Greven Maifest, Vertragsstrafe von fair Parken erhalten
Hallo,
vorweg, ich will hier nicht die Methoden von solchen Unternehmen wie fair Parken etc. diffamieren, es soll eine sachliche Diskussion sein. Zur Geschäftszeiten von ALDI ist es ja ok dass bei Überziehung der einen Stunde auch Vertragsstrafen fällig wären.
Folgendes:
Ich bin am 18 .Mai 2025 an einem Sonntag nach Gereven zum Maifest gefahren und habe mit Mühe und Not nach langem suchen und warten auf dem Aldi Parkplatz einen Parkplatz gefunden.
Habe gesamt 3 Stunden dort geparkt, wie auch viele andere hunderte Pkw`s!
Jetzt erhebt die fair parken GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 € , mit einer Frist von 7 Tagen zu zahlen
Meine Bedenken bzw. Hinterfragungen;
- An einem Sonntag wo Aldi ja geschlossen ist, also es wird niemandem der Enkaufen wollte der Parkplatz besetzt.
- An einer Veranstaltung der Stadt Greven, die auch darauf gezielt ist so viele Besucher wie möglich anzulocken.
- Ob das nun so auch im Sinne der Stadtverwaltung ist, das Besucher des Stadtfestes,regelrecht durch die "fair park GmbH" abgezockt werden sollen, das macht ja mehrere Tausende Euros (unrechtmäßig ergaunert) auf einem Parkplatz das an diesem Tag ehe nicht zum Einkaufen genutzt werden konnte. Das wäre m.E. schon fast vorsätzlich.
- Ich habe auch bei der Einfahrt oder sonstwo keinerlei Hinweisschilder bemerkt dass dort am Sonntag oder überhaupt das Parken nur auf eine Stunde beschränkt sei.
- Vielleicht ist ja zufällig jemand aus Greven hier und kann da schauen ob solche Hinweisschilder auch existieren? Es ist der ALDI Markt Kardinal-v.-Galen Str.4, 48268 Greven. Wenn ja, seit wann sind die Hinweisschilder dort aufgestellt?. Ich wohne zuweit weg um selbst dort nochmal hinzufahren und es zu begutachten.
Wie ist Eure Meinung zu diesem geschilderten Fall?
Ich hoffe auf eine rege und sachliche Diskussion darüber.
Gruß
125 Antworten
Bei uns wurden regelmäßig Sonntags Fahrzeuge von einem Nettoparkplatz entfernt. Lag mitten im Wohngebiet und die Anwohner haben das regelmäßig als Parkplatz benutzt. Verbotsschilder waren natürlich vorhanden. Ein Abschleppunternehmen hatte den „Genralauftrag“ selbstständig Fahrzeuge zu entfernen. Da wurden einige Fahrzeuge runtergezogen. Manche wurden sogar mehrmals weggeschleppt. Ist jetzt ein paar Jahre her. Ob das jetzt noch praktiziert wird weiß ich nicht, da ich nicht mehr arbeite und es deswegen nicht mehr mitbekomme.
Zitat:
@krockie schrieb am 6. Juni 2025 um 18:20:40 Uhr:
Habe gesamt 3 Stunden dort geparkt, wie auch viele andere hunderte Pkw`s!
Jetzt erhebt die fair parken GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 € , mit einer Frist von 7 Tagen zu zahlen
Moinsen….
@krockie …willst du wegen 39.90€ wirklich soooo ein Fass aufmachen (müssen) wie sich hier abzeichnet?
39,90€ für 3 Stunden parken….das sind 13,30€ pro Stunde……da gibts sicher Parkhäuser in Großstädten die nicht weit davon entfernt sind und ein Anwalt kocht dir dafür nicht mal eine Tasse Kaffee…
Wenn du von den 39,90€ noch die Kosten auf einem ordnungsgemäßen Parkplatz für 3h abziehst.…. bleibt genau was?
Mein Rat….
wenn du irgendwann über dein verletztes Ego hinweggekommen bist…. „Zahlen und freundlich sein“ und das ziemlich zügig, damit die Sache von Tisch ist.
Vor der Stadt zu parken und von dort mit dem ÖPNV zum Fest und wieder zurück zum Parkplatz zu fahren ist deutlich billiger und streßfreier. Dabei fehlt dann aber der Reiz des Verbotenen und damit kommen einige Zeitgenossen nicht klar.
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Zitat:@AS60 schrieb am 6. Juni 2025 um 20:57:27 Uhr:
Bei uns wurden regelmäßig Sonntags Fahrzeuge von einem Nettoparkplatz entfernt.
Ich möchte dir jetzt nicht zu nahe treten, aber das verorte ich ins Reich der Märchen. Ein Fahrzeug kann nur dann abgeschleppt werden, wenn eine massive Behinderung vorliegt.
Zitat:@kasemattenede schrieb am 6. Juni 2025 um 21:01:41 Uhr:
Zahlen und freundlich sein“ und das ziemlich zügig, damit die Sache von Tisch ist.
Unfreundlich sein und nicht zahlen wäre hier aus meiner Sicht die bessere Wahl.
Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wer ohne oder gegen den Willen des Besitzers oder Eigentümers auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, begeht eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 I des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Melosine der Park Experte, möchte nicht wissen wie viele schon mit deinen Ratschlägen finanzielle in die Grütze gelangt haben...
Zitat:
@Melosine schrieb am 6. Juni 2025 um 21:08:42 Uhr:
Zitat:@AS60 schrieb am 6. Juni 2025 um 20:57:27 Uhr:
Ich möchte dir jetzt nicht zu nahe treten, aber das verorte ich ins Reich der Märchen. Ein Fahrzeug kann nur dann abgeschleppt werden, wenn eine massive Behinderung vorliegt.
Mach das ruhig. Ich habe, ohne dir zu nahe treten zu wollen, nichts anderes erwartet.
Zur Erklärung
Alle Fahrzeuge, die dort und woanders in der Stadt geschleppt wurden, wurden telefonisch der Leitstelle der Polizei gemeldet, falls sich der Halter meldet und die Karre vermißt und als gestohlen melden will.
Und jetzt darfst du raten, was ich früher gemacht habe. Auf jeden Fall viel telefoniert.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. Juni 2025 um 21:12:31 Uhr:
Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wer ohne oder gegen den Willen des Besitzers oder Eigentümers auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, begeht eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 I des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Weil dieses Gesetz gemäß BGH zwar viele, aber nicht alle Fälle abdeckte, wurde dieses explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker auf einem Privatgrundstück ohne Genehmigung parkt. Gemäß dem Urteil VZR 144/08 aus 2009 kann ich den Falschparkerseitdem problemlos abschleppen lassen. Auch von einem Aldi-Parkplatz.
Aber was kümmert den Parkexperten schon eine höchstrichtliche Entscheidung?
Weiss nicht was an dem Bericht von AS60 unglaubwürdig sein soll. Ist doch auch ein alter Hut mit den wieder rechtlich abgestellten Fahrzeugen die kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Das dass die oberste Instanz nicht weiss...zzzttt.
AS60 Polizist oder Abschleppdienst?
Zitat:@AS60 schrieb am 6. Juni 2025 um 21:40:40 Uhr:
Erstes
Und was hat die Polizei mit Falschparkern auf einem Supermarktparkplatz zu tun? Nichts.
Zitat:
@Melosine schrieb am 6. Juni 2025 um 22:07:22 Uhr:
Und was hat die Polizei mit Falschparkern auf einem Supermarktparkplatz zu tun? Nichts.
Die Polizei braucht keine Diebstahlsanzeigen aufnehmen, wenn ihr Informationen vorliegen, daß die betreffenden Fahrzeuge abgeschleppt wurden.
„Back to the Roots“ ….
Wenn ich richtig gesucht habe….. 3JV4+P7G Greven
Bilder von der Örtlichkeit ….ist schon ein ziemlich kleines Schild….und anscheinend nur eines.