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Größere Räder/Reifen als in den Papieren eingetragen

VW Tiguan 2 (AD)

Moin. Habe mir erst kürzlich einen Tiger zugelegt.
Ist es möglich, größere Felgen und Reifen zu montieren, als in den Papieren (in dem Fall in diesem Konformitätspapier, früher stand sowas im Fahrzeugschein) explizit angegeben?
Ich frage deshalb, weil mir nach Eingabe von HSN und TSN für den Tiguan Allspace auch Kombinationen mit 20 oder sogar 21-Zoll-Rädern und Reifengrößen bis 255 Breite angezeigt werden, z.B. bei Felgenshop mit ABE-Gutachten. Müssen diese dann nur nachträglich eingetragen werden oder was gilt es da noch zu beachten?
Fahrzeug ist Tiguan Allspace, Bj 2019, TDI 240PS, Highline.
Aktuell sind 19"-Felgen mit der Reifengröße 235/50 drauf.
Braucht es für die Beantwortung der Frage noch weitere Daten?

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45 Antworten

Es gibt noch ein viertes Szenario: Wenn der Fragesteller nicht in Deutschland wohnt.
Bei uns in Österreich nutzt Dir die ABE z.B. nur insoweit, als dass du damit zur Behörde gehst und die Dir das dann als in Ordnung bescheinigen ohne im Detail zu prüfen (außer daß alle Auflagen im ABE-Gutachten erfüllt sind). Ohne Eintragung sind nur Felgen-/Reifenkombinationen mit ECE-Gutachten möglich und auch nur dann wenn die entsprechende Rad-Reifen-Kombination von den Dimensionen im COC ab Werk freigegeben ist.

Ich wiederhole mich noch mal gerne und korrigiere meine bzgl. „Reifen“ (ich meinte damit die Felge..)!
Auch wenn die FELGE eine ABE hat aber die Größe dieser Felge nicht im COC steht musst Du diese Abnehmen lassen. So die damalige Aussage meines TÜV‘s. Eine ABE genügt dann NICHT.

Das ist Quatsch.
Wenn eine Felge eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) für das jeweilige Fahrzeug hat, dann sind alle in der ABE für das jeweilige Fahrzeug aufgeführten Rad- Reifenkombinationen zulässig, sofern die dazugehörigen Auflagen erfüllt werden. Eine TÜV- Vorführung kann bei bestimmten Rad- Reifenkombinationen auch eine Auflage sein. Warum sollte sonst die im Anhang dargestellte (willkürlich ausgewählte) 21"- Felge mit dem 245er- Reifen eintragungsfrei sein und mit dem 255er- Reifen nicht?
Und die 21" stehen mit Sicherheit nicht im COC.
Gut möglich, dass du das mit einem Teilegutachten verwechselst.

Felgen

Okay, irgendwie kapiere ich es noch nicht richtig. Die Kombi 20“ und 255er-Reifen steht in meiner CoC nicht, aber laut Reifengrössen-Datenbank am Tiguan Allspace zulässig und auch von diversen Händlern mit ABE angeboten. Das heisst, ich müsste mit dieser ABE dann zum TÜV? Und woher weiss ich, ob der es abnickt?

Frag vorab den TÜV, es gibt zuviele Varianten, fragen kostet nichts, habe ich auch getan.
VG

@BlackP

Mach doch einfach mal, was ich schon mal geschrieben habe..

Zitat:

@m_driver schrieb am 2. Mai 2024 um 12:30:56 Uhr:


..Am besten ist es, wenn du dir eine Felge aussuchst und die dazugehörige ABE runterlädst. Dann kannst du in Ruhe die ABE lesen und sehen, welche Reifen möglich sind und was an Auflagen erfüllt sein muss.

..lade dir mal eine ABE runter und lies die genau durch.

Wahrscheinlich sind die Fahrzeuge, wo die 255er zugelassen sind, alles R- Line.

Wenn du keinen R- Line hast musst du die größeren Radhausverbreiterungen (vom R- Line) montieren.

Wird so auch als eine Auflage in der ABE stehen.

Es kommt also nicht auf die Felge oder den Reifen an sondern darauf, was du für ein Auto hast bzw. was an deinem Auto alles geändert werden muss, um die Auflagen zu erfüllen.

Gut, die Radhausverbreiterungen sollten nicht das Problem sein, die gibts ja für kleines Geld. Ja, ich habe die Gutachten gelesen und es ist tlw recht kryptisch, typisches Amtsgetue halt…aber so etwas steht da meistens. Gut, dann lässt man das halt machen…wo ein Wille, da 1000 Wege. Interessant war, dass ich 21“-Felgen mit 245/35-Reifen fand ohne die Auflage. Es scheint etwas mit der Einpresstiefe zu tun zu haben. Ein Begriff, der mir bislang völlig unbekannt war. Aber ich lerne ja schnell dazu…

Die Einpresstiefe ist das Maß von Mitte Felge bis zur Anschraubfläche (siehe Anhang), gemessen in Millimeter. Je größer die (positive) Einpresstiefe ist, umso weiter innen steht die Felge.
Daher sind da auch breitere Reifen erlaubt. Aber irgendwann ist Schluss, dann schleift der Reifen innen am Stoßdämpfer oder anderen Fahrzeugteilen.
Wenn es dir nur um die Optik geht (Rad steht möglichst weit außen), macht es ggf. mehr Sinn, Felgen mit kleiner Einpresstiefe mit 235er Reifen zu kombinieren.

Einpresstiefe

@m_driver: Danke nochmal für Deine kompetenten Antworten. Ja, primär Optik. Da ich Winterreifen auf 17“-Felgen habe und ich schon bei den 19-Zöller-Sommerrädern viel Platz im Radhaus sehe, überlege ich (die Reifen sind eh nach der Saison runter) die Sommer- zu Winterfelgen zu machen und im Sommer grössere zu nehmen. Die 21-Zöller mit 245 könnten mir aber schon gefallen…255 muss nicht zwingend.
Da stand jedenfalls nüscht von Bearbeitung bei dem Auflagen wobei wie gesagt die Verbreiterungen leicht zu realisieren wären (denke ich jedenfalls).
Im CoC stehen übrigens nur 235/45 auf 20“. Dann müssten doch aber 235/40‘auch ohne Weiteres gehen. Diese sind dann ja nicht grösser, sondern eher kleiner.

Zitat:

@BlackP schrieb am 8. Mai 2024 um 09:59:38 Uhr:


...Dann müssten doch aber 235/40‘auch ohne Weiteres gehen...

Nein.

Der Reifenaußendurchmesser und damit der Abrollumfang muss bei allen Rad- Reifenkombinationen immer annähernd gleich sein, sonst stimmt der Tacho nicht. Und ein Tacho darf niemals weniger Geschwindigkeit anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Nach oben darf er (glaub ich) max. 10% abweichen.

kann das nicht nachjustiert werden? Also irgendwie muss doch noch was anderes möglich sein, als in diesem Papier steht. Für meinen Golf hatte ich vor vielen Jahren auch mal andere Reifen eintragen lassen

Wenn du was anderes haben willst als im COC oder den ABE`s angegeben ist geht das nur über eine Einzelabnahme.
Und was da möglich ist kann dir hier keiner sagen und hängt auch vom jeweiligen TÜV- Prüfer ab. Am Besten sprichst du das mal mit dem TÜV- Prüfer deines Vertrauens durch.
Oder du lässt es von einem Tuner machen. Die wissen auch, was möglich ist und was das kostet.
Aber warum willst du 235/40 wenn 235/45 erlaubt ist?
Wenn der Tacho angeglichen wird darfst du auch deine Winterreifen in der angegebenen Größe nicht mehr fahren. Oder du musst zweimal im Jahr den Tacho angleichen mit entsprechender Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Ja, auf irgendeinen Felgenversender würde ich mich jetzt auch nicht blind verlassen, sondern eher vor Ort kaufen. Aber mit ABE kann es über das im COC hinausgehen…das hab ich doch richtig verstanden?! Ich hatte mich halt bislang noch nie mit der Thematik beschäftigt… fuchs mich grad in die Sache rein und suche immer nach Lösungen. Haben die Prüfer da so viel Spielraum oder gibt es da welche, die halt alle Hühneraugen zudrücken?
Mein Plan war jener: Die 19“-Sommerfelgen sollen künftig die Winterreifen tragen und im Sommer sollen 20er (oder wenn möglich 21er) drauf

Zitat:

@BlackP schrieb am 8. Mai 2024 um 14:00:25 Uhr:


...Aber mit ABE kann es über das im COC hinausgehen…

Ja, wenn die in der ABE angegebenen Auflagen erfüllt werden.

Zitat:

@BlackP schrieb am 8. Mai 2024 um 14:00:25 Uhr:


...Die 19“-Sommerfelgen sollen künftig die Winterreifen tragen und im Sommer sollen 20er drauf...

So hab ich es auch. 20" mit 235er, da kein R- Line.

Guck mal, ob evtl. noch was mit Spurplatten rauszuholen ist.

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