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grenzüberschreitende geschwindigkeitsreduzierung (A - D) lindau 80 km ca. 3 km lang... blitzer!

hallo lieber motor-talker,

ich bin letztes wochenden in lindau auf der autobahn vom skifahren zurück gefahren und wurde ca. 200 m nach der landesgrenze geblitzt.
jahrelang war an der grenze auf deutscher seite eine geschwindigkeit von 100 km (oder sogar 120 km) nach den stark reduzierten 60 oder 80 km auf der österreichischen seite (wohl um die ohne pickelfahrenden rauszeihe zu können..) möglich, das schild fehlt nun...
ich hatte 120 anstatt den 80 km drauf.
ich bemerkte den blitzer und auch die fehlenden schilder auf deutscher seite ...
somit gilt wohl lt. anhörung die geschwindigkeit mind. 3 km lang bis zur ausfahrt friedrichshafen!
aber hallo, das kann ja wohl nicht sein!!!

frage:
kann es sein, dass eine "grenzüberschreitende geschwindigkeitsbegrenzung" überhaupt zulässig ist? immerhin ändert sich ja auch die richtgeschweindigkeit usw. und somit solle/muss dies doch in D auch kenntlich gemacht werden.
ausserdem glaube ich, dass nach der auffahrt von lindau her dann auch ein 80er schild sien ,üste. das habe ich nicht gesehen...

die 120 € und den punkt würde ich gerne vermeiden, wer hat ne idee?

danke schon.
micha

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe gerade auf Youtube ein aktuelles Video gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Y4KYIO7TT80

Ab 2:45 wirds interessant:
Die 80 km/h werden sogar doppelt wiederholt:
3:24: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h
3:29: Wiederholung der 80 km/h
3:30: Beginn der Ausfahrt Lindau
3:39: Beginn der Auffahrt Lindau
3:45: Aufhebung aller Streckenverbote

Ich denke der TE hat einfach nicht richtig geschaut.

Grüße,

diezge

115 weitere Antworten
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Ich fahre da später noch lang und werde auf die Begebenheiten achten. Ich berichte morgen oder so.

Zitat:

@zoe-micha schrieb am 4. März 2016 um 10:15:22 Uhr:



dann habe ich mangels info gas gegeben (wie früher) eben und es gab ein blitzgewitter von rechts...
ich versteh´s selbst nicht, aber in der anhörung steht ja, dass es wohl ein "fortführen der österr. geschwindigkeitsbegrenzung sei".

Ja, ein Fortführen der Geschwindigkeitsbegrenzung, welches in beiden Fahrtrichtungen gilt und durch entsprechende Beschilderung (auf deutschem Boden) ersichtlich ist.
Habe gerade mal mit meinem Kollegen aus der Region telefoniert, der ist dort des öfteren unterwegs und hat es mir bestätigt.

Zitat:

@zoe-micha schrieb am 4. März 2016 um 10:15:22 Uhr:



natürlich 80 oder 120 km/h
undich war nciht besoffen
hatte die auggen auf
und kenne die strecke...

Nächstes Mal die Augen richtig auf machen.

Aber der Spitzenreiter bist Du mit deinen 40 km/h anscheinend nicht.

Hier ein Artikel vom letzten Jahr dazu. So lange gibt es die Beschränkung nämlich schon.

Kontrollen an der A96: Ein Fahrverbot pro Minute

Nicht ganz so spektakulär, aber umso bedenklicher stuft die Polizei das Verhalten zahlreicher Verkehrsteilnehmer auf der A96 im Bereich der Landesgrenze im Landkreis Lindau ein. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erging im April 2015 durch die Autobahndirektion Südbayern eine verkehrsrechtliche Anordnung, wonach auf der Autobahn im Bereich des Grenzüberganges Lindau und der Anschlussstelle Lindau in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer beschränkt wurde.

Nachdem diese Beschränkung bereits seit mehreren Wochen eingerichtet ist, wurde sie in den vergangenen Tagen mehrmals überwacht, teilt die Polizei weiter mit.
Dabei wurden nicht nur Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 181 km/h gemessen. Bedenklicher ist die Beanstandungsquote, die bis zu 25 Prozent, und damit mehr als den sechsfachen Wert von durchschnittlichen Messungen erreichte. Das Ergebnis der Messungen auf beiden Richtungsfahrbahnen waren über 1.800 Beanstandungen sowie 375 Fahrverbote in 15 Stunden Messdauer. Bei einer Messung Ende Juni musste der Radarblitz sogar ca. alle 20 Sekunden auslösen, jede Minute kam es zu einem Fahrverbot.

(Quelle "Südkurier" vom 15.07.2015)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. März 2016 um 13:41:46 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 4. März 2016 um 13:18:07 Uhr:


In welchem § steht denn geschrieben, dass eine Landesgrenze ein Tempolimit aufhebt?

Ein Tempolimit ist eine Streckenbegrenzung, die gilt eben bis sie aufgehoben wird.

In Österreich bis zur Grenze: A14, In D ab der Grenze: A 96. Also beginnt an der Grenze auch eine neue Strecke und somit neue Regeln.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dort einfach die Schilder übersehen wurden.

Außerdem: Unmittelbar nach der Grenze kommt die Auffahrt Lindau. Spätestens danach müssten die Schilder wiederholt werden. Wenn nicht: einfach widersprechen und schreiben, dass man in Lindau aufgefahren sei.

Aber wie gesagt: ich kann mir nicht vorstellen, dass dort keine Schilder stehen.

Hallo,

1.: Ist das mit Ende A14 und Anfang A96 quatsch! Ein Strecke endet dadurch nicht.

2.: Nach der Auffahrt Lindau kommt ja das Auflösezeichen. Der TE wurde aber zwischen Grenze und Auffahrt Lindau geblitzt (200 m nach der Grenze).
Grüße,

diezge

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 4. März 2016 um 14:34:02 Uhr:


Hier ein Artikel vom letzten Jahr dazu. So lange gibt es die Beschränkung nämlich schon.

Kontrollen an der A96: Ein Fahrverbot pro Minute

Wenn da so viele Leute dramatisch zu schnell unterwegs sind, dann ist das aber doch ein klares Zeichen dafür, dass die Sache aus Fahrersicht gesehen nicht eindeutig genug ausgeschildert ist. Auf diese Erkenntnis hin müsste eigentlich eine Verbesserung der Beschilderung erfolgen. Das Ziel sollte ja sein, die Geschwindigkeit effektiv durch Beschilderung zu regulieren und nicht durch das massenhafte Aussprechen von Fahrverboten (auch wenn Letzteres die Kasse besser füllt). Ist für mich eigentlich eine logische Sache, auch wenn die Schuld formal gesehen beim Autofahrer liegt.

Gruss
Jürgen

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Zitat:

@birscherl schrieb am 4. März 2016 um 13:18:07 Uhr:


In welchem § steht denn geschrieben, dass eine Landesgrenze ein Tempolimit aufhebt?

Ein Tempolimit ist eine Streckenbegrenzung, die gilt eben bis sie aufgehoben wird.

Gegenfrage: Steht in irgendeinem §, dass es NICHT so ist?

Das sind doch jeweils Gesetze des einen oder anderen Landes ... man kann doch nicht "einfach so" die Fortführung eines Ö-TL in ein D-Gesetz schreiben oder umgekehrt.

Ich weiß nicht, ob "man" das kann. Drum frag ich ja, wo das steht, dass ein Tempolimit an der Bundesgrenze aufhört oder ein im Nachbarland auf der bestehenden Strecke geltendes Limit nach der Grenze nicht weiter gilt.

Dass deutsche Polizisten ins Nachbarland nacheilen dürfen, ist ja ebenfalls geregelt, obwohl dort andere Gesetze gelten. Oder dass italienische Polizisten auf der Münchner Wiesn Dienst tun, ist auch geregelt, obwohl … u.s.w

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. März 2016 um 16:06:21 Uhr:


...

So gesehen hast du recht.

@ Alle: Sehe ich das richtig?

- 80er-Ö-TL
- Grenze nach D
- Auf D-Seite vor der ersten folgenden Zufahrt kein (erneutes) VZ 274

Wenn ja bliebe (aufgrund der Ausführungen zur Richtgeschwindigkeit in D) noch die Frage, ob unmittelbar hinter dem Grenzübergang (und somit noch vor der AS Lindau) das VZ 393 (Infotafel an Grenzübergangsstellen) steht.

Ein Tempolimit ist aber ein Verwaltungsakt und der ist natürlich erstmal nur im Hoheitsgebiet des ausstellendes Landes gültig.

Wo das steht wie weit z.B. die Stvo gilt? Na gleich am Anfang deR Verordnung. Gilt für die Bundes Republik Deutschland. Das gleiche ist für das Pendant aus Österreich nachzulesen.

Also ich fahre dort auch etliche Male im Jahr und kenne den Streckenabschitt daher auch recht gut. Wie die genaue Beschilderung dort ausschaut kann ich nun auch nicht sagen, obwohl erst letzten Samstag, ebenfalls auf dem Rückweg aus dem Winterurlaub dort unterwegs...

Allerdings bin ich noch nie auf die Idee gekommen, nur weil ich nun über die Grenze gefahren bin, plötzlich gleich wieder Gas zu geben. Das "Ende 80" oder "Ende aller Streckenverbote-Schild" kommt jedenfalls erst später nach der AS Lindau, wie oben schon erwähnt wurde.

Na dann ist es doch auch gewollt, das man in der Annahme ist wieder die in Deutschland erlaubte Richtgeschwindigkeit fahren zu dürfen, vorausgesetzt das auf deutscher Seite wirklich kein Schild stehen sollte. Wenn Auf deutscher Seite das blaue eckige Autobahnschild steht, ist doch erstmal davon auszugehen, daß ab hier Richtgeschwindigkeit 130 gilt sei denn es ist durch Beschilderung anders gewollt. Wenn es gesetzlich tatsächlich so ist, das diese Beschränkung grenzübergreifend Gültigkeit haben sollte, wäre es ja wohl sehr einfach dies durch ein Verkehrszeichen anzudeuten. Man hat warscheinlich Angst das die Einnahmen sinken. Wohlgemerkt vorausgesetzt es gibt wirklich kein Schild auf deutscher Seite. Lg

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 4. März 2016 um 16:36:48 Uhr:


Ein Tempolimit ist aber ein Verwaltungsakt und der ist natürlich erstmal nur im Hoheitsgebiet des ausstellendes Landes gültig.

Mir ist bisher nur bekannt, dass das VZ durchgestrichene Ziffer die Geschwindikeit aufhebt. Alle Beschränkungen gilt natürlich auch.

Wenn vor der Grenze das entsprechende VZ aufgestellt ist, dann ist nach der Grenze frei.

Für MICH sonst eben nicht.

Hallo,

ich habe gerade auf Youtube ein aktuelles Video gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Y4KYIO7TT80

Ab 2:45 wirds interessant:
Die 80 km/h werden sogar doppelt wiederholt:
3:24: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h
3:29: Wiederholung der 80 km/h
3:30: Beginn der Ausfahrt Lindau
3:39: Beginn der Auffahrt Lindau
3:45: Aufhebung aller Streckenverbote

Ich denke der TE hat einfach nicht richtig geschaut.

Grüße,

diezge

Naja. ..also. .da ist doch jetzt alles klar. ..lg Michael

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. März 2016 um 16:30:08 Uhr:


… @ Alle: Sehe ich das richtig?

- 80er-Ö-TL
- Grenze nach D
- Auf D-Seite vor der ersten folgenden Zufahrt kein (erneutes) VZ 274

Ich glaube nicht. Das Tempolimit ist ja seit einem Jahr angekündigt (siehe mein link weiter vorne), da werden die entsprechenden Schilder sicher aufgestellt sein.

Nachtrag: diezge hat ja ein Video zum Beweis gepostet, damit ist das wohl geklärt :-)

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