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Grobe Fahrlässigkeit VK Versicherung

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 17:23

Hallo Motor-Talk Forum,

ich bräuchte euren Rat:

Bin mit meinem Wagen zu schnell aus einer Autobahnausfahrt rausgefahren und habe hinten links leicht die Leitplanke gestreift, da mein Heck kurz ausgebrochen ist. Den Wagen konnte ich wieder gut fangen und die Kollision war wirklich nur ein kurzes Streifen an der Leitplanke.

Der Schaden ist minimal und auch an der Leitplanke waren wirklich nur mit Mühe Farbreste / Kratzer festellbar.

Warscheinlich hätte ich im besten Fall jetzt sowohl bei der Straßenmeisterei und Versicherung alles gemeldet, wollte aber sehen ob ich den Schaden selber übernehmen kann.

Da der Lack sehr ungünstig im Übergang zwischen Heckstoßstange und Radkasten ab ist wurde der Schaden jedoch auf etwa 2500€ von der Werkstatt geschätzt.

Jetzt würde ich natürlich gerne die 300€ Selbstbeteiligung zahlen und es über die VK abwickeln lassen.

Jedoch denk ich mir:

1. War wirklich wesentlich zu schnell auf der Ausfahrt --> Grobe Fahrlässigkeit ?

2. Ist es nicht viel zu spät zum melden ?

3. Im Prinzip Fahrerflucht begangen ?

Deshalb am Überlegen ob nicht besser ist 2500€ Lehrgeld zu bezahlen...

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2019 um 14:39:30 Uhr:

Was nicht als Fahrerflucht zählt

Der Unvallverursacher darf sich vom Unfallort entfernen, um den Schaden bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Ist der Unfallverursacher verletzt, darf er nach Hilfe suchen. Wenn sich ein unverletzter Unfallverursacher um einen Verletzten kümmert, zählt das ebenfalls nicht als Fahrerflucht.

Auch um eine Gefahrenquelle zu beseitigen, kann der Unfallfahrer sich entfernen.

Hat der Fahrer nur sein eigenes Auto beschädigt, kann er ebenfalls weiterfahren, ohne dass das als Fahrerflucht gilt.

Wenn ein Straßenschild oder eine Leitplanke beschädigt wurde, sollte sich der Unfallverursacher unmittelbar telefonisch bei der Polizei oder der zuständigen Behörde melden.

Quelle: https://www.ruv.de/ratgeber/recht-geld/fahrzeug-verkehr/fahrerflucht

Ansonsten schaue in den 142,des StGB oder bringe mir eine andere Quelle, nach der Du seit 40 Jahren vorgehat.

Sei mir nicht böse. Über das Thema diskutiere ich nicht. Das ist es nicht wert.

Ganz kurz: Wie gesagt. Erkundige dich. Und das biite nicht auf irgendwelchen Seiten. Sobald ein Fremdschaden entstanden ist, sprechen wir von einm Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Egal ob an einem Pkw, an einer Laterne, an einem Gartenzaun oder sonst was.

Wenn man sich schon im Internet schlau machen will, sollte man die richtigen Quellen nutzen.

Ich bin echt erschüttert, was hier so versucht wird zu verbreiten, oder welches Unwissen hier so herscht.:confused:

Tu mir bitte den Gefallen und handel nicht dementsprechend. Könnte dann peinlich werden.

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Ich würde gar nichts melden.

Wo kein Kläger, da kein Richter...

Und wenn die (Vertrags?) Werkstatt 2500.- taxiert, suche ich mir jemand der das günstig ohne Gewährleistung und Rechnung macht.

Sofern Du dieses nicht brauchst.

Oder ich kauf mir Farbe, Spachtel etc.und bessere das selbst aus.

War ja mein eigenes Verschulden.

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 9:04

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 26. Mai 2019 um 09:37:27 Uhr:

@motor4126

Diese kurze Zeitspanne ist sicherlich nicht von Belang.

Lügen soll man nur, wenn es absolut unumgänglich ist und schon garnicht, wenn mit einer Lüge versucht wird Leistungen zu erschleichen. Das ist strafbewehrt und in deinem Fall ganz bestimmt nicht nötig.

Wie schon geschrieben ist es unerheblich für die Schadensregulierung im VK-Bereich ob Du den Fremdschaden (Leitplanke) meldest.

Auch die Polizei interresiert es nicht ob Du der VK-Vers. einen Schaden meldest und Polizei hätte viel zu tun, allen Versicherungen (104 in Deutschland) zu schreiben, dass bei Kleinkleckerlesdorf eine Leitplanke beschädigt wurde und ob sich möglicherweise jemand mit diesen Daten einen Kaskoschaden bezahlen lassen will.

Wenn Du den Unfall der Polizei melden willst, dann wäre es sinnvoll zu sagen, dass du den Schaden privat regulieren willst, bzw. mit der zuständigen Autobahnmeisterei Kontakt aufnehmen, denn im Haftpflichtbereich hast Du wirklich durch das Davonfahren und /oder die nicht unmittelbare

Meldung eine Obliegenheitsverletzung begangen.

Merke: Haftpflicht (Fremdschaden) und Vollkasko (Eigenschaden) sind jeweils rechtlich selbständige Verträge mit eigenem Bedingungswerk.

Juristisch hast du dich bezuglich deines Eigenschadens keinerlei Vergehens schuldig gemacht. Auch keine Fahrerflucht, denn vor sich und dem eigenen Schaden kann man schwerlich fliehen.

Beim Fremdschaden schon!

Also melde den VK-Schaden.

Meldest Du ihn nicht bezahlst Du den Schaden selbst

Meldest Du ihn und wird er abgelehnt muss dies von der Ver. begründet werden und Du hast möglicherweise einen Argumentationsansatz. Im schlechtesten Fall bleibst Du wie bei einer Nichtmeldung auf dem Schaden sitzen.

Wo also ist das Problem. Analytisch zu Ende denken erspart oft Zeit und Unsicherheit.

Okay danke für die ausführliche Antwort :)

Kommt dann ein Gutachter ?

Keine Versicherung nimmt nur den VK Schaden auf ohne nach der HP-Beteiligung zu fragen. Man muss Unfallort und Unfallzeit angeben und dabei auch die Beschädigung der Leitplanke sowie eine ggf. erfolgte polizeiliche Unfallaufnahme erwähnen. Von daher wäre interessant, was die Versicherung unternimmt, wenn sie von der Beschädigung der Leitplanke und der fehlenden polizeilichen Unfallaufnahme erfährt.

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 9:13

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Mai 2019 um 11:06:31 Uhr:

Keine Versicherung nimmt nur den VK Schaden auf ohne nach der HP-Beteiligung zu fragen. Man muss Unfallort und Unfallzeit angeben und dabei auch die Beschädigung der Leitplanke sowie eine ggf. erfolgte polizeiliche Unfallaufnahme erwähnen. Von daher wäre interessant, was die Versicherung unternimmt, wenn sie von der Beschädigung der Leitplanke und der fehlenden polizeilichen Unfallaufnahme erfährt.

Das habe ich mir ebenfalls gedacht.

Glaubt ihr es wäre sinvoll bei der Polizei anzurufen und den Schaden nachträglich zu melden ?

Oder steht dann wieder der Verdacht im Raum ich hätte ja zu den Zeitpunkt betrunken sein können / bekomme Anzeige wegen Fahrerflucht ?

Zitat:

@Motor4126 schrieb am 26. Mai 2019 um 11:13:14 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Mai 2019 um 11:06:31 Uhr:

Keine Versicherung nimmt nur den VK Schaden auf ohne nach der HP-Beteiligung zu fragen. Man muss Unfallort und Unfallzeit angeben und dabei auch die Beschädigung der Leitplanke sowie eine ggf. erfolgte polizeiliche Unfallaufnahme erwähnen. Von daher wäre interessant, was die Versicherung unternimmt, wenn sie von der Beschädigung der Leitplanke und der fehlenden polizeilichen Unfallaufnahme erfährt.

Das habe ich mir ebenfalls gedacht.

Glaubt ihr es wäre sinvoll bei der Polizei anzurufen und den Schaden nachträglich zu melden ?

Oder steht dann wieder der Verdacht im Raum ich hätte ja zu den Zeitpunkt betrunken sein können / bekomme Anzeige wegen Fahrerflucht ?

Die Anzeige kommt bei solch einer Meldung auf jeden Fall. Was dabei rauskommt entscheidet dann die StA bzw. ein Richter. Der Schaden an der Leitplanke wird dann von deiner Haftpflicht übernommen. Auf Grund der "Flucht" könnte die Versicherung dich meiner Kenntnis nach aber in Regress nehmen. Ich meine, dass die Versicherung maximal 5000 Euro von dir verlangen kann. Ohne Gewähr, da ich kein Versicherungsfachmann bín.

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2019 um 12:29:10 Uhr:

Ich meine, dass die Versicherung maximal 5000 Euro von dir verlangen kann.

Ja, diese Summe ist nach wie vor aktuell.

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 11:29

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Mai 2019 um 12:30:29 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2019 um 12:29:10 Uhr:

Ich meine, dass die Versicherung maximal 5000 Euro von dir verlangen kann.

Ja, diese Summe ist nach wie vor aktuell.

Mmh dann doch lieber die 2500 aus eigener Tasche zahlen

Ohhhh Mann … wenn ich das schon lese, diese aufgeblähten Fahrerflucht-

Verweise !!!

Steht die Leitplanke noch wie vorher, erfüllt sie noch seine Funktion ohne

Einschränkung … sicher ja ?!!!

So eine Fahrerflucht-Interpretation gibt es wohl nur im Schland-Land !!!

Hier mal die passende Erklärung zur Fahrerflucht:

https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerflucht/

Auszug daraus:

Es wird nur dann nicht von einer Fahrerflucht ausgegangen, wenn nur das Fahrzeug des Verursachers und kein weiteres beteiligt war und beschädigt wurde. Haben jedoch Masten oder Leitplanken auch etwas abgekommen, sollten diese Schäden unverzüglich der Polizei gemeldet werden.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 26. Mai 2019 um 14:15:57 Uhr:

Ohhhh Mann … wenn ich das schon lese, diese aufgeblähten Fahrerflucht-

Verweise !!!

Steht die Leitplanke noch wie vorher, erfüllt sie noch seine Funktion ohne

Einschränkung … sicher ja ?!!!

So eine Fahrerflucht-Interpretation gibt es wohl nur im Schland-Land !!!

Ohhhh Mann.

Das ist nun mal so in "Schland-Land". Hat mit Interpretation nichts zu tun. Auch wenn es dir nicht passt. Und der Schaden hat mit der Funktionsfähigkeit nichts zu tun.

Komische um nicht zu sagen kranke Einstellung, was Beschädigungen an fremden Sachen betrifft.

Vielleicht haut dir ja mal jemand ein paar Dellen ins Dach deines Autos oder kratzt den Lack ab. Bleibt ja noch funktionsfähig. Also egal.

Hauptsache mal igendeinen Blödsinn posten, wenn man sonst nichts zum Thema beizutragen hat.

Ist zwar jetzt auch OT, mußte aber sein.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2019 um 14:19:50 Uhr:

Hier mal die passende Erklärung zur Fahrerflucht:

https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerflucht/

Auszug daraus:

Es wird nur dann nicht von einer Fahrerflucht ausgegangen, wenn nur das Fahrzeug des Verursachers und kein weiteres beteiligt war und beschädigt wurde. Haben jedoch Masten oder Leitplanken auch etwas abgekommen, sollten diese Schäden unverzüglich der Polizei gemeldet werden.

.....ansonsten hat man eine "Fahrerflucht" an der Backe.

AS60.... du wirfst da grad was bzgl. Haftung durcheinander.

Der Schaden ist zu begleichen, es ist aber keine Unfallflucht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2019 um 14:24:47 Uhr:

AS60.... du wirfst da grad was bzgl. Haftung durcheinander.

Der Schaden ist zu begleichen, es ist aber keine Unfallflucht.

Das meinst du jetzt nicht ernst. Ich hab´s vermutet, wollte es aber nicht glauben. :confused:

Wurde eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug beschädigt?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2019 um 14:29:46 Uhr:

Wurde eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug beschädigt?

Muss es nicht. Glaub mir oder erkundige dich mal richtig. Ich mach das seit 40 Jahren beruflich.

Aber man muss das nicht beruflich machen, um das zu wissen.

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