Größere Reifen als eingetragen aufziehen?
Hallo,
eingetragen sind 195/65 15, kann ich 205/60 15 aufziehen oder ist das verboten?
Schon mal vielen Dank für Eure Antwort.
11 Antworten
Einfach so geht das nicht, du brauchst dann 16".
16" ist nicht unbedingt nötig. Mit zunehmender Breite wird aus 65 % bei annäherndem gleichen Umfang 60 % Flankenhöhe bei gleicher Felgengröße. Bei zunehmender Breite wird irgendwann nur eine breitere Felge nötig.
Neben dem Felgendurchmesser muss man auch sehen ob die Felgenbreite noch ausreichend ist und ob sich bei dem Fahrzeug die Einpresstiefe ggf. ändert. Das hängt von der derzeit verwendeten Felgengröße ab, ob das alles passt bzw. noch ausreicht. Die Felgengröße ist auf der selbst eingeschlagen, wurde aber nicht angegeben.
Dafür findet man im Netz Rechner für den Reifenumfang bzw. Durchmesser:
https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm
Demnach sollte es somit passen auf die neue Reifengröße zu wechseln, was den Reifendurchmesser angeht. 16" Felge geht dabei nicht, die Abweichung vom Durchmesser wäre dann zu groß oder man müsste auf 55 % Flanke runtergehen. 15 " Felgen müssen es so bleiben.
Beim Eintragen schaut der TÜVler ggf. im wesentlichen nur danach, ob der Reifen in jedem Bereich der Federung und Lenkung ausreichend frei läuft. Sollte hier aber kein Problem sein.
Fragen zur Zulässigkeit kannst Du hier nicht so einfach stellen, du musst sicherstellen das es zulässig ist und die Infos hier sind nicht bindend. Am besten beim TÜV anrufen und fragen wie es sein muss oder es kann auch ein Teilegutachten mitunter schon ausreichen das zu Deinem Fahrzeug passt, das dann aber immer mitgeführt werden muss.
Wenn Du noch Angaben zu deinem Fahrzeug machst kann ich hier eine Liste der Reifengrößen einstellen. dazu wäre nötig , Motortyp und Karosserieform wie z.B Limousine mit Z14XEP.
205 geht nur mit 6,5Jx16, also 205/55R16, alles andere lohnt doch den Aufwand nicht. Wie willst du da zu einem Gutachten kommen?
Was sich lohnt oder nicht lohnt spielt keine Rolle. Der TE hatte eine frage zu zwei Größen auf einer Felge und nicht zu einem Tuning mit weiteren kosten.
Der Reifendurchmesser muss identisch bleiben oder Du freust dich auf teure und minderwertige Passbilder am nächsten Blitzer wenn der Tacho um einige Km/h abweicht.
Zu einem Gutachten muss man nicht kommen, kann aber bereits existiert um das eintragen zu umgehen. Für das Modell gibt es einige gelistete Größen in Abhängigkeit zur Karosse und Motorisierung, damit wäre ein Eintragung ggf. einfach.
Es ist nicht meine Intention dem TE weitere Kosten aufzuschwatzen, wie neu Felgen, zumal eine klare Fragestellung vorliegt. Was mir ggf. persönlich besser gefällt oder nicht spielt hier keine Rolle.
Die Reifenmasse des TE selbst passen. Ob die Felgen dafür reichen ist ohne Angabe zur Größe unbekannt. Zu den 205 auf 16 Zoll kommen auf jedenfall neue Felgen und kosten hinzu und das ist Sache des TE.
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Die Rad/Reifen-Kombination muss freigegeben sein! 205/60R15 geht ohne Gutachten nicht.
Das kannst du im TIS nachschauen, beim TÜV oder Reifenhändler erfragen.
Z.B:
https://reifen-groessen.de/size/opel/astra/h-a04-2004-2007/eudm/
Ob der TÜVler den Reifen einträgt oder nicht wird er einem schon sagen. Das TIS ist kein Gesetzbuch nur eine schon festgelegte mögliche Größe. Wenn ich ein Gutachten habe bräuchte ich keine Eintragung wenn es mitgeführt wird, deshalb werden weitere Größen auch eingetragen. Die Liste aus dem TIS oder sonst was erfordert auch die Eintragung anderer Größen, was im Fahrzeugschein steht ist letztendlich wichtig.
Beim Reifenhändler fragt man nicht, das ist bedeutungslos wie auch die Angaben hier, gegebenenfalls nur eine mögliche Richtung. Nur wer die Eintragungen machen darf ist relevant und sagt einem was wie geht oder nicht.
Du verwechselt bzw. wirfts komplett durcheinander die BE, TGA nach §19.3 und §22 IVb mit §19.2 STVZO.
Lass es bitte einfach.
Für die Eintragung braucht er eben 19.2er Eintragung aka Einzelabnahme, die überhaupt keinen Sinn bei der Größe macht, da bei 19.2er die Papiere unverzüglich berichtigt werden müssen und somit alle mögliche Preisersparnisse zur Nichte machen, außer die Reifen sind nagelneu und geschenkt.
Andere Rad/Reifen-Kombination kann dass Fahrverhalten beeinflussen.
Du kannst nichts eintragen lassen, was nicht irgendwie geprüft wurde.
Belassen wir es dabei.
Wegen solcher Sachen ruft man dann auch an und erfährt was geht.
Was hier steht, ist nichts weiter als ein Hinweis. TÜVler und gut ist, wenn der einen Weg sieht erklärt der einem was Sache ist.
Das die Eintragung einer weiteren Reifengröße neuerdings ein Aufriss sein soll bezweifele ich mal. Aber ich werde mehr wissen was da dran ist wenn es mal wieder so weit sein sollte.
Paragrafen lesen ist eine Sache, die Auslegung eines Gesetzestextes ist eine andere Sache.
@Frankalias
Mit welchen Felgen?
Bei Rial ist die Felgengröße z. B. aufgelistet, mit entsprechenden Auflagen natürlich!
Kannst ja mal bei anderen Felgenhersteller nachschauen, was da im Gutachten steht.
Mit Originalalu- oder Stahlfelgen wird es wohl nicht gehen, da im Umrüstkatalog nicht aufgelistete?
Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, wenn du dir sicher sein möchtest, bei einer Prüforganisation nachzufragen, wie andere es hier schon meinten!
War gestern mit meinem beim TüV zur HU, da er nichts gefunden hatte, musste er noch meine Aluräder auf Zulassung/Freigabe checken!
Ist schon wahnsinnig für 10 Minuten Arbeit 150€.....