß ... auch vw kann sich sowas nicht leisten und reagiert in fällen von beschwerden oder unzufriedenen kunden eigentlich recht flott und zuvorkommend ... im schlimmsten fall nimmt vw den golf zurück und der kunde darf sich was anderes für den preis aussuchen ...