Grobe Fahrlässigkeit VK Versicherung
Hallo Motor-Talk Forum,
ich bräuchte euren Rat:
Bin mit meinem Wagen zu schnell aus einer Autobahnausfahrt rausgefahren und habe hinten links leicht die Leitplanke gestreift, da mein Heck kurz ausgebrochen ist. Den Wagen konnte ich wieder gut fangen und die Kollision war wirklich nur ein kurzes Streifen an der Leitplanke.
Der Schaden ist minimal und auch an der Leitplanke waren wirklich nur mit Mühe Farbreste / Kratzer festellbar.
Warscheinlich hätte ich im besten Fall jetzt sowohl bei der Straßenmeisterei und Versicherung alles gemeldet, wollte aber sehen ob ich den Schaden selber übernehmen kann.
Da der Lack sehr ungünstig im Übergang zwischen Heckstoßstange und Radkasten ab ist wurde der Schaden jedoch auf etwa 2500€ von der Werkstatt geschätzt.
Jetzt würde ich natürlich gerne die 300€ Selbstbeteiligung zahlen und es über die VK abwickeln lassen.
Jedoch denk ich mir:
1. War wirklich wesentlich zu schnell auf der Ausfahrt --> Grobe Fahrlässigkeit ?
2. Ist es nicht viel zu spät zum melden ?
3. Im Prinzip Fahrerflucht begangen ?
Deshalb am Überlegen ob nicht besser ist 2500€ Lehrgeld zu bezahlen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Mai 2019 um 14:39:30 Uhr:
Was nicht als Fahrerflucht zählt
Der Unvallverursacher darf sich vom Unfallort entfernen, um den Schaden bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Ist der Unfallverursacher verletzt, darf er nach Hilfe suchen. Wenn sich ein unverletzter Unfallverursacher um einen Verletzten kümmert, zählt das ebenfalls nicht als Fahrerflucht.
Auch um eine Gefahrenquelle zu beseitigen, kann der Unfallfahrer sich entfernen.
Hat der Fahrer nur sein eigenes Auto beschädigt, kann er ebenfalls weiterfahren, ohne dass das als Fahrerflucht gilt.
Wenn ein Straßenschild oder eine Leitplanke beschädigt wurde, sollte sich der Unfallverursacher unmittelbar telefonisch bei der Polizei oder der zuständigen Behörde melden.Quelle: https://www.ruv.de/ratgeber/recht-geld/fahrzeug-verkehr/fahrerflucht
Ansonsten schaue in den 142,des StGB oder bringe mir eine andere Quelle, nach der Du seit 40 Jahren vorgehat.
Sei mir nicht böse. Über das Thema diskutiere ich nicht. Das ist es nicht wert.
Ganz kurz: Wie gesagt. Erkundige dich. Und das biite nicht auf irgendwelchen Seiten. Sobald ein Fremdschaden entstanden ist, sprechen wir von einm Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Egal ob an einem Pkw, an einer Laterne, an einem Gartenzaun oder sonst was.
Wenn man sich schon im Internet schlau machen will, sollte man die richtigen Quellen nutzen.
Ich bin echt erschüttert, was hier so versucht wird zu verbreiten, oder welches Unwissen hier so herscht.😕
Tu mir bitte den Gefallen und handel nicht dementsprechend. Könnte dann peinlich werden.
64 Antworten
dann wäre dies eine falsche Angabe
Zitat:
@Drahkke schrieb am 25. Mai 2019 um 20:29:16 Uhr:
Zitat:
@Motor4126 schrieb am 25. Mai 2019 um 19:23:51 Uhr:
Deshalb am Überlegen ob nicht besser ist 2500€ Lehrgeld zu bezahlen...
Das wäre angesichts der Umstände die sinnvollste Lösung.
ab hier hätte man zu machen sollen
Zitat:
@Motor4126 schrieb am 26. Mai 2019 um 21:05:41 Uhr:
und wenn ich einfach sage ich bin bei meiner Garage hängen geblieben ?
Das fällt jedem Gutachter auf und schon hast du ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug an der Backe, daher grandiose Idee...
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Tja, und da dieses Thema dann in eine Richtung abdriftet welche wir bei Motor-Talk nicht haben wollen...
***closed***
Grüße
Steini