Greven Maifest, Vertragsstrafe von fair Parken erhalten
Hallo,
vorweg, ich will hier nicht die Methoden von solchen Unternehmen wie fair Parken etc. diffamieren, es soll eine sachliche Diskussion sein. Zur Geschäftszeiten von ALDI ist es ja ok dass bei Überziehung der einen Stunde auch Vertragsstrafen fällig wären.
Folgendes:
Ich bin am 18 .Mai 2025 an einem Sonntag nach Gereven zum Maifest gefahren und habe mit Mühe und Not nach langem suchen und warten auf dem Aldi Parkplatz einen Parkplatz gefunden.
Habe gesamt 3 Stunden dort geparkt, wie auch viele andere hunderte Pkw`s!
Jetzt erhebt die fair parken GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 € , mit einer Frist von 7 Tagen zu zahlen
Meine Bedenken bzw. Hinterfragungen;
- An einem Sonntag wo Aldi ja geschlossen ist, also es wird niemandem der Enkaufen wollte der Parkplatz besetzt.
- An einer Veranstaltung der Stadt Greven, die auch darauf gezielt ist so viele Besucher wie möglich anzulocken.
- Ob das nun so auch im Sinne der Stadtverwaltung ist, das Besucher des Stadtfestes,regelrecht durch die "fair park GmbH" abgezockt werden sollen, das macht ja mehrere Tausende Euros (unrechtmäßig ergaunert) auf einem Parkplatz das an diesem Tag ehe nicht zum Einkaufen genutzt werden konnte. Das wäre m.E. schon fast vorsätzlich.
- Ich habe auch bei der Einfahrt oder sonstwo keinerlei Hinweisschilder bemerkt dass dort am Sonntag oder überhaupt das Parken nur auf eine Stunde beschränkt sei.
- Vielleicht ist ja zufällig jemand aus Greven hier und kann da schauen ob solche Hinweisschilder auch existieren? Es ist der ALDI Markt Kardinal-v.-Galen Str.4, 48268 Greven. Wenn ja, seit wann sind die Hinweisschilder dort aufgestellt?. Ich wohne zuweit weg um selbst dort nochmal hinzufahren und es zu begutachten.
Wie ist Eure Meinung zu diesem geschilderten Fall?
Ich hoffe auf eine rege und sachliche Diskussion darüber.
Gruß
125 Antworten
Zitat:@Timbow7777 schrieb am 6. Juni 2025 um 22:13:57 Uhr:
Die Polizei braucht keine Diebstahlsanzeigen aufnehmen, wenn ihr Informationen vorliegen, daß die betreffenden Fahrzeuge abgeschleppt wurden.
Genau. Aus diesem Grund werden Abschlepplisten geführt.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 6. Juni 2025 um 19:29:26 Uhr:
Ich glaube kaum das die Stadt das so kommuniziert hat,das ist nur Deine übliche Anschauung über die Nutzung von freier Fläche während eines Festes dort.
Wenn man aber auf so einen Parkplatz fährt,sich die Bedingungen nicht anschaut und einfach davon ausgeht das ja alles so üblich ist darf man sich über mögliche Konsequenzen nicht wundern.
Was kann die Stadt dafür das Du falsch parkst?
Und immer kommt das Moralgejammer.
und ob die was für können!
erst im netz Werbung machen, Menschen, Familienaus der Ferne anlocken und keine Parkplätze, wie gesagt ich wäre fast schon wieder genervt zurückgefahren.
Dann hat Die Stadt auch dafür sorge zu tragen das es parkplätze gibt oder zumindest nicht solche ganoven unterstütz.
Ich kann mir kaum vorstellen, da die Stadt Greven im Zusammenhang mit dem Fest nicht empfohlen hat, den ÖPNV zu nutzen.
Edit: Gerade gefunden - es gab sogar einen kostenlosen Bus-Shuttle.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. Juni 2025 um 22:28:31 Uhr:
Ich kann mir kaum vorstellen, da die Stadt Greven im Zusammenhang mit dem Fest nicht empfohlen hat, den ÖPNV zu nutzen.
Edit: Gerade gefunden - es gab sogar einen kostenlosen Bus-Shuttle.
https://www.verkehr-greven.de/de/Service/Aktuelle-Informationen/Schnupperfahrten-zum-Grevener-Maifest.html
Muss eingestehen, das habe ich nicht gewusst. Hätte wohl besser recherchieren sollen 👍
Dennoch, fies von fair Park
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Zitat:
@krockie schrieb am 6. Juni 2025 um 22:27:14 Uhr:
und ob die was für können!
erst im netz Werbung machen, Menschen, Familienaus der Ferne anlocken und keine Parkplätze, wie gesagt ich wäre fast schon wieder genervt zurückgefahren.
Dann hat Die Stadt auch dafür sorge zu tragen das es parkplätze gibt oder zumindest nicht solche ganoven unterstütz.
Du gehst wohl nicht oft auf solche Veranstaltungen, oder?
Dass Parkplätze bei Veranstaltungen knapp sind, ist nichts Neues. Oft werden kostenpflichtige Parkplätze angeboten. Wer sich einfach so auf Privatparkplätze von Unternehmen oder Geschäften stellt, um Zeit oder Kosten zu sparen, muss die dortigen Reglungen beachten.
Hier bei mir im Ruhrgebiet gibt es die Cranger Kirmes, bei der auch Parkraumbewirtschafter aktiv sind, und zwar sehr aktiv. Im Internet, wie auch auf den vorherigen Seiten, kursiert der laienhafte Tipp, man solle ein Foto des Vertragspartners verlangen. Zu den Öffnungszeiten des Supermarktes gibt es solche Fotos jedoch meist nicht, weil der Aufwand zu hoch ist. Die meisten Kunden parken korrekt, und es gibt nur wenige Falschparker. Lückenlose Kontrollen lohnen sich wirtschaftlich nicht.
Bei der Cranger Kirmes hingegen ist nach Dienstschluss jeder Parkplatznutzer ein Falschparker. Die Zahl der Falschparker ist so hoch, dass ein Mitarbeiter direkt vor Ort bleiben kann, um eine lückenlose Kontrolle durchzuführen. Es werden nicht nur Fotos von den Fahrzeugen gemacht, sondern auch von den Personen, die gefahren sind. Kommt dann ein Schlaumeier und verlangt das Foto des Vertragspartners, wird er es bekommen, allerdings mit weiteren Kosten. Der Aufwand des Parkraumbewirtschafters, dieses einfache Foto zuzusenden, wird mit zusätzlichen 15 Euro berechnet.
Ob das Fest in Greven jetzt so groß ist, dass sich Parkraumbewirtschafter wie auf der Cranger Kirmes verhalten, weiß ich nicht. Laut den vorherigen Beiträgen entnehme ich, dass beim Einfahren automatisiert ein Foto gemacht wurde. Dabei dürfte das Fahrzeug inklusive Fahrer zu sehen sein. Ist aber eigentlich auch egal. Meine Aussage ist ganz allgemein: Die Stadt ist nicht verantwortlich für dein Parkplatzproblem.
Und ja... Nach meiner Meinung ist es nicht fair, wenn ein Parkraumbewirtschfter so handelt... Aber wir sind hier nicht bei wünsch dir was, sondern bei so isses...
Zitat:
@krockie schrieb am 6. Juni 2025 um 18:20:40 Uhr:
vorweg, ich will hier nicht die Methoden von solchen Unternehmen wie fair Parken etc. diffamieren, es soll eine sachliche Diskussion sein.
Von der Ankündigung ist ja recht schnell nicht mehr viel übrig geblieben. Völlig absurd ist deine Theorie, dass die Gemeinde Greven für ausreichend Parkplätze zu sorgen hat oder sogar "Hand in Hand" mit dem Parkraumbewirtschafter gemeinsame Sache macht.
Zitat:
@Melosine schrieb am 6. Juni 2025 um 21:08:42 Uhr:
Ein Fahrzeug kann nur dann abgeschleppt werden, wenn eine massive Behinderung vorliegt.
Du hast in diesem Thread wieder mal unglaublich viele Falschinformationen verbreitet. Die Urteile zur Haftung des Halters verstehst du immer noch falsch, obwohl in der Vergangenheit viele User in vielen Threads versucht haben dir das zu erklären.
Dein Verweis auf Art. 14 GG ist in diesem Zusammenhang eher albern. Und das obige Zitat zeigt wieder, dass deine Meinungen zur Rechtslage nur Phantasie sind. Um von Privatgrund abschleppen zu lassen, benötigt es zu diesem Zeitpunkt gar keine Behinderung, schon gar keine massive. Es reicht die bloße Besitzstandsstörung.
Auf größeren Parkplätzen (wie bei einem Supermarkt) kann man sogar die Rechtsprechung anwenden, die sonst nur für gewidmete Straßen gilt, nämlich die negative Vorbildfunktion. Einer oder ein paar stellen sich hin, viele andere machen es nach, weil sie denken, dass sie in der Masse untergehen. Das Ergebnis ist, dass der gesamte Supermarktparkplatz mit Falschparkern belegt ist und keiner ein schlechtes Gewissen hat, "weil das ja alle so machen".
Die Fahrereigenschaft zu bestreiten kann man natürlich versuchen. Deine Einschätzung, dass das "zu 100 %" klappt, ist aber wieder falsch.
@CivicTourer hat m. E. sachlich und ausführlich alles richtig dargelegt.
Zahl und gut ist es. Du warst der Verursacher der Forderung.
Er kann dann im Verfahren (das mit der sekundären Darlegungslast im Leitsatz vom BGH) nur unter Angabe des tatsächlichen Fahrers seine Haftung abwenden.
Das stimmt so nicht. Der Halter muss sichtbar mitwirken. Wenn der Halter den Fahrer nicht eingrenzen kann (jeder, der dieses Fahrzeug bewegt), wird er ja schließlich nicht zum Verursacher und muss die Strafe für jemand anderen zahlen.
Benennen muss man als Halter mögliche Fahrer - sofern man es selbst nicht war - schon. Allerdings muss FairParken dann nachweisen, wer der echte Fahrer war.
Bei 40€ würde ich aber vermutlich auf diesen Stress verzichten.
Wer sich wirklich vor der Zahlung drücken will; Da würde ich eher schauen, ob das Schild groß und lesbar war, bzw. an jeder Einfahrt angebracht ist.
Zitat:
@marakuhja schrieb am 7. Juni 2025 um 06:14:07 Uhr:
Bei 40€ würde ich aber vermutlich auf diesen Stress verzichten.
Wie bereits geschrieben ist das kein Stress.
Es ist genau ein Schreiben, welches man korrekt formulieren muss.
Kein halbwegs wirtschaftlich agierendes Unternehmen lässt sich darauf ein den Fahrer nachzuweisen, da steht die Manpower die man dafür aufwenden muss in keinem Verhältnis zum höchst unsicheren Ergebnis.
Diejenigen die nach grenzwertig bösartigen und offiziellen Schreiben von Ämtern nachempfundenen Drohbriefen die Hose voll haben und zahlen reichen denen völlig.
Und man muss auch fest dran glauben!
Wo hat der TE ein Schreiben vom Amt bekommen?
Zitat:@Spi95 schrieb am 7. Juni 2025 um 09:25:13 Uhr:
Diejenigen die nach grenzwertig bösartigen und offiziellen Schreiben von Ämtern nachempfundenen Drohbriefen die Hose voll haben und zahlen reichen denen völlig.
So sieht’s aus. Und das sind dann diejenigen, die das Vorgehen solcher „Unternehmen“ verteidigen, um sich dann einreden zu können, die Forderung sei rechtlich und moralisch korrekt gewesen. Dabei widerspricht das Geschäftsmodell dieser „Unternehmen“ jeglichen Gesetzen der Marktwirtschaft. Man produziert nichts, man handelt nicht, man erbringt keine Dienstleistung. Und trotzdem verdient man Geld. Wenn auch mir unlauteren Mitteln.
So ein Stuss. Wenn Du schon von Recht und Moral schreibst, solltest Du beim Falschparker anfangen. Der stellt nämlich widerrechtlich und ohne Gewissensbisse seine Karren einfach jemandem aufs Gelände. Und das verteidigts Du auch noch?
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 7. Juni 2025 um 09:51:30 Uhr:
So ein Stuss.
Deine qualifizierten, auf hinreichend Erfharung beruhenden Einlassunegn beeindrucken mich zutiefst.
Wie viele Leute es hier gibt, die absolut kein Problem mit Falschparken haben...haben bestimmt auch kein Problem wenn fremde Kisten auf ihrem Grundstück stehen, ...die Garage ist ja frei, ich stelle mich einfach mal rein...