Grobe Mängel nach Gebrauchtwagenkauf!
Moin,
ich habe mir vor 3 Tagen einen gebrauchten A4 Avant 8E 2.0TFSI bei einem sehr großen Händler an der Autobahn A1 zwischen Bremen und Hamburg gekauft. Das Fahrzeug hat bereits 150000km weg und ist Baujahr 03.2005. Da ja eigentlich bekannt ist dass dieser Händler hauptsächlich Firmenfahrzeuge mit überwiegend Langstrecke auf der Uhr anbietet habe ich mir wegen der Laufleistung nicht unbedingt Sorgen gemacht.
Nun vor 3 Tagen als ich den Wagen endlich nach 2 Wochen und weiß ich wie vielen DEKRA Siegel Checks usw. abholen durfte, leuchtete mir gerade zu Hause angekommen das kleine Störungslämpchen in Form eines Motorblocks entgegen. Kurz im Handbuch gecheckt -> Störung der Abgasanlage. Am nächsten Tag zum Audi service welcher mir die Hammerdiagnose, KAT und Lambda-Sonde kaputt stellte. Gesamtkosten ca. 1400,- Euronen!!!!
Bei diesem Autoh(a)us schliesst man bei Kauf eines Autos eine Gebrauchtwagengarantie mit einem dritt Anbieter ab. Dieser hat in seinen Klauseln klar stehen ab 100000km Laufleistung werden nur noch 40% des Schadens übernommen.
Hat jemand Erfahrung wie ich dem Autoh(a)us jetzt ans Leder gehen kann damit ich 100% der Schadenssumme wiederbekomme? Desweiteren waren die, meiner Meinung nach so doof und haben 2 AU Untersuchungen beigelegt. Die eine war von einer Woche vor meinem Kauf mit erheblichen Mängeln (KAT Leistung zu gering) die 2. war von 2 Tagen vor meinem Kauf ohne jegliche Eintragungen und ca. 200km mehr auf der Uhr (Motor heiß fahren vor AU?!?). Somit ist dem Autoh(a)us der Schaden offensichtlich bekannt gewesen aber nicht behoben worden. Ich habe die AU und HU Untersuchungsberichte allerdings erst nach dem Kauf erhalten.
Über ein paar gute Tips übers Wochenende würde ich mich sehr freuen!
P.S.: Zur technischen Seite, der KAT und Lambdasonden schaden ist wohl durch Zünaussetzer (Zündspule Zylinder 4 wurde vor 2000km getauscht, was ich natürlich im vorherein nicht wusste) eingetreten. Unverbrannter Kraftstoff in den KAT und BUM.
Grüße
Chris
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von chris0483
@ JoergsVerMein Audi Partner ist echt in Ordnung und hat sich der Sache angenommen, die meinen auch dass man solch einen Fehler nich akzeptieren kann. Er hat heut Nachmittag bereits beim Autohus angerufen und denen mitgeteilt was alles defekt ist. Resonanz war natürlich defensiv, sie würden gar nichts übernehmen.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Lass den Anwalt die Sache regeln, wenn die völlig auf stur stellen. Immerhin hast Du handfeste Beweise.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chris0483
@ JoergsVerMein Audi Partner ist echt in Ordnung und hat sich der Sache angenommen, die meinen auch dass man solch einen Fehler nich akzeptieren kann. Er hat heut Nachmittag bereits beim Autohus angerufen und denen mitgeteilt was alles defekt ist. Resonanz war natürlich defensiv, sie würden gar nichts übernehmen.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Lass den Anwalt die Sache regeln, wenn die völlig auf stur stellen. Immerhin hast Du handfeste Beweise.
Zitat:
Original geschrieben von 252003
Kann man knicken - mit Rückgabe is nix, außer Reparaturversuch würde 3 mal fehlschlagen und so ne Scherze...
Joker
Doch, wenn der Händler die Nachbesserung verweigert, kannst Du direkt den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Wie soll man 2 oder 3 Nachbesserungsversuche hinbekommen, wenn der Händler gleich nein sagt? Das wäre ja ein schöner Weg, sich vor einer Rückgabe des Wagens zu drücken... 😁😉
Grüße
Jan
Noch mal gamz Klar. Der Händler ist in der Pflicht zu beweisen das der Mangel an der Sache beim Kauf noch nicht bestand. Wie Du beschreibst kannst Du ja nachweisen das er von der Sache schon wusste. Ich würde aber versuchen das Gespräch zu suchen bevor die große Keule auspackst.
Zitat:
Original geschrieben von chris0483
Moin,ich habe mir vor 3 Tagen einen gebrauchten A4 Avant 8E 2.0TFSI bei einem sehr großen Händler an der Autobahn A1 zwischen Bremen und Hamburg gekauft. Das Fahrzeug hat bereits 150000km weg und ist Baujahr 03.2005. Da ja eigentlich bekannt ist dass dieser Händler hauptsächlich Firmenfahrzeuge mit überwiegend Langstrecke auf der Uhr anbietet habe ich mir wegen der Laufleistung nicht unbedingt Sorgen gemacht.
Nun vor 3 Tagen als ich den Wagen endlich nach 2 Wochen und weiß ich wie vielen DEKRA Siegel Checks usw. abholen durfte, leuchtete mir gerade zu Hause angekommen das kleine Störungslämpchen in Form eines Motorblocks entgegen. Kurz im Handbuch gecheckt -> Störung der Abgasanlage. Am nächsten Tag zum Audi service welcher mir die Hammerdiagnose, KAT und Lambda-Sonde kaputt stellte. Gesamtkosten ca. 1400,- Euronen!!!!
Bei diesem Autoh(a)us schliesst man bei Kauf eines Autos eine Gebrauchtwagengarantie mit einem dritt Anbieter ab. Dieser hat in seinen Klauseln klar stehen ab 100000km Laufleistung werden nur noch 40% des Schadens übernommen.
Hat jemand Erfahrung wie ich dem Autoh(a)us jetzt ans Leder gehen kann damit ich 100% der Schadenssumme wiederbekomme? Desweiteren waren die, meiner Meinung nach so doof und haben 2 AU Untersuchungen beigelegt. Die eine war von einer Woche vor meinem Kauf mit erheblichen Mängeln (KAT Leistung zu gering) die 2. war von 2 Tagen vor meinem Kauf ohne jegliche Eintragungen und ca. 200km mehr auf der Uhr (Motor heiß fahren vor AU?!?). Somit ist dem Autoh(a)us der Schaden offensichtlich bekannt gewesen aber nicht behoben worden. Ich habe die AU und HU Untersuchungsberichte allerdings erst nach dem Kauf erhalten.
Über ein paar gute Tips übers Wochenende würde ich mich sehr freuen!
P.S.: Zur technischen Seite, der KAT und Lambdasonden schaden ist wohl durch Zünaussetzer (Zündspule Zylinder 4 wurde vor 2000km getauscht, was ich natürlich im vorherein nicht wusste) eingetreten. Unverbrannter Kraftstoff in den KAT und BUM.
Grüße
Chris
moin,
denk mal du hast ganz gute karten, so wie ich das verstehe muß dir der händler beweisen das der mangel vor dem kauf noch nicht bestand, was aber laut AU Bericht nicht der fall war, guggsd du:
http://www.adac.de/.../default.aspgruß
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Versch nur noch einmal das Gespräch mit dem Händler zu suchen,wenn er nein sagt ab zum Anwalt.Wieso denn Kopf darüber zebrechen,der Anwalt soll das alles machen.
Hi,
danke danke!!!!
Ich denke dass ich wirklich erst noch einmal mit dem Händler reden werde und dann im Zweifelsfall mal meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehme.
Nochmal Danke an euch alle!
Gruß
Hallo,
sorry, aber ich sehe die Sache nicht so positiv.
Der Verkäufer hat die AU-Bescheinigung sowie das Dekra-Siegel. Also war das Auto bei Übergabe mangelfrei. Der Mangel trat erst NACH Übergabe auf (zwar bißchen unglücklich direkt nach Heimfahrt, aber das ist unbeachtlich).
Insofern: Wenn Du ein vertragliches Rückgaberecht hast, Rückgabe oder eben zahlen. Anwalt hilft Dir nichts, daa die Rechtslage das nicht hergibt.
Zitat:
Original geschrieben von nordbaden
Hallo,sorry, aber ich sehe die Sache nicht so positiv.
Der Verkäufer hat die AU-Bescheinigung sowie das Dekra-Siegel. Also war das Auto bei Übergabe mangelfrei. Der Mangel trat erst NACH Übergabe auf (zwar bißchen unglücklich direkt nach Heimfahrt, aber das ist unbeachtlich).
Insofern: Wenn Du ein vertragliches Rückgaberecht hast, Rückgabe oder eben zahlen. Anwalt hilft Dir nichts, daa die Rechtslage das nicht hergibt.
moin,
stimmt nicht ganz, ein mangel war vorher schon da,guggsd du:
"Die eine war von einer Woche vor meinem Kauf mit erheblichen Mängeln (KAT Leistung zu gering) die 2. war von 2 Tagen vor...
gruß
Zitat:
Original geschrieben von michael-altdorf
moin,Zitat:
Original geschrieben von nordbaden
Hallo,sorry, aber ich sehe die Sache nicht so positiv.
Der Verkäufer hat die AU-Bescheinigung sowie das Dekra-Siegel. Also war das Auto bei Übergabe mangelfrei. Der Mangel trat erst NACH Übergabe auf (zwar bißchen unglücklich direkt nach Heimfahrt, aber das ist unbeachtlich).
Insofern: Wenn Du ein vertragliches Rückgaberecht hast, Rückgabe oder eben zahlen. Anwalt hilft Dir nichts, daa die Rechtslage das nicht hergibt.
stimmt nicht ganz, ein mangel war vorher schon da,guggsd du:
"Die eine war von einer Woche vor meinem Kauf mit erheblichen Mängeln (KAT Leistung zu gering) die 2. war von 2 Tagen vor...
gruß
Ja klar, aber die erste fehlerhafte AU wurde durch die zweite -bestandene- AU ersetzt. Reparatur, göttliche Heilung, egal.
Verkäufer wird argumentieren: Zeitpunkt der Übergabe = OK
Die Gewährleistungspflicht besteht auch noch.
Und nach neuester Gesetztessprechung kann man innerhalb von 14 bzw 10 Tagen vom Kaufvertrag zurück treten ohne angabe von Gründen. Der Händler kann im allerhöchsten fall die Nutzung in rechnung stellen.
Ein Händler hat mehr Pflichten als kaum einer weiß. Ich habe das jetzt auch erst alles kennen gelernt als meine Freundin mit ihrem neuen Wagen schei**e erlebt hat. LEIDER war der Händler nur Vermittler aber der hat uns gut geholfen und wir besuchen daher die Werkstatt immer wenn was ist.
Zitat:
Original geschrieben von ABT.VS4
Die Gewährleistungspflicht besteht auch noch.
Und nach neuester Gesetztessprechung kann man innerhalb von 14 bzw 10 Tagen vom Kaufvertrag zurück treten ohne angabe von Gründen. Der Händler kann im allerhöchsten fall die Nutzung in rechnung stellen.
Ich glaube Du verwechselst Internetkauf bzw. Haustürgeschäft mit einem normalen Kaufvertrag. Beim normalen Kaufvertrag hast Du kein Recht zum Rücktritt/Rückgabe, es sei denn, der Verkäufer räumt so etwas freiwillig ein.
Gruss
Christoph
genau, gewährleistung ist hier das stichwort!
1. halbe jahr: verkäufer muss dir beweisen das defekt nicht vor kauf vorlag---> in vielen fällen kaum machbar!
2. halbe halbe jahr: du musst dem verkäufer beweisen das der defekt vor kauf vorlag---> ebenfalls kaum machbar!
inwiefern der dekra-abgasbericht als beweismaterial herhalten darf solltest du einfach mal mit deinem anwalt klären! dafür hast du eine rechtsschutzversicherung!
mfg
Habe heute nochmal mit dem Verkäufer gesprochen. Ich glaube allmälich merkt er dass er um eine Zahlung nich herumkommt. Die rufen gleich zurück, mal sehen was geht.
Na dann... Herzlichen Glückwunsch. Schön das du dich mit dem Autohaus einigen konntest. Dann steht ja demnächst ein Neuanfang mit deinem neuen Audi an. Viel Spass dabei.
Carsten