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große Inspektion: Arbeitslohn für Filter- und Ölwechsel inbegriffen?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

mal eine ganz dumme Frage:
Ist der Arbeitslohn beispielsweise für Filter- oder Ölwechsel bei den Inspektionskosten inbegriffen oder bezieht sich der Preis ausschließlich auf die reine Durchsicht?

Es gibt ja schließlich eine große und eine kleine Inspektion mit unterschiedlichen Preisen.

Vielen Dank.

14 Antworten

War Inspektion nicht Durchsicht und Wechsel - aber ohne Materialkosten?

So würde ich auch meinen:

Lohn für Tausch der Filtertausch, Öl, Kerzen usw. sind bei den Inspektionskosten inklusive, das Material muss ich aber gesondert zahlen.

Wäre schön wenn das jemand bestätigen kann.

ja-so ist das. Sämtliche im Wartungsplan aufgeführten Posten sind inkludiert-entsprechend unterschiedlich sind auch die Arbeitswerte bei den verschiedenen Kundendiensten mit Zusatzarbeiten.
Sonst könnte man gleich alle Arbeiten einzeln in Auftrag geben.

Nur Zusatzarbeiten außerhalb dieses Plans sind aufpreispflichtig. Wenn also z.B. kein Benzinfilterwechsel an der Reihe ist und Du willst das trotzdem, dann erscheint das auch im Bereich Lohn als zusätzlicher Posten.

Will man Dir da etwas doppelt berechnen ?

Bringt es was die Filter und Kerzen selbst zu wechseln; verringern sich der Preis dann dementsprechend?
Oder ist die große Inspektion als Festpreis zu betrachten, egal ob nun die Filter gewechselt werden müssen oder der Kunde es selbst schon getan hat.

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Zitat:

Original geschrieben von wobber84


Bringt es was die Filter und Kerzen selbst zu wechseln; verringern sich der Preis dann dementsprechend?

Normal nicht.

"Große Inspektion" = Paketpreis zzgl. Material und evtl. Zusatzarbeiten.

Die hiesige BMW-NL hat´s aber auch schon fertig gebracht, mir den Arbeitslohn für Öl- und Kerzenwechsel zusätzlich zur Inspektion in Rechnung zu stellen, nebst 170 EUR für die Instansetzung der kennzeichenbeleuchtung, freilich ohne mich gefragt zu haben ...

Auch immer wieder hübsch: 5 EUR zzgl. Mwst für das Befüllen eines randvollen Scheibenwaschanlagenbehälteres ...

Fazit: Inspektionen werden selbst erledigt, nur das was ich nicht kann geht mit konkretem Einzelauftrag an die Werkstatt.

Danke für den Erfahrungsbericht.

Ich gehe eigentlich nur zur Inspektion, da ich somit Anspruch auf die Mobilitätsgarantie habe und der Wagen auch mal von unten überprüft wird.

Zitat:

Original geschrieben von wobber84


Ich gehe eigentlich nur zur Inspektion, da ich somit Anspruch auf die Mobilitätsgarantie habe ...

Ist auch kein wirklicher Grund.

Was die Mob.-Garantie leistet, ist in jedem popligen Schutzbrief enthalten, den es bei den meisten Haftpflichtversicherungen umsonst oder gegen geringen Aufpreis dazugibt.

Große Inspektion ist nicht gleich große Inspektion, haste mal ein paar Daten zu dem Wagen wie Kilometer und Baujahr, dann könnte ich dir noch erzählen was alles gemacht werden muss/sollte und was du davon eventuell selber erledigen könntest, wie mein Vorredner schon schriebn ist die Mob-garantie kein Argument, das kannste auch über eine eh schon vorhandene Versicherung oder den ADAC laufen lassen und je nach jährlicher Laufleistung sparst du noch jede Menge Geld dabei.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf



Zitat:

Original geschrieben von wobber84


Bringt es was die Filter und Kerzen selbst zu nebst 170 EUR für die Instansetzung der kennzeichenbeleuchtung, freilich ohne mich gefragt zu haben ...
moin,

will zu dem thema mal ein bissel den armen händler in schutz nehmen. er hat dort voll in deinem sinne gehandelt. wenn du hast tüv bei ihm machen lassen und die z.B. standlichtbirnen deiner xenons waren kaputt...! dann ist er verpflichten vor tüv-prüfung diese instand zu setzen, auch wenn es nur ein "geringer" mangel bei der prüfung gewesen wäre...

hatte das thema selber und habe bewusst vor der inspektion gesagt, wenn ihr die nicht "kostenlos" tauscht, lass es als geringfügigen mangel abnehmen, ich wechsel die selber nach dem termin...gemacht getan, links haben sie eines getauscht, recht sind sie verzeifelt 😁, aber ich hab nur 2.60euro für ein standlich bezahlt und keine "offiziellen" 170euro...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


moin,

will zu dem thema mal ein bissel den armen händler in schutz nehmen. er hat dort voll in deinem sinne gehandelt. wenn du hast tüv bei ihm machen lassen ... und die z.B. standlichtbirnen deiner xenons waren kaputt...! dann ist er verpflichten vor tüv-prüfung diese instand zu setzen, auch wenn es nur ein "geringer" mangel bei der prüfung gewesen wäre...

Ich hab da keinen TÜV machen lassen.

Und selbst wenn: Ohne Auftrag darf eine Werkstatt überhaupt keine Arbeiten am Fahrzeug ausführen, wenn der Auftrag lautet "Inspektion", dann heisst das Inspektion und sonst nichts - falls kein pauschaler Rahmen für Zusatzarbeiten vereinbart war, müssen sie jede zusätzliche Arbeit vorher mit dem Kunden absprechen, oder er muss es nicht bezahlen.

Was ich auch nicht getan habe. Auf die Mahnung bzgl. des ausstehenden Teils der Rechnung warte ich seit über 2 Jahren ...

Auch die Annahme, die Werkstatt dürfe Arbeiten zum Erhalt der Verkehrssicherheit ohne Auftrag und Rückfrage durchführen, ist falsch. Sie dürfen es nicht. Sie "dürfen" die Polizei verständigen, wenn du mit verkehrsunsicherem Fahrzeug auf eignen Wunsch die Werkstatt verlässt, das ist alles.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf



Zitat:

Original geschrieben von wing2579


moin,

will zu dem thema mal ein bissel den armen händler in schutz nehmen. er hat dort voll in deinem sinne gehandelt. wenn du hast tüv bei ihm machen lassen ... und die z.B. standlichtbirnen deiner xenons waren kaputt...! dann ist er verpflichten vor tüv-prüfung diese instand zu setzen, auch wenn es nur ein "geringer" mangel bei der prüfung gewesen wäre...

Ich hab da keinen TÜV machen lassen.

Und selbst wenn: Ohne Auftrag darf eine Werkstatt überhaupt keine Arbeiten am Fahrzeug ausführen, wenn der Auftrag lautet "Inspektion", dann heisst das Inspektion und sonst nichts - falls kein pauschaler Rahmen für Zusatzarbeiten vereinbart war, müssen sie jede zusätzliche Arbeit vorher mit dem Kunden absprechen, oder er muss es nicht bezahlen.

hast du meinen tet eigentlich gelesen? da steht klar drin, wenn du den auftrag für TÜV gegeben hättest, hätten sie nicht nachfragen müssten, da die instandsetzung damit dann in verbindung steht...

mfg

Ist das so schwer zu verstehen ???

Auftrag "TÜV durchführen" heisst TÜV durchführen, das beeinhaltet keinerlei vorbereitenden Zusatzarbeiten, wenn die Karre dann durchfällt oder nur mit Mängeln besteht, dann ist das eben so.

Auftrag "Fahrzeug zum TÜV vorbereiten und TÜV durchführen" ist ein absoluter Freibrief, das können im garstigen Fall vierstellige Rechnungsbeträge sein, die dann völlig zu Recht eingefordert werden können.

Unterschied klar ?

@ MrMoretti

1.6 16V Bj. 2001
MKB: AZD
Longlife

63.000 km gelaufen, Inspektion in 2.000 km laut mfa

Könnte man sich wirklich überlegen. Müsste glatt nochmal in meine Versicherungspolice sehen. So ein Schutzbrief könnte bei mir durchaus inklusive sein.

Joa bei der Kilometerlaufleistung fällt ja nichts besonders großes an, der Wagen ist jetzt 6 Jahre alt sprich wenns mans genau nimmt alle 2 Jahre Bremsflüssigkeitsservice, der würde jetzt wieder anstehen.

Sonst Standart, also Filterwechsel, Ölwechsel, Inspektion eventuell mal nach den Kerzen schauen wenn die schon ein paar Jahre aufm Buckel haben.

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