größere Reifen - muss ich die eintragen?

Audi 80 B3/89

Hallo zusammen,

Meine Stahlfelgen der Winterreifen sind schon sehr verrostet und kaputt.
Ein Bekannter wrackt sein Auto ab und ich könnte seine alten Felgen+Reifen haben.

Allerdings sind dies 185/65/R14 reifen
Ich habe momentan also Winterreifen 175/70/R14

Im Fahrzeugschein stehen mehrere Daten:
Direkt bei der Größenbezeichnung der Bereifung steht:
175/70/R14 oder 195/60/R14

Bei den Bemerkungen steht dann noch:
Ziff. 20 bis 23 (das sind meine Reifengrößen) A.Felge 5 1/2JX14H2 OD. 6JX14H" * Ziff 20 bis 23 Auchgen.:205/50/R15 85V OD. 205/50VR15 A.Felge 6JX15H2 OD. 7JX15H2, Nur Sommerbereifu.

Also sind diese Reifen 185/65/R14 nicht direkt eingetragen.
Aber direkt im Schein steht ja 185/60/R14. Muss ich sie überhaupt eintragen lassen, da sie ja kleiner sind wie der eine Wert im Schein?

und wisst ihr wie viel das ungefähr kosten würde?

Vielen Dank für eure Hilfe!

gruß
joogl

21 Antworten

leider hat das ganze bei mir jetzt doch nicht funktioniert, weil der Lochkreisabstand nicht gepasst hat.
Auf das haben wir gar nicht geachtet. Aber wies aussieht hat mein Audi nen 120er und sein Passat hatte einen 100er.

Naja, dann suche ich mal weiter nach neuen oder neuwertigen Felgen.
Habt ihr vllt welche rumstehn?

120 kann original nicht sein

wenn original 4*108
oder umgebaut auf 5*112

du hast Recht.
wie bin ich auf 120 gekommen 🙂

also er hatte hald 100 und meine waren etwas größer, also werden es wohl 108 gewesen sein 😉

Hi,
will jetzt nicht extra nen neuen Thread aufmachen. Und zwar gehts darum:

Ich hab mir heute bei ATU meine Sommerreifen bestellt. Hab aber 195\60 R14 genommen anstatt nur die Schallplatten von 175er. Aber nur die 175er stehen in meinem Fahrzeugschein.
Dann hab ich den Typ gefragt ob ich die eintragen muß, er ine ABE von meinen Felgen geschaut, und das nochma extra im PC eingegeben und meinte dann:"Keine Tüv Eintragung erforderlich."

So nun meine Frage.
Ich versteh das so, das ich das nicht extra in den KFZ Papieren eintragen lassen muß........is das richtig???

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die felgen sind ja schon abgenommen & mit der bereifung liegts in den herstellervorgaben ?!

ich nehm mal an,dass du die reifen auch laut gutachten der felgen fahren darfst ?!

ja lau gutachten der felgen darf ich die reifen fahren.

servus

ich hätte auch ein paar fragen zu meinen Felgen und Reifen!

Ich habe einen Audi 80 B4 Bj. 1992 mit Tieferlegungsfedern von KAW (40mm/40mm)

Und zwar habe ich dann noch auf der VA Borbet Felgen mit der Größe 7 1/2Jx16H2 und Reifen 205/50ZR16-87W drauf

auf der HA gleiche Borbet nur 9Jx16H2 mit 225/45Zr16-87W

so und jetzt meine Frage die Reifen sind nicht extra im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragen sondern nur in der ABE der Felgen. Und in der ABE der Felgen stehen auch Hersteller die ihre Reifen (nur bestimmte Typen) für diese Felgen freigegeben haben und ich habe andere drauf.

Ist dass zulässig oder muss ich die Reifen eintragen lassen oder brauche ich eine Freigabe der Reifenhersteller für diese Felgen???

Und noch was wenn das jetzt rechtlich in Ordnung währe würde ich mir auf der VA anstatt der 205/50ZR16-87W kleinere im Abrollumfang draufmachen, da die anderen bei eingelenktem Zustand und Schlaglöchern am Kotflügel streifen. Ich wollte mir jetzt 205/45R16-87W draufmachen darf ich dass oder müssen die auch extrig eingetragen werden?

Danke

MfG Christian

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